Der Schiffsführer ist für die Sicherheit des Bootes und der an Bord befindlichen Personen verantwortlich. Er hat daher vor dem Auslaufen alle erforderlichen Maßnahmen für eine sichere Durchführung der Reise zu veranlassen. Informieren Sie sich darum über Ihr Fahrgebiet. Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen stellen unterschiedliche Anforderungen an den Wassersportler. Darum gibt es unter-schiedliche Verhaltens-, Ausrüstungs-, und Kennzeichnungsvorschriften und die Bauart des Bootes muss der für das jeweilige Revier geforderten Seetauglichkeit entsprechen. Machen Sie sich daher vorab klar, wo Sie Ihren Törn antreten wollen und wohin er Sie führen wird. Bei Unklarheiten hinsichtlich der Vorschriften eines Reviers wenden Sie sich an die jeweils zuständigen Wasser- und Schifffahrtsämter.

Machen Sie sich auch mit den Hilfen für die Navigation und dem angekündigten Wetter vertraut. Setzen Sie sich realistische Ziele, welche Distanzen Sie unter den gegebenen Umständen zurücklegen können. Bedenken Sie die Belastbarkeit Ihrer Crewmitglieder und vervollständigen Sie Ihre Ausrüstung mit Proviant. Informieren Sie sich über Liegeplätze, Nothäfen und sichere Ankerplätze entlang der vorgesehenen Route.

VOR DEM TÖRN

Folgendes sollten Sie vor dem Auslaufen berücksichtigen:

  • Bringen Sie die Seekarten und Seebücher auf den neuesten Stand und legen Sie diese bereit.
  • Informieren Sie sich, auf welchen UKW-Frequenzen die Verkehrszentralen senden.
  • Hören Sie die Verkehrsberichte ab und informieren Sie sich über große Fahrzeuge im Revier.
  • Hören Sie die Wetterberichte.
  • Prüfen Sie die Rettungsmittel.
  • Ergänzen Sie Proviant, Kraftstoff, Öl und den Wasservorrat.
  • Überprüfen Sie die elektrische Anlage und die Positionslaternen auf ihre Funktionsfähigkeit.
  • Bringen Sie wenn möglich einen Radarreflektor an.
  • Überprüfen Sie Navigationseinrichtungen und –ausrüstung.
  • Überprüfen Sie laufendes und stehendes Gut.
  • Schließen Sie möglichst alle Seeventile, die nicht dem Kühlwassersystem dienen.
  • Überprüfen Sie, ob die Bilge sauber ist.
  • Bereiten Sie bei schlechtem Wetter das Fahrzeug so vor, gefährliche Arbeiten, wie das Anschlagen der Segel auf See, vermieden werden.
  • Weisen Sie alle Mitfahrer gründlich ein.
  • Wählen Sie die Zeit ihres Fahrtantritts so, dass Sie das Ziel sicher vor Einbruch der Dunkelheit erreichen.

Gleichgültig wie schön das Wetter ist: Warme Pullover, Strümpfe, Hose und Wäsche sollten möglichst in doppelter Anzahl mitgenommen werden. Richtige Bekleidung ist für den Wassersportler wichtig. Denn man weiß nie, was der Tag noch bringt. Bedenken Sie, dass Sie bereits bei Lufttemperaturen unter
+15 °C allein durch die Einwirkung des Windes unterkühlen können. Eine Windjacke, Kopfschutz und Handschuhe sollten daher griffbereit sein. Sonnencreme und Sonnenbrille sollten ebenfalls nicht fehlen. Rutschfeste Schuhe gehören neben Rettungswesten an Bord ebenfalls zur Kleidung.

Kinder sollten grundsätzlich ohnmachtssichere Kinder-Rettungswesten tragen. Und zwar auf dem Boot als auch außerhalb des Bootes am Wasser. Wenn Sie kleine Kinder mitnehmen, sollten Sie so mit einer Leine gesichert sein, dass sie zwar Bewegungsfreiheit haben, aber nicht über Bord fallen.

