Mehr Chancengleichheit: DMYV präzisiert Förderrichtlinie

Verband & SzeneJugend & Sport
Vereine und Landesverbände können vom DMYV z.B. für die Anschaffung von Sportmaterial für den Jugendsport gemäß der Förderrichtlinie Unterstützung erhalten. (Foto: Symbolbild/ Jil Molter)

Mit der neuen Förderrichtlinie, die zum 1. Januar 2026 in Kraft trat, unterstützt der Verband noch gezielter die Vielfalt gemeinnütziger Wassersportprojekte.

„Unsere Vereine leisten tagtäglich wertvolle gemeinnützige Arbeit – ehrenamtlich, engagiert und mit großer Leidenschaft“, betont Uwe Gerlach, Präsident des Landesverbands Motorbootsport Sachsen-Anhalt, DMYV-Präsidiumsmitglied und Leiter des DMYV-Referats Breitensport, Landesverbände und Vereine im DMYV. „Dabei sollen alle Vereine die Chance bekommen, gleichmäßig in den Genuss der Förderung zu kommen“. Mit transparenten Antragsverfahren und klaren Förderkriterien schafft der DMYV faire Bedingungen für seine Mitgliedsvereine und Landesverbände. 

Auf Beschluss des DMYV-Präsidiums wurde die Richtlinie jetzt dahingehend ergänzt, dass ein Verein, dessen Projekt in einem Jahr gefördert wurde, erst nach einem Jahr Wartezeit wieder antragsberechtigt wird. „Die Regelung dient der Gerechtigkeit und Chancengleichheit unter den Vereinen und Landesverbänden, und dafür, dass eine möglichst große Vielfalt gefördert werden kann“, erklärt Gerlach

Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 75 Prozent der Projektkosten – maximal bis zu 2.000 Euro pro Maßnahme und dem Erreichen einer maximalen Gesamtfördersumme, die im Haushaltsplan des DMYV jedes Jahr budgetiert wird. 

Unterstützt werden anteilig unter anderem Ausgaben für Personal, Sportmaterial, Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtungen und Organisation. Voraussetzung ist ein Eigenanteil der Projektträger sowie eine umweltgerechte Durchführung der Maßnahmen.

Der Deutsche Motoryachtverband unterstreicht mit dieser Richtlinie einmal mehr seine Rolle als verlässlicher Partner des organisierten Wassersports: für Nachwuchsförderung, Gemeinschaft, Innovation und verantwortungsvolles Handlungsbewusstsein auf dem Wasser.

Die Förderrichtlinie und der entsprechende Antrag können unter www.dmyv.de/downloads in der Rubrik „Für Vereine“ heruntergeladen werden.


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