Grundsätzlich ist das Einbringen oder Einleiten aller Arten von Müll ins Meer verboten.
Für Lebensmittelabfälle gilt, dass diese nur eingeleitet werden dürfen, wenn sich das Schiff außerhalb von Sondergebieten, in Fahrt und außerhalb von 12 sm vom nächstgelegenen Land befindet. Sind Lebensmittelabfälle mit anderen Abfällen vermischt, dürfen sie auch dann nicht ins Meer entsorgt werden.
Beim Befahren der „Sondergebiete", das sind unter anderen die Ostsee und die Nordsee, ist die Entsorgung jedweder Abfälle ins Meer verboten.
Diese Sondergebiete werden gemäß Regel 1 wie folgt bestimmt:
Gemäß Regel 7 gelten Ausnahmen nur, wenn
Quelle:
Verhütung der Verschmutzung durch Schiffe, Abfallbeseitigung an Bord, Vorschriften gemäß revidierter Anlage V zu MARPOL 73/78