Bei einem Sturz ins Wasser ist die Gefahr der Unterkühlung besonders groß. Dagegen sollten Sie sich durch entsprechende Kleidung (Trocken- und Neoprenanzug, Neoprenkopfhaube) schützen. Ein Gekenterter ohne Schutzbekleidung ist bei einer Wassertemperatur von +10 °C  ebenfalls noch 10 Minuten in der Lage, sich an Rettungsmanövern aktiv zu beteiligen. Wenn Sie keine Schutzbekleidung tragen, sollten Sie Ihre Kleidung wegen des isolierenden Effekts im Wasser nicht ausziehen.

Hinweis: Einzelheiten zur empfohlenen Mindestausrüstung an Bord finden Sie in unserer Broschüre „Rund um das Motorboot – Basiswissen für Bootseigner“.

Der Schiffstörn im Wattenmeer der Nordsee ist ein einzigartiges Naturerlebnis. Die weltweit größte Wattenlandschaft umfasst ein bis zu 20 km breites und 450 km langes, regelmäßig von den Gezeiten überspültes Gelände entlang der Küste der Deutschen Bucht. Mehr als 250 Tierarten finden hier ihren Lebensraum, die nirgendwo anders auf der Welt vorkommen.

Beachten Sie bitte die Steuerfähigkeit Ihres Fahrzeuges, wenn Ihre Geschwindigkeit durchs Wasser annährend die Tidestromgeschwindigkeit erreicht. Beachten Sie bitte auch den nötigen Vorhaltewinkel beim rechtswinkligen Kreuzen der Fahrwasser.

Damit das Erlebnis ungetrübt bleibt, müssen Sie einige Besonderheiten beachten:

  • Ist das Fahrzeug zum Trockenfallen geeignet?
  • Sind Pallhölzer an Bord?
  • Neben aktuellen Seekarten und Seehandbüchern sollte auch der Gezeitenatlas oder wenigstens Tidekalender oder beides an Bord sein.
  • Nutzen Sie während des Törns alle Möglichkeiten, sich bei Hafenbüros und Ortskundigen über das Seegebiet zu erkundigen.
  • Beachten Sie unbedingt die Schutz- und Verbotsgebiete, denn das Wattenmeer ist eine äußerst sensible Naturlandschaft.
  • Denken Sie daran, dass Veränderungen der Wassertiefen durch Priele jederzeit möglich sind und meiden Sie solche Gebiete im Zweifelsfall.
  • Beachten Sie bei der Tourenplanung, dass bei Sturm ein Grundsee entstehen kann und Sie in den Wellentälern auf Grund setzen kann.
  • Denken Sie daran, dass im Bereich der Priele hohe Strömungen herrschen können.
  • Denken Sie daran, dass Leitdämme und Buhnen bei Hochwasser überspült sein können.

AN BORD

Unterrichten Sie vor dem Auslaufen Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste über die Sicherheitsvorkehrungen an Bord. Erklären Sie die Kompetenzen und Aufgabenverteilung an Bord und das Verhalten bei Notfällen. Sie müssen klar und unmissverständlich absprechen und festlegen, was etwa im Falle eines Mann-über-Bord-Manövers oder bei einem Schiffsbrand geschieht. 

Bestimmen und unterweisen Sie außerdem ein Besatzungsmitglied, das den erforderlichen Befähigungsnachweis besitzt, als Vertreter für den Fall, dass Sie als Fahrzeugführer ausfallen. 

Zeigen Sie Ihren Mitfahrern, wo die Rettungsmittel aufbewahrt sind und üben Sie das Anlegen von Rettungsweste und Sicherheitsgurt („Lifeline“). Erklären Sie den Umgang mit den Seenotsignalen, wichtigen Anlagen des Bootes wie Lenzeinrichtungen, Ventilen – vor allem am Pump-WC – und dem Feuerlöschsystem. Das gilt insbesondere, wenn Heiz- und Kocheinrichtung mit Gas betrieben werden. 

