UIM-Rennlizenz wird günstiger: Versicherungen ab 2027 frei wählbar

Jugend & Sport
Foto: Symbolbild / F5 Boote beim Start; Archiv DMYV

Ab 2027 ist die Haftpflicht- und Unfallversicherung nicht mehr automatisch Bestandteil der UIM-Rennlizenz, die vom DMYV ausgestellt wird. Dadurch werden die Lizenzgebühren deutlich sinken, da künftig nur noch der Verwaltungsaufwand für die Lizenzerteilung berechnet wird.

Bisher war der DMYV aufgrund einer Vorgabe der UIM verpflichtet, diese Versicherungen zusammen mit der Rennlizenz anzubieten. Da die Versicherungskosten in den vergangenen Jahren stark gestiegen waren, verteuerte sich die Jahreslizenz zuletzt auf 400 Euro pro Jahr. Zudem hatten die Fahrer keine Möglichkeit, selbst passendere oder günstigere Versicherungen – etwa nur für einzelne Veranstaltungen – abzuschließen.

DMYV-Präsident Frank Dettmering setzte sich auf der UIM-Generalversammlung im April 2026 in Portugal für eine Änderung ein. Er kritisierte, dass Fahrer in anderen Ländern ihre Versicherungen individuell abschließen können, und forderte eine Gleichbehandlung der nationalen Verbände. Die UIM folgte diesem Anliegen und hob die Verpflichtung für den DMYV auf.

Wichtig: Die Haftpflicht- und Unfall-Versicherungspflicht für UIM-Rennen als solche bleibt bestehen! Rennfahrer müssen ab 2027 jedoch selbst geeignete Versicherungen nachweisen. Unverändert erforderlich für die Ausstellung einer gültigen Rennlizenz bleiben außerdem ein gültiges Gesundheitszeugnis sowie die erfolgreiche Teilnahme am Sicherheitslehrgang („Turtle-Test“).


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