Dabei hat die Neustrukturierung bestehender Gesetze und das Aufräumen und Entflechten bestehender Verordnungen und Gesetze das Ziel, die gesetzlichen Regelungen in der Praxis anwendbarer zu machen, Zuständigkeiten eindeutig zu benennen und inhaltlichen Änderungsbedarf zu identifizieren.
Das Seeschifffahrtsrecht, das in seinen Anfängen aus den 1950er Jahren stammt, ist ein komplexes Gesetzeswerk, in dem neben den nationalen Gesetzen, Regelungen und Vorschriften auch internationale Verordnungen und EU-Recht einfließen. Über die Jahrzehnte wurde es dabei immer umfangreicher und damit auch z.T. unübersichtlicher und somit schwieriger anwendbar, sodass die Juristen und Vertreter des BMDV einen Anlass erkannten, die Gesetzgebung umfassend zu modernisieren, neu zu strukturieren und zeitgemäß azunpassen, um die praktische Anwendbarkeit und damit die Rechtssicherheit zu gewährleisten und Bürokratie abzubauen.
Dabei setzt man von Seiten des Ministeriums auf die aktive Mitarbeit der verschiedenen Interessengruppen in der Seeschifffahrt. Bei einem Informationstermin am 6. März dieses Jahres des BMDV in Berlin mit Vertretern der Verbände, Interessenvertretungen der kommerziellen und der Freizeitschifffahrt sowie Vertreter von Reedereien, den Lotsenbruderschaften u.v.a, wurde das Vorhaben vorgestellt. Auch Vertreter des Deutschen Motoryachtverbands e.V. (DMYV) waren eingeladen und nahmen teil.
Die Leiterin der Unterabteilung WS 2 -Schifffahrt - des BMDV, Ministerialdirigentin Martina Kohlhaas, betonte, dass hierbei konstruktive Vorschläge und Lösungsansätze aus der Praxis als eine der Grundlagen für die Neuregelung dienen sollen. „Wir gehen hier ganz bewusst den Weg, dass wir Sie um Vorschläge aus der Praxis bitten, um konstruktive Lösungen für ein modernes Schifffahrtsrecht zu erarbeiten“, so Kohlhaas.
Die Leiterin des zuständigen Referates WS 26 „Recht der Seeschifffahrt“, Ministerialrätin Kirsten Truscello forderte die Teilnehmer im weiteren Verlauf des Termins daher auch mehrfach auf, sich mit jeglichem Input – sei es inhaltlicher oder organisatorischer Art – an der Modernisierung des Seeschifffahrtsrechts zu beteiligen und aktiv an einer praxisgerechten Umsetzung mitzuarbeiten.
In einem ersten Schritt arbeiten die Vertreter des BMDV derzeit an einer organisatorischen Restrukturierung bestehender Gesetzeswerke. Als erster Baustein sollen dabei das See-Aufgabengesetz (SeeAufgG) und das Schiffssicherheitsgesetz (SchSG) zum Seeschifffahrtsgesetz zusammengefasst werden.
Das SeeAufgG regelt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der einzelnen Bundesbehörden im Bereich der Seeschifffahrt, und ist die zentrale Ermächtigungsgrundlage für Verordnungsgebung und bundeseigene Verwaltung auf dem Gebiet der Seeschifffahrt. Das SchSG bestimmt, welche Maßnahmen bei der Durchführung der jeweils geltenden internationalen Regelungen zur Schiffssicherheit und zum Umweltschutz auf See vorzunehmen sind, um die Sicherheit und den Umweltschutz auf See sowie den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
In diesem Zuge sollen inhaltlicher Änderungsbedarf, Unklarheiten bei der Aufgabenverteilung und Zuständigkeiten identifiziert und entsprechend angepasst werden. In weiteren Schritten soll auch das Flaggenrecht überarbeitet werden, die Schiffsausrüstungsverordnung und das See-Umweltverhaltensverordnung verschlankt, modernisiert und zeitgemäß angepasst werden. So sind im Zuge dieser Modernisierung z.B. auch inhaltliche Änderungen geplant, wie die Zulassung elektronischer Schiffstagebücher oder soll z.B. der Verstoß gegen das Flaggenrecht vom Straftatbestand zur Ordnungswidrigkeit degradiert werden. Auch die Aufhebung der Küstenschifffahrtsverordnung und Änderungen der Zuständigkeiten im Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz (SUG) sind geplant. Neben der Notwendigkeit der Neustrukturierung und Modernisierung wurde die Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft und der Schifffahrt allgmein ebenfalls als Ziel genannt.
Von den anwesenden Vertretern der Schifffahrt wurde die Modernisierung und die Vorgehensweise des Ministeriums entsprechend ausdrücklich als praxisnah begrüßt, und man sich zeigte sich erfreut, bereits in einem so frühen Stadium der Überarbeitung eines Gesetzes in den Prozess mit eingebunden zu werden, da auch aus Sicht der Verbände und den Vertretern der Seeschifffahrt in den unterschiedlichsten Bereichen Handlungsbedarf gesehen wird. Bis Anfang September haben die Stakeholder nun Zeit, Vorschläge und Lösungsansätze zu formulieren, bzw. Änderungsbedarfe anzuzeigen.
In einem weiteren Termin sollen auch die Bundesländer und die Landesbehörden eingebunden werden. Weitere Abstimmungstermine auf Arbeitsgruppenebene unter Einbeziehung der Verbände und Interessenvertreter sollen folgen.