LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Türkei

Motorbootrevier Türkei
Bosporus bei Istanbul

EIN- UND AUSREISE

Ausländer benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument, ab 10. Lebensjahr mit Lichtbild.

Bei Einreise in die Türkei ist das Ausfüllen eines Registrierungsformulars (Transitlog) notwendig. Das Formular enthält alle nötigen Informationen über das ausländische Motorboot. Erhältlich ist das Formular beispielsweise beim Schifffahrtsamt und muss vor der Einreise in die Türkei gekauft werden.

Folgende Seiten hat das Registrierungsformular:

  • 1 Seite zur Einreise
  • 3 Seiten zu Skipper, Passagieren und Zielorten (im türkischen Gewässer)
  • 1 Seite zur Ausreise.

 

Das Formular ist bei Einreise in die Türkei für ein Jahr lang gültig. Die Gültigkeit endet jedoch bei Wechsel des Eigners oder Reeders des Bootes, bei Verlassen des türkischen Zollgebietes und bei Verlust. In diesen Fällen muss es erneuert werden.

Das Einreiseprozedere:

  • Ein Registrierungsformular muss erworben werden;
  • Nach dem Kauf müssen alle relevanten Informationen zu dem eigenen Boot in das Formular eingetragen werden und an das türkische Verkehrsministerium übermittelt werden. Dies kann beispielsweise durch einen türkischen Hafenmeister oder das Schifffahrtsamt erledigt werden;
  • Nachdem die nötigen Informationen übermittelt wurden und das Formular ausgedruckt wurde, muss der Skipper sich bei Einreise bei der ersten küstennahen Zollstelle melden. Auf Grundlage der angegebenen Informationen werden Zoll-, Pass-, Küstengesundheits- und Hafenformalitäten durchgeführt;
  • Nach erfolgreicher Prüfung wird die Einreise gestattet. Diese wird entsprechend vom Zoll bestätigt und muss zur Genehmigung schlussendlich noch einmal dem örtlich zuständigen Hafenmeister vorgelegt werden.

 

Bei Änderungen:

  • Falls es Änderungen bei der Zusammensetzung der Crew gibt, muss dies dem türkischen Verkehrsministerium mitgeteilt werden
  • Nach der Meldung der Änderungen wird eine Bestätigung vom Hafenmeister benötigt.
  • Zuerst muss die Ausreise dem Hafenmeister mitgeteilt werden
  • Zuletzt bestätigt ein Zollbeamter die Ausreise.

Einfuhrhäfen entlang der türkischen Küste:
Trabzon, Giresun, Ordu, Samsun, Inebolu, Hopa, Rize, Sinop, Zonguldak, Bartin, Eregli, Tekirdag, Derince, Gemlik, Istanbul, Canakkale, Mudanya, Bandirma, Akçay, Ayvalik, Dikili, Izmir, Cesme, Kusadası, Didim, Güllük, Bodrum, Marmaris, Fethiye, Kas, Finike, Kemer, Antalya, Alanya, Bozyazi, Botas, Datca, Alanya, Mersin, and Iskenderun.

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung (bei Hunden auch gegen Parvovirose, Distember, Hepatitis und Leptospirose, mind. 15 Tage vor Einreise) sowie Gesundheitszeugnis. Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung.

BOOTSDOKUMENTE

Bootsregistrierung, -kennzeichnung und Eigentumsnachweis
Ein Eigentums- und Registrierungsnachweis ist mitzuführen. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. 

Bootsversicherung
Eine Bootsversicherung ist erforderlich.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Vorgeschriebene Ausrüstung
Alle Yachten müssen mit einem Fäkalien- und Abwassertank ausgerüstet sein.

Empfohlene Ausrüstung
Für ausländische Fahrer von Freizeitschiffen sind Funkanlagen nicht vorgeschrieben, jedoch empfohlen.
Eine ausreichende Sicherheitsausrüstung wird empfohlen.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes sind vorgeschrieben. Das Internationale Befähigungszertifikat für Sportbootführer (ICC) wird anerkannt.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Geschwindigkeitsbeschränkungen
Innerhalb von Häfen 3 Knoten; kann ggf. von Hafen zu Hafen abweichen. Außerhalb von Häfen: 12 Knoten

Flaggenführung
Besucher werden darum gebeten, ihre Nationalflagge gegen die Gastflagge auszutauschen und am Bug anzubringen. Gehisst wird um 8.00 Uhr und wird bei Sonnenuntergang eingeholt.

Promillegrenze
Die Promillegrenze lieg bei 0,5 ‰.

UMWELTSCHUTZ

Antifoulingvorschriften
Für ausländische Skipper gibt es keine besonderen Vorschriften.