Die Einweisung der Crew sollte mindestens folgende Sicherheitsmaßnahmen betreffen:

  • Bedienung des Bootsmotors einschließlich Starten und Abschalten,
  • Benachrichtigung aller an Bord befindlichen Personen bei einem Unfall,
  • Sicheres und schnelles Verlassen des Fahrzeuges,
  • Brandbekämpfung,
  • Verschließen des Bootes (Schotten, Bulleyes, Lüfterklappen, etc.) bei Wassereintritt und Sicherung des Lecks,
  • Spannen von Strecktauen und Anleinen,
  • Rettung über Bord gefallener Personen,
  • Treffen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei Unfallverletzten,
  • Benachrichtigung der zuständigen Stellen (Seenotleitung Bremen, Verkehrszentralen, Revierzentralen, Wasserschutzpolizei).

Fragen Sie bei der Einweisung jedes Besatzungsmitglied, wie anfällig es für Seekrankheit ist. Seekranke Mitfahrer sind unentschlossen bis zur Gleichgültigkeit und oft kaum noch einsatzfähig. Der Fahrzeugführer muss sicherstellen, dass alle notwendigen Arbeiten an Bord trotzdem zuverlässig ausgeführt werden können. Denken Sie daran, dass Seekrankheit zum Totalausfall eines Besatzungsmitgliedes führen kann und sogar seine bzw. ihre ständige Beobachtung notwendig machen kann.

PräventionsmaßnahmenTreffen Sie Maßnahmen gegen das Überbordfallen und prüfen Sie Möglichkeiten, über Bord Ge-fallene zu retten. Lassen Sie rechtzeitig Rettungswesten und Sicherheitsgurte anlegen. Weisen Sie auf Befestigungspunkte für Sicherheitsgurte hin. Üben Sie regelmäßig Mann-über-Bord-Manöver. Üben Sie besonders das An-Bord-Holen von geschwächten Personen. Üben Sie auch mit schwächeren Personen, wie sie über Bord gefallene Menschen wieder auf das Schiff holen.

Achten Sie darauf, dass Ihre Besatzungsmitglieder und Gäste sich an Bord sicher bewegen, Arme und Beine nicht außenbords hängen lassen und auf Segelbooten den Gefahrenbereich des Großbaums meiden. Achtung! Nie die Füße zum Abhalten des Bootes – sei es beim Ablegemanöver oder um einer Kollision vorzubeugen – benutzen. Gequetschte Füße sind mit Bordmitteln nicht zu verarzten.

Auf Boote und Schiffe mit Motoren, Koch- oder Heizeinrichtungen gehören tragbare Handfeuer-löscher. Neben den empfohlenen ABC-Pulverlöschern und eventuell fest eingebauten Feuerlöschan-lagen sollten folgende Einrichtungen vorhanden sein:

  • Eine Pütz (Eimer, Schüssel, Wanne) mit Wasser zum Löschen von Bränden fester Stoffe – Löschen Sie Flüssigkeits- und Gasbrände nicht mit Wasser!
  • Eine Decke aus Wolle, keinesfalls aus Kunstfasern, zum Ersticken von Bränden, insbesondere bei brennenden Personen.
  • Ein Feuerlöschdurchlass für Motorenräume.

