Erst im Juli bestätigte uns das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Nord-Ostsee-Kanal auf Nachfrage, dass die Sportschifffahrt nicht von der Befahrensabgabe für den Nord-Ostsee-Kanal befreit ist. Doch jetzt gibt's gute Nachrichten: Die Befahrensabgabe für Sportboote auf dem Nord-Ostsee-Kanal wird abgeschafft. Für Freizeitskipper bedeutet das künftig weniger Kosten und weniger Bürokratie.
Rund 10.000 Sportboote nutzen jedes Jahr den knapp 100 Kilometer langen Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Sie sparen künftig je nach Bootslänge zwischen 12 und 43 Euro pro Durchfahrt. Gleichzeitig entfällt das aufwendige Verfahren zur Erhebung der Abgabe, dessen Verwaltungsaufwand inzwischen höher ist als die daraus erzielten Einnahmen.
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger erklärt dazu: „Wir wollen Bürokratie dort abbauen, wo sie den Menschen keinen Mehrwert bringt. Genau das tun wir ganz konkret und spürbar beim Nord-Ostsee-Kanal: Freizeitskipper müssen künftig keine Abgabe mehr zahlen und die Verwaltung kann auf ein aufwendiges und teures Verfahren verzichten.“
DMYV begrüßt Entlastung der Sportschifffahrt
Aus Sicht des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) ist die Abschaffung ein erfreuliches und überfälliges Signal für die Sportschifffahrt. Der fast 100 Kilometer lange Nord-Ostsee-Kanal ist nicht nur eine der bedeutendsten Wasserstraßen Deutschlands, sondern auch eine wichtige Verbindung für Sportboote zwischen Nord- und Ostsee. Der Wegfall der Abgabe macht diese attraktive und sichere Verbindung für Freizeitskipper nun noch unkomplizierter.
Der DMYV begrüßt insbesondere, dass mit der Neuregelung eine finanzielle Belastung entfällt und zugleich unnötiger Verwaltungsaufwand reduziert wird. Weniger Bürokratie und einfache, praxisgerechte Regelungen sind ein wichtiger Beitrag zu attraktiven Rahmenbedingungen für den motorisierten Wassersport in Deutschland.
DMYV-Präsident Frank Dettmering begrüßt den Schritt, sieht aber noch weiteren Handlungsbedarf an anderer Stelle: “Die Abschaffung der Abgabe war überfällig und ist ein Punkt für den wir uns seit langem im Sinne der Sportbootfahrer eingesetzt haben. Das schürt die Hoffnung, dass man auch bei anderen Wasserstraßenverwaltungen ein Einsehen in dieser Hinsicht hat. Auch die Durchfahrtsgebühren für die Niedersächsischen Küstenkanäle, die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft. Küsten- und Naturschutz (NLWKN) in diesem Jahr nochmal massiv erhöht wurden, sollten nun - wie bereits vom Landessportbund und dem DMYV-Landesverband Motorbootsport Niedersachsen gefordert - endlich wegfallen. Damit würde Bürokratie abgebaut und der Bootstourismus und die Wassersport-Wirtschaft unterstützt.”
Die Pressemeldung des Bundesverkehrsministeriums im Original lesen Sie HIER