Abwasservorschriften
Auf Grund türkischer Vorschriften, Fäkalien und Abwasser nicht überall ins Wasser einzuleiten, steht in jeder Marina und jedem Hafen eine Abwasserpumpstation für Ölwasser und Abwasser zur Verfügung. Laut Gesetz dürfen Fäkalien- und Abwassertanks nur außerhalb der 3-Seemeilengrenze ab der Außenlinie der Küste einschließlich vorgelagerter Inseln geleert werden.

Naturschutzgebiete/Nationalparks
www.milliparklar.gov.tr/korunanalanlar/korunanalan1.htm (nur auf Türkisch)

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Wetter
Bei entsprechenden Winden können starke Strömungen entstehen, die durch den Düseneffekt zwischen Inseln noch verstärkt werden. Auch beim Runden von Kaps sind Winddrehungen bis zu 180° und ein deutliches Auf- oder Abflauen des Windes möglich. Typisch für dieses Revier sind Fallböen dicht unter Land, die bei ablandigem Wind überall dort auftreten, wo sich hohe Berge in Küstennähe befinden.

Großbaustellen
Können nautischen Karten entnommen werden. Über aktuell laufende Bauprojekte wird wöchentlich informiert www.shodb.gov.tr/shodb_esas/index.php/en

Windparks
Im Meer oder in Küstennähe sind keine Windparks vorhanden.

Militärische Übungsplätze
Können nautischen Karten entnommen werden. Über aktuelle Übungen wird auf nachstehenden Internetseite unter dem Navigationspunkt „Navigational Warnings“ informiert:
www.shodb.gov.tr/shodb_esas/index.php/en

Brücken
Zwei Brücken über den Bosphorus:

  • Fatih Sultan Mehmet Brücke
  • Bogazici Brücke

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte wird empfohlen (gilt nur für europäischen Teil; bei Reisen in den asiatischen Landesteil Bestätigung der Kfz-Versicherung über die Gültigkeit der Police oder Abschluss einer Kurzzeitversicherung). Die Mindestdeckungssummen im Versicherungsfall liegen deutlich unter deutschen Standards.

Trailergespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Gespanne und Wohnmobile, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung:

T.C. Çevre ve Şehircilik Bakanlığı
Vekaletler Cad. No:1 Kızılay
Bakanliklar / Ankara - Türkei
T: +90 312 419 61 64
W: www.csb.gov.tr

Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts 80 km/h, auf Autobahnen 110 km/h.

Mit Anhänger 0,0 ‰.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Für ausländische Skipper stehen keine Ankerbojen zur Verfügung; es gibt jedoch Marinas mit ausreichend Liegeplätze.

Es werden in der Regel keine Hafengebühren erhoben. Es kann jedoch vorkommen, dass für Liegeplätze eine geringe Gebühr an Einfuhrhäfen entrichtet werden muss. Außer für das Zollregistrierungsformular fallen jedoch keine weiteren Kosten an.
Beim Einlaufen in einen Hafen meldet man sich über UKW-Funk an, um dann von einem Schlauchboot empfangen und zum Liegeplatz begleitet zu werden. Der entsprechende Arbeitskanal ist an der Einfahrt der Marina angeschrieben.
Nach 23.00-24.00 Uhr wird in Buchten um Nachtruhe gebeten, sofern andere Boote anwesend sind.
Die meisten Häfen gelten als sicher, auch wenn sie über kein eigenes Sicherheitspersonal oder -systeme verfügen.
Motorboote können in entsprechend ausgewiesenen Marinas im Winter geparkt werden oder alternativ in Trockenlagern.   
Weitere Informationen können online abgerufen werden: https://goo.gl/mj74qQ (in türkischer Sprache)

Jede Marina und Hafen verfügt über eine Tankstelle. Sofern nachfolgende Bedingungen erfüllt werden, können ausländische Bootsfahrer Diesel steuerfrei tanken:

  • Steuerfreier Kraftstoff wird ausschließlich in vom türkischen Zoll kontrollierten Häfen für ausländische Motorboote angeboten;
  • Der Kunde muss seinen permanenten Wohnsitz im Ausland haben;
  • Der steuerfreie Kraftstoff muss außerhalb der Türkei genutzt werden.

Die öffentliche Verkehrsanbindung ist abhängig vom Ort. 

Meistens von 09.00-21.00 Uhr. Öffnungszeiten können jedoch regional abweichen.

Währung: Türkische Lira (TRY)

WICHTIGE KONTAKTE

Verbände/Organisationen
Deniz Ticaret Odasi (DTO) – Türkischer Motorbootverband
www.denizticaretodasi.org

Touristeninformation und Call Center: 179

Wettervorhersage
Die Wettervorhersage kann auf Türkisch und Englisch auf VHF Funkkanal 16 abgerufen werden.

Notruf: 112
Polizei: 155
Feuer: 110
Küstenwache: 158

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Skipper können für Sie alle relevanten türkischen Gesetze und Bestimmungen in englischer Sprache auf  nachlesen unter http://denizmevzuat.udhb.gov.tr/English/LegislationHome.aspx

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtiges Amtes
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html