Der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) hat sich nach einem Hinweis des Bayerischen Motoryachtverbands (BMYV) mit Nachdruck für die Belange der Motorbootsportler auf der Donau eingesetzt.
Verordnungsänderung bedingt Liegeverbot
Hintergrund ist die zum 1. September 2024 in Kraft getretene Überführung der Donauschifffahrtspolizeiverordnung in die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO). Dadurch wurde auch der Paragraf 7.02 Nr. 1 Buchstabe 1 der Binnenschifffahrts-Straßen-Ordnung auf die Donau ausgeweitet, in dem geregelt wird, unter welchen Umständen ein Stillliegeverbot für Wasserfahrzeuge gilt. Das hat zur Folge, dass auf bestimmten ausgewiesenen Wasserskistrecken der Donau ein generelles Liegeverbot gilt.
Auf insgesamt rund 72 Kilometern – verteilt auf mehrere Streckenabschnitte – war damit das Anhalten von Sportbooten untersagt, was den motorisierten Freizeitsport auf diesen Strecken z.T. fast unmöglich machte.
Der DMYV hatte sich in einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr (BMV) gewandt und auf die erheblichen Einschränkungen für den Motorbootsport hingewiesen. Dabei stellte der Verband infrage, ob die weitreichenden Liegeverbote auf der Donau überhaupt beabsichtigt waren, und forderte eine rasche verordnungsrechtliche Korrektur sowie eine angepasste Handhabung durch die Wasserschutzpolizei.
Ministerium verspricht praxisnahe Lösung
Das Ministerium hat auf den Hinweis reagiert und das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau-MDK sowie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt beauftragt, mit der Wasserschutzpolizei eine praxisnahe Auslegung abzustimmen. Künftig sollen Liegeverstöße auf den betroffenen Streckenabschnitten nur noch dann geahndet werden, wenn sie tatsächlich zu einer Gefährdung oder Behinderung der Schifffahrt führen.
Darüber hinaus kündigte das BMV an, die Erfahrungen der laufenden Saison zu evaluieren und gegebenenfalls eine spezifische Ausnahmevorschrift im Regionalkapitel der Donau – analog zu Main und Main-Donau-Kanal – zu schaffen. Damit könnten künftig Ausnahmen vom generellen Liegeverbot ausdrücklich zugelassen werden.
Die Verbände werden die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen weiterhin eng begleiten und sich auch künftig für die Interessen der Sportschifffahrt stark machen.