Auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnungen sowie der Schulanerkennungsrichtlinien der beteiligten Verbände werden für die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft QAW folgende Qualitätsstandards verbindlich definiert.
Die aufgeführten Voraussetzungen sind Mindestanforderungen, die durch weitere Elemente aus den besonderen Bestimmungen der einzelne Verbände zu ergänzen sind, soweit dies für einen qualitativ angemessenen Schulungsbetrieb notwendig ist.
Die vertragsschließenden Verbände verpflichten sich, die jeweils vorhandenen Qualitätsstandards einzuhalten und für die Umsetzung in den ihnen angeschlossenen Betrieben zu sorgen. Der jeweilige Mitgliedsverband ist berechtigt, jederzeit und unangemeldet Kontrollen in seinen Schulen durchzuführen. Die Berechtigung zum Führen des Qualitätssiegels endet nach 5 Jahren. Ein Standort-Check durch den jeweiligen Verband wird im gleichen Rhythmus durchgeführt. Ist ein Standort-Check in dem Zeitraum von 5 Jahren nicht erfolgt, kann die Ausbildungsstätte schriftlich einen Verlängerungsantrag stellen, und dabei erklären, dass sie die Qualitätskriterien weiterhin erfüllt.