LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – GRIECHENLAND

Hafenstadt Naoussa auf der Insel Paros

EIN- UND AUSREISE

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass

  • Vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis
  • Kinderreisepass
  • Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)


Anmerkungen: Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument. Alleinreisende Minderjährige benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/ Erziehungsberechtigten. Wenn ein Kind mit nur einem Elternteil reist, empfiehlt es sich, eine formlose Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils mitzuführen.

Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein. Bei Reisen mit abgelaufenen Dokumenten kann es trotzdem zu Schwierigkeiten mit einzelnen Fluggesellschaften kommen. Reisende sollten sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft erkundigen.

Bei einem Aufenthalt von mehr als 3 Monaten ist eine Aufenthaltserlaubnis in der Praxis noch immer vorgeschrieben. Besucher, die länger als drei Monate im Land bleiben möchten, müssen mindestens 20 Tage vor Ablauf der drei Monate die Verlängerung bei der Direktion der Ausländerpolizei in Athen oder bei der nächsten Polizeidienststelle beantragen.

Grundsätzlich gelten die seit dem 1. Oktober 2004 verbindlichen neuen Regelungen für die Einreise mit Heimtieren in andere EU-Mitgliedstaaten, wonach für Hunde und Katzen ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden muss. Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, d.h. jedes Tier muss mittels Tätowierung oder Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Die letzte Impfung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und muss mindestens 21 Tage vor der Einreise nach Griechenland erfolgt
sein. Für Vögel muss ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis bescheinigen, dass sowohl das Tier als auch das Herkunftsland frei von Psittakose ist.

a)

DE.K.P.A. ("private pleasure yacht maritime traffic document“)/ Bootssteuer TEPAI

Im Falle, dass ein privates Freizeitschiff mit einer Gesamtlänge von über 7 Metern über eine griechische oder die Flagge eines anderen Mitgliedstaates der EU sowie eine endgültige EU- Schiffsregistrierung verfügt, über welche Mehrwertsteuer in Griechenland oder in einem anderen Mitgliedstaat der EU entrichtet wurde, muss das Freizeitschiff mit einem DE.K.P.A. Dokument ausgestattet sein. Dieses erhält man seit 2020 bei der Anmeldung des Bootes der und Bezahlung der Bootsabgabe TEPAI. Diese ist im Voraus zu entrichten und kostet 50 Euro.

Die Bootsabgabe TEPAI kann online bezahlt werden unter: https://www1.aade.gr/aadeapps2/etepai/


b)

E.K.O.E.M.N. (Sonderkapitalkonto der Hafenpolizei)
Die Gebühr in Höhe von 15,00 € gilt für private Freizeitschiffe - unabhängig von der Flaggenzugehörigkeit - mit einer Gesamtlänge von mehr als 7 Metern, die nicht ständig in griechischen Häfen ankern und sind für die ihnen gewährten Erleichterungen während ihres Aufenthaltes in Griechenland zu Gunsten des Sonderkapitalkontos der Hafenpolizei (E.K.O.E.M.N.) zu entrichten. Die Gebühr ist jedes Mal fällig, wenn ein Schiff in Griechenland ankommt und griechische Häfen, Buchten oder Küsten anläuft. Die Gebühr wird bei der Hafenbehörde des Ortes bezahlt, der als erster der oben genannten Stellen angelaufen wird und gilt für alle Häfen, Ankerbuchten oder Küsten Griechenlands. Für die Erteilung der Auslaufgenehmigung in Richtung eines Auslandshafens ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 5,00 € zu entrichten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für die maritime Gesetzgebung zuständige Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik Generaldirektion & Hafenpolitik.

Ein- und Ausfuhr von Rauschgiften, auch kleiner Mengen für den persönlichen Bedarf wird hart bestraft. Es sollten keine Verteidigungssprays mitgeführt werden (auch nicht solche, die in Deutschland frei verkäuflich sind). Ihr Besitz und Gebrauch ist in Griechenland verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Gleiches gilt für Waffen jeder Art, insbesondere auch für große Messer, Schwerter, Säbel usw. Auch auf den unerlaubten Besitz archäologischer Gegenstände und dem Versuch ihrer Ausfuhr drohen hohe Strafen. Der Erwerb und die Ausfuhr von Antiquitäten sind nur mit einer Genehmigung des Kulturministeriums zulässig. Reisende sollten auf keinen Fall Steine von archäologischen Stätten mitnehmen.

 

Bootsdokumente

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. 

Im Falle, dass ein privates Freizeitschiff unter EU-Flagge über keine Schiffsregistrierung eines EU- Landes verfügt, muss bei den zuständigen Zollbehörden ein Transitlog (Deltio Kinisis) beantragt werden. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik Generalsekretariat für Häfen, Hafenpolitik & Schifffahrtsinvestitionen.

 

Auf französischen Gewässern sind alle Boote über 5 m Länge registrierungs- und kennzeichnungspflichtig. Für Boote mit einer Länge von 2,5-5 Metern gilt dies nicht, es sei denn, die Motorisierung beträgt über 4,5 kW. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt.

Auf dem Rhein, sowie auf dem großen elsässischen Kanal, ist die Schifffahrt den internationalen Regeln Kleinfahrzeuge müssen mit einem amtlichen Kennzeichen an beiden Vorderseiten versehen sein oder durch besondere Vorschriften der zuständigen Behörde ihr Name oder ihre Devise. Darüber hinaus ist, in dem Fall, Name und Anschrift ihres Eigentümers an einer gut sichtbaren Stelle an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen. die sich aus der Mannheimer Akte ergeben, unterworfen.

