Ab 01.04. auch auf dem Rhein mit Sportbooten bis weniger als 20m Länge gültig, der SBF-Binnen

Geltung des SBF auf dem Rhein ausgeweitet – Regelung tritt am 01.04. in Kraft

Endlich ist sie da, die lang ersehnte Ausweitung der Geltung des Sportbootführerscheins auf dem Rhein: Zukünftig dürfen Skipper auch Sportboote von 15 Metern bis weniger als 20 Metern Länge auf dem Rhein führen. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt hat mit Beschluss vom 08.11.2022 durch § 11.01 Nr. 3 der Rheinschiffspersonalverordnung eine entsprechende Regelung geschaffen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat durch § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung zur Einführung der Rheinschiffspersonalverordnung die Regelung in nationales Recht umgesetzt. § 1 Nr. 1 der Sportbootführerscheinverordnung wird aufgehoben.

Außerdem wird § 5 Abs. 1 Nr. und Abs. 6 Sportbootführerscheinverordnung aufgehoben. Folglich gilt die Führerscheinpflicht auch auf dem Rhein erst ab 11,03 kw/15 PS (Verbrennungsmotor) bzw. 7,5 kw/10,2 PS (Elektromotor). Die Regelungen treten zum 01.04.2023 in Kraft.