Auf der Generalversammlung der European Boating Association (EBA) in Stockholm, der Europäischen Vereinigung der nationalen Spitzenverbände des Bootssports, dem auch der Deutsche Motoryachtverband (DMYV) als Mitglied angehört, war die Ausweitung der sog. Major Craft Conversion (MCC) im Rahmen der Richtlinie über Sportboote (RCD= Recreational Craft Directive) eines der Hauptthemen.
Die Richtlinie über Sportboote (RCD) regelt Sportboote, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gebaut und verwendet werden. Sie gilt für alle Sportboote mit einer Rumpflänge zwischen 2,5 und 24 Metern, unabhängig von der Antriebsart. Die meisten seit dem 16. Juni 1998 gebauten Boote, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind, müssen wesentliche Sicherheitsanforderungen erfüllen, wenn sie im EWR in Verkehr gebracht oder innerhalb des EWR in Betrieb genommen werden sollen.
Erhebliche Veränderungen am Boot neu definiert
Ursprünglich wurden über die MCC allgemein gefasste Aspekte beschrieben, die verlangten, dass an einem CE-zertifizierten Boot, an dem erhebliche bauliche Veränderungen vorgenommen wurden, die geeignet waren, dass das Fahrzeug als Neufahrzeug angesehen werden müsse, weil z.B. grundlegende konstruktive Aspekte wie Dimensionierung, Stabilität, Fahrverhalten, Ladekapazität, Auftrieb, Trimm oder Nutzung verändert wurden, eine CE-Neuzertifizierung verlangte.
Jetzt wurde das Ganze anhand einer Liste möglicher technischer Veränderungen am Boot dahingehend erweitert, die auf jeden Fall eine nachträgliche Risikobewertung (Post-Construction-Assessment = PCA) durch eine autorisierte Institution und ggf. eine CE-Neuzertifizierung verlangen.
Folgen einer MCC
Wird eine Änderung als „Major Craft Conversion“ (umfassender Umbau eines Wasserfahrzeugs) eingestuft, muss der Eigner oder die verantwortliche Person:
Eine Bewertung nach dem Umbau (Post-Construction Assessment) von einer benannten Stelle (EU) oder einer zugelassenen Stelle (UK) durchgeführen lassen, um sicherzustellen, dass das Wasserfahrzeug weiterhin den Sicherheitsstandards entspricht. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Boot eine neue Identifikationsnummer, ein neues Hersteller-Typenschild und eine neue Konformitätserklärung.
Kostenfalle Nach- und Umrüstung
Bewertungen für Boote mit einer gültigen modernen CE-Kennzeichnung beginnen nach allgemeinen Schätzungen in der Regel bei etwa 1.000 €, während für ältere Boote (vor 2016) möglicherweise eine vollständige Inspektion erforderlich ist, die 2.500 € oder mehr kostet. Diese Neubewertung von Gebrauchtprodukten vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme ist ungewöhnlich. Sportboote sind bisher die einzigen Produkte, von denen der EBA ein solches Verfahren bekannt ist. Der Bootseigner wird verpflichtet, die entsprechende Dokumentation zehn Jahre lang aufzubewahren. Ein Verkauf des Bootes ohne eine entsprechende Dokumentation wäre illegal und könnte eine Strafe nach sich ziehen.
Bootseignern drohen damit neben den Haftungsrisiken, ggf. empfindliche Strafen und hohe Zusatzkosten, wenn sie bestimmte technische Veränderungen an ihren Booten vornehmen, die bisher unter dem Aspekt der technischen Nach- oder Umrüstung, Instandhaltung oder Modernisierung liefen.
Betrachte man jetzt die besagte Liste, die jetzt die Risikobewertung erfordern, sind dort Arbeiten gelistet, wie der Ersatz der Antriebsmaschine, wenn die Leistung um 15% über der Leistung der ursprünglichen Antriebsmaschine liegt, der Austausch eines Verbrenners gegen einen Elektroantrieb, der Austausch von Bleibatterien gegen Lithium-Akkus, die Nachrüstung eines Bugstrahlruders u.v.a.





