SONDERREGELUNG 15-PS

Seit Oktober 2012 ist in Deutschland eine Ausweitung des führerscheinfreien Bereichs in Kraft (Bundestagsbeschluss 17/7937). Die Neuregelung besagt, dass Boote mit einem Verbrennungsmotor mit einer Leistung von bis zu 15 PS (11,03 KW), bzw. einem Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 10,2 PS (7,5 kW) führerscheinfrei von Personen ab 16 Jahren gefahren werden dürfen. (Ausnahme: Bodensee)

Um das sichere Betreiben von Sportbooten mit einer Antriebsleistung von bis zu 15 PS weiterhin zu gewährleisten, haben der Verband Deutscher Sportbootschulen e.V. (VDS) und der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV) Anfang 2013 das Sportbootzertifikat Motor eingeführt.

Erfahren Sie hier mehr über das Sportboot-Zertifikat