LÄNDERINFORMATION FÜR SKIPPER – ALBANIEN

Der Stadthafen von Saranda im Ionischen Meer

EIN- UND AUSREISE

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit einem (vorläufigen) Reisepass, Kinderpass und Personalausweis gestattet. Bei Einreise mit Personalausweis ist der Aufenthalt auf maximal 90 Tage begrenzt. Deutsche benötigen für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum. Personen, die beabsichtigen, sich länger als 90 Tage in Albanien aufzuhalten, müssen sich innerhalb der ersten 30 Tage beim Grenz- und Migrationsdirektorat anmelden und dort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Alle Dokumente sollten bei der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche
Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Bei der Einreise über See nach Albanien muss in einem Port of Entry einklariert werden. Ebenso muss vor dem Verlassen der albanischen Hoheitsgewässer ausklariert werden. Ports of Entry sind:

Durrës, Shengjin, Vlorë, Sarande und Himara (Kontaktinformationen, siehe unter Punkt „wichtige Kontakte“)

Diese Häfen sind ganzjährig zum Ein- und Ausklarieren geöffnet. Für "touristische Schiffe" ist eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich. Das Ein- und Ausklarieren kann durch eine Agentur oder durch den Schiffsführer selbst durchgeführt werden. Die Anmeldung durch eine Agentur ist kostenpflichtig; nach Presseberichten liegt die Gebühr bei 10 $, wobei der Betrag jedoch oft höher angesetzt wird. 

Besondere Vorschriften über die Vorlage von Unterlagen beim Einklarieren sind nicht bekannt. Daher dürften die international üblichen Dokumente wie

  • amtlicher Registrierungsnachweis (z.B. Internationaler Bootsschein vom DMYV)
  • Führerschein und ggf. Funkzeugnis des Skippers
  • Versicherungsnachweis für das Motorboot
  • und eine Crewliste

ausreichend sein.

In den Reisehinweisen des deutschen Auswärtigen Amtes sind keine Hinweise auf

Bestimmungen für die Einreise mit Tieren nach Albanien vorhanden.

Ebenso werden auf der Internet-Seite "tierklinik.de", wo eine umfangreiche Übersicht über die länderbezogenen Bestimmungen für die Einreise mit Tieren gegeben wird, keine Hinweise auf besondere Bestimmungen für die Einreise mit Haustieren nach Albanien
gegeben.

Eine (unverbindliche!) Orientierung können die Bestimmungen aus EU-Staaten geben. Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und zahmen Mardern (auch als Hausfrettchen, weiße Frettchen, afrikanische Frettchen, Wiesel, Frettchen, zahme Frettchen, Hauswiesel oder zahme Wiesel – mustela putorius – bekannt) aus EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten mit geringem Risiko gelten die folgenden allgemeinen Bestimmungen:

  • Tiere müssen mittels eines Identifikationssystems (Mikrochip) gekennzeichnet sein. Wenn ein Tier einen Mikrochip hat, der nicht mit den ISO-11784- oder ISO-11785-Normen im Einklang ist, muss der Halter ein Mikrochip-Lesegerät zur Verfügung stellen
  • zu jedem Zeitpunkt müssen der Name und die Adresse des Halters feststellbar sein
  • Tiere müssen einen Reisepass oder ein von einem Tierarzt, der von der gegenständlichen Behörde dazu befugt wurde, ausgestelltes Zeugnis besitzen
  • im Reisepass oder dem Zeugnis des Tieres, die zusammen mit dem Tier ins Land gebracht werden, muss die vom Tierarzt ausgestellte Mikrochip-Nummer angeführt sein
  • Tiere müssen gegen Tollwut geimpft sein
     

Wie auch andere Länder verbietet Albanien die Einfuhr von Drogen, Waffen und pornographischem Schriftgut. Die Einfuhr von größeren Bargeldbeträgen ist anzumelden. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Bootsdokumente

siehe Punkt „Ein- und Ausreise – Einreise auf dem Seeweg“

BEFÄHIGUNGSNACHWEISE

Vorschriften der albanischen Behörden über eine Führerscheinpflicht sind nicht bekannt. Aus versicherungsrechtlichen Gründen muss davon ausgegangen werden, dass der Schiffsführer einen Sportbootführerschein See gemäß den Bestimmungen seines Heimatlandes besitzen muss.