Ein Nachweis über die entrichtete Umsatzsteuer wird von Bootsbesitzern innerhalb der EU für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden. Im Fall, dass ein privates Freizeitschiff unabhängig von der Flaggenzugehörigkeit  auf unbestimmte Zeit in griechischen Gewässern verbleiben soll, und die zu entrichtenden zollsteuerlichen Pflichten noch nicht bezahlt wurden, muss eine Positionserklärung für den freien Verkehr mit der Zahlungsverpflichtung von zollsteuerlichen Belastungen eingereicht werden. Der gültige Faktor beträgt 24%.  Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unabhängige Behörde für öffentlichen Einnahmen (AADE),  Generaldirektion für Zollämter und Sonderverbrauchersteuer.

Für ausländische Motorboote ist eine Versicherung vorgeschrieben. Der Nachweis über eine abgeschlossene Versicherung muss an Bord mitgeführt werden.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Es gelten die Sportbootführerscheine bzw. die entsprechenden Nachweise des Heimatlandes.

Bitte beachten Sie, dass die Vollendung des 18. Lebensjahres in Griechenland notwendig ist, um ein Motorboot zu fahren. Ausnahmen: Keine Lizenz benötigt die Verwendung 

  • eines aufblasbaren Motorboot mit einer Leistung von bis zu 15 PS
  • und konventionellen (Polyester) Boot mit einer Leistung von bis zu 30 PS

Im Falle einer Kontrolle wird der ausgestellte Befähigungsnachweis akzeptiert, wenn a) für ihn eine amtlich beglaubigte Übersetzung in griechischer Sprache vorliegt und b) dieser von einer offiziell anerkannten Behörde des Herkunftslandes ausgestellt wurde. Dass es sich um eine offiziell anerkannte Behörde handelt, muss im Rahmen eines Begleitschreibens durch eine staatliche oder konsularische Stelle bescheinigt werden.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Empfohlene Ausrüstung
Jeder Bootsführer ist entsprechend seiner Sorgfaltspflicht dafür zuständig, entsprechend der Bootsgröße genügend Rettungsmittel an Bord mitzuführen.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Benötigt werden der deutsche oder der EU-Führerschein. Die Mitnahme der grünen Versicherungskarte wird dringend empfohlen. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften muss in jedem Pkw ein Feuerlöscher mitgeführt werden. Die vorübergehende Einfuhr eines Pkws zur privaten Nutzung ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von 6 Monaten befristet. Danach muss das Fahrzeug entweder ausgeführt oder verzollt und in Griechenland zugelassen oder in einem Zollamt vorerst stillgelegt werden. Die Beweislast für das Einreisedatum trägt der Halter. Nähere Informationen bei der Griechischen Botschaft Berlin unter www.griechische-botschaft.de/. Die im Zentrum von Athen geltende Regelung, dass an Wochentagen mit geradem oder ungeradem Datum analog nur jeweils Pkws mit geraden oder ungeraden Endziffern des Autokennzeichens fahren dürfen, gilt für Pkws mit ausländischem Kennzeichen erst nach 40 Tagen Aufenthalt. Diese Regelung gilt von September bis Anfang Juli.

Gespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18 m nicht überschreiten. Für  Anhänger mit Deichsel gelten die folgenden Maße: 2,55 m x 12 m. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Für die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung wenden Sie sich bitte an das „Ministry of Infrastructure, Transport and Networks“.

Für Gespanne in Ortschaften 50 km/h, außerorts und auf Autobahnen 80 km/h.

Die Nutzung des Abblendlichts ist tagsüber nur bei eingeschränkten Sichtverhältnissen erlaubt. Im Kreisverkehr gilt Vorfahrt für Einfahrende. Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie gelten an ungeraden, mit zwei an geraden Tagen. An gelb gekennzeichnetn Straßenrändern gilt ein Parkverbot.

0,5 ‰. für Autofahrer, die den Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen.

WICHTIGE KONTAKTE

Behörden

Ministerium für Schifffahrt und Inselpolitik Generalsekretariat für Häfen, Hafenpolitik & Schifffahrtsinvestitionen
Gate E1 – E2
GR - 185 10 Piräus
T: +30 213 1374179
F: +30 213 1374177
W: www.yen.gr
E: info(at)yen.gr und ddy.b(at)yna.gov.gr

Unabhängige Behörde für öffentlichen Einnahmen (AADE) - die Generaldirektion für Zollämter und Sonderverbrauchersteuer
Kar. Servias 10
GR- 10184 Athen
T: +30 210 6987448
F: +30 210 6987424
W: www.aade.gr
E: vat-custom(at)2001.syzefxis.gov.gr

Ministry of Infrastructure, Transport and Networks
2, Anastaseos Str and Tsigante
GR - 10191 Athens
T: +30 21 06 50 80 00
F: +30 21 06 50 80 88 52
W: www.yme.gr
E: press(at)yme.gov.gr

Griechische Zentrale für Fremdenverkehr
– Direktion für Deutschland

Holzgraben 31
D-60313 Frankfurt am Main
T: 0692578270
F: 06925782729
W: www.visitgreece.com.de
E: info(at)visitgreece.com.de

Verbände/Organisationen
Greek Marina Association
Flisvos Marina GR-175 61
Paleo Faliro, Greece
W: www.greek-marinas.gr
E: info(at)greek-marinas.gr

Notruf
Europäische Notrufnummer 112
Seenotrettung: UKW-Kanal 16