EBA protestiert gegen Neuregelung der sog. „Major Craft Conversion“

News & AktuellesVerband & SzeneBranche & Technik
Bootseigner von bereits CE-zertifizierten Booten sollten sich vor der Umsetzung technischer Änderungen genau informieren, welche Auswirkungen dies auf die CE-Zertifizierung hat. (Foto: Symbolbild / C. Schneider)

Auf der Generalversammlung der European Boating Association (EBA) in Stockholm, der Europäischen Vereinigung der nationalen Spitzenverbände des Bootssports, dem auch der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) als Mitglied angehört, war die Ausweitung der sog. Major Craft Conversion (MCC) im Rahmen der Richtlinie über Sportboote (RCD= Recreational Craft Directive) eines der Hauptthemen. 

Die Richtlinie über Sportboote (RCD) regelt Sportboote, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gebaut und verwendet werden. Sie gilt für alle Sportboote mit einer Rumpflänge zwischen 2,5 und 24 Metern, unabhängig von der Antriebsart. Die meisten seit dem 16. Juni 1998 gebauten Boote, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind, müssen wesentliche Sicherheitsanforderungen erfüllen, wenn sie im EWR in Verkehr gebracht oder innerhalb des EWR in Betrieb genommen werden sollen.

Erhebliche Veränderungen am Boot neu definiert

Ursprünglich wurden über die MCC allgemein gefasste Aspekte beschrieben, die verlangten, dass an einem CE-zertifizierten Boot, an dem erhebliche bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die geeignet waren, dass das Fahrzeug als Neufahrzeug angesehen werden müsse, weil z.B. grundlegende konstruktive Aspekte wie Dimensionierung, Stabilität, Fahrverhalten, Ladekapazität, Auftrieb, Trimm oder Nutzung verändert wurden, eine CE-Neuzertifizierung verlangte.

Jetzt wurde das Ganze anhand einer Liste möglicher technischer Veränderungen am Boot dahingehend erweitert, die auf jeden Fall eine nachträgliche Risikobewertung (Post-Construction-Assessment = PCA) durch eine autorisierte Institution und ggf. eine CE-Neuzertifizierung verlangen. 

Folgen einer MCC

Wird eine Änderung als „Major Craft Conversion“ (umfassender Umbau eines Wasserfahrzeugs) eingestuft, muss der Eigner oder die verantwortliche Person: 

Eine Bewertung nach dem Umbau (Post-Construction Assessment) von einer benannten Stelle (EU) oder einer zugelassenen Stelle (UK) durchgeführen lassen, um sicherzustellen, dass das Wasserfahrzeug weiterhin den Sicherheitsstandards entspricht. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Boot eine neue Identifikationsnummer, ein neues Hersteller-Typenschild und eine neue Konformitätserklärung. 

Kostenfalle Nach- und Umrüstung

Bewertungen für Boote mit einer gültigen modernen CE-Kennzeichnung beginnen nach allgemeinen Schätzungen in der Regel bei etwa 1.000 €, während für ältere Boote (vor 2016) möglicherweise eine vollständige Inspektion erforderlich ist, die 2.500 € oder mehr kostet. Diese Neubewertung von Gebrauchtprodukten vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme ist ungewöhnlich. Sportboote sind bisher die einzigen Produkte, von denen der EBA ein solches Verfahren bekannt ist. Der Bootseigner wird verpflichtet, die entsprechende Dokumentation zehn Jahre lang aufzubewahren. Ein Verkauf des Bootes ohne eine entsprechende Dokumentation wäre illegal und könnte eine Strafe nach sich ziehen. 

Bootseignern drohen damit neben den Haftungsrisiken, ggf. empfindliche Strafen und hohe Zusatzkosten, wenn sie bestimmte technische Veränderungen an ihren Booten vornehmen, die bisher unter dem Aspekt der technischen Nach- oder Umrüstung, Instandhaltung oder Modernisierung liefen.