Der Schiffsführer oder ein anderes Crewmitglied muss über ein gültiges Funkzeugnis (SRC, LRC, UKW-Sprechfunkzeugnis, allgemeines Sprechfunkzeugnis, o.ä.) verfügen, wenn das Boot mit einem Funkgerät ausgerüstet ist. 

Dies gilt auch für Nutzer einer Charteryacht! Eine Benutzung einer Seefunkstelle ohne Befähigungsnachweis ist (außer in Notfällen) strafbar.

BOOTSAUSRÜSTUNG

Eine Bordapotheke gehört zur selbstverständlichen Ausrüstung eines jeden Bootes.

Bei Verbands- und Heilmittel gegen Verletzungen können Sie sich an den Vorschriften für Auto-Apotheken orientieren. Bei Medikamente sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Hausarzt abstimmen. Ganz besonders muss berücksichtigt werden, dass die Lagerungstemperaturen an Bord nicht denen in den mitteleuropäischen Heimatländern (z.B. Deutschland) entsprechen. An Bord können in den Sommermonaten durchaus über längere Zeiträume höhere Temperaturen herrschen, die die Wirksamkeit der Arzneimittel beeinträchtigen können. Es erscheint daher unbedingt notwendig, Medikamente nach Ende einer mediterranen Saison vor der kommenden Saison gegen "frische" Packungen auszutauschen, auch wenn das auf das kühlere Mitteleuropa bezogene aufgedruckte Verwendbarkeitsdatum noch nicht erreicht ist. Nur so kann davon ausgegangen werden, dass im Notfall die volle Wirksamkeit zur Verfügung steht.

Im Zweifelsfall befrage man seinen Apotheker oder die Herstellerfirma des Präparates.

Aus Gründen der Sicherheit ist an der Küste eine Seefunkanlage an Bord zu empfehlen.

Bei der Zusammenstellung der geeigneten Ausrüstung hilft Ihnen unsere „Checkliste für den Eigner eines neu/gebraucht gekauften Bootes“ (siehe www.dmyv.de, Download-Bereich, Rubrik „Breitensport“) weiter.

Die Einfuhr von fest eingebauten Funkgeräten beim Einlaufen über See oder über Land unterliegt keinen Beschränkungen, wenn das Gerät in den Schiffspapieren eingetragen ist.

Voraussetzung bei deutschen Motorbooten ist, dass für die Seefunkstelle von der "Bundesnetz-Agentur" in Hamburg eine Genehmigung ausgestellt und ein Rufzeichen erteilt wurde.

Spezielle Vorschriften für die Einfuhr von Signalpistolen an Bord von seegehenden Motorbooten nach Albanien sind nicht bekannt. Nach internationalen Regeln müssen bei einer Einreise über See Signalpistolen nicht extra gemeldet werden, da sie zur Sicherheitsausrüstung eines Motorbootes gehören.

Grundsätzlich ist für den Eigner/Skipper eines unter deutscher Flagge fahrenden Motorbootes der Besitz einer "Waffenbesitzkarte" erforderlich. Bei einem Transport müssen die Waffen und die Munition getrennt voneinander transportiert werden.

Für Motorboote unter deutscher Flagge gilt nach Auskunft der Wasserschutzpolizei Hamburg folgendes: "Für die vorübergehende Aufbewahrung einer erlaubnispflichtigen Signalpistole an Bord eines seegehenden Motor- oder Segelbootes ist ein Waffenschrank der Sicherheitsstufe B oder des Widerstandsgrades Null erforderlich. Darüber hinaus ist ein nicht zertifiziertes Aufbewahrungsbehältnis als ausreichend anzuerkennen, wenn es die nachstehenden Sicherheitsstandards erfüllt:

  • Behältnisse müssen aus Stahlblech (möglichst rostfrei) gefertigt sein
  • das Stahlblech der Tür/Klappe muss mindestens eine Stärke von 4 mm aufweisen
  • eine Verankerung des Behältnisses im Schiff ist erforderlich
  • das Behältnis muss zu verschließen sein (elektronisch kodiertes Schloss, Zahlenschloss oder Riegelschloss). "

VERKEHRSVORSCHRIFTEN UND -HINWEISE

Es gibt keine besonderen Regeln in der albanischen Gesetzgebung außer den internationalen Regeln. 

