Naturbelassene Uferlandschaften, wie hier an der Lahn, sind ganz im Sinne aller Wassersportler*innen.

Blaues Band: Kein Schreckgespenst für Wassersportler

In den bisherigen Informationsveranstaltungen von Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium wurde sehr gute Aufklärungsarbeit geleistet, die die anfänglich schlimmsten Befürchtungen der Wassersportler deutlich reduzierten und Anlass liefern, dass der Wassersport auf den Haupt- und Nebenwasserstraßen des Bundes durch das Programm zwar andere Rahmenbedingungen vorfinden kann, die Zielrichtung aber nicht darin besteht, den Wassersport gänzlich einzuschränken oder zu verbieten zugunsten von Ökologie und Umweltschutz.

Dies ist die Einschätzung, die Vertreter des DMYV in Gesprächen mit Vertretern der Ministerien und auf den Informationsveranstaltungen gewonnen haben. Der Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft sind ganz im Sinne der Wassersportler, denn gerade wir suchen Erlebnisse und Erholung in der Natur. Dies bedeutet aber auch, dass wir Augenmaß, Sachlichkeit und Ideologiefreiheit bei der Entwicklung von Maßnahmen im Rahmen des Blauen Bandes einfordern. Dort werden wir konstruktiv mitarbeiten.

Die Intention des Blauen Bandes wird auch in der nachstehenden Präambel der Geschäftsordnung des Beirates zum Blauen Band deutlich, in dem der DMYV über den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vertreten ist. Auf Vorschlag der Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag am 18. Mai 2017 das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ beschlossen. Damit wird die Bundesregierung verstärkt in die Renaturierung von Bundeswasserstraßen investieren und neue Akzente in Natur- und Gewässerschutz, Hochwasservorsorge sowie Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung setzen. Das gemeinsam vom Bundesverkehrsministerium und Bundesumweltministerium erarbeitete Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" stellt einen Handlungsrahmen für die nächsten Jahre und Jahrzehnte dar.

Mit diesem Bundesprogramm übernimmt die Bundesregierung Verantwortung für die umweltgerechte Weiterentwicklung der Wasserstraßen und setzt die Kompetenz der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes zur Erhaltung und Wiederherstellung naturnaher Flusslandschaften ein. Der Deutsche Bundestag hat die geplante Aufgabenerweiterung der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung begrüßt und das klare Bekenntnis der Bundesregierung zur Erhaltung des muskel- und motorbetriebenen Wassertourismus und des Wassersports hervorgehoben. Grundsätzlich werden mit der Renaturierung von Wasserstraßen attraktive Räume für die Menschen geschaffen und neue Impulse für die Entwicklung ländlicher Regionen gegeben.