Der Deutsche Motoryachtverband e. V. (DMYV) schreibt jährlich einen Wettbewerb für Fahrten von Motorbooten und Motorseglern auf Binnen- und Seegewässern aus. Alle Mitglieder von Verbandsvereinen des DMYV können in ihrer Eigenschaft als Führer eines Motor-, Trailer- und Charterbootes teilnehmen. Der Teilnehmer muss – auch im Ausland – die Schiffsführung innehaben und im Besitz des für das Fahrtgebiet erforderlichen amtlichen Bootsführerscheins sein. Die Tourenbootveranstaltungen können in nationalen, oder auch internationalen Gewässern gefahren werden.
Die Teilnahme erfolgt über die Klasseneinteilung, wobei jeder Bewerber sich nur in einer der Klassen beteiligen kann.
A) Motorboote bis 8 Meter Länge
B) Motorboote über 8 Meter Länge und über 10 Knoten (Gleiter, Halbgleiter, schnelle Verdränger)
C) Motorboote über 8 Meter Länge und unter 10 Knoten (Verdränger) Jugend Teilnehmer /Schiffsführer bis einschließlich 27 Jahre Mastersport (65 +) Teilnehmer / Schiffsführer ab dem 65. Lebensjahr
Für eine Wertung wird die Dokumentation der Reise, also die ordentliche und sorgfältige Führung eines Logbuches (des DMYV oder eines gleichwertigen Logbuches) vorausgesetzt. Das Führen des Logbuches erfolgt täglich an Bord und darf nicht nachträglich dokumentiert werden.
Grundlage für die Auswertung sind die Angaben aus dem Logbuch. Gewertet werden die Fahrtstrecken /Distanzen, das Passieren von Schleusen, Hebewerken und Tunneln. Für die Teilnahme an bestimmten Fahrtensportveranstaltungen, deren Ausrichter ein Landes- oder Bundesverband ist, werden Sonderpunkte vergeben. Eine Sonderleistung wie beispielsweise eine gute Logbuchführung, besondere Hilfeleistungen während der Reise oder eine gute Seemannschaft können nach Ermessen der Jury ebenfalls gesondert bewertet werden.
Der Wettbewerb ist ganzjährig ausgelegt. Der Wertungszeitraum ist vom 1. Januar bis zum 1. November des jeweiligen Jahres.
-> Zur Ausschreibung DMYV-Fahrtenwettbewerb
-> Zur Bewerbung DMYV-Fahrtenwettbewerb 2020