Egal, ob Sie eine Bootstankstelle an einer Marina ansteuern oder mit dem Kanister Ihren Treibstoff zum Steg bringen. Es gibt dabei einige Dinge zu berücksichtigen und Hinweise und rechtliche Grundlagen zu beachten, damit der Treibstoff sicher im Tank landet und keine Gefahr für Sie, die Umwelt oder das Boot entsteht. 

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Tankmöglichkeiten

  • Machen Sie sich mit den Hinweisen Ihres Boots-Handbuches im Abschnitt „Tanken“ vertraut. Die Nichtbeachtung dieser Hinweise kann im Schadensfall zur Haftpflicht führen und gefährdet ihren Versicherungsschutz
  • Lesen Sie einmal die Haftungsausschlussklauseln ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie Kraftstoff von der Tankstelle zum Bootsliegeplatz transportieren
  • Egal wo Sie tanken, es sollten immer nur maximal die Personen anwesend sein, die auch unmittelbar am Tankvorgang beteiligt sind
  • Nutzen Sie „richtiges“ Schuhwerk. „Flip-Flops“ sind möglicherweise bequem, aber untauglich, wenn ein sicherer „Auftritt“ beim Betanken nötig ist
  • Sichern Sie Ihr Boot gut an der Liegestelle
  • Schalten Sie den Motor sowie alle elektronischen Gegenstände ab und löschen Sie offenes Feuer
  • Sie und Ihre Besatzungsmitglieder sollten wissen, dass beim Tanken und Umfüllen von Brennstoff ein absolutes Rauchverbot gilt und Handys oder der Funk ausgeschaltet sein sollten
  • Halten Sie einen Feuerlöscher bereit
  • Setzen Sie vor der Betankung ein Tankvlies (ein Öl-absorbierendes Tuch) an Deck ein
  • Tanken Sie nicht zu voll. Vergewissern Sie sich vorher, wie viel Kraftstoff ihr Tank fasst und befüllen Sie ihn zu Sicherheit immer nur bis zu 90%. Grund hierfür ist, dass sich Kraftstoff bei steigenden Temperaturen ausdehnen kann
  • Tanken Sie stets mit großer Sorgfalt. Nutzen Sie immer beide Hände und vermeiden Sie jede Ablenkung
  • Setzen Sie bei Treibstoffaustritt sofort ein Ölbindevlies (ölaufnehmende Tücher) ein. Benachrichtigen Sie die nächste Polizeidienststelle, falls dies nicht ausreicht
  • Reinigen Sie die Bilge und andere Innenteile, die mit Kraftstoff in Kontakt kommen
  • Lüften Sie Ihr Boot nach dem Tanken
  • Schützen Sie bei der Übernahme des Zapfhahns diesen mit einem Lappen oder einer Plastiktüte, so dass kein Resttreibstoff austreten kann
  • Betanken Sie Ihr Boot sorgfältig, um ein Überschäumen zu vermeiden
  • Schützen Sie den Zapfhahn bei Rückgabe wieder mit einem Lappen oder einer Plastiktüte und setzen Sie den Tankdeckel auf
  • In Deutschland darf in Privatfahrzeugen die Gesamtmenge von 60 Liter Kraftstoff je Reservebehälter und 240 Liter je Beförderungseinheit (z.B. Pkw) nicht überschritten werden
  • Der Kanister muss dicht, fest verschließbar und bruchsicher sein. Kunststoffbehälter dürfen nicht älter als 5 Jahre sein
  • „ADR“-geprüfte (wichtig!) 20 l-Kanister gewährleisten eine gute und sichere Handhabung
  • Um eine Gefährdung für die Insassen möglichst gering zu halten, sollte der Kanister so weit wie möglich von den Personen im Fahrzeug entfernt, also am besten im Kofferraum, gesichert verstaut werden
  • Meiden Sie beim Transport mit dem PKW die Hauptverkehrszeiten. Benutzen Sie sichere Straßen und rechnen Sie damit, dass andere nicht so gut fahren wie Sie
  • Achtung: Die Hafenordnung könnte das Betanken per Kanister nur zulassen, wenn keine geeignete Tankstelle in zumutbarer Entfernung mit Booten erreicht werden kann
  • Achten Sie auf Stolperfallen. In Häfen liegen oft Leinen, Schläuche und Kabel. Benutzen Sie Wege, die frei von Hindernissen sind
  • Suchen Sie sich einen sicheren (rutschfesten) Standort für sich und zum Absetzen des Kanisters aus. Ein offener Kanister kann schnell um- oder ins Wasser fallen
  • Verwenden Sie eine geeignete und passende Einfüllhilfe. Beim Schütten „im freien Fall“ besteht die Gefahr der elektrostatischen Aufladung! Sorgen Sie für einen dauernden Kontakt zwischen Kanister und Tankeinfüllstutzen
  • Verschließen Sie den Tankdeckel und den Kanister nach dem Tankvorgang dicht
  • Verstauen Sie ggf. übrig gebliebenen Kraftstoff rutschfest

Rechtliche Grundlagen

  • In Deutschland muss beim Tanken die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO) § 28.03 „Sorgfaltspflicht beim Bunkern“ eingehalten werden
  • Merken Sie sich, dass Benzin bzw. Diesel nicht nur Kraftstoffe sind, sondern auch Gefahrgut und gefährliche Stoffe. Beim Transport und Umgang sind die Gefahrgut-Transportvorschriften (ADR/GGVSE) bzw. Gefahrstoff-Vorschriften (ChemG/GefStoffV) zu beachten
  • Die Vorschriften des ADR – siehe oben – gelten nicht für die Beförderungen gefährlicher Güter (Diesel-/Ottokraftstoff), die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Maßnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Gefährliche Güter in Großpackmitteln (IBC), Großverpackungen oder Tanks gelten nicht als einzelhandelsgerecht verpackt
  • Weitere rechtlich relevante Vorschriften beim privaten Kraftstofftransport sind: Gefahrgutbeförderungsgesetz, Wasserhaushaltsgesetz (WHG), spezielle Landeswassergesetze, evtl. spezielle örtliche Hafenordnungen