LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Malta

Motorbootrevier Malta
Festung St. Angelo in Vittoriosa, Malta

EIN- UND AUSREISE

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem (vorläufigen) Reisepass oder (vorläufigen) Personalausweis möglich. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren Mitzuführende Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Visum:
Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta. Visumpflichtige Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind, sowie Inhaber von Reisedokumenten für Ausländer müssen einen Visumantrag bei der Botschaft von Malta in Berlin stellen, soweit sie nicht über eine Aufenthaltserlaubis für den Schengenraum verfügen.

Hinweis:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Gemäß der Notice to Mariners Nr. 35/2008 sind alle Schiffe unabhängig von ihrer Größe verpflichtet, am Schiffsmeldedienst Valletta Ports Vessel Traffic Service (Valletta VTS) oder Malta Coastal Station (Malta VTS) teilzunehmen.

Hafenamt Valletta 
GPS-Koordinaten: 35° 54' N 14° 31' E 
UKW-Kanal: keine Angabe 
T: +356 (0)21 222 203, 021 222 204, 021 224 577 
F: (0)21 222 208 
E: info@transport.gov.mt 
Dienstbereit: H24 

Hafenamt Valletta VTS
UKW-Kanal: 16, 11, 12, 20, 22 (Valetta Port Control) 
T: +356 (0)22 914 651 
F: 022 914 419 
E: vts@transport.gov.mt 

Dazu müssen Sie sich spätestens zwei Stunden vor Ankunft bei Valetta Port Control über UKW-Kanal 12 oder 16 anmelden. Beim Einlaufen ist die Flagge "Q" zu setzen. Yachten werden zum Zollpier beordert, wo die Einklarierungsformalitäten erledigt werden. Danach können Sie einen Liegeplatz in einer der Marinas anlaufen.

Vor der definitiven Ausreise aus maltesischen Gewässern muss eine Crewliste dem Zoll
und die Pässe dem Immigration Officer vorgelegt werden.

Für die Einfuhrbestimmungen von Haustieren auf die Maltesischen Inseln ist das
Veterinärsamt innerhalb der Abteilung Landwirtschaft und Fischerei des Ministeriums für "Resources & Rural Affairs" zuständig. Informationen erhalten Sie unter folgendem Kontakt:

T: 356 21650393
F: 356 21650273
E: petstravel.mrra(at)gov.mt

Seit 01.01.2012 gelten laut der deutschen Botschaft in Valletta auch in Malta die EU- Einreisebestimmungen bezüglich Tollwut wie in den übrigen EU-Ländern. Nach wie vor wird jedoch eine vorherige Einreiseerlaubnis verlangt. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der zuständigen maltesischen Behörde in Verbindung:

Ministry for Resources & Rural Affairs
Agriculture & Fisheries Regulation Department
Nautische Basis – Informationen Malta Seite 22
Veterinary Regulation Directorate
The Abattoir
Albertown
Marsa
MALTA
T: +356 2292 5100
F: +356 2292 5182
E: petstravel.msdec(at)gov.mt

Haustiere sind an den Sandstränden nicht erlaubt und dürfen in den offiziellen Badebereichen nicht ins Wasser. Dort, wo Tiere erlaubt sind, müssen sie an der Leine geführt werden und ihre Hinterlassenschaften sind zu beseitigen. Für weitere Einzelheiten kontaktieren Sie bitte: Environmental Health Unit Tel. 356 21337333.

Weitere nützliche Informationen finden Sie unter:
www.pettravel.com/immigration/malta.cfm 

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland gibt für Malta folgende Hinweise:

Impfschutz
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe www.who.int. Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).

Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR) Influenza und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B empfohlen.

HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:

  • Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser.
  • Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen
  • Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen
  • Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen
  • Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden

Weitere Infektionskrankheiten Brucellose kann beim Verzehr von unpasteurisiertem Käse übertragen werden. Durch den Stich von Sandmücken besteht grundsätzlich die Gefahr an Leishmaniasis zu erkranken, so dass allen Reisenden empfohlen wird:

  • Körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen.

Sonstige Gesundheitsgefahren
Starke Sonnen- und UV-Strahlung, insbesondere im Sommer und dadurch ebenfalls erhöhte Ozonbelastung der Luft. 

Malta ist seit dem 01.01.2008 EU-Mitglied und damit EU-Währungsgebiet.

Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000 Euro oder mehr deklariert werden. Bargeld kann mit ec- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.

Im persönlichen Reisegepäck dürfen Geschenke im Wert von bis zu 190 Euro zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-Free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden. (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.) Auf Gegenstände, deren Wert den Betrag von 190 Euro übersteigt, wird ein prozentualer Zollsatz erhoben. Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr. Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.

