DMYV PRÜFUNGSZENTRUM NRW

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Prüfungszentrum NRW ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSCHUSS Aurich

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Aurich ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Berlin und Mecklenburg-Vorpommern

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Prüfungszentrum Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Bodensee, Stuttgart & Ausland

HERZLICH WILLKOMMEN

Das Prüfungszentrum Bodensee, Stuttgart & Ausland ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

Die Geschäftsstelle des Prüfungszentrums Bodensee, Stuttgart & Ausland erreichen Sie unter folgender Adresse:

Prüfungszentrum Bodensee, Stuttgart & Ausland
Barbara Pfänder
Mühlstraße 10
88085 Langenargen 

Telefon:   +49 (0)7543 302-9694
Telefax:   +49 (0)7543 302-5397
E-Mail: info(at)pz-bostau.de
Homepage: www.pz-bodensee-stuttgart-ausland.de

Bürozeiten: Mo 14-18 Uhr Die - Do 09:30-12:00 Uhr, Freitags geschlossen

Kontodaten:
Kontoinhaberin: Barbara Pfänder
Bankinstitut: Volksbank Friedrichshafen-Tettnang
Swift-Bic:GENODES1TET
IBAN: DE08 6519 1500 0228 7210 08

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Prüfungszentrum Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Bremen-Hamburg

HERZLICH WILLKOMMEN

Das Prüfungszentrum Bremen-Hamburg ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Deggendorf

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Deggendorf ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSCHUSS Koblenz

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Koblenz ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSCHUSS Main

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Main ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Mannheim-Darmstadt/Saar-Mosel

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Mannheim-Darmstadt/Saar-Mosel ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS München/Nürnberg

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss München/Nürnberg ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

Die Geschäftsstellen des Prüfungsausschusses München/Nürnberg erreichen Sie unter folgenden Adressen:

Geschäftsstelle München

Jochen Grees
F.-J.-Remlinger-Str. 15
88486 Kirchberg

Postanschrift:
PA München/Nürnberg
Jochen Grees
Postfach 20
89279 Altenstadt

Telefon: +49 (07354) 937936
Telefax: +49 (07354) 937932
E-Mail: pa-muenchen(at)t-online.de
Homepage: www.pa-muenchen.de

Bürozeiten: Mo., Di., Do.,Fr. 8:00 - 11:30 Uhr; Mi. 14:30 - 18:00 Uhr

Geschäftsstelle Nürnberg

PA München/Nürnberg
Büro Tremel
Von-Kling-Weg 12
86669 Königsmoos

Telefon: +49 (08433) 92 97 491
Fax: +49 (08433) 92 03 81
E-Mail: kontakt(at)pa-nuernberg.com

Bürozeiten: Mo.- Do. 8:30 - 12:00 Uhr; Mo. 15:00 - 17:00 Uhr

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Niedersachsen

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Niedersachsen ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSAUSSCHUSS Regensburg

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Regensburg ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV PRÜFUNGSZENTRUM Schleswig-Holstein

HERZLICH WILLKOMMEN

Das Prüfungszentrum Schleswig-Holstein ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel
  • SKS
  • UBI
  • SRC
  • LRC

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.

DMYV Prüfungsausschuss Wetzlar-Offenbach

HERZLICH WILLKOMMEN

Der Prüfungsausschuss Wetzlar-Offenbach ist vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) autorisiert und vom Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) beauftragt, amtliche Prüfungen für folgende Sportbootführerscheine und Funkzeugnisse abzunehmen:

  • Sportbootführerschein mit den Geltungsbereichen See und Binnen unter Motor und unter Segel

Die Prüfung zum Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht kann bei jeder Prüfung abgelegt werden.

Die Geschäftsstelle des Prüfungsausschusses Wetzlar-Offenbach erreichen Sie unter folgender Adresse:

Prüfungsausschuss Wetzlar-Offenbach
Olaf Winter
Unter dem Ahorn 6 a
35578 Wetzlar

Telefon: +49 (06441) 76025
Telefax: +49 (06441) 77756
E-Mail: info(at)pa-wetzlar.de
Homepage: www.pa-wetzlar.de

Bürozeiten: Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr / Fr. 08:00 – 13:00 Uhr

GEBÜHREN UND KOSTEN

Die aufgeführten Prüfungsgebühren setzen sich im Regelfall aus einer Zulassungsgebühr, einer Gebühr für die Abnahme der Prüfung (Theorie und Praxis), einer Erteilungsgebühr sowie anteiliger Mehrwertsteuer zusammen.

Die neue Gebührenordnung des BMVI finden Sie hier in der Übersicht.

Nebenkosten in Form von anteiligen Reise- und Raumkosten sind von jedem angemeldeten Bewerber zu zahlen, unabhängig davon, ob er zur Prüfung erscheint oder nicht. Dies gilt nicht für Prüfungen zum Erwerb des Sportbootführerscheins.

Die Prüfungsgebühr zuzüglich des Nebenkostenanteils (SKS, UBI, SRC, LRC, FKN) muss spätestens 7 Tage vor der Prüfung auf dem Konto des jeweiligen Prüfungsauschusses eingegangen sein.

Als Verwendungszweck geben Sie bitte unbedingt an:

  • Name des Bewerbers bzw. der Bewerberin,
  • Datum und Ort der Prüfung.