LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – GROßBRITANNIEN

Der Fluss Waveney bei der Kleinstadt Beccles in der Grafschaft Suffolk

EIN- UND AUSREISE

Es ist nicht damit zu rechnen, dass Großbritannien nach Verlassen der EU in deren Zollunion verbleiben wird. Damit überschreiten Wassersportler im Verkehr zwischen der EU und Großbritannien dann eine EU-Außengrenze mit entsprechenden Folgen für die Kontrolle von Personalpapieren sowie Zoll- und Steuerbescheinigungen. Besondere Auswirkungen treffen Eigentümer aller Boote mit irgendwelchen Verbindungen zu Großbritannien in der Bootsbiogaphie. Die European Boating Association – EBA, in der auch der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) vertreten ist, wird im Interesse eines möglichst unbehinderten Bootsverkehrs einen Brief an den EU-Chefunterhändler für den Brexit und an das EU-Parlament senden und darin auf mögliche Folgen für die europäischen Bootsfahrer hinweisen. Sobald es neue Informationen in dieser Angelegenheit gibt, informiert Sie der DMYV. 

EU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.

Es muss unbedingt darauf geachtet werden, keine nichtheimischen Tierarten einzuführen. Nähere Informationen sind online verfügbar unter: www.rya.org.uk/go/alienspecies.

 

Bootsdokumente

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registriernachweis empfohlen.

Ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis wird von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.

Es wird nicht direkt eine Versicherung vorgeschrieben. Es kann jedoch vorkommen, dass einige Marinas oder Häfen eine Haftpflichtversicherung fordern.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer
Der Besitz einer Funklizenz ist vorgeschrieben.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Grundsätzlich gibt es für Sportboote bis zu einer Länge von 13,70 m keine Sicherheitsausrüstungsgenstände, die an Bord sein müssen, solange die Boote nicht kommerziell genutzt wird. Trotzdem ist es jedem Bootsführer anzuraten, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht ausreichend Rettungsmittel an Bord zu haben.

Ein lizensiertes Seefunkgerät ist vorgeschrieben.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Geschwindigkeitsbeschränkungen können den jeweiligen Hafensatzungen und aktuellem nautischen Material entnommen werden.

Traditionell wird um 08.00 Uhr (09.00 Uhr in den Wintermonaten vom 1. November bis 14. Februar) beim  Ankern, insbesondere in einem Hafen, die Gastflagge gehisst. Bei Sonnenuntergang bzw. um 21.00 Uhr Ortszeit, falls die Sonne früher untergeht, wird die Gastflagge eingeholt.

Es besteht keine Promillegrenze. Unter Umständen schreiben jedoch einzelne Hafenämter Promillegrenzen vor.

UMWELTSCHUTZ

 

Antifoulingvorschriften

Gemäß der Europäischen Biozid-Richtlinie. Weitere Informationen unter: https://goo.gl/2hHfDv.

Informationen zum umweltfreundlichen Ankern

Eine Anleitung zum umweltfreundlichen Ankern ist verfügbar unter https://goo.gl/EGwqAv.

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Die meisten Windparks, die in Betrieb sind, sind kein Sperrgebiet.

Rund um Großbritannien existiert eine Vielzahl von Schiessanlagen. Alle relevanten Informationen (Funkfrequenz, und Sendezeiten) können online abgerufen werden: www.gov.uk/government/publications/maritime-safety-information-leaflet

Beim Befahren der Themse sind die starken Gezeitenströme und Sandbänke zu beachten.

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben, wenn das Zugfahrzeug vor 1998 hergestellt wurde, 18 m. Anhänger ohne Deichsel: 2,55 m x 7 m. Für Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.

  • Innerorts 48 km/h;
  • Für Pkw mit Anhänger außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 96 km/h.

Linksverkehr. Gespanne dürfen auf dreispurigen Autobahnen nicht ganz rechts fahren. Das Abstellen von Gespannen auf Parkplätzen mit Parkuhren ist untersagt.

Es gilt eine Promillegrenze in Höhe von 0,8 ‰

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Folgender Bücher in aktueller Ausgabe werden für die Recherche vorgeschlagen:

  • Reeds Nautical Almanac
  • Cruising Almanac

Ankern ist generell überall möglich, außer in bestimmten gekennzeichneten Bereichen in Häfen. Es ist üblich nebeneinander zu ankern. Für das Ankern in Häfen kann eine Hafengebühr anfallen.

Roter Diesel ist gewöhnlich wasserseitig verfügbar. Weißer Diesel hingegen eher landseitig.

Camping- und Butangas ist in der Regel überall, außer in abgelegenen Gebieten von Großbritannien, verfügbar.

Die Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrsangebotes variiert in Großbritannien. In den meisten Städten und Gemeinden herrscht eine gute Verkehrsanbindung. Ausnahmen bilden kleine, abgelegene Orte.

In Großbritannien gibt es keine einheitlichen Öffnungszeiten für Geschäfte. Sonntags gelten in der Regel eingeschränkte Öffnungszeiten.

Währung: Britische Pfund (GBP)

WICHTIGE KONTAKTE

Verbände/Organisationen
DBA - The Barge Association – Britischer Motorbootverband
W: www.barges.org

Notruf (Polizei, Medizinischer Notdienst, Feuerwehr, Küstenwache): 999
Bei Gesundheitsfragen ist die Nummer 111 zu wählen.

Such- und Rettungsdienst der Küstenwache: Der von der staatlichen Coast Guard koordinierte Such- und Rettungsdienst kann jederzeit über den UKW-Kanal 16 angerufen werden.

 

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Die Wettervorhersage wird vom britischen Wetterdienst veröffentlicht. Alle relevanten Informationen (Funkfrequenz und Sendezeiten) können online abgerufen werden: www.gov.uk/government/publications/maritime-safety-information-leaflet

Der Wetterbericht. insbesondere für die See und das Binnengewässer, ist verfügbar unter: www.metoffice.gov.uk/public/weather/marine