Neue Stiftung unterstützt Vereine infolge von Corona finanziell

 Aus aktuellem Anlass weist der Deutsche Motoryachtverband alle Sportbootvereine auf das gerade veröffentlichte Förderprogramm der neu gegründeten „Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt“ hin.

Unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“ hat die Stiftung ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht, um gemeinnützige Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Damit können insbesondere auch Sportverbände und Sportvereine von den Unterstützungsleistungen profitieren. Der DMYV möchte ausdrücklich auf die mögliche finanzielle Hilfe hinweisen und bittet die Vereine zu prüfen, ob ein Antrag für sie in Frage kommt. Bewerbungsfrist für einen Förderantrag ist der 1. November 2020.
 
Welche Ausgaben können gefördert werden?

•    Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software)
•    Projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)
•    Projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)
•    Begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software)
•    Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Wer kann den Antrag stellen?

Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen).

Informationen zur Bewerbung

Bitte stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 01. November 2020.

Wichtiger Hinweis: Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember 2020 möglich.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, auf der Grundlage einer Zahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines Widerspruchs verkürzen.

Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

Bitte senden Sie den Förderantrag mit allen Unterlagen unterschrieben per Post an:

Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt
Woldegker Chausee 35
17235 Neustrelitz

Alle Informationen zur Förderung sowie die Förderrichtlinien sind unter https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ abrufbar.


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