BOOTSDOKUMENTE

 

Bootsregistrierung, -kennzeichnung und Eigentumsnachweis

Jede Yacht muss eine Kennzeichnung (Registrierung) aufweisen, entweder nach den
Bestimmungen der Malta Maritime Authority oder nach den Bestimmungen des
Heimatlandes der Yacht. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom Deutschen Motoryachtverband wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.  

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU

Es wird ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis von Bootsbesitzern innerhalb der Euro-päischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.

Seetüchtigkeit

Nach den "Small ships Regulations", Art. 4, die auch für ausländische Yachten in maltesischen Gewässern gelten, ist ein Nachweis der Seetüchtigkeit einschließlich einer entsprechenden Ausrüstung erforderlich. Hierfür gelten für ausländische Yachten die Bestimmungen des Heimatlandes. Für Yachten unter deutscher Flagge, die für eine CE-Kategorie zertifiziert sind, gilt die entsprechende CE-Kategorie als Nachweis der Seetüchtigkeit.

Bootsversicherung

Nach den "Small Ship Regulations", Art. 5, müssen maschinengetriebene Wasserfahrzeuge ab 10 PS, die in den Territorialgewässern Maltas fahren, gegen Sach- oder Personenschäden gegenüber Dritten versichert sein. Eine bestimmte Versicherungssumme ist in den Vorschriften nicht angegeben. Da auch Segelyachten bei Hafenmanövern o.ä. unter Maschine fahren, ist auch für sie eine Versicherungspflicht notwendig.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

 

Führerscheinvorschriften für Seegewässer

Nach den "Small Ships Regulations", die in maltesischen Gewässern auch für ausländische Yachten gültig sind, dürfen motorgetriebene kleine Wasserfahrzeuge (bis 24 m Länge) nur von einem Skipper geführt werden, der über einen Führerschein (Nautical Licence) verfügt. Gültig sind Führerscheine nach den Bestimmungen des Heimatlandes.

Über eine Führerscheinpflicht beim Führen von Segelyachten in maltesischen Gewässern sagen die Small Ships Regulations nichts aus. Da jedoch beim Manövrieren in den Hafengebieten die Benutzung der Maschine schon aus Sicherheitsgründen äußerst wahrscheinlich ist, dürfte sich daraus für jeden Bootsführer in maltesischen Gewässern eine Führerscheinpflicht ableiten lassen. 

Für deutsche Yachten ist eine Führerscheinpflicht auch durch die Notwendigkeit gegeben, die sich beim Abschluss einer Versicherung ergibt.

Funklizenzvorschriften für Binnen-/Seegewässer

Grundsätzlich ist für Yachten, die über ein UKW-Gerät verfügen, also auch bei Charteryachten, Vorschrift, dass der Skipper oder ein Crewmitglied über einen entsprechenden Befähigungsnachweis (SRC (Short Range Certificate), LRC (Long Range Certificate), UKWSprechfunkzeugnis, Allgemeines Sprechfunkzeugnis o.ä.) verfügen.

Die Benutzung einer Seefunkstelle ohne Befähigungsnachweis ist, außer in Notfällen, strafbar.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Ausrüstungsvorschriften, Abgasvorschriften oder Vorschriften über Fäkalientanks fürausländische Yachten sind nicht bekannt. Maltesische Yachten müssen lt. "Small ShipsRegulations" mit "safety equipment" ausgerüstet sein.

Nach den internationalen SOLAS-Richtlinien Kapitel V sind Ausrüstungsvorschriften für "alle Schiffe" festgelegt, deren Umsetzung durch den jeweiligen Flaggenstaat geregelt wird.

Nach Mitteilung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie regeln einige Länder die Ausrüstungsvorschriften im nationalen Recht. So kann ein Hafenstaat in seinen nationalen Gewässern durch nationales Recht Sonderregelungen erlassen, die meist unterhalb von SOLAS liegen. In der Bundesrepublik geschieht das durch die Schiffssicherheitsverordnung.

Eine Bordapotheke wird empfohlen. Die Zusammenstellung an Verbandmitteln und Medikamenten kann schwanken. Während sich Verband- und Heilmittel gegen Verletzungen an den Vorschriften für Auto-Apotheken orientieren können, richten sich die Medikamente teilweise nach den persönlichen Notwendigkeiten und nach dem jeweiligen Fahrtgebiet. Hier sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Hausarzt abstimmen.

