LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – ITALIEN

Gardasee bei Limone

EIN- UND AUSREISE

PersonaldokumenteEU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Einträge im Reisepass eines Elternteils sind nicht mehr gültig.


Haustierbestimmungen

EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutimpfung. Identifikation des Tieres durch Mikrochip (Pflicht bei Erstkennzeichnung nach dem 3.7.2011) oder Tätowierung. Mitführen von Leine (max. 1,50 m lang) und Maulkorb.

BOOTSDOKUMENTE

in Eigentums- und Registrierungsnachweis ist mitzuführen. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. 

Speziell für den Lago Maggiore und Luganer See gilt:
Alle Bootsbesitzer, die mit einem Motorboot über 2,50 m Länge auf dem Lago Maggiore und Luganer See fahren benötigen ein lokales Kennzeichen. Diese Regelung gilt auch für ausländische Bootsbesitzer, die bereits ein Kennzeichen führen. 
Der Antragsteller erhält eine vorläufige Zulassung. Diese Bestätigung sowie die Kopie des Einzahlungsbeleges sind an Bord mitzuführen. Die Zusendung der Bootskennzeichen kann auch mehrere Monate dauern.

Bei der Beantragung des Kennzeichens ist vorzulegen

  • Adresse und Telefonnummer
  • Kopie des gültigen Personalausweises
  • Eigentumsnachweis des Bootes
  • Versicherungsnachweis
  • Kopie der Liegeplatzbestätigung
  • Kopie des Einzahlungsbeleges


Folgende Kennzeichen werden vergeben

  • Kennung C für den Luganersee (Ceresio)
  • Kennung V für den Lago Maggiore (Verbano) / lombardisches Ufer
  • Kennung P für den Lago Maggiore / piemontesisches Ufer


Alle Bootsausweise mit der Kennung C, V und P gelten für die Befahrung beider Seen unabhängig vom Ausstellungsort.

Zuständige Behörden für den Antrag auf einen Bootsausweis auf dem Lago Maggiore und Luganer See sind „Autorità di Bacino Lacuale dei Laghi Maggiore“ und die Wasserschutzpolizei der Provinz „Varese“ 

Autorità di Bacino Lacuale dei Laghi Maggiore, Comabbio, Monate e Varese:
Via Martiri della Libertà, 11
21014 Laveno Mombello (VA)
Tel. +39 03 32 66 13 30
Fax. +39 03 32 62 69 90
protocollo@autoritadibacino.va.it
protocollo@pec.autoritadibacino.va.it
polizia.nautica@provincia.va.it
www.autoritabacinoceresio.it/cms/

Wasserpolizei der Provinz Varese
Tel. +39 03 32 66 82 11;
Mobil +39 34 89 50 25 35
Fax +39 03 32 66 83 86
polizia.nautica@provincia.va.it

Speziell für die Lagunen in Venedig gilt:
In den Lagunen von Venedig besteht eine Kennzeichnungspflicht für Motorboote mit einer Motorleistung über 7,35 kW (10,15 PS). Diese Kennzeichen sind bei Tourismusbehörden und Büros der Gemeinde Venedig und der Region Venetien erhältlich.

Es wird ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.BootsversicherungBeim Befahren italienischer Binnen- und Küstengewässer sind Motorboote haftpflichtversicherungspflichtig.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Für das Führen von Booten unter 24 m Länge ist der Sportbootführerschein Binnen oder See je nach Fahrtgebiet seitens der italienischen Behörden notwendig, wenn:

  • mehr als 6 Meilen von der Küste entfernt gefahren wird
  • Zweitaktmotoren gefahren werden, deren Hubraum größer als 750 ccm ist
  • Viertaktmotoren und Benzin-Direkteinspritzer zum Einsatz kommen, deren Hubraum größer als 1000 ccm ist
  • Viertakt-Innenbordmotoren mit Vergaser über 1300 ccm Hubraum gefahren werden
  • ein Motor mit mehr als 30 kW (40,8 PS) und ein Hubraum von mehr als 2000 ccm gefahren wird
  • Für Boote, die länger als 10 m und kürzer oder gleich 24 m sind, gilt zusätzlich, dass der Skipper älter als 18 Jahre sein muss;
  • Für Boote unter 10 m Länge reicht ein Mindestalter von 16 Jahren aus, wenn die genannten Grenzwerte für Motoren und die vorgeschriebenen Küstenabstände nicht überschritten werden. Eine erwachsene Begleitperson ist nicht notwendig, wird aber empfohlen.

