Ausbildungen im Überblick
 

Erfolgreiche Nachwuchsarbeit benötigt eine gute Ausbildung!
Als Sportfachverband trägt der Deutsche Motorachtverband dafür die Verantwortung, 
dass die jungen Sportlerinnen und Sportler, die Trainer sowie die Wettkampfrichter gut ausgebildet sind. 
Dazu gehört neben der fachlichen Kompetenz auch das Leben von Sportsgeist, Fairness, Gleichberechtigung und Gemeinschaft. 
Mehr über die verschiedenen Lizenzen und die Möglichkeiten Jungendsport aktiv zu betreiben oder den Nachwuchs als Trainer zu unterstützen, findet Ihr hier.

Habt Ihr Lust im Jugendsport und bei der Trainerausbildung zu unterstützen? Dann los! 
Der DMYV sucht - auch für Teilbereiche engagierte Dozentinnen und Dozenten für die Ausbildung. 

Mehr Infos gibt`s HIER! (klick!)

Gemeinsam mit Spaß am motorisierten Wassersport: Als Trainer, Wettkampfrichter und Ausbilder unterstützt Ihr die Jugend im Boot. Kommt an Bord!

FAHRERLIZENZEN

Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz des Deutschen Motoryachtverbandes ist die Mitgliedschaft des Kindes oder Jugendlichen in einem Verbandsverein des DMYV.

Die AE-Lizenz ist die Einsteigerlizenz des Deutschen Motoryachtverbandes. Diese können Kinder im Alter ab sechs Jahren erlangen und damit bis zum Ende ihres 11. Lebensjahres fahren. Die AE-Lizenz berechtigt nicht dazu, an Meisterschaften in der entsprechenden Boots- und Altersklasse teilzunehmen.

Fragebogen Lizenz AE

Antworten Lizenz AE

Eine A-Lizenz können Kinder ab 6 Jahren erwerben. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres. Die A-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Fragebogen Lizenz A

Antworten Lizenz A

Die B-Lizenz kann ab 12 Jahren erworben werden. Sie hat Gültigkeit bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres. Die B-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Fragebogen Lizenz B

Antworten Lizenz B

Eine C-Lizenz erhalten alle Sportler ab 18 Jahren bis zum Ende des 27. Lebensjahres. Voraussetzung ist eine B- Lizenz und B1- Lizenz oder eine B- Lizenz und Sportbootführerschein. Eine C-Lizenz berechtigt zur Teilnahme an Meisterschaften im Motorbootslalom.

Das BMVBS hat in Zusammenarbeit mit dem DMYV ein Konzept entwickelt, das es Jugendlichen mit einem Mindestalter von 12 Jahren bis zum Ende des 16. Lebensjahres ermöglicht, zunächst probeweise ab dem 1. April 2005 auf bestimmten Wasserstraßen ein Fahrzeug mit einer Länge von bis zu 5 Metern und einer Antriebsmaschine mit höchstens 3,68 kW zu führen. Voraussetzung dafür ist, dass der Jugendliche einen Ausweis eines Wassersportvereins besitzt, der einem Spitzenverband des deutschen Wassersports angehört, der das von ihm erarbeitete grundlegende und mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmte Verkehrssicherheitskonzept gewährleistet.

Die dreijährige Testphase ist ohne negative Erkenntnisse abgelaufen und bis zum 31.01.2011 verlängert worden. Die genauen Strecken, die hinsichtlich der Regnitz leicht verändert und um eine Teilstrecke des Mains erweitert wurden, können hier Download werden.

Der DMYV strebt die Erweiterung auf das Deutsche Kanalsystem an.

Für die Int. Wasserstraßen (Donau, Elbe, Rhein) ist die Möglichkeit der B1-Lizenz in den Int. Gremien zu erörtern, für den Rhein zumindest mit Blick auf seine Nebenflüsse.

Die Regelung zur B1-Lizenz wurde zum 01.02.2012 in dauerhaftes Recht übernommen. Ausgenommen hiervon sind Teile der Regnitz, die wegen Gefahr durch ein Wehr gestrichen wurden.