Ganz besonders muss berücksichtigt werden, dass die Lagerungs-Temperaturen an Bord nicht denen in den mitteleuropäischen Heimatländern (Deutschland, Großbritannien, usw.) entsprechen. An Bord können in den Sommermonaten durchaus über längere Zeiträume höhere Temperaturen herrschen, die die Wirksamkeit der Arzneimittel beeinträchtigen können.

Es erscheint daher unbedingt notwendig, Medikamente nach Ende einer mediterranen Saison vor der kommenden Saison gegen "frische" Packungen auszutauschen, auch wenn das auf das kühlere Mitteleuropa bezogene aufgedruckte Verwendbarkeits-datum noch nicht erreicht ist. Nur so kann davon ausgegangen werden, dass im Notfall die volle Wirksamkeit zur Verfügung steht. Im Zweifelsfall befragen Sie einen Apotheker oder die Herstellerfirma des jeweiligen Präparates.

Die Einfuhr von fest eingebauten Funkgeräten beim Einlaufen über See oder über Land unterliegt keinen Beschränkungen, wenn das Gerät in den Schiffspapieren eingetragen ist. 

Voraussetzung bei deutschen Yachten ist, dass für die Seefunkstelle von der "Bundesnetz-Agentur" in Hamburg eine Genehmigung ausgestellt und ein Rufzeichen erteilt wurde.

Nach internationalen Regeln müssen bei einer Einreise über See Signalpistolen nicht extra gemeldet werden, da sie zur Sicherheitsausrüstung einer Yacht gehören.

Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper einer unter deutscher Flagge fahrenden Yacht der Besitz einer "Waffenbesitzkarte" erforderlich. Bei einem Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden.

Für Yachten unter deutscher Flagge gilt nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg folgendes: "Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Signalpistole an Bord einer seegehenden Motor- oder Segelyacht ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades Null erforderlich. Darüber hinaus ist ein nicht zertifiziertes Aufbewahrungsbehältnis als ausreichend anzuerkennen, wenn es die nachstehenden Sicherheitsstandards erfüllt: 

  • Behältnisse müssen aus Stahlblech (möglichst rostfrei) gefertigt sein
  • Das Stahlblerch der Tür/Klappe muss mindestens eine Stärke von 4 mm aufweisen; Eine Verankerung des Behältnisses im Schiff ist erforderlich
  • Das Behältnis muss zu verschließen sein (elektronisch kodiertes Schloss, Zahlenschloss oder Riegelschloss)

(Grundlage: Deutsches Waffengesetz §§ 3, 12 und 36) 

Bei Verkauf einer Yacht, für die eine Signalpistole angeschafft worden war, ist die Pistole entweder an einen Berechtigten (mit Waffenbesitzkarte) mit zu verkaufen oder die Waffe an die zuständige Behörde oder an einen berechtigten Händler zu veräußern.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Übersicht der geltenden Vorschriften
"Small Ships Regulations" (S.L.499 52 ) i.d.F. von 2008 / Legal Notice 57 von 2010 *) 
"Yachting Centre Regulations" (S.L. 499.10)" i.d.F. der Legal Notice 103 von 2011 *)
"Mooring of small Ships and Boats Regulations" i.d.F. der Legal Notice 25 und Act XV von 2009;*)

Hinweis:
Die Vorschriften gelten sowohl für einheimische als auch ausländische Bootsfahrer.

Geschwindigkeitsbeschränkungen
Innerhalb von Häfen, innerhalb von 300 m vor dem Ufer eines Sandstrandes oder innerhalb von 200 m vor jedem anderen Ufer darf nicht schneller als 10 Knoten gefahren werden. Dies gilt für alle motorbetriebene kleinen Wasserfahrzeuge ("mechanically driven small ship").

UMWELT

Sperrgebiet zwischen "Ponta ta´l-Ahrax" und "Dahlet ix-Xilep", genannt "Rdum tal-Madonna"
In diesem Gebiet liegen 10 % der weltweiten Brutplätze des geschützten Seevogels GARNIJA. Die Schutzzone erstreckt sich ca. 1,1 Seemeilen vor der Küste zwischen nachfolgenden Positionen.