Bevor es also heißt: „Leinen los!“, überprüfen Sie, ob Sie folgende Punkte erfüllt haben:

  • Sie haben alle Besatzungsmitglieder mit der Lage und Funktion der Notausstiege und der Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht und die Maßnahmen bei Ausbruch eines Feuers, insbesondere bei Fett- und Flüssigkreisbränden, erläutert.
  • Alle wissen, dass in der Koje nicht geraucht wird.
  • Für brennende Zigaretten, Kippen, benutzte Streichhölzer stehen verschließbare Abfall-behälter bereit.
  • Die Koch- und Heizungseinrichtungen werden gemäß Herstellerangaben benutzt. Die Gasflaschen sind gesichert und Leitungen sowie Verschraubungen wurden regelmäßig mit Schaum oder Wasser auf Leckagen geprüft.
  • Auffangwannen für flüssigen Brennstoff wurden kontrolliert und Überlaufmengen sofort beseitigt.
  • Ihre Besatzungsmitglieder wissen, dass beim Tanken und Umfüllen von Brennstoff absolutes Rauchverbot gilt. Alle Koch- und Heizeinrichtungen werden dann abgestellt und elektrische Einrichtungen nicht betätigt.
  • Beim Befüllen fest eingebauter Tanks werden alle Überlaufmengen sofort beseitigt. Füll- und Entlüftungsleitungen werden regelmäßig geprüft. Nach dem Tanken wird das Boot gelüftet. Der Reservebrennstoff ist in zugelassenen Behältern rutschfest verstaut.
  • Vor dem Anlassen von innenliegenden Motoren werden der Motorraum und die Bilge belüftet und die Brennstoffleitungen und Verschraubungen auf Leckagen überprüft. Nach dem Abstellen des Motors sperren Sie die Brennstoffleitungen ab. Bleibt der Motor plötzlich stehen, überprüfen Sie, ob in der Zuleitung Brennstoff austritt, was Sie am Geruch nach Brennstoff erkennen.
  • Die Prüffrist der Feuerlöscher und Feuerlöschanlagen ist noch nicht abgelaufen.
  • Behälter mit Reinigungsmitteln und Farben stehen nicht im Bootsinneren, sondern außerhalb; sie sind gut gesichert und stehen in sicherer Entfernung von offenen Flammen. Bei Arbeiten mit diesen Flüssigkeiten achten Sie auf eine gute Belüftung und darauf, dass niemand in der Nähe raucht.
  • Befestigungen und Klemmen der elektrischen Leitungen werden regelmäßig überprüft und Mängel beseitigt. Batterien sind belüftet und gegen das Eindringen von Wasser geschützt.

Wenn Sie diese Punkte des vorbeugenden Brandschutzes beachten, haben Sie viel für die Sicherheit der Besatzung und des Bootes getan.

Wenn trotz guter Vorbereitung es dennoch zu einem Notfall kommen sollte, sei es durch einen Brand, einen ausgefallenen Motor oder Manövrierunfähigkeit des Bootes, kann unter Umständen die Skipper Nothilfe e.V. ein Helfer im Ernstfall sein. Der Verein hat in mehreren internationalen Revieren ein Hilfsnetzwerk von Skippern für Skipper, die über regionale WhatsApp Gruppen zur Hilfe herbei gerufen werden können.

REVIERINFORMATIONEN UND NAUTISCHE VERÖFFENTLICHUNGEN

Aktuelle Seekarten und Seebücher, Revierführer und Hafenhandbücher sind für die Reiseplanung und den Törn unerlässlich. Sowohl für den Binnen- als auch den Seebereich gibt es ein umfangreiches Sortiment von Karten und Revierführern. 

