Neue Corona-Verordnung: Empfehlungen für Vereine

Die Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer zu neuen Corona-Maßnahmen am 28.10.2020 hat u.a. beschlossen, dass „der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen verboten werden soll“. Dies gilt vom 02.11. bis zum 30.11.2020. Eine ausdrückliche Aussage zum Vereinswesen ist im Beschlussdokument nicht enthalten.

Auch nach der Konferenz bleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Maßgeblich sind also die Neufassungen der einschlägigen Landesverordnungen und ihre Umsetzung durch die lokalen Behörden. Der Kontakt zu den lokalen Behörden bleibt wichtig, weil wie beim Lockdown im Frühling vermutlich nicht jedes Bundesland in seiner Verordnung das Vereinswesen bzw. die Definition des Individualsports mit für die Betroffenen ausreichender Klarheit regeln wird.

Der Deutsche Motoryachtverband ruft seine Mitgliedsvereine aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie dazu auf, sich über die Vorgaben der lokalen Behörden zu informieren, sich an sämtliche Maßnahmen zu halten und an der Bekämpfung der Ansteckungsgefahr aktiv mitzuwirken. Nur gemeinsam lässt sich die zunehmende Ausbereitung des Virus eindämmen.


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