Hinweis an Wassersportler: Sperrgebiete im Bereich des Fehmarnbelt-Tunnels beachten!

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Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) als deutsche Flaggenbehörde hat den Deutschen Motoryachtverband darüber informiert, dass es im Sommer dieses Jahres zu mehreren Vorfällen gekommen ist, bei denen Sportboote unter deutscher Flagge in die im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zum Fehmarnbelt-Tunnel eingerichteten Sperrgebiete eingefahren sind.

Diese Sperrgebiete befinden sich in der dänischen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Das Befahren dieser Bereiche ist untersagt und stellt einen Verstoß gegen dänische Schiffssicherheitsvorschriften dar. Die Regelungen basieren auf dem dänischen Gesetz über die Sicherheit auf See (Danish Consolidated Act on Safety at Sea).

Die Positionen sind durch gelbe Leuchttonnen mit liegendem Kreuz gekennzeichnet. Die Schifffahrt wird gebeten, ausreichend Abstand zu halten. 

Weitere Informationen erteilt Fehmarnbelt Traffic auf UKW-Kanal 68 auf Anfrage.

Der Deutsche Motoryachtverband nimmt diesen Hinweis zum Anlass, seine Mitglieder ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, die ausgewiesenen Sperrgebiete strikt zu beachten. Schiffsführerinnen und Schiffsführer sind verpflichtet, sich vor und während der Fahrt kontinuierlich über geltende Befahrensregelungen, Sperrgebiete und aktuelle Bekanntmachungen zu informieren.

Der Verband appelliert an alle Wassersportler, durch umsichtiges Verhalten zur eigenen Sicherheit sowie zur Sicherheit der Bauarbeiten und der beteiligten Personen beizutragen.

Weitere Informationen zu den Sperrgebieten sind über die amtlichen Bekanntmachungen der dänischen Behörden sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes verfügbar.


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