Mit der Zusammenlegung der Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen im Mai 2017 ist der Weg zur Einführung des Sportbootführerscheins im Scheckkartenformat ab 1. Januar 2018 geebnet worden.
In nur sechs Monaten haben es das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), der Deutsche Motoryachtverband e.V. (DMYV), der Deutsche Segler-Verband e.V. (DSV) und die Bundesdruckerei geschafft, auch den Sportbootführerschein an die deutsche Dokumentenfamilie
anzupassen.
Der neue Sportbootführerschein wurde auf das sogenannte ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 umgestellt und hat ein neues Design erhalten. Er wird in Deutschland als Internationales Zertifikat (ICC) nach der Resolution Nr. 40 UNECE für die Berechtigung zum Führen von Sport- und
Freizeitfahrzeugen (Pleasure Crafts) ausgestellt.
Bisher hatten Inhaber von Sportbootführerscheinen beider Geltungsbereiche (See und Binnen) stets zwei Führerscheindokumente. Mit dem neuen Führerschein können beide Geltungsbereiche künftig auf einer Karte vereint werden.
Auf der Vorderseite des Kartenführerscheins befindet sich die Führerschein-Bezeichnung in deutscher und englischer Sprache sowie unter den Kennziffern
1. Name des Inhabers
2. Vorname des Inhabers
3. Geburtsdatum und Geburtsort
4. Datum der Ausfertigung (Herstellungsdatum)
5. Zertifikatsnummer (Führerschein-Nummer)
6. Lichtbild des Inhabers (s/w)
7. Unterschrift des Inhabers
10. Gültig für (Geltungsbereich und Antriebsart):
IW (Inland waters | Binnenschifffahrtsstraßen)
CW (Coastal waters | Seeschifffahrtsstraßen)
M (Motorized craft | Antriebsmaschine)
S (Sailing craft | Segel)
Das Datum der jeweiligen Fahrerlaubniserteilung findet sich direkt hinter dem Kürzel des Geltungsbereichs.
11. Sport- und Freizeitfahrzeuge von nicht mehr als (Länge, Tragfähigkeit, Leistung)
13. Zuständige Stelle (welche die Erteilung der Fahrerlaubnis vorgenommen hat)
DMYV (Deutscher Motoryachtverband e.V.)
DSV (Deutscher Segler-Verband e.V.)
14. Zugelassen durch BMVI
15. Auflagen, z.B. Sehhilfe ist zu tragen
Auf der hier abgebildeten Musterkarte sind folgende Nachweise enthalten:
Frau Mustermann hat die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen unter Segel auf Binnenschifffahrtsstraßen am 28.08.1987, die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen unter Motor auf Binnenschifffahrtsstraßen am 30.05.1993 und die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen unter Antriebsmaschine auf Seeschifffahrtstraßen am 26.04.1995 erworben.
Somit darf sie auf Binnenwasserstraßen Sport- und Freizeitfahrzeuge von weniger als 20 Metern Länge führen, auf dem Rhein von weniger als 15 Meter Länge. Außerdem darf Frau Mustermann Sport- und Freizeitfahrzeuge auf Seeschifffahrtsstraßen ohne Längenbegrenzung führen.
Frau Mustermann muss beim Führen von Sport- und Freizeitfahrzeugen eine geeignete Sehhilfe tragen.
Der neue Sportbootführerschein im Kartenformat wird nach Ihrer erfolgreich abgelegten Prüfung durch den zuständigen Prüfungsausschuss bei der Bundesdruckerei bestellt und dort hergestellt.
Für die Abnahme der Prüfungen und für die Erteilung der Sportbootführerscheine sind in Deutschland die beiden Spitzenverbände in der Sportschifffahrt, der Deutsche Motoryachtverband e.V. und der Deutsche Segler-Verband e.V., vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) beliehen. Beide Verbände haben bundesweit eigene Prüfungsausschüsse eingerichtet, bei denen Sie Ihre Prüfung zum Sportbootführerschein ablegen können.
Quelle: BMVI