Für die kleine und große Sportschifffahrt können die im Handel erhältlichen nicht amtlichen Papier-Seekarten zahlreicher Anbieter und die amtlichen Kartensätze für die Klein- und Sportschifffahrt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verwendet werden. Die amtlichen Karten-sätze werden aus den Berufsschifffahrtskarten abgeleitet und unterliegen den hohen Qualitäts-kontrollen des nach ISO 9001:200 zertifizierten Produktionsverfahren. Diese Kartensätze sind auch für die ausrüstungspflichtige Schifffahrt einsetzbar. Sie erscheinen jährlich als neue Ausgabe vor Saisonbeginn und decken die deutschen Küstengewässer der Nordsee und die Gewässer entlang der deutschen und polnischen Ostseeküste ab. Für die amtlichen Kartensätze wird unter www.bsh.de ein kostenfreier Berichtigungsdienst angeboten. Dieser gilt nur für die aktuelle Ausgabe der Karten.  Außerdem gibt das BSH ein umfangreicheres Sortiment von Seehandbüchern für deutsche Seegebiete heraus. Die auf die Bedürfnisse der Berufsschifffahrt ausgerichteten Seehandbücher enthalten eine ausführliche Beschreibung der Fahrwasser, Häfen und Ankerplätze, Empfehlungen für deren Ansteuerung, Angaben über Lotsen- und Verkehrssicherungsdienste sowie regionale Informationen über unsichere Missweisung, Strömungen und Gezeiten.  Seekarten und –bücher bilden ein geschlossenes Informationssystem, sie sind inhaltlich aufeinander abgestimmt und sollten stets gemeinsam benutzt werden. Jährlich neu zu Beginn der Saison erscheint außerdem der „Jachtfunkdienst Nord- und Ostsee“. Eine Übersicht über alle Publikationen, Preise und ISBN-Nummern des BSH finden Sie unter www.bsh.de.


Im Bereich der deutschen Binnenwasserstraßen können Sie sich mit Hilfe des Führers für den Binnenfahrtensport des DMYV auf Ihren Törn vorbereiten. Der Binnenfahrtenführer bietet Ihnen Informationen über Häfen, Marinas, Liegestellen, Tankstellen, Wasserwanderrastplätze, die Befahr-barkeit von Gewässern und vieles mehr. Tagesaktuelle Informationen, z.B. zu Sperrungen, Schleusenbetriebszeiten und -erreichbarkeiten, Wasserstände, etc. können Sie auf der Website www.elwis.de abrufen.

Elektronische Seekarten sind für die Sportschifffahrt derzeit nur als zusätzliches Navigationsmittel einsetzbar und können in dieser Funktion mit auf Fahrt gehen. Zu beachten sind die Regelungen der Schiffssicherheitsverordnung für kleine und große Sportboote. Aktuelle Papier-Seekarten sind stets mit an Bord zu führen. Vertrieben werden Chartplotter, PC-basierte Systeme und Komplettangebote, also voll funktionstüchtige und meist sehr funktionelle, von professionellen Entwicklungen abgeleitete Geräte. Ein großer Teil der Angebote sind reine Softwareprodukte, die auf einem Notebook eingesetzt werden können. Diese Systeme unterscheiden sich grundlegend von den Anlagen für die Berufsschifffahrt. Die dort vorgeschriebenen und seit 2012 ausrüstungspflichtigen Navigationsanlagen (ECDIS) müssen einer international anerkannten amtlichen Baumusterprüfung unterzogen werden. Weitere Details sind im Merkblatt „Elektronische Seekarten“ des BSH nachzulesen.

Die nachstehende Checkliste soll die Orientierung in der wachsenden Zahl der Angebote er-leichtern. Wenn Sie ein neues System anschaffen, stellen Sie sich folgende Fragen:

  • Ist das Gerät für den vorgesehenen Einbauort geeignet? Es ist zu beachten, dass Bildschirm und Rechner oft getrennt voneinander aufgestellt werden können, aber Laufwerke für Speichermedien auch dann noch zugänglich sein müssen, wenn der Rechner eingebaut wird.
  • Ist ein Spritzwasserschutz notwendig?
  • Kann der Bildschirm unter den herrschenden Beleuchtungsverhältnissen, z.B. bei Sonnen-einstrahlung und bei Dimmung in der Nacht, einwandfrei abgelesen werden?
  • Ist eine ausreichende Anzahl von Schnittstellen im Lieferumfang enthalten, also mindestens je ein Dateneingang für GPS, Kompass und Echolot?
  • Gibt es an Bord eine geeignete Stromversorgung?
  • Hat das Gerät eine CE-Kennzeichnung?