A 35° 59,268' N 14° 22,574' E
B 35° 59,231' N 14° 23,759' E
C 36° 01,124' N 14° 22,849' E
D 35° 59,901' N 14° 22,057' E 

In der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juli jeden Jahres zwischen 2 Stunden vor Sonnenuntergang und 2 Stunden nach Sonnenaufgang gelten nachfolgende Regelungen (freie Übersetzung). Lichter, ausgenommen die nach den Kollisionsverhütungsregeln zugelassenen, und laute Geräusche, außer denen nach den Kollisionsverhütungsregeln zugelassenen, sind während der Fahrt entlang der Schutzzone verboten. Vergnügungsboote, die als "Floating Discos" arbeiten, dürfen die Grenzlinie nicht überfahren und müssen Licht und Musik während der Passage abschalten oder sich weit von der Pufferzone fernhalten. Das Abschießen von Raketen und anderen Feuerwerkskörpern von See aus in die Schutzzone hinein ist zu jeder Zeit verboten. Die Schutzzone ist für alle Fahrzeuge außer für Fischereifahrzeuge während des Fangs eine "no stopping zone". Ferner sind alle Fischerei-Aktivitäten mit hellen Lampen (strong lights, lampera) in der Schutzzone verboten.

GEFAHREN UND HINDERNISSE

 

Sperrgebiete zum Schutz von Badegästen

Rund um die maltesischen Inseln wurden jährlich Schutzzonen für Schwimmer
eingerichtet, die von allen Wassersportfahrzeugen (motorgetriebene Fahrzeuge und
Segelboote einschließlich Surfern) nicht befahren werden dürfen. Sie sind durch Bojen
markiert. Die Schutzzonen für Schwimmer werden jeweils zu Beginn der Badesaison mit den Notices to Mariners bekanntgegeben.

Fischzuchtgebiete

Laut den Malta Notices to Mariners 12/2017 und Local Notices to Mariners 75/2017 mit nachfolgenden Ergänzungen existieren rund um die Inseln Malta, Comino und Gozo mehrere Thunfischzucht-Anlagen, die durch teilweise nicht befeuerte Tonnen markiert sind. Zwischen den einzelnen Gebieten werden zeitweilig große schwimmende Fischkäfige geschleppt. Zwischen den Anlagen ist jegliche Schifffahrt verboten. Sehr vorsichtiges Navigieren ist daher in Küstennähe unbedingt erforderlich.

Haie und Giftfische

In vielen Bereichen des Mittelmeers sind Haie gesehen worden. Ein Baden in freier See vom Boot aus sollte daher nur unter gewissen Sicherheitsregeln erfolgen und insbesondere in der Nähe der von Handelsschiffen befahrenen Routen ganz unterbleiben.
Giftfische können mit Flossen und Kiemendeckeln giftige Stiche beibringen, die gelegentlich tödlich sein können. Der Stich des Petermännchens ruft schwere Krankheitssymptome hervor. Etwas schwächer wirkt das Gift der Drachenköpfe. 
Um sich vor den im Sand versteckten Petermännchen und Stechrochen, sowie auf den auf nackten oder bewachsenen Felsen unter Wasser reglos lauernden Drachenköpfen zu schützen, sollte man auch beim Baden stets Schuhe tragen (was schon aus Sicherheitsgründen gegen scharfe Steine sinnvoll ist).
Gegen neurotoxisch oder haemolytisch wirkende Gifte ist sofort die Stich- oder Bissstelle mit einer Kaliumpermanganat-Lösung einzureiben. Unbedingt ist ein Arzt aufzusuchen.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Grand Harbour Marina p.I.c  (Valletta)
GPS-Koordinaten: 35° 53,6' N 014° 30,95' E
The Capitanerie, Vittoriosa Wharf, Vittoriosa BRG 1721
T: (+356) 2180 07 00, (+356) 7980 0700 (after Office Hours)
UKW-Kanal: 13
E: info(at)ghm.com.mt
W: www.ghm.com.net

 

Kalkara Marina (Valletta)
GPS-Koordinaten: 35° 53,43' N 014° 31,47' E
Kalkara Wharf, Kalkara KKR 1501, Malta
T: (+356) 2166 1306, 2766 1306
F: (+356) 2160 0420
E: kalkaramarina(at)gmail.com
W: www.kalkaramarina.com

 

Laguna Marina / Mersenne Marinas Ltd. (Valletta)
GPS-Koordinaten: 35° 53,32' N 014° 30,451' E
5/3 Merchant's Street; Valletta VLT 1171 ; Malta
T: (+356) 2123 0980 (Office)
F: nicht bekannt
UKW-Kanal: 13
E: info(at)mersenne.com.mt
W: www.lagunamarina.com

 

Marina di Valletta (Valletta)
GPS-Koordinaten: 35° 894" N 14° 498" E
Haywharf, Pieta
T: (+356) 2144 6421; Mob.: (+356) 9944 2122
F: nicht bekannt
UKW: keine Angabe
E: info(at)marinadivalletta.com
W: www.marinadivalletta.com 

 