Als neue Strecken wurden Teile folgender Gewässer aufgenommen:

  • Altenplathower Altkanal
  • Beetzsee-Riewendsee-wasserstraße
  • Dahme-Wasserstraße
  • Roßdorfer Altkanal
  • Storkower Gewässer (bei Begleitung durch eine Person im Alter von mindestens 18 Jahren)
  • Teupitzer Gewässer (bei Begleitung durch eine Person im Alter von mindestens 18 Jahren)
  • Wasserstraße Kleiner Wendsee-Wusterwitzer See
  • Zensdorfer Lanke

Fragebogen B1_Nr.1

Fragebogen B1_Nr.2

Fragebogen B1_Nr.3

Fragebogen B1_Nr.4

Fragebogen B1_Nr.5

Fragebogen B1_Nr.6

Antworten B1_Nr.1

Antworten B1_Nr.2

Antworten B1_Nr.3

Antworten B1_Nr.4

Antworten B1_Nr.5

Antworten B1_Nr.6

 

Zur Lizenz-Prüfung

Die Prüfer eines Landesverbandes sind bei der Vergabestelle für Lizenzen gemeldet. Sie besitzen eine Lizenz „Trainer-C“ des motorisierten Wassersports.

Wird für ein Kind oder einen Jugendlicher eine Lizenz beantragt, muss bei Beantragung eine Kopie der Trainer-Lizenz mit eingereicht werden. Die Rücksendung der erteilten Lizenz erfolgt nie an Privatpersonen, sondern immer an den Prüfer oder den Landesverband. Die Bearbeitungszeit für eine Lizenz beträgt in der Regel ca. 4 Wochen!

Trainer C: Lizenzausbildung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB)

Die Trainer C Ausbildung ist eine Stufe des mehrstufigen Qualifizierungssystems des organisierten Sports in Deutschland und die Voraussetzung für eine erfolgreiche Trainer-Karriere im Sport.

Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre
- Grundausbildung beim Landessportbund (ca. 40 Unterrichtseinheiten)
- Ein unbedenkliches erweitertes Führungszeugnis
- Ein absolvierter Erster-Hilfe-Kurs

Ausbildungsplan Trainer C

Modul 1 – Einführung in die Trainertätigkeit     (online, 20 LE)
•    Rolle des Trainers
•    Gruppendynamiken
•    Kommunikation & Feedback
•    Nachwuchsgewinnung

Modul 2 – Methodik  (online, 12 LE)
•    Sportartspezifische Trainingsmethoden
•    Vertiefungen an Land & Fehleranalyse
•    Mentaltraining

Modul 3 – Jugendschutz  (online, 12 LE)
•    Ernährung, Doping, Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum
•    Gewalt & sexueller Missbrauch
•    Jugendschutz & Prävention
•    Selektiver Mutismus & Inklusion

Modul 4 – Praxis  (Präsenz, 16 LE)
•    Trainingsmethoden & mentales Training
•    Material & Hardware
•    Regelwerke & Fehleranalyse

Hinzukommt ein disziplinübergreifendes 5. Modul zur Wettkampfrichter (WKR)- Ausbildung in Theorie und Praxis. Es findet in Präsenz mit 20 Lern-Einheiten statt.

 

Die Trainer C Ausbildung fördert den Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Sport. Der Trainer C ist befugt Lizenzprüfungen durchzuführen und wird in den meisten Ländern auch von den Sportbünden gefördert. 

Um eine DOSB-Lizenz zu erhalten, ist es erforderlich, auf den jeweiligen Lizenzstufen eine festgelegte Anzahl von Lerneinheiten (eine Lerneinheit beträgt 45 Minuten) zu absolvieren und die entsprechenden Abschlussprüfungen zu bestehen. Der Deutsche Motoryachtverband bildet Dich zum Trainer C im motorisierten Wassersport aus.

Modularer Aufbau – flexibler Einstieg

Die Trainer C Ausbildung ist modular aufgebaut und jedes Modul kann an einem Wochenende mit Prüfung absolviert werden. Die Module müssen nicht in der numerischen Reihenfolge absolviert werden. Der Einstieg ist daher jederzeit möglich. Die Module werden im Allgemeinen zwischen Mai und Oktober angeboten und müssen innerhalb von 24 Monaten absolviert werden.

