LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – Belgien

Die Altstadt von Gent

EIN- UND AUSREISE

EU-Bürger benötigen ein amtliches Ausweisdokument (Personal- oder Reisepass). Kinder und Jugendliche benötigen ein eigenes Ausweisdokument mit Lichtbild.

  • EU-Heimtierpass
  • Mikrochip/Tätowierung
  • Gültige Tollwutimpfung
  • Bei Tollwuterstimpfung muss der Welpe mind. drei Monate alt sein, die Erstimpfung muss mind. 21 Tage zurückliegen
  • Örtliche Behörden können bei Bedenken Maulkorbzwang aussprechen
  • Allgemeine Leinenpflicht

Ausländische Sportboote, die auf den schiffbaren Wasserstraßen in der Flämischen Region fahren möchten, benötigen eine Bootsvignette.
Um die wallonischen Wasserstraßen befahren zu können, muss beim Grenzübertritt eine Gebühr entrichtet werden.

Bootsdokumente

Bootsregistrierung und -kennzeichnung
Motorboote sind zulassungspflichtig. Der Internationale Bootsschein (IBS) vom DMYV wird als Registrier- und Eigentumsnachweis anerkannt. Im Heimatland nicht registrierte Boote müssen bei ihrer Ein- und Ausreise beim Grenzschifffahrtsamt registriert werden.

Umsatzsteuernachweis für Boote innerhalb der EU
Es wird ein Umsatzsteuerzahlungsnachweis von Bootsbesitzern innerhalb der Europäischen Union für alle Boote verlangt, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden.

Bootsversicherung
Eine Wasserhaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Führerscheinvorschriften für Binnen/-Seegewässer
Es besteht eine Führerscheinpflicht für Motorboote. Der Sportbootführerscheine See bzw. Binnen entsprechend dem Revier für Schiffe über 15 m Länge oder einer Geschwindigkeit über 20 km/h wird anerkannt.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Auf belgischen Seegewässern:

  • Ein Rettungsgürtel für jede Person an Bord
  • Eine beleuchtete Rettungsboje, wenn das Wasserfahrzeug nachts unterwegs ist sowie ausreichend Notsignale
  • Heil- und Verbandmaterial: Wasserdichte Box mit Verbandmaterial
  • Nebelhorn
  • magnetischer Kompass
  • Navigationsleuchten
  • Tiefenlot
  • Anker
  • Pumpe oder Ösfass
  • genügend Ruder mit Dollen
  • 20 m Trosse
  • Löschgerät für Motoryachten
  • Hammer
  • Bootshaken
  • elektrische Leuchte für Lichtsignale
  • Gezeitenbuch sowie aktualisierte Seekarten

 

Für belgische Binnengewässer:

  • Für jede Person an Bord ein Rettungsgürtel (Rettungskissen oder -weste)
  • Anker oder Dregge
  • Pumpe oder Ösfass
  • Reserveantriebsmittel
  • zwei Leinen, die beide wenigstens so lang sind wie das Wasserfahrzeug
  • Löschgerät für Motorboote

 

Informationen und Vorschriften zum Gebrauch von Funkanlagen

Seit Mai 2009 besteht für Boote ab 7 m Länge eine Funkausrüstungspflicht. Aktuell sind AIS-Empfänger nur für die kommerzielle Schifffahrt vorgeschrieben. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen müssen alle Schiffe mit einem ATIS-Funkgerät ausgerüstet sein.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ weiter.

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Im Inland gilt generell eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 8 km/h, in manchen Fällen jedoch auch von 4 km/h. Bitte die Beschränkungen der einzelnen Wasserstraßen beachten.

In Häfen besteht eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 3 oder 5 km/h.

Es gilt der Verhaltenskodex für die See und die sogenannte „etiquette navale“.

Jedes Schiff, das eine Schleuse passieren möchte, muss das sogenannte „drapeau de navigation“, eine rote rechteckige Flagge mit einem weißen Rechteck in der Mitte, setzen.

Es gilt eine 0,2 Promillegrenze.

UMWELTSCHUTZ

Antifoulingvorschriften
Geregelt für die Berufsschifffahrt. Für andere gibt es keine klaren Regeln.

Naturschutzgebiete/Nationalparks
Naturschutzgebiet „Zwin“ in der Nordsee. Nähere Informationen siehe aktuelle Seekarten.

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Windparks

In der Nordsee möglich. Nähere Informationen siehe aktuelle Seekarten.

Militärische Übungsplätze
In der Nordsee möglich. Nähere Informationen siehe aktuelle Seekarten.

Trailern von Motorbooten

Ein Führerschein und Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I müssen mitgeführt werden. Die Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen.

Trailergespanne dürfen eine Breite von 2,55 m und eine Länge von 18,75 m haben. Anhänger mit Deichsel: 2,55 m x 12 m. Gespanne, deren Abmessungen die zulässigen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung. Der Antrag kann elektronisch im Internet gestellt werden. Ein Antragsformular ist verfügbar unter: www.mobilit.belgium.be

  • Innerorts 50 km/h
  • Für PKW mit Anhänger außerorts und auf Autobahnen 120 km/h, für Gespanne über 3,5 t zGG gilt hier eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 90 km/h
  • Es verliert das Vorfahrtsrecht, wer trotz Vorfahrt anhält
  • Es gilt ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 zGG (Ausnahme: landwirtschaftliche Fahrzeuge), die außerhalb von Ortschaften auf zweispurigen Straßen fahren
  • Bei Pannen und Unfällen außerhalb von geschlossenen Ortschaften besteht die Pflicht eine Warnweste zu tragen
  • An Bordsteinen mit gelben Linien gilt ein Parkverbot
  • Bei Sichtbehinderungen (z.B. durch Nebel) und bei einer Sichtweite unter 100 m ist der Gebrauch der Nebenschlussleuchte vorgeschrieben
  • Die Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 25 km/h - auch auf Autobahnen
  • Beim Abschleppen auf der Autobahn direkt die erste Ausfahrt nehmen
  • Bußgelder werden von Ausländern direkt vor Ort durch die Polizei erhoben

Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.

Personen auf Jetskis müssen einen Rettungsgürtel tragen.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Öffentlicher Verkehr

  • Züge im gesamten Land:  SNCB/NMBS
  • Bus, Straßenbahn in Flandern:  De Lijn
  • Bus in Wallonie: TEC
  • Metro, Bus und Straßenbahn in Brüssel:  STIB/MIVB

 

Ladenöffnungszeiten

  • Kleine Geschäfte: 9.00 bis 18.00 Uhr
  • Große Geschäfte: 9.00 bis 20.00 Uhr

 

Währung: Euro ( €)

WICHTIGE KONTAKTE

Behörden
Belgisches Verkehrsministerium
W: www.mobilit.belgium.be  

Verbände/Organisationen
Fédération Francophone duYachting Belge Asbl
Avenue du Parc d’Amée, 90
5100 Jambes
T: 081/30 49 79
W: www.ffyb.be


Notruf: 112
Notrufe an der belgischen Küste werden von der Küstenwachzentrale auf dem UKW-Kanal 16 abgehört. Auch der UKW-Schiffsfunk Kanal 24 „Oostende Radio“ wird rund um die Uhr abgehört, ebenso wie der internationale DSC-Kanal 70.

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