Schau hin!
NEIN
zur (sexualisierten) Gewalt im Sport
Der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) setzt sich für das Wohlergehen aller, insbesondere der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein und möchte einen sicheren Raum schaffen. Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann, birgt aber die Gefahr von Gewalt und sexualisierter Übergriffe. Alle Verantwortlichen müssen durch eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potenzielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.
Wir wollen und müssen dieses Ziel auch im DMYV verfolgen und ihm Aufmerksamkeit widmen. Nur wenn das Tabu, über sexualisierte Gewalt zu reden, gebrochen wird und wir gemeinsam im Sport aufklären, hinsehen und bewusst handeln, kann der Schutz vor sexualisierter Gewalt von Kindern und Jugendlichen erhöht werden.
Damit dies gelingen kann, soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen im DMYV höchste Priorität haben. Dies geschieht durch die klare Positionierung, eine ausführliche Risikoanalyse, die Vorgabe verbindlicher Regeln sowie die Qualifizierung von Mitarbeiter*innen und Übungsleiter*innen.
Um diese Form der Gewalt zu erkennen, ist ein Wissen um deren Formen entscheidend:
- Sexuelles Belästigen und Bedrängen, dazu zählt ungewolltes Berühren, bestimmte Arten von Küssen oder Auf-den-Schoß-Nehmen.
- Drängen oder Erzwingen von Geschlechtsverkehr oder sexuellen Handlungen.
- Drängen oder Zwingen zum Anschauen von oder Mitwirken in pornografischen Handlungen in Fotografie, Film oder Internetchat.
- Drohungen in dem Fall, dass ich das Opfer nicht auf sexuelle Handlungen einlässt.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 14 Jahren (Kindern) sind stets strafbar, und zwar gleichgültig, ob diese mit ihnen einverstanden sind oder nicht.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 16 Jahren sind strafbar, wenn der/die Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis zum/zur Täter*in steht; auch dann ist gleichgültig, ob der/die Minderjährige mit der sexuellen Handlung einverstanden ist oder nicht.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 18 Jahren sind strafbar, wenn der/die Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis zum/zur Täter*in steht und der/die Täter*in dieses Abhängigkeitsverhältnis missbraucht. (bspw. Machtmissbrauch bei Nominierungen/Aufstellungen) Auch dann ist gleichgültig, ob der/die Minderjährige mit der sexuellen Handlung einverstanden ist oder nicht.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen über 18 Jahren sind strafbar, wenn sie gegen deren Willen vorgenommen werden.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 14 Jahren (Kindern) sind stets strafbar, und zwar gleichgültig, ob diese mit ihnen einverstanden sind oder nicht.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 16 Jahren sind strafbar, wenn der/die Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis zum/zur Täter*in steht; auch dann ist gleichgültig, ob der/die Minderjährige mit der sexuellen Handlung einverstanden ist oder nicht.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen unter 18 Jahren sind strafbar, wenn der/die Minderjährige in einem Abhängigkeitsverhältnis zum/zur Täter*in steht und der/die Täter*in dieses Abhängigkeitsverhältnis missbraucht. (bspw. Machtmissbrauch bei Nominierungen/Aufstellungen) Auch dann ist gleichgültig, ob der/die Minderjährige mit der sexuellen Handlung einverstanden ist oder nicht.
- Sexuelle Handlungen zum Nachteil von Personen über 18 Jahren sind strafbar, wenn sie gegen deren Willen vorgenommen werden.
Eine sexuelle Handlung liegt immer dann vor, wenn die Handlung objektiv, also allein gemessen an ihrem äußeren Erscheinungsbild, einen eindeutigen Sexualbezug aufweist. Ist dies der Fall, kommt es auf die Motivation des Täters/der Täterin nicht an. Es ist deshalb gleichgültig, ob die Handlung etwa aus Wut, Sadismus, Scherz oder Aberglaube vorgenommen wird. Auch eine sexuelle Absicht des Täters/der Täterin ist in diesem Fall - anders als bei äußerlich ambivalenten Handlungen - nicht erforderlich.
Der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB) erfordert ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zwischen Täter*in (Trainer*in, Übungsleiter*in, Vorstandsmitglied) und der/dem minderjährigen Sportler*in. Während Abhängigkeitsverhältnisse in vielen Situationen unabhängig vom Alter der Personen wie z.B. auch zwischen Chef und Mitarbeiter*in, bestehen können, beschreibt das Obhutsverhältnis konkret ein Abhängigkeitsverhältnis zwischen betreuenden Personen und Minderjährigen. Ein solches Obhutsverhältnis liegt vor, wenn der/die Sportler*in dem/der Trainer*in zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist. Voraussetzung für ein Obhutsverhältnis im Sinne des § 174 StGB ist, dass ein Verhältnis besteht, kraft dessen einer Person das Recht und die Pflicht obliegen, die Lebensführung des/der Minderjährigen und damit dessen geistig-sittliche Entwicklung zu überwachen und zu leiten.
Anlaufstellen
Beim Deutschen Motoryachtverband e.V. gibt es für Betroffene diverse Möglichkeiten der Beschwerdeübermittlung bei Verdachtsfällen und Vorfällen sexualisierter Gewalt.
Der Kreis interner Anlaufstellen besteht aus ehrenamtlichen, sowie hauptamtlichen Mitarbeitenden. Diese fungieren als Ansprech- und Vertrauenspersonen für betroffene Personen in den bundesweit angegliederten Vereinen und dem Nationalkader.
Die Vertrauens- und Ansprechpersonen stehen bei grundsätzlichen Fragen zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt, als auch bei Beschwerdeübermittlung für Betroffene, Angehörige, Trainer*innen, Übungsleiter*innen, Vereins- und Verbandsfunktionären zur Verfügung.
interne Hilfe
DMYV Hauptamt
Interventionsteam
Hanna Bleser
Abteilung Jugend- und Leistungssport
Tel: +49 203 8 09 58 21
Mobil: +49 151 744 98 172
E-Mail: bleser(at)dmyv.de
Hanna Bleser | PSG-Ansprechperson |
Nadine Kössler | Präsidium |
Lisa Andreß | Referat Jugend und Sport |
Marina Laabs | Referat Jugend und Sport |
Lisa Luithle | Referat Jugend und Sport |
Jara Luithle | Referat Jugend und Sport |
externe Hilfe
Telefon | Website | ||
Hilfetelefon sexueller Missbrauch | Bundesweite kostenfreie, anonyme Anlaufstelle für Betroffene sexualisierter Gewalt | 0800 2255530 | www.hilfe-portal-missbrauch.de |
Wildwasser | Beratungsstellen vor Ort finden | www.wildwasser.de/info-und-hilfe/beratungsstellen-vor-ort/ | |
Hilfetelefon | Gewalt gegen Frauen | 08000 116016 | www.hilfetelefon.de |
Hilfe-Telefon Berta | Erfahrene Psycholog*innen bieten telefonische Beratung für Betroffene | 0800 3050 750 | nina-info.de/berta |
Nummer gegen Kummer | Hilfe für Kinder und Jugendliche | 0800 1110333 | www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html |
Nummer gegen Kummer | Hilfe für Eltern per Telefon und E-Mail | 0800 1110550 | www.nummergegenkummer.de/elterntelefon.html |
Links für Vereine
Handlungsleitfaden für Vereine - LSB NRW
http://www.lsb-nrw.de/fileadmin/daten/lsb/downloads/Politik/sexualisierte_Gewal/Handlungsleitfaden_fuer_Vereine_-_Schweigen_schuetzt_die_Falschen