Hilfreiche Fragen zur Nutzung eines bereits vorhandenen Computers:

  • Ist das Gerät robust genug für den Einsatz an Bord?
  • Verfügt das Gerät über einen ausreichenden Prozessor, Hauptspeicher- und Festplatten-kapazität?
  • Sind geeignete Laufwerke für die notwendigen Speichermedien vorhanden?
  • Verfügt das Gerät über eine ausreichende Anzahl von Schnittstellen etwa für GPS, Kompass und Echolot?
  • Kann der Bildschirm auch bei Tageslicht bzw. abgedimmt und blendfrei bei Nacht und unter seitlichem Blickwinkel gut abgelesen werden?
  • Eine Maus-Bedienung ist für den Bordbetrieb ungeeignet. Ist ein Mousepad integriert oder ein Rollball anschließbar?
  • Stimmt ihr Betriebssystem mit dem Betriebssystem überein, das die Software der elektronischen Seekarten benötigt? Testen Sie die Funktionsfähigkeit des Systems vor Fahrtbeginn.

Bitte bedenken Sie immer, dass Seekarten ständig aktuell zu halten sind. Wenn Ihre Seekarten – egal ob Sie amtliche, nichtamtliche oder elektronische Karten nutzen – nicht aktuell oder sonst mangelhaft sind und es dadurch zu einem Seeunfall kommt oder ein solcher mitverursacht wird, kann das von der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU) oder vom Seeamt als grobe Fahrlässigkeit und Verstoß gegen die Regeln der seemännischen Sorgfaltspflicht gewertet werden. Das hat nicht nur den Verlust des Bootsführerscheins zur Folge, sondern kann auch versicherungs-rechtliche Konsequenzen haben.

Die Nachrichten für Seefahrer (NfS) werden wöchentlich als amtlicher Informationsdienst vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) herausgegeben. Sie dienen in erster Linie der Berichtigung von Seekarten, Seehandbüchern, des Leuchtfeuerverzeichnis und zur Bekanntgabe von Ereignissen oder Maßnahmen größeren Umfangs oder überörtlicher Bedeutung. Heft 1 eines jeden Jahrgangs enthält neben den Nachrichten auch noch allgemeine Informationen über nautische Veröffentlichungen und eine Liste der Stellen im In- und Ausland, an denen die NfS zur Einsicht ausliegen. Hier werden auch die Stellen im Inland angegeben, an denen die Veröffentlichungen ausländischer Dienste eingesehen werden können.
Für die Sportschifffahrt im Seebereich bietet das BSH im Internet einen kostenlosen Berichtigungs- und Informationsservice auf Basis der NfS an. Hier erhalten Sie wöchentlich aktualisiert alle Informationen, die auch die Berufsschifffahrt mit den gedruckten NfS erhält.

Für die Sportschifffahrt im Seebereich enthalten die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) be-sonders wichtige Informationen über alle Gefahren und Änderungen, die auf den deutschen Revieren und Küstengewässern zu beachten sind. Sie werden regelmäßig von den Wasser- und Schifffahrtsämtern herausgegeben und sind am Aushang in den amtlichen Stellen und über „www.elwis.de“ einsehbar. Eine Übersicht der Aushangstellen finden Sie unter „www.bsh.de“.

Wetter

Wassersportler müssen ständig die Wetterlage und die Wettervorhersage berücksichtigen. Unterrichten Sie sich über die herrschenden und vorhergesagten Wetter- und Seegangsverhältnisse und treten Sie nie eine Fahrt an, ohne vorher den Wetterbericht zu hören. Beobachten Sie stets die Wetterentwicklung und gleichen Sie sie mit den Berichten ab. Zu ihrer Ausrüstung sollte unbedingt eine Funkanlage gehören, mit der Sie die Wetterberichte empfangen können. Beherzigen Sie das. Setzen Sie nicht Ihr Leben aufs Spiel.


