DMYV warnt vor Rechtschaos in der Sportschifffahrt

News & AktuellesVerband & SzeneBranche & TechnikNews SBV
Das Bundesverkehrsministerium will den amtlichen Sportbootführerschein zugunsten sog. "Verbandsscheine" abschaffen, die rechtlich unwirksam wären.
Der amtliche Sportbootführerschein soll durch sog. "Verbandsscheine" ersetzt werden. Es droht ein Rechtschaos und die Kommerzialisierung des bisher unabhängigen Prüfungswesens.

Der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) übt deutliche Kritik am Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr zur Neuregelung der Sportschifffahrt.  

Der Entwurf sei offensichtlich rechts- und verfassungswidrig, führe zu einem vollständigen Zusammenbruch des bestehenden Fahrerlaubnissystems und gefährde damit die Sicherheit auf Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen, so der DMYV in einer offiziellen Stellungnahme.

Kern des Problems ist die geplante Einführung sogenannter „vom Verkehrsministerium anerkannter Verbandsscheine“, die an die Stelle des amtlichen Sportbootführerscheins treten sollen. 
Der DMYV stellt klar: Was der Entwurf vorsieht, ist keine Modernisierung, sondern eine rechtswidrige Privatisierung staatlicher Aufgaben.

1. Abschaffung der Fahrerlaubnisbehörden

Der Entwurf hebt zum 1. Januar 2028 die Sportbootführerscheinverordnung vollständig auf – einschließlich der bestehenden Beleihungen, über die DMYV und DSV im staatlichen Auftrag Fahrerlaubnisse erteilen. Neue Beleihungen sind ausdrücklich nicht vorgesehen.

Damit schafft das Ministerium alle Behörden ab, die Fahrerlaubnisse erteilen dürfen, hält aber gleichzeitig an der Fahrerlaubnispflicht fest.
Ein Fahrerlaubniserfordernis ohne zuständige Behörden ist rechtlich unmöglich und führt zwangsläufig ins Rechtschaos.

2. Staatliche Aufgaben dürfen nicht „durch die Hintertür“ privatisiert werden

Bundesgesetze schreiben unmissverständlich fest, dass die Erteilung von Befähigungszeugnissen und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit Aufgaben des Bundes sind.
Die geplanten Verbandsscheine würden jedoch ohne jede Beleihung und damit ohne staatliche Autorität ausgestellt.

Der DMYV warnt: Das Ministerium will seine Verantwortung delegieren – entgegen klaren gesetzlichen Vorgaben.
Eine solche Privatisierung ist „offensichtlich rechtswidrig“ und verstößt gegen das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, das Seeaufgabengesetz sowie gegen Art. 89 Abs. 2 GG.

3. Missachtung des Parlaments

Die Privatisierung staatlicher Prüfungs- und Erlaubnisbefugnisse bedarf eines Parlamentsgesetzes. Eine solche grundlegende Systemänderung einfacher per Verordnung vorzunehmen, ist ein schwerwiegender Verstoß gegen demokratische Grundregeln.

4. Unwirksame „Verbandsscheine“ – mit Ansage

Der DMYV betont: Sollte die Verordnung in Kraft treten, wären alle darauf basierenden „Verbandsscheine“ von Anfang an unwirksam.

Fazit: Der Entwurf ist unhaltbar

Der DMYV kommt zu einem eindeutigen Ergebnis:
Der Verordnungsentwurf ist gesetzeswidrig, verfassungswidrig und praktisch nicht vollziehbar.
Er würde ein funktionierendes System zerstören, ohne einen rechtskonformen Ersatz zu schaffen. Die geplante Regelung ist nicht reformfähig – sie ist grundsätzlich verfehlt.

Der Verband fordert das Bundesverkehrsministerium auf, den Entwurf bzgl. des Befähigungswesens vollständig zurückzuziehen und neu zu konzipieren.

 

Die Stellungnahmen des DMYV, die an das Bundesministerium für Verkehr versandt wurden, stehen HIER und HIER im Original zum Download zur Verfügung zur Verfügung.
Sollte der Verordnungsentwurf des BVM wie aktuell geplant in Kraft treten, müssen sich Sportbootfahrer, Wassersportler und die Berufsschifffahrt auf ein Schein-,Rechts- und Prüfungschaos auf dem Wasser einstellen. (Foto: Symbolbild / C. Schneider)

Weitere News