Die Termine der einzelnen Module findet Ihr auf der Startseite unter „Termine“ (runterscrollen).

DOWNLOAD INFO TRAINER C         DOWNLOAD INFO WETTKAMPFRICHTER      ANMELDEBEDINGUNGEN LEHRGÄNGE   

Wettkampfrichter & -ausbilder

Die Ausbildung der Wettkampfrichter beträgt 20 Lehreinheiten und ist eines von 5 Modulen der Trainer C Ausbildung.

Im Rahmen der Jugendarbeit spielt der Wettkampf eine besondere Rolle: er soll nicht nur Leistungen messen, sondern auch das Kennenlernen und den Spaß am Training mit einem gerichteten Ziel fördern.

Bei Wettkämpfen ist es unverzichtbar, dass die Beurteilung der Leistung genau und fair ist. Aus diesem Grund werden nur ausgebildete Wettkampfrichter eingesetzt.
Die Ausbildung unserer Wettkampfrichter wird in Seminaren durchgeführt. Diese Seminare werden nach Bedarf veranstaltet.
Die Ausbildung der Wettkampfrichter erfolgt durch qualifizierte Wettkampfrichterausbilder im Deutschen Motoryachtverband.

Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 4 Jahre

Alle Anmeldungen zur Teilnahme eines Kurses oder Informationen erhalten Sie unter jugendsport(at)dmyv.de.

Die Ausbildung zum Wettkampfrichterausbilder vom im DMYV durchgeführt und beträgt 20 Lehreinheiten. Kurse werden auf Bedarf angeboten.

Die Gültigkeit der Lizenz beträgt 4 Jahre

Voraussetzung für einen Wettkampfrichterausbilder:

    Mindestalter 25 Jahre
    4 jährige WKR Erfahrung (davon 2 Einsätze bei Deutschen Meisterschaften, EM, WM,NK)
    Gültigkeit der Lizenz 4 Jahre

Alle Anmeldungen zur Teilnahme eines Kurses oder Informationen erhalten Sie unter jugendsport(at)dmyv.de.

Anmeldebedingungen zu den Lehrgängen zum Trainer C motorisierter Wassersport und WKR-Ausbilder



Ich stimme folgenden Anmeldebedingungen mit dem Absenden der Anmeldung zu den Lehrgängen verbindlich zu (ab 04/2026):

Gebühren:
•    Die Gebühren betragen für den Wettkampfrichter-Ausbilder Lehrgang insgesamt (Stand 03.2026) 125,00 €.
•    Die Gebühren betragen für die Module 1 – 4 des Trainer-C Lehrganges insgesamt 500,00 €. (125,-€ je Kurs /Stand 03/2026)
•    Die Gebühren betragen für den Verlängerungskurs des Trainer-C insgesamt 125,00 €. (Stand 03/2026)
•    Die Kursgebühr ist mit der Anmeldung fällig und ist über das im Anmeldeprozess der DMYV-App integrierte elektronische Bezahlverfahren zu entrichten. Kann dieser Vorgang nicht erfolgreich abgeschlossen werden, kann eine Anmeldung in Ausnahmefällen auch über die DMYV-Geschäftsstelle per E-Mail unter veranstaltungen(at)dmyv.de durchgeführt werden. Die Kursgebühr ist in jedem Fall vor Beginn des Kurses vollständig zu entrichten, ansonsten ist eine Teilnahme nicht möglich.
•    Schulungsunterlagen sowie Prüfungsgebühren sind jeweils in der Kursgebühr enthalten.
•    Schulungsunterlagen sind nur für den Eigengebrauch bestimmt. Sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, oder zur Weitergabe und Kenntnisgabe an Dritte vervielfältigt oder veröffentlicht werden.

