LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Luxemburg

Altstadt von Luxemburg Stadt

EIN- UND AUSREISE

Für die Einreise nach Frankreich wird ein Reisepass oder ein gültiger Personalausweis benötigt. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Der EU-Heimtierausweis ist vorgeschrieben. Im EU-Heimtierausweis muss die Kennzeichnung des Tieres durch Mikrochip oder deutlich lesbare Tätowierung eingetragen sein. Für Tiere, die ab dem 3.7.2011 zum ersten Mal gekennzeichnet wurden, ist der Mikrochip Pflicht. Im EU-Heimtierausweis muss die gültige Tollwutimpfung (Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt) eingetragen sein.

Vignetten werden auf der erst nach der Schleuse Apach (Mosel; ab hier französisches Hoheitsgebiet) obligatorisch.

BOOTSDOKUMENTE

Bootsregistrierung und -kennzeichnung
Die Boote müssen eine offizielle Erkennungsnummer tragen. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU
Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der EU für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.

Bootsversicherung
Eine Versicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Empfohlene Ausrüstung
Jeder Bootsführer ist entsprechend seiner Sorgfaltspflicht dafür zuständig, entsprechend der Bootsgröße genügend Rettungsmittel an Bord mitzuführen.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Ein Führerschein für die Vergnüngsschiffahrt ist obligatorisch. Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Geschwindigkeitsbeschränkungen
Die maximale Geschwindigkeit ist auf 30km/h begrenzt.

Fahr- und Ausweichregeln
Stauseen sind den Seglern vorbehalten sind.

UMWELTSCHUTZ

Generelle Informationen
Online verfügbar unter: www.danskehavnelods.dk/indexkort/danskesoekort.html

Antifoulingvorschriften
Gemäß der Europäischen Biozid-Richtlinie.

Abwasservorschriften
Innerhalb dänischer Hoheitsgewässer darf keine Entleerung eines Fäkalientanks erfolgen. Entsprechenden Entleerstationen sind zu verwenden.

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Schleusen
Für den Moselabschnitt in Luxemburg gilt: Die Schleusen entsprechen den Abmessungen des deutschen Moselabschnittes und haben je eine Bootsschleuse von 18 x 3,40 m.

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die Mitnahme der Internationalen grünen Versicherungskarte wird empfohlen

Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. FürAnhänger mit Deichsel gelten die Maße: 2,55 m x 8 m, bei einer zGG unter 3,5 t; ab 3,5 t 12 m. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Das nötige Formular kann auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums ausgedruckt, ausgefüllt und anschließend gefaxt oder per Post gesandt werden.

Ministère du Développement durable et des Infrastructures
Département des Transports
Direction de la Circulation et de la Sécurité Routières
4, Place de l’Europe - 1499 Luxembourg
T: +352 247 844 75
F: +352 22 85 68
E: info(at)mt.public.lu
W: www.mt.public.lu
Hinweis: Postadresse: 2938 Luxemburg

 

WEITERE WASSERSPORTARTEN

 

Informationen und Vorschriften zum Wasserskifahren
Wasserki ist auf der Mosel nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang an den dafür bezeichneten Abschnitten erlaubt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an die Vereine oder an den Wasserski Verband:

 

Union Luxembourgeoise de Ski Nautique
3, rte d'Arlon
L-8009 Strassen
T +352 / 485 642
www.lwwf.lu

Club Nautique Wasserbillig | Division Youthwake
T +352 691 654 616
www.youthwake.lu

Aqua Ski Moselle | Base Nautique Ahn-Machtum
T +352 691 485 442

Sports Nautiques Mosellans Ehnen
www.ehnenbeach.lu

CLub Nautique du Gr.D. de Luxembourg | Base Nautique de Schwebsange
T +352 621 189 941
www.cnlwaterski.lu

Motor Yacht Club du Gr. D. de Luxembourg | Base Nautique de Schwebsange
B.P. 2478 - 1024 Luxembourg
www.mycl.lu

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Liege- und Slipmöglichkeiten
Möglichkeiten an der Mosel anzulegen ist der Bootshafen in Schwebsange, T +352 23 66 44 60  e-mail : info(at)camping-port.lu sowie die Anlegestelle des CNW in Wasserbillig. T +352 74 82 69 oder +352 621 276 325

Das Einsetzen der Boote ist  in Schwebsange, Bech-Kleinmacher, Ehnen und Grevenmacher möglich.

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Reise- und Sicherheitsbestimmungen des Auswärtigen Amtes
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/LuxemburgSicherheit.html