INTERNATIONALER BOOTSSCHEIN (IBS)
In Deutschland unbegrenzt gültig - international anerkannt
Der IBS dient nicht nur als Eigentumsnachweis und Reisedokument, sondern in Deutschland auch als Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen von Wasserfahrzeugen mit einem Motor über 3 PS und Segelbooten über 5,50 Meter Länge*. Er ist in Deutschland ohne zeitliche Begrenzung gültig.
Vor einer Reise ins Ausland – ganz gleich, mit welchem Verkehrsmittel – steht immer die Frage, ob man alle notwendigen Dokumente beisammen hat. Bei einem Törn mit dem Boot ins Ausland ist das nicht anders. Speziell für Wassersportfahrzeuge war es nicht immer so unkompliziert wie heute, denn mit Einführung des Internationalen Bootsscheins (IBS) wurden die internationalen Bootsdokumente vereinheitlicht und so die Bedingungen für Wassersportler im Ausland vereinfacht.
Zur Ausstellung des IBS hat die Bundesregierung u. a. den DMYV ermächtigt. Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik ausgestellt. Auch juristische Personen können den IBS erhalten.
Keine Grenzen
Mit dem IBS sind Sie für ganze zwei Jahre international gültig unterwegs – und das Beste ist: Er kann optional automatisch verlängert werden! Einfach das Kreuz für automatische Verlängerung auf dem Antragsformular setzen und gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr wird Ihnen vor dem Ablaufdatum des alten Scheins automatisch ein neues, gültiges Dokument zugesandt. Kein lästiger Papierkram, keine verpassten Abenteuer. Ihre Bootsfreiheit kennt so keine Grenzen.
Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist ein in ganz Europa anerkanntes Bootsdokument. Er wurde von den europäischen Staaten, die der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (ECE) angehören, zur Vereinheitlichung der bis dahin von Staat zu Staat unterschiedlichen Bootsdokumente erarbeitet und auf der Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nr. 13 entwickelt.
Einfach und schnell für Handel und Privateigner
Die Beantragung Ihres IBS beim Deutschen Motoryachtverband (DMYV) ist kinderleicht. Sie können sich auf kompetente Beratung und eine blitzschnelle Bearbeitung verlassen, und der Internationale Bootsschein mit der amtlich anerkannten Registrierung für Ihr Boot ist in wenigen Tagen bei Ihnen zuhause.
Als Mitglied der Sportbootvereinigung im DMYV (SBV) oder eines Vereins im DMYV profitieren Sie zudem von einer ermäßigten Bearbeitungsgebühr.
Der DMYV bietet Werften und Bootshändlern zudem die Möglichkeit der Händlerschnellanmeldung:
- Anmeldeunterlagen können schnell und sicher per E-Mail an ibs(at)dmyv.de gesendet werden.
- Bei Antragseingang bis 12.00 Uhr erhalten Sie das Kennzeichen noch am selben Tag per Mail.
- Den ausgestellten IBS erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Post
- Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Sie können Ihrem Kunden jedoch einen besonderen und schnellen Service zur Bootsregistrierung anbieten
Weitere Infos und Antworten auf Fragen zum IBS erhalten Sie HIER, unten auf dieser Website oder beim
Deutschen Motoryachtverband e.V., Vinckeufer 12-14, 47119 Duisburg,
Tel.: +49 (0)203 80958-0, E-Mail: ibs(at)dmyv.de
Welche Angaben enthält der IBS?
Alle Anträge und weitere Infos erhalten sie zum DOWNLOAD hier auf der Website
Der vollständig ausgefüllte IBS-Antrag kann ganz einfach per E-mail an ibs(at)dmyv.de gesendet werden.
- Name und Anschrift des Eigners
- Beschreibung des Bootes (u. a. Name, Heimathafen, Hersteller)
- Abmessungen des Bootes (Länge, Breite, Tiefgang etc.)
- Motorisierung (u. a. Anzahl der Motoren, Fabrikat, Motornummer(n))
- Funkausrüstung (u. a. Sender, Rufzeichen, Gerätenummer)
- Beiboot und sonstiges Zubehör
Gemäß der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung ist die Nummer des IBS für das betreffende Boot zugleich dessen amtlich anerkanntes Kennzeichen
Wozu wird der IBS benötigt?
In Verbindung mit einem Personalausweis oder Reisepass wird der IBS von in- und ausländischen Behörden als Glaubhaftmachung des Eigentums anerkannt. Darüber hinaus geben die im IBS festgehaltenen Angaben bei Diebstahl, Verlust oder Havarie des Bootes wichtige Hinweise für Ermittlungsbehörden und Versicherer.
Der IBS wird in allen europäischen Staaten und auch in Übersee als Reisedokument anerkannt. An Bord mitgeführt erleichtert er administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden. Italienreisende (speziell Gardasee) können mit dem IBS ein „Certificato“ erhalten. Dieses befreit Eigner von kleinen Booten von der strengen Ausrüstungspflicht. Der Eigner verpflichtet sich, die Mindestausrüstung gemäß „Certificato“ mitzuführen.
Nach der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung darf ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Kennzeichnungspflichtig sind im Einzelnen:
- Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt
- Wasserfahrzeuge über 5,50 m Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können
Zur Kennzeichnung muss die IBS-Nummer samt Kennbuchstabe in mindestens
10 cm hohen arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen beidseitig am Bug oder am Heck/Spiegelheck des Bootes angebracht sein. Der DMYV verwendet den Kennbuchstaben M.
Der IBS ist Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen. Mit ihm kann die Zuteilung des am Boot angebrachten Kennzeichens nachgewiesen werden. Er ist an Bord mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen.
Achtung!
*Wassermotorräder (Jetbike, Jetski, Wasserbob etc.) dürfen auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur mit einem amtlichen Kennzeichen geführt werden. Die Nummer des für ein Wassermotorrad ausgestellten IBS darf somit auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen nicht als Kennzeichen benutzt werden.