DMYV: Besonders bei älteren Booten fehlen häufig Originalrechnungen oder andere Unterlagen, und über Jahrzehnte können Eigner, Flaggen und Fahrtgebiete gewechselt haben. Wie lässt sich der Unionswarenstatus eines solchen Bootes überhaupt noch nachvollziehen und dokumentieren?
Benyamin Tanis: Das ist tatsächlich eine unserer häufigsten Aufgaben. Zunächst muss man sich von der Vorstellung lösen, dass der Unionswarenstatus oder auch die mehrwertsteuerrechtliche Situation eines Schiffes ausschließlich durch eine ursprüngliche Kaufrechnung nachgewiesen werden kann.Wir betrachten vielmehr die gesamte Geschichte des Bootes. Dazu werten wir zunächst sämtliche Unterlagen aus, die uns der Eigner zur Verfügung stellt. Darüber hinaus recherchieren wir aber auch selbst, insbesondere im Internet und unter Einsatz modernster technischer Möglichkeiten, um möglichst viele Informationen über die Historie des Schiffes zusammenzutragen.
Dabei können ganz unterschiedliche Dokumente und Informationen von Bedeutung sein: frühere Kaufverträge, Registrierungsunterlagen, Liegeplatznachweise, Versicherungsunterlagen, Werftrechnungen oder auch Informationen über frühere Fahrtgebiete und Eigentümer. Häufig ergeben sich aus unseren eigenen Recherchen zusätzliche Erkenntnisse, die der aktuelle Eigner selbst gar nicht mehr hatte.
Aus all diesen Informationen rekonstruieren wir die Eigentums- und Nutzungshistorie des Schiffes und prüfen anschließend, welche zollrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.
Entscheidend ist dabei nicht unbedingt, möglichst viele Dokumente zusammenzutragen. Vielmehr kommt es darauf an, die rechtlich relevanten Tatsachen zu den jeweils entscheidenden Zeitpunkten nachweisen zu können. Und genau das gelingt uns erstaunlich häufig.
Unsere Erfahrung zeigt, dass sich selbst bei älteren Booten, deren ursprüngliche Kaufrechnung längst verloren gegangen ist und die über Jahrzehnte mehrfach den Eigentümer oder die Flagge gewechselt haben, häufig noch eine belastbare Dokumentation erstellen lässt. In vielen Fällen gelingt es uns auf dieser Grundlage, die zoll- und mehrwertsteuerrechtliche Situation nachvollziehbar darzustellen und den Unionswarenstatus anschließend auch durch die zuständigen Zollbehörden bestätigen zu lassen.
Natürlich bleibt jeder Fall individuell. Nicht jede Lücke in der Historie lässt sich schließen, und nicht immer kann der gewünschte Nachweis erbracht werden. Aber gerade bei älteren Yachten erleben wir immer wieder, dass sich mit einer sorgfältigen juristischen Prüfung und umfassender Recherche deutlich mehr klären lässt, als die Eigner zunächst vermuten.
DMYV: Muss jetzt jeder Eigner so einen Nachweis führen, oder wann sollte ein Eigner aktiv werden?
Auch wenn die Europäische Kommission in ihrem Leitfaden darauf hinweist, dass nicht nach jeder Rückkehr in einen Hafen grundsätzlich ein Nachweis des Unionswarenstatus erforderlich ist, kommen wir nach eingehender Prüfung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Unionszollkodex und der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, zu dem Ergebnis, dass letztlich jeder Bootseigner in der Lage sein muss, den Status seines Schiffes nachzuweisen. Und zwar spätestens dann, wenn die zuständigen Behörden einen entsprechenden Nachweis verlangen.
Das hat einen interessanten rechtlichen Hintergrund: Der Unionszollkodex enthält eine gesetzliche Vermutung, nach der Waren, die sich innerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union befinden, als Unionswaren gelten. Diese Vermutung gilt grundsätzlich auch für Sportboote und Yachten.
Jetzt wird es allerdings etwas juristisch: Diese gesetzliche Vermutung führt nach unserer rechtlichen Bewertung nicht zu einer generellen Umkehr der Beweislast. Das bedeutet, dass der Zoll nicht in jedem Fall zunächst nachweisen muss, dass ein Schiff keine Unionsware ist. Vielmehr kann der Eigner unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen aufgefordert werden, den Unionswarenstatus seines Schiffes nachzuweisen.
Und genau darin liegt aus unserer Sicht das praktische Problem. Solange niemand nachfragt, beschäftigt sich kaum ein Eigner mit dieser Frage. Kommt es aber zu einer Zollkontrolle und bestehen Zweifel am Status des Schiffes, kann die Situation schnell unangenehm werden.
Natürlich besteht auch dann noch die Möglichkeit, die erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen, die Historie des Schiffes aufzuarbeiten und den Unionswarenstatus nachträglich nachzuweisen. Allerdings ist das unter dem Druck eines bereits laufenden behördlichen Verfahrens häufig wesentlich aufwendiger und schwieriger, als wenn man sich frühzeitig darum gekümmert hätte.
Deshalb lautet unsere Empfehlung ganz klar: Jeder Bootseigner sollte den zollrechtlichen Status seines Schiffes einmal sorgfältig prüfen und möglichst belastbar dokumentieren lassen. Und zwar unabhängig davon, ob er seine Yacht gerade kaufen oder verkaufen möchte, eine längere Reise plant oder sein Schiff einfach weiterhin nutzt.
Ein bereits vorhandener, möglichst behördlich bestätigter Nachweis des Unionswarenstatus schafft Rechtssicherheit und kann eine spätere Zollkontrolle erheblich vereinfachen. Aus unserer Sicht ist es deshalb sinnvoll, dieses Thema nicht erst dann anzugehen, wenn eine Behörde danach fragt.