Stornierung eines gebuchten Kurses / Moduls
•    Kann das gebuchte Modul /der Kurs nicht besucht werden, ist eine Stornierung bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn notwendig. Die Kursgebühr wird dann vollständig erstattet. Für die ersatzweise Teilnahme an einem anderen Termin muss der Kurs / das Modul neu gebucht werden.
•    Bei einer Stornierung im Zeitraum von zwei bis einer Woche vor Kursbeginn, wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % der Kursgebühr erstattet.
•    Bei einer Stornierung weniger als eine Woche bis max. 2 Tage vor Kursbeginn wird die Teilnahmegebühr abzüglich einer Bearbeitungs- und Bereitstellungspauschale von 25 % der Gebühr erstattet.

•    Bei einer Stornierung von weniger als 2 Tagen vor Kursbeginn wird die Kursgebühr nicht erstattet.
•    Bei Nichtteilnahme ohne Stornierung wird die Kursgebühr nicht erstattet.
•    Können die Lehrgänge nicht stattfinden, erhält der Teilnehmer die volle Kursgebühr ohne Abzug zurückerstattet.

Gültigkeit / Zeitraum der Teilnahme / Verlängerung
•    Der gesamte Kurs /bzw. alle Module des Trainer C-Lehrganges müssen innerhalb von 24 Monaten nach der Anmeldung erfolgreich abgeschlossen werden, um die Lizenz zu erhalten. Die Reihenfolge der Belegung der Module für den Trainer C-Lehrgang ist frei wählbar.
•    Mir ist bekannt, dass die Trainer-C Lizenz 4 Jahre gültig ist, und die Verlängerung selbstständig beantragt werden muss und durch die Teilnahme an einem Verlängerungskurs bestätigt werden muss.
•    Mir ist bekannt, dass die WKR - Ausbilderlizenz 4 Jahre gültig ist und die Verlängerung selbstständig beantragt werden muss und durch die Teilnahme an einem Verlängerungskurs bestätigt werden muss.

Hinweise und Einverständnis zur Weitergabe von Daten an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB):
Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und E-Mailadresse) vom Deutschen Motoryachtverband e.V. verarbeitet, gespeichert und zum Zwecke der Lizenzausstellung an das Lizenzmanagementsystem (LiMS) des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) weitergegeben werden.
Die erhobenen Daten werden in LiMS für die Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Der Datenübermittlung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden. Mir ist bekannt, dass in diesem Fall keine DOSB-Lizenz ausgestellt werden kann!

Es gelten ansonsten die Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie unter www.dmyv.de/datenschutz  und www.dmyv.de/datenschutz-app finden.

Einhaltung der Regeln des Code of Conduct des DMYV und des Ehrenkodex des Sports
Den Code of Conduct des DMYV erkenne ich an und verpflichte mich zu dessen Einhaltung. Er kann HIER heruntergeladen werden.
Den Ehrenkodex des Sports erkenne ich an und verpflichte mich, ihn einzuhalten. Er kann HIER heruntergeladen werden.

 
Grundvoraussetzung für den Erhalt der Wettkampfrichter-Ausbilderlizenz bzw. Lizenzverlängerung sind folgende Nachweise:
►    Mindestalter 25 Jahre (Kopie Personalausweis oder Reisepass)
►    Mindestens 4 Jahre Erfahrung als Wettkampfrichter (WKR)
►    davon mind. 2 Jahre als WKR bei einer Deutschen Jugendmeisterschaft Sie haben die Möglichkeit die Nachweise innerhalb des Anmeldeprozesses in der DMYV-App hochzuladen. 
 

Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Trainer C-Lizenz:
►    Mindestalter 18 Jahre
►    Grundausbildung beim Landessportbund (ca. 40 Unterrichtseinheiten)
►    ein unbedenkliches erweitertes Führungszeugnis
►    Ein absolvierter Erster-Hilfe-Kurs
►    Amtlicher Sportbootführerschein See oder Binnen

Sie können die Nachweise auch nach dem Anmeldevorgang und nach der Teilnahme an den Lehrgängen, jedoch vor Erhalt der Lizenz erbringen, wenn die Nachweise aktuell noch nicht vorliegen, oder Sie sie aktuell nicht zur Hand haben.