UMWELTSCHUTZ

Naturschutzgebiete/Nationalparks 

Grundsätzlich gilt: Historische Objekte unter Wasser dürfen nicht erforscht werden. Sie sind vom internationalen öffentlichen Recht als Erbe der Menschheit geschützt. Nur nach Genehmigung durch die zuständigen albanischen Behörden ist eine Erforschung zulässig. 

Es besteht ein Schutzgebiet von 0,5 sm um den "Marinen Nationalpark Karaburun" und die Insel "Sazan" (NW-lich der Marina Orikum), die nicht befahren werden dürfen. Nach Wikipedia-Angaben liegen hier viele historische Wracks und Wracks aus dem 2. Weltkrieg. Außerdem besteht dort eine spezielle schützenswerte Meeresfauna.

GEFAHREN UND HINDERNISSE

Vorsicht ist geboten an den Grenzen zu den Militärstützpunkten, und die Fahrvorschriften über die gefährlichen Seegebiete müssen eingehalten werden. Die gefährlichen Seegebiete sind mit Navigationssignalen versehen. 

In der Adria sind die Veränderungen der Wassertiefen durch die Gezeiten je nach Gebiet und Windlage unterschiedlich. In der nördlichen Adria sind Höhenunterschiede um 50 cm die Regel, nach Süden hin werden sie geringer. Bei starkem auf- oder ablandigem Wind kann die Höhendifferenz auch wesentlich darüber oder darunter liegen. Bei längeren Schirokko-Perioden kann der Wasserstand in den nordadriatischen Häfen so stark ansteigen, dass Stege in Marinas überspült werden. 

TRAILERN VON MOTORBOOTEN

Zur Einreise über Land mit Trailerbooten liegen keine speziellen Informationen vor. 

Private Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen können in Albanien für einen Zeitraum bis zu sechs Monaten (180 Tage) gefahren werden. Bei längerer Nutzung werden hohe Zollgebühren fällig. 

Das deutsche Auswärtige Amt hat zu Fahrten mit dem PKW nach Albanien ferner folgende Reisehinweise herausgegeben: 

  • Der Zustand vieler Straßen in Albanien ist unbefriedigend. Daher ist auch für relativ kurze Strecken mit längerer Reisedauer zu rechnen. Kleinere Straßen sind oft nur mit Geländewagen passierbar. An der Verbesserung des Straßennetzes wird intensiv gearbeitet. Reisende müssen daher mit vielen, oft unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen rechnen. 
  • Werkstätten der gängigsten Pkw-Marken sind im Raum Tirana/Durres vorhanden. Problematisch sind notwendig werdende Reparaturen an der Fahrzeugelektronik. 
  • Die Beschilderung über Land ist nicht immer ausreichend. 
  • Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie Schlaglöcher, unbefestigte Randstreifen und Baustellen sollten Reisen so geplant werden, dass das Fahrtziel vor Anbruch der Dunkelheit erreicht werden kann. 
  • Bleifreies Benzin und Dieselkraftstoff sind überall erhältlich. 
  • Um eventuelle Schwierigkeiten bei Verkehrskontrollen zu vermeiden, wird empfohlen, den Führerschein im Scheckkartenformat mitzuführen. 
  • Die Polizei ist landesweit sehr präsent und kontrolliert die Einhaltung des Tempolimits.

TOURISTISCHE UND SONSTIGE HINWEISE

Marina Durrës 
41° 18,05' N 19° 27,26' E 
UKW-Kanal: nicht bekannt 
T: nicht bekannt 
M: nicht bekannt 
F: nicht bekannt 
E: nicht bekannt 
W: nicht bekannt 

Marina di Orikum 
40° 20' 32" N 19° 28' 18" E 
Hinweis:
Das Einlaufen in den Hafen ist
vom 01.05. bis 30.08. von 08.00 – 18.00 Uhr und
vom 01.10. bis 30.04 von 08.00 – 16.00 Uhr gestattet. 
UKW-Kanal: 15 
T: +355 391 222 48 
M: +355 69 535 0233 
E: Marinaorikum@hotmail.it 
W: www.marinaorikum.it 

Kalaja e Turres 
41° 08' 30 N 11° 26' 17 E 
UKW-Kanal: nicht bekannt 
T: nicht bekannt 
M: nicht bekannt 
F: nicht bekannt 
E: info@portalbania.com 
W: www.portalbania.com 

Nach offizieller Auskunft gibt es zu Zeit in Albanien noch keine Tankstellen, die von Motorbooten am Wasser erreichbar sind. Es wird empfohlen, über Agenturen eine Betankung per Tankwagen zu organisieren.