Betrachte man jetzt die besagte Liste, die jetzt die Risikobewertung erfordern, sind dort Arbeiten gelistet, wie der Ersatz der Antriebsmaschine, wenn die Leistung um 15% über der Leistung der ursprünglichen Antriebsmaschine liegt, der Austausch eines Verbrenners gegen einen Elektroantrieb, der Austausch von Bleibatterien gegen Lithium-Akkus, die Nachrüstung eines Bugstrahlruders u.v.a.

Wer sein Boot modernisieren will und den alten Motor...
...gegen einen neuen tauscht, läuft wohlmöglich in die Zertifizierungsfalle. (Fotos: Symbolbilder / stock.adobe.com

Absurder Fall aus Finnland zeigt die Auswirkungen

Ein Fall aus Finnland zeigt die Absurdität der neuen Regel auf: Dort wurde auf einer Motoryacht nach einem kapitalen Motorschaden die Antriebsmaschine ersetzt. Der alte – in dieser Form nicht mehr verfügbare – V8-Motor mit 320 PS wurde hier gegen ein neueres Modell mit 350 PS ersetzt, der in Bezug auf Abmessungen und Gewicht vergleichbar war. Verbrauch und Emissionen des neuen, modernen Motors waren sogar besser als beim alten Modell, lediglich die Leistung lag um ca. 9% höher. Obwohl dies noch innerhalb der 15% Toleranz lag, verlangte die zuständige Stelle eine komplette Neuzertifizierung des Bootes als neues Wasserfahrzeug. Die dafür aufzuwendenden Kosten bewegten sich im Bereich von ca. 5000,-€ zusätzlich für den Eigner des Bootes.

Regelung im Widerspruch zu EU-Leitlinien zu Produktvorschriften

Gemäß der Richtlinie wird der Bootsbesitzer dann für das gesamte Fahrzeug verantwortlich-in gleicher Weise, wie der Hersteller für die Konformität eines neuen Bootes verantwortlich ist. 

Die Mitglieder der EBA sind der Auffassung, dass dies eine unangemessene Verantwortung ist, die einem Bootsbesitzer auferlegt wird, die zudem dem sog. „Blue Guide“, dem Leitfaden zur Umsetzung von Produktvorschriften in der EU, widerspricht. Die Nachbau-Bewertung muss daher nach Auffassung der EBA auf die Fälle beschränkt werden, in denen ein Wasserfahrzeug soweit verändert wurde, dass es im Wesentlichen ein neues Wasserfahrzeug ist.

EBA plant einheitliche Stellungnahme und Protest

Mit der Formulierung einer gemeinsamen Stellungnahme wollen die EBA-Mitglieder jetzt über die nationalen Vertreter und zuständigen Stellen gegen die Regelung protestieren und vorgehen, um eine Befreiung der Haftungs- und Kostenrisiken der Bootseigner zu erwirken. 

Zudem verweist die Eba darauf, dass es keine anlassbezogenen Gründe für die Verschärfung der Richtlinien gibt. Weder waren in der Vergangenheit Boote, die technisch um- oder nachgerüstet wurden in verstärktem Maße in Unfälle verwickelt, noch sind andere negative Auffälligkeiten beobachtet worden, die sich auf die Um- oder Nachrüstung von Freizeitschiffen in den beschriebenen Bereichen zurückführen ließen. 

Branchenrichtlinien und -standards

Der Internationale Rat der Verbände der Schifffahrtsindustrie (ICOMIA) entwickelt derzeit einen neuen Standard, der einen „Signifikanztest“ umfasst, um Eigentümern dabei zu helfen, systematisch festzustellen, ob ihre spezifische Modifikation als MCC gilt. Die jüngsten Aktualisierungen der Normen ISO 13297:2021 und ISO 23625:2025 befassen sich zudem speziell mit den technischen Anforderungen für den Einbau von Lithiumbatterien in kleine Wasserfahrzeuge. 

https://eba.eu.com/de/

Boote, die vor dem 16.06.1998 und der Einführung der CE-Zertifizierung gebaut wurden, sind von der Neuregelung aktuell nicht betroffen. (Foto: C. Schneider)

Weitere News