Führerscheinreform: Schiffbruch für anerkannten Verbandsschein?

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Der DMYV warnte bereits im letzten Jahr vor einem Rechtschaos im Führerscheinwesen, sollte die Verordnung zur Reform der Sportschifffahrt gemäß des aktuell vorliegenden Referentenentwurfs erlassen werden. (Foto: Symbolbild / Archiv DMYV)

„Still ruht die See…“ – den Vergleich könnte man verwenden, wenn es sich um die aktuellen Fortschritte in Sachen Reform des Sportbootführerscheinwesens dreht. Nach einer steifen Brise von Reform-Ankündigungen, die hohe Wellen bei den Stakeholdern schlugen, regt sich aktuell kein Lüftchen am Verordnungshorizont.

Auf Nachfragen zu praktischen Verfahrensfragen kommt aus dem Bundesverkehrsministerium jedenfalls keine Antwort. Und in Bezug auf den allgemeinen Stand der Dinge wird einsilbig auf das rechtliche Prüfungsverfahren verwiesen. Ist der anerkannte Verbandsschein, der anstelle des amtlichen Sportbootführerscheins treten sollte, vielleicht bereits Geschichte? 

Wir fragten Gerhard Militzer, Justiziar des DMYV und operativer Geschäftsführer des Bereichs Staatliche Befähigungsprüfungen in der Sportschifffahrt nach seiner Einschätzung.

DMYV-Redaktion: Herr Militzer, wie ist der aktuelle Stand?

Gerhard Militzer: Das Bundesministerium für Verkehr hat durch seinen Staatssekretär Christian Hirte auf der „boot“ Düsseldorf im Januar allen beteiligten Verbänden verkündet, dass der Referentenentwurf – bis auf die Rücknahme der Verpflichtung zur Führerscheinprüfung auf Seeschifffahrtsstraßen – nicht mehr geändert werde. Der Entwurf liege nun zur Prüfung der Rechtmäßigkeit beim Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz. Dieses Verfahren könne bis zum Ende des Sommers dauern. Seitdem hat der DMYV nichts Neues mehr gehört.

DMYV-Redaktion: Wie bewerten Sie dieses Verfahren?

Gerhard Militzer: Die Beteiligung des Justizministeriums ist ein standardmäßiger Vorgang. Nicht nachvollziehbar ist allerdings, weshalb das Prüfungsverfahren so lange dauern soll, auch wenn man berücksichtigt, dass dem Ministerium eine Vielzahl von Gesetz- und Verordnungsentwürfen aus weiteren Ministerien zur Prüfung vorliegt. Das Justizministerium hat schließlich „nur“ eine Rechtsprüfung und keine Fachprüfung vorzunehmen. Die Sportschifffahrtsbranche benötigt aber Planungssicherheit. 

DMYV-Redaktion: Wie geht es nach dem Sommer weiter?

Gerhard Militzer: Ich vermute, dass das Verfahren tatsächlich bereits abgeschlossen ist.

DMYV-Redaktion: Abgeschlossen?! Wie dürfen wir das verstehen?

Gerhard Militzer: Ich selbst habe das Justizministerium schon Ende Oktober des letzten Jahres auf die schwerwiegenden rechtlichen Mängel des Referentenentwurfs im Bereich Befähigungswesen hingewiesen. Der DMYV kommt hier zu einem eindeutigen Ergebnis: Der Verordnungsentwurf ist gesetzeswidrig, verfassungswidrig und praktisch nicht vollziehbar. Er würde ein funktionierendes System zerstören, ohne einen rechtskonformen Ersatz zu schaffen.
Inzwischen sollte dem Ministerium auch die Stellungnahme des DSV vorliegen, der unsere rechtlichen Bedenken bzgl. der Einführung des so genannten anerkannten Verbandscheins teilt.
Die von DMYV und DSV dargestellten Rechtsverstöße sind offensichtlich! 

DMYV-Redaktion: Was bedeutet das?

Gerhard Militzer: Der aktuelle Referentenentwurf ist, soweit es die Einführung des Verbandsscheins betrifft, in seiner bestehenden Form nach meiner Einschätzung am Ende.
Ich kann aber die Frage, wann und wie es konkret weitergeht, natürlich nicht beantworten.
Bei allem Respekt vor dem Bundesverkehrsministerium würde ich dazu raten, bei einer Neubefassung ohne Vorfestlegungen an das Thema heranzugehen.
Im Übrigen enthält der Referentenentwurf Abschnitte, die unstrittig sind und von der Wassersportbranche begrüßt werden. Man könnte also darüber nachdenken, diese Teile „abzuschichten“.

DMYV-Redaktion: Sie gehen also davon aus, dass sich zumindest in Sachen amtlicher Sportbootführerschein erstmal nichts ändert?

Gerhard Militzer: Alles andere wäre für mich vor dem beschriebenen Hintergrund nicht nachvollziehbar.

Die Stellungnahmen des DMYV zum Referentenentwurf, die an das Bundesministerium für Verkehr versandt wurden, stehen HIER und HIER im Original zum Download zur Verfügung.

Gerhard Militzer, Justiziar und operativer Geschäftsführer des Bereichs Staatliche Befähigungsprüfungen in der Sportschifffahrt beim DMYV wies bereits früh auf schwerwiegende rechtliche Mängel des Referentenentwurfs im Bereich Befähigungswesen hin.

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