Das deutsche Auswärtige Amt teilt in seinen Reisehinweisen für Albanien mit, dass die ärztliche Versorgung in dem Land unzureichend ist. Die Versorgung entspricht bei weitem nicht deutschem Standard. Operationen sollten nur im äußersten Notfall durchgeführt werden. Besondere Vorsorgemaßnahmen, wie z.B. Flugrettungsverträge, werden empfohlen.

1 € = 133,1701 LEK ;
1 LEK = 0.007509 € (Stand: 29.08.2017) 

Banknoten gibt es in den Werten 5.000, 2.000, 1.000, 500, 200 Lek 
Münzen in den Nennbeträgen 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Lek. 

Geldwechsel sind zum offiziellen Kurs in den Banken möglich. Bequemer ist der Tausch in Wechselstuben in den größeren Hotels, jedoch ist der Kurs etwas schlechter. Einen besseren Kurs erhält man bei den legalen Geldwechslern auf der Straße, die meist in der Nähe von Banken anzutreffen sind. Hier ist zu beachten, dass oft Falschgeld im Umlauf ist. 

Neben dem offiziellen Zahlungsmittel, dem Lek, werden Euro und US$ als Zahlungsmittel manchmal akzeptiert. 

Kreditkarten sind nur begrenzt verwendbar. Akzeptiert werden MasterCard, Diners Club und American Express, jedoch nur in größeren Hotels und einigen Banken. Abhebungen an Geldautomaten der größeren Städte sind problemlos möglich. Einzelheiten vom Aussteller der jeweiligen Kreditkarte. 

00355

Für Mobiltelefone stehen in den Adria-Anrainerstaaten ausreichend Netze zur Verfügung. Grundsätzlich ist für den Handy-Empfang zu berücksichtigen, dass in engen Buchten durch die Land-Abdeckung manchmal kein Empfang möglich ist. Dasselbe gilt auch für den Funk. 

WICHTIGE KONTAKTE

Durrës – Port Authority 
41° 18' N 19° 27' E 
Dienstzeit: H24 
UKW-Kanal 16, 15 (Ruf: Durrës Harbour Master) 
T: +355 (0)52 220 016, +355 (0)52 220 017 (Head Office), +355 (0)52 220 018 (Operations Office) 
F: +355 (0)52 220 016, +355 (0)52 220 017 (Head Office) 
E: apd(at)apdurres.com.al
W: www.apdurres.com.al

Porto Romano – Port Authority 
41° 23' N 19° 25' E 
T: +355 (0)69 205 8951 
E: info(at)romanoport.com.al
W: www.romanoport.com.al

Sarandë 
39° 52' N 20° 00' E 
UKW-Kanal 16, 11 
T: +355 (0)85 22 734

Shëngjin – Port Authority 
41° 48' N 19° 35' E 
Dienstzeit: H24 
UKW-Kanal: 16, 71 
T: +355 (0)281 22201 
F: nicht bekannt 
E: nicht bekannt 
W: www.portofshengjin.com

Vlorë (Valona) 
40° 27' N 19° 29' E 
Dienstzeit: 08.00–18.00 Uhr 
UKW-Kanal: 16, 12 (Ruf: Harbour Master Vlore) 
T: +355 (0)33 24659 
F: nicht bekannt 
E: info(at)portivlore.com
W: www.portivlore.com

Nautische Warnnachrichten werden von der albanischen Küstenfunkstelle Vlorë auf den UKW-Kanälen 18 und 85 um 08.00 und 18.00 Uhr UTC im Rahmen der Wetterberichtssendungen ausgestrahlt. Im albanischen Seegebiet können auch die Nautischen Warnnachrichten der griechischen Küstenfunkstelle Kerkyra über UKW-Kanal 02 um 06.00, 10.00, 16.00 und 20.00 Uhr UTC empfangen werden. Gesendet werden Sturmwarnungen und 24-Stunden-Vorhersagen in Griechisch und Englisch. 

