Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstrassen (SBF-SEE)

 

Grundlage: Sportbootführerscheinverordnung

Vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung. 

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bei Verbrennungsmotoren und mehr als 7,5 kW bei Elektromotoren ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.

 

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter 16 Jahre; medizinische Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.