Schweden verlangt seit 01.05. speziellen Befähigungsnachweis für Aquabikes

Im Rahmen der Frühjahrssitzung der EBA machte der schwedische Vertreter auf eine neue Richtlinie in Schweden für Wassermotoräder aufmerksam. Die neue Rechtsvorschrift der schwedischen Regierung, die seit 01.05.2022 in Kraft gesetzt wurde, verlangt von allen, auch ausländischen, Führern von "Personal Watercraft"-Geräten (PWC) wie Wassermotorrädern und ähnlichem einen hierfür erteilten speziellen internationalen oder nationalen Befähigungsnachweis.

Der schwedische Vertreter wies ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung dieser Vorschrift durch die schwedische Coastgard kontrolliert wird und bei Kontrollen der allgemeine Sportbootführerschein nicht als ein Befähigungsnachweis für PWC anerkannt wird. Der dänische EBA-Vertreter ergänzte diese Information, mit dem Hinweis, dass in Dänemark schon längere Zeit für PWC und Powerboote eine spezielle Haftpflichtversicherung verlangt wird.

Deutsche Sportbootfahrer*innen die in der jetzt beginnenden Saison eine Skandinavienreise planen und auf ihrem Boot ein Waterbike mitführen oder dort eins mieten wollen, sollte diese Information dringend zur Kenntnis nehmen und sich ggf. entsprechend vorbereiten.


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