Manoel Island Marina Ltd (Valletta)
GPS-Koordinaten: 35° 54' 01 N 014° 30' 10 E
Manoel Island, Gzira GZR3013 Malta
T: (356) 2134 2618 / 2619
F: nicht bekannt
UKW-Kanal: 13
E: info(at)miym.com.mt
W: www.miym.com.mt

Mgarr Harbour Marina (Gozo)
GPS-Koordinaten: 36° 01,56' N 014° 18,1' E
Mgarr Harbour, Mgarr Gozo GSM2413 Malta
T: (+356) 2099 2501, (+356) 9924 2501 (Berthing Master)
F: (+356) 2134 1714
E: info(at)gozomarina.net
W: www.gozomarina.net

 

Msida & Ta'Xbiex Marina (Malta)
GPS-Koordinaten: 35° 53,811' N 014° 29,548' E (WGS84)
Creek Developments pk, Office No.1, Crown Marina
Apartments, Ta'Xbiex Seafront
Ta'Xbiex, XBX 1027 Malta
T: (+356) 2133 7049 ; 7933 7249 (24 h), (+356) 7933 7049 (Berthing Master)
F: nicht bekannt
UKW-Kanal: 13 (Call: Masia Marina)
E: info(at)creekdevelopments.com 
W: www.marinamalta.com

 

Portomaso Marina (Malta)
GPS-Koordinaten: 35° 55' 246 N 14° 29'697 E
Marina Office, Portomaso Complex, St. Julians PTMO1, Malta
T: (+356) 2138 7803, Mob.: 7949 5768
E: (+356) 2138 9655
UKW-Kanal: 13 (Call: Portomasomarina)
E: info(at)portomasomarina.com
W: www.portomasomarina.com

 

Gzira Gardens Marina (Malta)
GPS-Koordinaten: 35° 54'1' N 014° 30'1' E
Transport Malta, Malta Transport Centre, Marsa MRS 1917; Malta
T: (+356) 2122 2203
F: (+356) 2133 2141
E: info.tm(at)transport.gov.mt
W: www.transport.gov.mt

 

Roland Marina (Malta)
GPS-Koordinaten: 36° 01'5 N 014° 18' E
Ta' Xbiex Sea Front; 10 "Sea Breeze", Guiseppe Cali Str. Ta'Xbiex XBX 1421; Malta
T: (+356) 2132 0577; 2133 1515; 2133 9008
F: (+356) 2133 2259
UKW-Kanal: 12
E: marinaadmin(at)sdyachts.com
W: www.sdyachts.com 

Für Mobiltelefone steht auf Malta ausreichend Netz zur Verfügung.

Die Versorgung mit Treibstoffen aller Art ist auf Malta unproblematisch. Diesel-Tankstellen sind in den Marinas Msida, Manoel Island, Porto Maso und Mgarr Harbour (Gozo) vorhanden. Angaben über Benzin-Tankstellen liegen nicht vor.

Die normalen Tankstellen-Preise schwanken Branche-üblich, so dass hier eine feste Angabe nicht möglich ist. Die Preise lagen Anfang Dezember 2017 bei:
Super-Benzin bleifrei 1.31 €
Diesel 1.18 €

Auch das Tanken von zollfreiem Treibstoff ist erlaubt, wenn die private Yacht von Malta aus direkt einen Nicht-EU-Hafen anläuft. Allerdings sind die kaufmännischen Abwicklungs-Mechanismen schwierig, so dass ein solcher Einkauf im Yacht-Maßstab kaum lohnt.

Für kommerziell genutzte Yachten gelten andere Vorschriften.

Das staatliche Gesundheitssystem funktioniert gut, zentrales Krankenhaus der Maximalversorgung ist das Mater Dei Hospital, über die Insel verteilt gibt es kleine Polikliniken und vereinzelt private Krankenhäuser (z.B. Saint James Hospital). 

WEITERE WASSERSPORTARTEN

Beim Ziehen von Wasserskifahrern muss ein zweiter Führerscheininhaber über 18 Jahre an Bord des ziehenden Bootes sein. Außerdem gilt, dass eine andere Person als der Schiffsführer den Wasserskifahrer beobachten muss.

Der offiziellen maltesischen Tourismus-Website www.visit.malta.com ist zu entnehmen:

Vor dem Tauchgang
Wer tauchen möchte, muss sich zuvor bei einem Tauchzentrum anmelden. Hierzu ist ein Fragebogen mit persönlichen Angaben auszufüllen; außerdem müssen Qualifikationsnachweise vorgelegt werden (außer bei Personen, die einen PADI Open-Water- oder ähnlichen Kurs bzw. einen Schnupperkurs besuchen). Minderjährige benötigen die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten.