Abhängig vom jeweiligen Fahrtgebiet benötigen Bootsfahrer ein entsprechendes  Funkzeugnis. Für Küstengewässer das SRC oder LRC, für Binnengewässer das UBI.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Innerhalb der 6-Meilen-Zone ist auf Küstengewässern folgende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben:

  • Ohnmachtssichere Rettungsweste und Sicherheitsleinen für jede an Bord befindliche Person
  • Rettungsring mit Reflexstreifen und Leine
  • Feuerlöscher
  • Bilgenpumpe
  • Rauchboje
  • Rote Handfeuersignale und Fallschirmraketen
  • Richtscheinwerfer (bei Nachtfahrten) sowie ein Signalhorn


Beim Befahren der italienischen Binnengewässer ist folgende Sicherheitsausrüstung (gemäß dem sog. Certificato) mitzuführen:

  • Eine ohnmachtssichere Rettungsweste für jede an Bord befindliche Person (CE-Kennzeichnung);
  • Feuerlöscher der Brandklasse ABC je nach Motorstärke;
  • Pyrotechnische Signalmittel wie Handfackeln (rot) oder Signalpistolen mit Fallschirmsignalen (rot);
  • Eine Taschenlampe mit Ersatzbatterien;
  • Ein Erste-Hilfe-Kasten bzw. ein nautischer Erste-Hilfe-Kasten beim Einsatz als Zugboot z.B. für Wasserski, Wakeboard, Banane.

 

Bei Kontrollen von Rettungsringen und Rettungswesten wird streng auf die CE-Konformität geachtet.

Aus Gründen der Sicherheit ist an der Küste eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen. Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

Das Betreiben einer Funkanlage setzt die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur voraus.

Für eine Signalpistole wird der EU-Feuerwaffenpass benötigt. Die Einfuhr und Benutzung ist gestattet, sofern sie zur Sicherheitsausrüstung des Bootes gehört. Beim Transport ist die Munition getrennt von der Waffe aufzubewahren. Mitgeführte Seenotsignale und Signalpistolen müssen grundsätzlich unter Verschluss gehalten werden.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

 

Geschwindigkeitsbeschränkungen

In der Regel gilt in den Häfen eine Geschwindigkeitsbeschränkung, auf die bei Einfahrt hingewiesen wird. Es existieren verschiedene Beschränkungen für einzelne Bereiche und auf dem Meer. Für nähere Informationen stehen die Hafenmeister oder die Küstenwache zur Verfügung.

Flaggenführung

Flaggen sind zum Sonnenuntergang, jedoch nicht später als 21.00 Uhr, einzuholen und zum Sonnenaufgang, jedoch nicht früher als 8.00 Uhr, zu hissen.

Fahr- und Ausweichregeln

Für Motorboote freigegebene Seen sind der Iseo See, der Orta-See, der Comer See, der Lago di Bolsena. Für Motorboote gesperrt sind u.a. der Kalterer See, der Lago di Bracciano sowie der Lago di Caldonazzo.


Auf dem Lago di Caldonazzo, Levico, Ledro, Molveno und Cavedine in der Provinz Trient dürfen nur Motorboote bis 4 PS eingesetzt werden. Der Lago di Idro ist für Motorboote bis 10 PS zugelassen. Auf dem Lago Trasimeno können Motorboote bis 50 PS eingesetzt werden.

UMWELTSCHUTZ

Antifoulingvorschriften
Gemäß der Europäischen Biozid-Richtlinie.

Naturschutzgebiete/Nationalparks
In Italien gibt es eine Reihe von geschützten Gebieten mit besonderen Vorschriften. Meeresschutzgebiete sind in der Regel in verschiedene Klassen unterteilt (als A, B, C gekennzeichnet. Alle Schutzgebiete können den Seekarten entnommen oder bei den zuständigen Behörden oder Hafenämtern erfragt werden. Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.minambiente.it oder www.parks.it

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Großbaustellen
Aktuelle Informationen können per E-Mail angefragt werden: maridrografico.genova(at)marina.difesa.it. Alternativ kostenlos via NAVTEX auf der Frequenz 518 kHz mit einem geeigneten Empfangsgerät.

Windparks
Der erste italienische Windpark ist derzeit im Bau und befindet sich in der Adria, 20 km entfernt von Tricase (Lecce).

Militärische Übungsplätze
Militärübungen werden über die Nachrichten für Seefahrer bekanntgegeben. Sofern keine Schießübungen stattfinden, ist es gestattet, zu passieren.

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

  • Führerschein
  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Die Mitnahme der Internationalen Grünen Versicherungskarte ist empfohlen.

Gespanne einschließlich Deichsel dürfen die Höchstmaße von 2,55 m Breite und 18,75 m Länge nicht überschreiten. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Nachfolgend aufgeführte Agentur hilft, die erforderliche Genehmigung zu erhalten.

Firma Plose ATE S.r.l
Plosestr. 2
39042 Brixen (BZ) - Italien
T: +39 0472 82 82 50
F: +39 0472 82 82 59
E: ate(at)plose.it
W: www.plose.it

Für Schiffsschrauben bedarf es  einer Verkleidung, die so beschaffen ist, dass Schnittverletzungen durch die Schraube vermieden werden.

