Gas an Bord

Prüf- und Austauschfristen

Flüssiggas-Anlagen sorgen für Komfort an Bord von Booten. Was Skipper für einen sicheren Betrieb im Blick behalten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

Unbedingt beachten sollten Bootfahrer*innen die folgenden Spielregeln:

  • Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für Ihr Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten. Qualifizierte Experten in der Nähe sind unter www.gaspruefung-boote-yachten.de schnell gefunden
  • Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt
  • Wurde an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen (G 608) bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche

Zusätzlich gilt es Austauschfristen für die Komponenten zu beachten:

  • Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden
  • Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten sind außerdem verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig
  • Tipp: Gewinde und Schläuche können mit Hilfe sogenannter Lecksuchsprays ganz einfach auf ihre Dichtigkeit hin getestet werden