Wer sich bei einem Tauchzentrum anmeldet, muss einen medizinischen Fragebogen zur Darlegung seiner Tauchfähigkeit ausfüllen. Unabhängig von den Antworten ist in Zweifelsfällen durch einen Arzt ein vollständiger medizinischer Test durchzuführen. Der Arzt muss in diesen Fällen vor Tauchbeginn eine schriftliche Genehmigung erteilen.

Tauchdienstleistungen
Die folgenden Tauchdienstleistungen dürfen ausschließlich von lizensierten Tauchzentren angeboten werden: Training und Ausbildung, organisiertes und geführtes Tauchen, Vermietung von Tauchgeräten.

Tauchkurse
Nur qualifizierte, bei einem lizensierten Tauchzentrum gemeldete Tauchinstruktoren dürfen Tauchkurse anbieten. Informationen über Tauchschulen und einschlägige Vorschriften erhalten Sie bei der nachfolgenden Stelle.

Professional Dive Schools Association
PDSA,P.O.Box 12 St. Paul's Bay, MALTA
E: info(at)pdsa.org.mt
W: www.pdsa.org.mt

Markierungsbojen
Vor allem in den Sommermonaten und im Gebiet des Gozo-Kanals herrscht starker Schnellboot- und Fährenverkehr. Zu Ihrem eigenen Schutz sind Taucher verpflichtet, die Code-A-Flagge zu setzen oder eine Markierungsboje an der Oberfläche zu benutzen. Im Gebiet der Maltesischen Inseln sind Sichtweiten bis zu 50 Metern, noch in 30 Metern Tiefe, keine Seltenheit, denn die Sicht wird durch Bodenablagerungen nicht nennenswert beeinträchtigt. Seien Sie aber trotz der günstigen Bedingungen vorsichtig. Beachten Sie Ihre eigenen Grenzen und trauen Sie sich nicht zu viel zu.

Dekompressionskammer / Überdruckstation
Im Mater Dei Hospital, Msida, Malta, steht eine Dekompressionskammer zur Verfügung. Wird nach einem Tauchzwischenfall medizinische Hilfe benötigt, wenden Sie sich bitte unter (00356) 25455269 an das dortige Personal oder wählen Sie die Notrufnummer 112. Dekompressionsversuche im Wasser sind unbedingt zu unterlassen. Wenn Sie an Dekompressionskrankheit leiden, nehmen Sie bitte umgehend die Hilfe der sachkundigen Tauchspezialisten in Anspruch.

Das Angeln mit der Rute vom Ufer aus ist grundsätzlich überall auf den maltesischen Inseln ohne besondere Genehmigung oder Angelschein erlaubt ist. Das Harpunieren ist dagegen streng untersagt.

Das Fischen vom Boot aus bedarf einer Genehmigung, die beim Landwirtschafts- und Fischereiministerium beantragt werden muss. Viele maltesische Fischer sind jedoch gegen ein kleines Entgelt gerne bereit, Gäste auf ihren bunt bemalten Luzzu-Booten zum Fischfang mitzunehmen. Man braucht dazu nur die Fischer in den Häfen z. B. von Marsaxlokk, Bugibba oder in Marsalforn auf Gozo anzusprechen und den Preis auszuhandeln.

Die Adresse des maltesischen Landwirtschafts- und Fischereiministeriums lautet: https://agriculture.gov.mt

WICHTIGE KONTAKTE

Polizei: 191
Ambulance: 196
Feuerwehr / Notfall (Notarzt ):  112
Mater Dei Hospital: 2545 2000
Gozo General Hospital: 2156 1600
A.F.M. Patrol Boat Rescue (Küstenwache): 2123 8797
A.F.M. Helicopter Rescue (Rettungshubschrauber): 2141 4371

Die RCC Malta SAR Agency wird betrieben von den Armed Forces of Malta
T: +356 21 257 267
F: +356 21 809 860
E: rccmalta@gov.mt 

Das Operation Center arbeitet zusammen mit Malta Air Traffic Services und Transport Malta.

RCC Malta
Malta Coast Radio Station (Cospas-Sarsat SPOC)
T: +365 (0) 21 257 267,
F: +365 (0) 21 809 860
E: rccmalta(at)gov.mt

MMSI 002 150 100
Inmarsat C: 421 599 999
Malta Air Traffic Services LTD
T: +365 (0) 23 696 520 , 23 695 339
F: +365 (0) 23 695 411, 23 695 432

Transport Malta
T: +365 (0) 22 914 4 90 / 91 / 92 21 250 360
F: +365 21 222 208, 21 241 460, 22 914 419
E: mershipmalta(at)transport.gov.mt

Valletta VTS
UKW-Kanäle: 12, 16, 11, 20, 22
RT: 2182
Ruf: Valletta Port Control

Malta VTS
UKW-Kanäle: 69, 16
Ruf: Malta VTS

Hinweis: Die Marinas sind über UKW-Kanal 13 zu erreichen.

