Großbritannien hat Melde- und Einklarierungspflicht für Sportboote eingeführt

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Nach dem Brexit wird jetzt auch die Reise mit dem Sportboot von und nach Großbritannien komplizierter. (Foto: Symbolbild/ AdobeStock.com / SeanMichaelPritchard)

Der sog. Brexit hat auch Auswirkungen auf den Seeverkehr mit Sportbooten ins Vereinigte Königreich. Es beginnt damit, dass einreisende Sportboote wie in alten Zeiten ab der äußeren Grenze der 12-Meilen Zone bis zum Abschluss des Einklarierungsvorgangs die gelbe Signal-Flagge „Q“ deutlich sichtbar führen müssen.

Reisegenehmigung für Sportboote erforderlich

Für die Einreise nach Großbritannien mit dem Sportboot ist eine Reisegenehmigung erforderlich, die elektronisch beantragt werden muss. Verstöße werden strafrechtlich sanktioniert. Darauf wurde im Rahmen einer Sitzung der European Boating Association (EBA), deren Mitglied auch der DMYV ist, am 12. April in Rotterdam hingewiesen.

Das System heißt „submit a Pleasure Craft Report (sPCR)“. Es steht unter folgendem Link zur Verfügung: www.gov.uk/guidance/submit-a-pleasure-craft-report.

Informationen darüber, wer den Dienst nutzen kann und muss und wann ein Report eingereicht werden muss, finden Schiffsführer unter:
www.gov.uk/government/collections/custom-rules-for-sailing-your-pleasure-craft-to-from-and-within-uk-waters .

Schiffsführer ist verantwortlich für die korrekte Meldung

Gemeldet werden müssen Angaben zum Schiff, der geplanten Reise, zur Crew und/ oder Gästen an Bord und zu an Bord mitgeführten Waren. Auch Verzögerungen oder Änderungen der geplanten Reise müssen den Behörden unverzüglich über eine Änderungsmeldung zur Kenntnis gebracht werden.

Schiffsführer müssen dafür sorgen, dass alle Personen, die eine Einreisegenehmigung benötigen, die erforderliche Erlaubnis zur Einreise erhalten, und vor dem Verlassen des Schiffes eine Benachrichtigung über Ihre Einreiseerlaubnis in das Vereinigte Königreich erhalten haben.

Alle Personen an Bord, die nicht die britische oder irische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen die Erlaubnis des britischen Grenzschutzes einholen, um von einem anderen Ort als Irland, der Isle of Man oder den Kanalinseln in das Vereinigte Königreich einzureisen.

Am einfachsten per Online-Anmeldung

Die Nutzung des Online-Dienstes "Tell Border Force and HMRC you are sailing to or from the UK in a pleasure craft" unter www.spcr.homeoffice.gov.uk/sign-in hat dabei den Vorteil, dass sich Schiffsführer nicht direkt an die Border Force oder die National Yachtline wenden müssen. Schiffsführer können zudem Ihren Reiseplan ändern, wenn sich Details wie die Abfahrtszeit ändern. Die Änderungsmeldung ersetzt automatisch den vorherigen Bericht durch den geänderten Bericht. Es ist zudem online einfach möglich, die Meldung zu stornieren, wenn die Reise z.B. abgebrochen werden muss.

Auch die Ausklarierung ist verpflichtend

Auch bei der Ausreise aus dem Vereinigten Königreich muss wieder ausklariert werden. Infos dazu finden Schiffsführer unter folgendem Link:

www.gov.uk/guidance/sailing-a-pleasure-craft-that-is-departing-from-the-uk

Übersetzungen sind geplant

Derzeit sind die Infos und Anträge auf den offiziellen britischen Websites der Behörden nur auf Englisch verfügbar. Es sei aber geplant, die Inhalte auch in andere Sprachen, darunter auch auf Deutsch, zu übersetzen.

www.gov.uk/guidance/submit-a-pleasure-craft-report


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