Die Deutsche Motorbootjugend
Die Deutsche Motorbootjugend des DMYV hat es sich zur Aufgabe gesetzt, die Jugend an den motorisierten Wassersport heranzuführen.
Dafür dienen in erster Linie der Schlauchbootsport und - die Klasse MS 11 die vor über 10 Jahren eingeführt wurde. In dieser Klasse werden Match - Races veranstaltet. Hier liegt das Einstiegsalter bei 14 Jahren.
Die Deutsche Motorbootjugend ist wie folgt organisiert:
Bundesjugendtag
Der Bundesjugendtag ist das oberste Organ der Deutschen Motorbootjugend des DMYV und findet alle zwei Jahre statt. Ihm gehören der Bundesjugendvorstand, maximal 5 Delegierte aus der Landesverbandsjugend der Landesverbände und maximal 5 Delegierte aus der SBV-Jugend an.
Bundesjugendvorstand
Ein Bild des neugewählten Jugenvorstand ist in Arbeit und wird in Kürze präsentiert.

1. Vorsitzende
Nadine Kössler
Hauptstraße 90
76706 Dettenheim- Liedolsheim
Telefon: (07247) 949392
E-Mail: n.koessler(at)dmyv.de

2. Vorsitzender
Jonas Kelle
Walkmühlenweg 75
45661 Recklinghausen
Mobil: (0176) 63109743
E-Mail: j.kelle(at)dmyv.de


1. Beisitzer
Fabian Böhringer
Joh-Knecht-Str 7c
63785 Obernburg am Main
Mobil: (0157) 30144000
E-Mail: f.boehringer(at)dmyv.de

2. Beisitzer
Oliver Rümenapp
Hellmut-von-Gerlachstraße 6
34121 Kassel
Mobil: (0176) 32602141
E-Mail: ruemenapp.oliver(at)gmx.de
Hauptausschuss
Stellung und Zusammensetzung
Der Hauptausschuss fördert die Kommunikation zwischen Bundesjugendvorstand und Landesjugend.
Dem Hauptausschuss gehören an:
- der Bundesjugendvorstand
- der Landesjugendleiter jeder Landesverbandsjugend oder ein Stellvertreter
- einem Vertreter der SBV-Jugend
Stimmrecht
Jedes Mitglied des Hauptausschusses hat eine Stimme.
Aufgaben
- Entgegennahme der Berichte des Bundesjugendvorstandes
- Beratung des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung mit der Beschlussfassung von Empfehlungen für den Bundesjugendtag
- Beratung des Bundesjugendvorstand in Belangen, die für den Sport und die Ziele der Deutschen Sportjugend von grundsätzlicher Bedeutung sind
- Beschlussfassung über Angelegenheiten, die dem Hauptausschuss vom Bundesjugendtag zur Entscheidung übertragen werden
- Beratung des Bundesjugendvorstandes über satzungsgemäß vorgesehene Ordnungen
- Wahl von vakanten Posten im Bundesjugendvorstand bis zum nächsten Bundesjugendtag