La Valletta Leuchttonne
Feuer-Nr. E --- IT 3338
Position: 35° 54,7' N 14° 32,4' E
MMSI-Nr.: nicht bekannt

Folgende Stelle  strahlt Navtex-Sendungen aus:

Küstenfunkstelle Malta (35° 51'30 N 14° 29'30 E)

T: +356 22494 202, 22 494 203
F: +356 21 809 860 (Malta Radio)
E: rccmalta(at)gov.mt
Reichweite 400 sm

Die Frequenzen, Sendezeiten (UTC) und Sendungen entnehmen Sie bitte nachfolgender Übersicht:

518 kHz
06.20 Uhr, 18.20 Uhr

  • Wetterlage und 12-Stunden Vorhersage für die Küstengewässer um die maltesischen Küstengewässer bis 50 sm seewärts
  • Stumwarnungen für die Küstengewässer bis 50 sm seewärts

518 kHz
Montags bis samstags
02.20 Uhr, 06.20 Uhr, 10.20 Uhr, 14.20 Uhr, 18.20 Uhr, 22.20 Uhr 

Lokale Nautische Warnnachrichten und Warnnachrichten für das Gebiet NAVAREA III für das zentrale Mittelmeer (bis zu einem Alter bis zu 10 Tagen). Sonntags werden alle Warnnachrichten, die in Kraft sind, gesendet.

Nautische Warnnachrichten werden jeweils auf den UKW-Kanälen 01, 02, 03 und 04 und der Grenzwelle 2625 kHz von der Küstenfunkstelle Malta RCC ausgestrahlt. 

Programm:

  • nach Eingang, ferner um 06.03, 10.03, 16.03 und 21.03 UTC: Sturmwarnungen
  • Mo – Sa um 10.03, 16.03 und 21.03 im Anschluss an den Wetterbericht : die in den letzten 10 Tagen veröffentlichten lokalen Warnnachrichten und Warnnachrichten für das zentrale Mittelmeer
  • So (Zeiten s.oben) alle noch in Kraft befindlichen Nautischen Warnnachrichten

Die Küstenfunkstelle Malta (Valletta VTS) sendet in englischer Sprache für die für das Seegebiet um Malta bis 50 sm seewärts  auf UKW Kanal 11 (nach Ankündigung auf den Kanälen 12, 14 und 16): jeweils um 09.03, 13.03, 19.03 und 23.03 Uhr (Sommerzeit)  und um 08.03, 12.03, 18,03 und 23.03 Uhr (Winterzeit). 

Malta RCC strahlt auf den UKW Kanälen 01, 02, 03 und 04 und auf 2625 kHz jeweils um 06.03, 10.03, 16.03 und 21.03 UTC eine 12-Stunden-Vorhersage für die Gewässer 50 sm um Malta aus. Vom gleichen Sender werden nach Eingang und jeweils um 06.03, 10.03, 16.03 und 21.03 UTC Sturmwarnungen für die Küstengewässer bis 50 sm um Malta ausgestrahlt.

Maltesische Wetterberichte und Starkwindwarnungen über NAVTEX werden auf 518 kHz in englischer Sprache um 06.20 und 18.20 UTC ausgestrahlt.

Im Seegebiet um Malta sind die Sendungen der italienischen Küstenfunkstelle Lampedusa zu empfangen:

Küstenfunkstelle Lampedusa
1876 kHz
Sendezeiten (Sommerzeit): 
jeweils um 03.35 Uhr, 09.35 Uhr, 15.35 Uhr, 21.35 Uhr

Von diesem Sender werden auf Band gesprochene Sturmwarnungen und Warnnachrichten auf UKW-Kanal 68 in italienischer und englischer Sprache ausgestrahlt. Die berichte werden alle 6 Stunden aktualisiert.

Auf Grenzwelle strahlt in diesem Seegebiet die italienische Küstenfunkstelle Lampedusa Starkwindwarnungen, Wetter-Übersicht, Vorhersage für 12 und 18 Stunden und Aussichten für weitere 12 Stunden in italienischer und englischer Sprache aus.

