Lärmbelästigung durch Speedboote – DMYV nimmt Stellung

Machen große Welle und viel Lärm, hochmotorisierte Offshoreboote. Foto: C. Schneider

Motorengeräusche und das Unbehagen mancher Anrainer darüber sind seit jeher Begleiter des Motorbootsports. Als Dachverband tritt der Deutsche Motoryachtverband für eine freie Ausübung des Motorbootsports ein – überall dort, wo er auch gesetzlich zulässig ist – plädiert aber gleichzeitig dafür, seine Grenzen anzuerkennen und stets Rücksicht auf Menschen und Natur zu nehmen.

Eine Anfrage der Berliner CDU-Fraktion an den Verband über einen besonders eindeutigen Fall aus Berlin-Spandau macht diesen Zwiespalt, indem sich die Motorbootfahrer/innen häufig befinden, deutlich. In seiner Presseerklärung fordert der sportpolitische Sprecher der Berliner CDU eine entschlossenere Durchsetzung der Lärm- und Geschwindigkeitsregelungen auf der Havel durch die Wasserschutzpolizei. Dies sei im Sinne der Anwohner/innen und aller Wassersportler/innen aufgrund der Vorkommnisse der vergangenen Monate dringend notwendig. Eine gesetzliche Begrenzung der zulässigen Lautstärke ziehe man ebenfalls in Erwägung.

Dieser Forderung geht eine starke Lärmbelästigung durch so genannte „Partyboote“ sowie einzelner hochmotorisierter Speedboote voraus. Die meist führerscheinfrei charterbaren „Partyboote“ versorgen die Anwohner und alle anderen Wassersportler/innen ungewünscht bis tief in die Nacht mit lauter Musik und begleitendem Gegröle. Die Speedboote hingegen erzeugen mit großer Geschwindigkeit und ihren Auspuffanlagen oberhalb der Wasserlinie eine besonders hohe Lärmbelästigung.

Ein Zustand, der bereits im Juli im Lokalteil des Tagesspiegel hohe Wellen schlug. Dabei beschwerten sich Anwohner, Kanufahrer, Segler aber auch andere Motorbootfahrer über das rücksichtslose Verhalten einiger. Was zunächst positiv auffällt ist, dass hierbei nicht die gesamte Motorboot-Community in Generalhaftung genommen, sondern in zahlreichen Wortmeldungen der Leser/innen zwischen den äußerst lauten PS-Junkies und den ruhigeren Skippern unterschieden wird.

Als Dachverband der motorisierten Wassersportler/innen möchte der DMYV so wenige Beschränkungen des Sports wie möglich und arbeitet dafür, dass Fahrverbote und Einschränkungen nicht Überhand nehmen. Dies kann aber nur gelingen, wenn die Gemeinschaft der Skipper sich nach einem grundlegenden Verhaltenskodex richtet. Der gesetzliche Rahmen auf einem Gewässer ist nicht die einzige Richtschnur für das Verhalten von Sportbootfahrer/innen. Nicht alles was erlaubt ist, ist zwangsläufig richtig.  

Der Wertekompass jedes Skippers sollte durch gegenseitige Rücksichtnahme und von einem tiefen Verständnis für seine Umwelt geprägt sein. Motorbootfahren ist eine Tätigkeit in der Natur, mit der Natur. Der Schutz der Gewässer, der Respekt vor der Natur und die Harmonie mit den Anwohner/innen und anderen Akteuren in einem Wassersportrevier gehören zu den grundlegenden Voraussetzungen unseres Sports. Dafür steht der Deutsche Motoryachtverband ein und nichts weniger erwartet er auch von allen Skippern.


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