Mit der Bund-Länder-Konferenz vom 22. März wurde der Lockdown bis zum 18. April verlängert und die so genannte Notbremse trat in allen Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz über 100 in Kraft. Dies bedeutet auch für die Vereine erneut einen großen Stillstand.
Trotz ständigem Austausch mit den Behörden auf Bund- und Länderebene können der DMYV und die Landesverbände keine zuverlässige Aussage treffen, ab wann wieder welche Form von Jugend- oder Breitensport sowie andere Tätigkeiten in den Motorbootvereinen möglich sind. Sollten sich die Infektionszahlen wieder deutlich nach unten bewegen, kann ab dem 18. April mit ersten Lockerungen gerechnet werden.
Hierfür rät der Deutsche Motoryachtverband den Vereinen ein Hygienekonzept für den eigenen Vereinsbetrieb zu erstellen, um es dann dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Dies kann die Chance erhöhen, dass ein Clubhafen wieder in Betrieb genommen werden kann, wenn es das lokale Infektionsgeschehen erlaubt.
Zur Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzeptes, hat der Deutsche Motoryachtverband folgende Liste zur Orientierung zusammengestellt, welche Faktoren es zu beachten gilt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine erste Hilfestellung und NICHT um ein amtlich anerkanntes Dokument. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der für die Behörden relevanten Entscheidungskriterien.
Download – wichtige Faktoren für ein Hygienekonzept
Dennoch soll es die Motorbootvereine dabei unterstützen, den Gesundheitsämtern ihre Vereinstätigkeit kurz zu erläutern und den Wunsch nach Öffnung des Vereinsbetriebs übersichtlich zu formulieren.