Am 30. April 2026 veröffentlichte die Europäische Kommission die „Guidance Note for Pleasure Craft“ – frei übersetzt die „Richtlinie für Freizeitfahrzeuge“. Ziel des Dokuments ist es, eine möglichst einheitliche Anwendung der europäischen Zoll- und Steuervorschriften in den Mitgliedstaaten zu unterstützen. Bootseigner sollten daher wissen, worum es geht.
Wichtig ist: Die „Guidance Note for Pleasure Craft“ ist selbst nicht rechtsverbindlich. Sie dient lediglich der Erläuterung des geltenden europäischen Zoll- und Steuerrechts, um bestehende Unsicherheiten bei Bootseignern und Wassersportwirtschaft zu reduzieren. Am Ende entscheidet aber immer jede Zollbehörde selbst, wie sie in Zweifelsfällen vorgeht.
Das 1985- Gerücht
Der Sportbootszene folgt hartnäckig das Gerücht im Kielwasser, dass der Nachweis der entrichteten Mehrwertsteuer beim Erstverkauf eines Bootes zu erbringen ist, wenn das Boot nach 1985 gebaut wurde.
Die Jahreszahl 1985 hat ihren Ursprung in einer Übergangsregelung im Zusammenhang mit der Schaffung des europäischen Binnenmarktes. Dass sich daraus eine allgemeine Regel ableitet, wonach für jedes nach 1985 gebaute Sportboot ein Nachweis über die beim Erstverkauf entrichtete Mehrwertsteuer vorhanden sein muss oder bei jedem vor 1985 gebauten Boot keinerlei Nachweisfragen mehr bestehen, ist jedoch lediglich Seemannsgarn.






