Die European Boating Association (EBA) hat am 10. und 11. Oktober 2025 ihre Herbst-Generalversammlung in Salzburg abgehalten. Gastgeber war der Österreichische Segelverband (ÖSV). Vertreterinnen und Vertreter von 18 Mitgliedsverbänden aus ganz Europa nahmen an der zweitägigen Sitzung teil. Laurent Kolly (ÖSV) wurde zum dritten Vizepräsidenten der EBA gewählt.
EU-Sportbootrichtlinie (RCD) – Fortführung der bestehenden Regelungen erwartet
Die Überprüfung derRecreational Craft Directive (RCD)soll bis Ende 2025 abgeschlossen werden. Die Tendenz innerhalb der EU-Mitgliedstaaten geht dahin, die bestehenden Regelungen weitgehend beizubehalten, um die Dekarbonisierung des Bootssports nicht durch übermäßige Reglementierung zu behindern. Da sich die EBA im gemeinsamen Positionspapier mit der European Boating Industry (EBI) nicht ausreichend vertreten sieht, wurde beschlossen, ein eigenständiges EBA-Positionspapier zu erarbeiten. Die Mitgliedsverbände sind aufgerufen, bis zum 25. Oktober 2025 Stellungnahmen einzureichen.
International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC)
Die Erweiterung der UNECE-Resolution 40 zur globalen Anerkennung des International Certificate for Operators of Pleasure Craft (ICC) wird derzeit nur von einzelnen osteuropäischen Staaten vorangetrieben. Ein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nach Einschätzung der EBA nicht. Dennoch werden die Mitgliedsverbände gebeten, ihre nationalen Regierungsvertreter für eine stärkere westeuropäische Beteiligung zu sensibilisieren.
Verwendung von Kraftstoffen mit niedrigem Flammpunkt
Einen breiten Raum nahm die Diskussion um einen Vorschlag der deutschen CESNI-Delegation zur Nutzung von Kraftstoffen mit niedrigem Flammpunkt (wie Benzin, Methanol oder LPG) in Sportbooten ein. CESNI ist der Europäische Ausschuss zur Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt. Während das EBA-Sekretariat eine ausschließliche Regelung über die EU-Sportbootrichtlinie (RCD) befürwortet, verweist der DMYV auf die Zuständigkeit von CESNI für die Befahrensvorschriften auf europäischen Binnenwasserstraßen.
Der DMYV lehnt zum jetzigen Zeitpunkt eine Regelung für die Verwendung von Kraftstoffen mit einem Flammpunkt unter 55 Grad durch Sportboote ab, da die Verwendung solcher Kraftstoffe bereits gängige Praxis ist. Benzin und Flüssiggas kann ohne nennenswertes Risiko verwendet werden. Sollte zukünftig eine Regelung notwendig werden, sollten Hindernisse vermieden werden, die Bootsfahrer daran hindern, die notwendige Dekarbonisierung zu erreichen.
Der DMYV warnte, dass eine enge Auslegung der RCD ältere, nicht zertifizierte Boote vom Verkehr ausschließen könnte. Die ES-TRIN-Fokusgruppe der EBA hatte einen Kompromissvorschlag erarbeitet, der die bestehende Rechtslage beibehält und den Dekarbonisierungszielen Rechnung trägt.
ISO-Norm für Sportboothäfen
Die ISO-Norm 13687-1 (Ausgabe Juli 2017) definiert grundlegende Sicherheitsanforderungen für Sportboothäfen. Die EBA war an der Erarbeitung der Norm maßgeblich beteiligt.
Um den Mitgliedsverbänden die praktische Anwendung zu erleichtern, hat der DMYV-Vertreter und Mitautor Dieter Haendel ein erläuterndes Fachdokument verfasst, das auch in deutscher Sprache verfügbar gemacht wird. Es soll den Vereinen als Orientierungshilfe im Rahmen ihrer Sicherheitsverantwortung dienen.
Fazit
Die Herbst-Generalversammlung der EBA 2025 markiert einen wichtigen Schritt in Richtung koordinierter Interessenvertretung in europäischen Regelgremien. Der Deutsche Motoryachtverband wird die weitere Entwicklung insbesondere bei der RCD-Überarbeitung, den CESNI-Regelungen sowie bei der Umsetzung der neuen Kommunikationsstrukturen aktiv begleiten.