Wetterberichte und Warnungen werden über den Rundfunk, Küstenfunkstellen, UKW-Sprechfunk und das Internet verbreitet.

Informationen über das Wetter, Seewetterberichte, Wetter-Informationen erhalten Sie über:

Seeschifffahrtsberatung
Postfach 30 11 90
20304 Hamburg
Tel.: 0180-5913913 (gebührenpflichtig)
E-Mail: seeschifffahrt@dwd.de
Internet: www.dwd.de

Die Broschüre „Sturmwarnungen und Seewetterberichte für die Sport- und Küstenschifffahrt“ enthält Einzelheiten über Vorhersagegebiete, Rundfunksender, DP07 Seefunk (Sendezeiten und Frequenzen) sowie eine vollständige Übersicht der Rufnummern. Die PDF-Datei ist auf den Internetseiten des Deutschen Wetterdienstes verfügbar.

Individuelle Seewettervorhersagen und Beratungen (gebührenpflichtig)
Der Deutsche Wetterdienst in Hamburg erstellt auf Anforderungen weltweit für alle Seegebiete aktuelle Seewettervorhersagen.
Nähere Informationen:
Tel.: +49 (0)69 8062-6181
Fax.: +49 (0)69 8062-6180
E-Mail: routing@dwd.de

Spezielle und detaillierte Seewetterinformationen für die Törnplanung auf dem eigenen PC. Warnungen, Wettermeldungen, Wetterkarten und Vorhersagen können über Internet abgerufen werden. Lizenzen sind für den gesamten Bereich Nord- und Ostsee, das Mittelmeer oder ausgewählte kleinere Seegebiete erhältlich. Der SEEWIS-Internet-Service bietet darüber hinaus spezielle Informationen über den Browser an.

Nähere Informationen:
Tel.: +49 (0)69 8062-6190
Fax.: +49 (0)69 8062-6193
E-Mail: seewis-online@dwd.de

DP07 Seefunk
www.dp07.de
Rundfunksender
Deutschlandfunk/Deutschlandradio Kultur
Frequenzen: MW 1269 kHz und LW 177 kHz
Sendezeiten: 01.05 GZ, 06.40 GZ und 11.05 GZ, 21.05 GZ (während der Sommerzeit) mit Trendvorhersage für weitere drei Tage.

NDR Info
Frequenzen: MW 702 kHz und 972 kHz
Sendezeiten: 00.05 GZ, 08.30 GZ und 22.05 GZ mit Trendvorhersage für weitere drei Tage (Inhalt wie DLF).

Aushänge bei den Hafenbehörden, Wetterstationen und Kurverwaltungen.

Unter der Telefonnummer +49 (0)69 8062-6101 sind Wind- und Sturmwarnungen für die deutsche Nord- und Ostseeküste bzw. Teilgebiete abrufbar. Liegen keine Warnungen vor, werden Windvorhersagen für die Deutsche Bucht, Westliche und Südliche Ostsee vorbereitet.

Unter der Rufnummer +49 (0)69 8062-5799 können für folgende Seegebiete Vorhersagen und Aussichten abgehört werden. Nach Systemanforderung:

1    Aktuelle Wetterlage europäische Gewässer,
2    Südwestliche Nordsee, Deutsche Bucht und Fischer,
3    Skagerrak, Kattegat sowie Belt und Sund,
4    Westliche und Südliche Ostsee sowie Boddengewässer Ost,
5    Deutsche Nordseeküste,
6    Deutsche Ostseeküste.

Die Berichte werden täglich gegen 01:00 Uhr, 08:00 Uhr und 17.00 Uhr aktualisiert. Es fallen die normalen Telefongebühren an.

 

Quelle: Publikation "Sicherheit auf dem Wasser" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)