DMYV nimmt Stellung zur „Dritten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“

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Der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) begrüßt die Möglichkeit, im Rahmen der aktuellen Verbändeanhörung zur geplanten „Dritten Verordnung zur Änderung der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und sonstiger schifffahrtsrechtlicher Vorschriften“ Stellung zu nehmen. In mehreren Punkten sieht der Verband wichtigen Anpassungsbedarf zugunsten einer praxistauglichen und fairen Regulierung im Sportbootbereich.

Begrüßung der Klarstellung zum Kleinschifferzeugnis
Der DMYV unterstützt ausdrücklich, dass der Nachweis eines Kleinschifferzeugnisses künftig ausschließlich für die gewerbliche Beförderung von Fahrgästen erforderlich sein soll. Um Rechts- und Planungssicherheit für Verbände, Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Prüferinnen und Prüfer zu gewährleisten, fordert der Verband jedoch eine eindeutige Formulierung in der Begründung der Verordnung. Diese sollte klarstellen, dass das Kleinschifferzeugnis weder für Ausbildungsfahrten noch für Prüfungsfahrten benötigt wird.

Gebührenerhöhung darf nicht zulasten der Verbände gehen
Bezüglich der vorgesehenen Gebührenanpassung zum 1. Januar 2026 unterstützt der DMYV die Ausnahmeregelung für Antragstellende, die ihre Fahrerlaubnis oder Prüfung bereits vor dem 31. Dezember 2025 beantragt oder begonnen haben. Gleichzeitig warnt der Verband jedoch davor, die steigenden Kosten der Bundesdruckerei in diesen Fällen auf die beliehenen Verbände zu übertragen. Eine solche Kostenverschiebung wäre aus Sicht des DMYV nicht akzeptabel.

Auslagenerhebung bei Prüfungen im Ausland weiterhin erforderlich
Die geplante Erweiterung der Möglichkeit zur Erhebung von Auslagen bei Prüfungen an der Nordseeküste bewertet der Verband positiv. Unverständlich ist jedoch, dass parallel dazu die Befugnis zur Auslagenerhebung bei Prüfungen an der Mittelmeerküste aufgehoben werden soll. Der DMYV fordert daher nachdrücklich, diese Regelung beizubehalten, um einen geregelten und kostendeckenden Prüfungsbetrieb auch im Ausland sicherzustellen.

Der Deutsche Motoryachtverband setzt sich weiterhin für praxisnahe und faire Rahmenbedingungen im Ausbildungs- und Prüfungswesen des Bootssports ein und steht für einen konstruktiven Dialog mit den Entscheidungsträgern bereit.

 


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