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland (Tirana) 
Rruga Skenderbej Nr. 8, 1001 Tirana / Albanien 
Dienstzeit: Mo – Do 08.00 – 12.30 und 13.00 – 17.00 Uhr, Fr 08.00- 13.45 Uhr 
T: 00355- (0)4 2274 505, in Notfällen: 00 355 68 2029 109 
F: 00355- (0)4 2232 050 
E: info@tira.diplo.de

Reiseinformationen Albanien 
Soweit bekannt, gibt es in der Deutschland, in Österreich und in der Schweiz keine albanischen Fremdenverkehrsämter. Ggf. übernimmt die Botschaft der Republik Albanien (Anschrift: Friedrichstr. 231, 10969 Berlin) gewisse Informations-Aufgaben: 
T: 030-259 304-00 
F: 030-259 318 90 
E: embassy.berlin(at)mfa.gov.al

Polizei: 19 
Unfall-Rettung / Notarzt: 17 
Feuerwehr: 18 

Seenotruf-Telefon-Nummer Albanien 
T: 125 ("blaue Nummer") 
M: 00355 68 80 47 399. 

Seenot-Rettungsdienste Albanien / MRCC Albania 
T: +355 2 260 555 
F: nicht bekannt 
E: qnod(at)aaf.mil.al

BORDBIBLIOTHEK / INTERESSANTE LINKS

Amtliche Seekarten für die Küste Albaniens werden vom britischen hydrographischen Institut erstellt und können in berichtigter (aktueller) Fassung durch die amtlichen Vertriebsstellen bezogen werden können. Über das britische hydrographische Institut kann ebenfalls das folgende Seehandbuch für Albanien bezogen werden: 

British Admiralty Sailing Directions, Vol. N.P.47 Mediterranean Vol. III (Adria und Ionisches Meer), letzte Ausgabe August 2017 

Hinweis: Das Deutsche Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat die Herausgabe eigener Mittelmeer-Seekarten seit dem 1. Januar 2010 eingestellt. 

Amtliche berichtigte und die von privaten Firmen erstellten Seekarten für die Adria können darüber hinaus bei folgenden Firmen bezogen werden: 

Bremen „SEEKARTE“ Kapitän A. Dammeyer 
Korffsdeich 3, 28217 Bremen 
Tel. 0421/395051/52 
F: 0421/3962235 
E: seekarte@seekarte.de

Hamburg HanseNautic GmbH 
ehem. Bade&Hornig / Eckardt & Messtorff 
Herrengraben 31, 20459 Hamburg 
T: 040/37 48 42-0, Abt. Sportschifffahrt: 37 48 42 38 
F: 040/37 48 42 42 
E: info(at)HanseNautic.de

Kiel Nautischer Dienst Kapitän Stegmann 
Maklerstr. 8, 24159 Kiel Postfach 8070 24154 Kiel 
T: 0431/33 17 72 und 33 23 53, 
F: 0431/33 17 61 
E: naudi@naudi.de 

Rostock Nautischer Dienst Kapitän Stegmann 
Zweigniederlassung Überseehafen 
Postfach 48 12 03, 18134 Rostock 
T: 0381-670 05 70 
F: 0381-670 05 71

Ein vollständiges deutschsprachiges "Leuchtfeuerverzeichnis Adria/Ionisches Meer", das in Zusammenarbeit mit den Hydrographischen Instituten Großbritanniens und der Mittelmeer-Anliegerstaaten nach amtlichen Unterlagen erstellt wird, wird jährlich in aktualisierter Form in einer Druckversion und als CD-ROM herausgegeben. Es kann über die Vertriebsstellen oder direkt unter www.nautik-verlag.de bezogen werden.

Auf der Homepage des Britischen Hydrographischen Institus werden Wasserstandshöhen für albanische Häfen angegeben, wobei man für die Daten des laufenden Tages und die nächsten 6 Tage jeweils kostenlos abrufen kann. Daten für einen längeren Zeitraum sind kostenpflichtig.
www.ukho.gov.uk/easytide

  1. Zeile: Click for FREE predictions... anklicken
  2. Area 1-4 Europe ….anklicken
  3. Country/Regions: anklicke
  4. Albania anklicken
  5. (Show ports) anklicken.

Es können die Häfen Durrës und Shengjin aufgerufen werden, woraus die dazwischen liegenden Küstengebiete interpoliert werden können.
 

Kostenlose Nautische Basis - Informationen Albanien und weiterführende Literatur Online verfügbar unter: www.nautik-verlag.de