Nach den Bestimmungen des Einigungsvertrages gelten die nach den Vorschriften der DDR erteilten Befähigungszeugnisse für Sportboote uneingeschränkt als Sportbootführerscheine im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen. Ein Umtausch dieser alten Befähigungszeugnisse ist nicht erforderlich.
Eine Umschreibung in den Sportbootführerschein-Binnen wird jedoch dann empfohlen, wenn Auslandsreisen mit einem Sportboot geplant sind, da diese alten Befähigungszeugnisse der DDR auf ausländischen Binnenschifffahrtsstraßen nicht mehr anerkannt werden (so z. B. in den Niederlanden und Polen).
Inhaber nachstehend genannter älterer Befähigungszeugnisse können die Binnenschifffahrtsstraßen im Rahmen der ihnen erteilten Erlaubnis befahren:
Ein Ersatz/Umtausch dieser Befähigungszeugnisse ist nicht erforderlich, wird aber dringend empfohlen bzw. ist zwingend, falls Auslandsreisen mit einem Sportboot geplant sind. Den Antrag erhalten Sie hier.
Quelle: BMVI/Elwis.de