Wetter online: 
www.maltaweather.com 
 

Malta Tourism Authority
Auberge D'Italie Merchants Street
Valletta VLT 1170, Malta
T: 356 22915000
F: 356 22915394
E: info(at)visitmalta.com 

Deutschland
Frankfurt / Main:
Schillerstr. 30 – 40
D – 60313 Frankfurt/Main
T: +49 (0) 69 28 58 90
F: +49 (0) 69 28 54 79
E: info(at)urlaubmalta.com 

Botschaft Valletta
Anschrift: Whitehall Mansions, 3rd floor, Ta'Xbiex Seafront, Ta'Xbiex XBX, 1026, Malta
Postanschrift: P.O.Box 48, Marsa MRS 1000, Malta
T: 00356 – 22 60 4000
M: 00356 9947 5966 (Nur im Notfall!)
F: 00356 – 22 60 4115

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Amtlich berichtigte und die von privaten Firmen erstellten Seekarten für das Seegebiet um Malta können, soweit bekannt, bei folgenden Firmen bezogen werden (in alphabetischer Reihenfolge der Orte):

„SEEKARTE“ Kapitän A. Dammeyer
Korffsdeich 3
28217 Bremen
T: 0421/395051/52, Fax 0421/3962235
E: seekarte(at)seekarte.de 

HanseNautic
c/o NV-Verlag
Carlshöhe 75
24340 Eckernförde
T: 04351-469995-0
E: info(at)HanseNautic.de

Nautischer Dienst Kapitän Stegmann
Maklerstr. 8
24159 Kiel
Postfach 8070 24154 Kiel
T: 0431/33 17 72 und 33 23 53, Fax: 0431/33 17 61
E: naudi(at)naudi.de

Nautischer Dienst Kapitän Stegmann
Zweigniederlassung Überseehafen
Postfach 48 12 03, 18134 Rostock
T: 0381-670 05 70
F: 0381-670 05 71

Für das gesamte Mittelmeer-Gebiet gibt es kein deutsches Seehandbuch mehr. Dagegen ist für das Gebiet einschließlich Malta ein britisches Seehandbuch verfügbar:

Mediterranean Vol. I / N.P. 45;
Spanien, Ceuta bis Tunesien, Malta
Pantelleria. Pelagische, Egadische
und Liparische Inseln, Sizilien,
Südküste Italiens
Letzte Ausgabe 2014

Für das westliche und südliche Mittelmeer-Gebiet gibt es kein deutsches Leuchtfeuerverzeichnis mehr. Dagegen ist ein britisches Leuchtfeuerverzeichnis verfügbar: 

Admitalty List of Lights and Fog Signals
West Mediterranean
Vol. E / BA-Nr.: N.P. 78
Westliches Mittelmeer einschl. Adria, Nordafrika
einschl. Tunesien;
erscheint jährlich neu; letzte Ausgabe 2017/18

Das Buch kann über die amtlichen Vertriebsstellen bezogen werden.

Auf der Homepage des Britischen Hydrographischen Institus werden Wasserstandshöhen für mediterrane Häfen angegeben, wobei man die Daten des laufenden Tages und der nächsten 6 Tage jeweils kostenlos abrufen kann. Daten für einen längeren Zeitraum sind kostenpflichtig. Adresse: www.ukho.gov.uk/easytide > Zeile: Click for FREE predictions... anklicken > Area 1-4 Europe ….anklicken > Country/Regions: anklicken > Albania anklicken --(Show ports) anklicken. 

Es kann für Malta (nur) der Hafen Valletta aufgerufen werden, woraus die übrigen Liegeplätze abgeleitet werden können.

Küstenhandbuch Italien v. Rod Heikell
Die Küste von Ventimiglia bis Brindisi mit Sardinien, Sizilien und Malta. Enthält präzise
Angaben zu Ansteuerungen, Liegeplätzen, Versorgungs- und Serviceeinrichtungen sowie zu nautischen Gegebenheiten. 4. Auflage 2015.

Sizilien, Malta und Tunesien v. Axel Kramer mit der Westküste Italiens südlich von Neapel. Hafenführer, teils farbige Fotos. 98 Hafenpläne und 84 teils farbige Fotos, Spiralbindung, 2016 (9., aktualisierte Auflage).

North Africa v. Graham Hutt. (in engl. Sprache)
Morocco, Algeria, Libya and Tunesia including Gibraltar, Pantelleria and the Pelagie Islands and Malta. 229 Seiten, durchgehend illustriert mit farbigen Plänen und Fotos, in englischer Sprache, letzte Ausgabe 2010.

Kostenlose Nautische Basis - Informationen Malta und weiterführende Literatur