Sportpatent für den Rhein / Sportschifferzeugnis

 

Für die Fahrt auf dem Rhein ist für Sportfahrzeuge ab 20 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportpatent nach der Rheinpatentverordnung erforderlich. Info: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Internet: www.elwis.de

 


Auf allen anderen Binnenschifffahrtsstraßen wird zum Führen eines Sportfahrzeuges ab 20 m Länge und weniger als 25 m Länge ein Sportschifferzeugnis nach der Binnenschifferpatentverordnung benötigt.
Info: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)
Internet: www.elwis.de