Innerorts gilt ein Tempolimit von 50 km/h, außerorts von 70 km/h, auf Autobahnen von 80 km/h.

0,5 ‰. Für Fahrer die den Führerschein noch keine drei Jahre besitzen 0,0 ‰.

WEITERE WASSERSPORTARTEN

Wasserskifahren und Surfen ist nur am Tage und bei guter Sicht erlaubt. Das Zugboot muss mit zwei Personen besetzt sein, und der Skiläufer muss ständig beobachtet werden. Ferner muss eine vorschriftsmäßige Anhängevorrichtung für die Leine installiert und eine Bordapotheke vorhanden sein. Vom Skiläufer bzw. Surfer muss eine Schwimmweste getragen werden; für jeden Wasserskifahrer ist zudem ein Rettungsring erforderlich.  Ein Rückspiegel ist Pflicht!

Der Sicherheitsabstand zwischen Boot und Skiläufer muss 12 m betragen; der Abstand zu anderen Booten und Badezonen muss 300 m betragen, nur zum Meer ohne Badezonen muss der Abstand 200 m betragen.

Verboten ist das Wasserskilaufen/Surfen in Badegebieten, Hafeneinfahrten, auf gleichem Kurs wie die Berufsschifffahrt und in regional gesperrten Gebieten. Genaue Auskünfte erteilt die zuständige "Capitaneria di Porto" oder Polizeidienststelle.

Die Angelerlaubnis ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Generell ist eine Genehmigung bei den örtlichen Behörden einzuholen. Gleichzeitig erhalten Sie auch dort weitergehende Vorschriften, die einzuhalten sind. Diese können Sie beim örtlichen "Municipio" erfragen.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Die meisten Häfen verfügen über eine Internetseite. Informationen über Häfen können außerdem über den VHF Funkkanal 16 abgerufen werden. In kleineren Stadthäfen ohne federführenden gewerblichen Betreiber wird die Funktion des Hafenmeisters durch den jeweiligen Kommandanten der Küstenwache (Guardia Costiera) übernommen.

In den Häfen gilt eine Nachtruhe ab 22.00 Uhr. Gäste können jeden frei verfügbaren Liegeplatz nutzen, sofern nicht anders ausgewiesen. Gewöhnlich zeigen grüne und rote Signale an, ob ein Platz frei bzw. beleget  ist. Wichtig zu beachten: Neben einem grünen Signalen kann ein Hinweis über das Rückkehrdatum des Besitzers vermerkt sein.

In Hafeneinfahrten von Seehäfen haben auslaufende Fahrzeuge Wegerecht, besonders wenn Strömung herrscht. Es ist in Italien üblich, mit dem Bug oder Heck anzulegen und das Schiff mit einer Mooringleine oder einem Anker in Position zu halten.

Generell können Skipper mit ihrem Boot überall ankern, solange sie keinen Schiffen, Booten, etc. in die Quere kommen. Der Landgang ist überall erlaubt. Ausnahmen stellen Privatstrände dar.

Geschäfte haben 7 Tage die Woche geöffnet. Sonntags gelten jedoch eingeschränkte Öffnungszeiten.

Währung: Euro (€)

WICHTIGE KONTAKTE

 

Nachrichten für Seefahrer bzw. für die Binnenschifffahrt

 

Straße von Messina:
Messina VTS per VHF Kanal 16/ 10 oder Telefon +39 090 41711
 

Straße von Bonifacio:
La Maddalena per Telefon +39 0789 799237 oder Bonifacio Traffic per VHF Kanal 16/ 10 oder Telefon +39 0789 799237

Südliche Adria:
VHF Funkkanal 10, Brindisi Küstenwache

Mittlere Adria:
VHF Funkkanal 10, MRSC Ancona

Nördliche Adria:
VHF Funkkanal 10, MRSC Venezia

Notruf

 

Notrufnummern: Carabinieri 112, Polizei 113, Feuerwehr 115, Notarzt 118
Seenotrettungszentrum Italien: 1530 (alternativ: VHF Funkkanal 16)
Italienische Küstenwache: www.guardiacostiera.gov.it / +39 0659084527

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Die Wettervorhersage ist online abrufbar unter: www.ilmeteo.it/portale/marine oder www.buoyweather.com/map/italy
Die Wettervorhersage kann ebenfalls kostenlos per iPhone und Android App „WindSea“ abgerufen werden. Daneben kann die Wettervorhersage auch per Telefon 1530 (nur italienisch) oder Küstenfunk (gewöhnlich in Englisch) abgefragt werden. Die meisten Häfen verfügen im Hafenbüro über einen Bildschirm auf dem die Wettervorhersage angezeigt wird.