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Finnland

Eine wichtige Vorbemerkung
Dieser kleine Revierführer kann dem motorisierten Wassersportler natürlich nur einen sehr kleinen Überblick über das Land Finnland und die wassersportlichen Möglichkeiten in diesem Land geben. Wir wollen versuchen, dem interessierten Wassersportler das gesamte Spektrum von Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen aufzuzeichnen, die erforderlich sind, um eine Reise in dieses riesige Wasserportrevier erfolgreich durchführen zu können.

Auf Grund des riesigen Landes mit einer Süd-Nord Distanz von ca.1600 km  werden wir uns im Einzelnen um das Gebiet um die Aland Inseln, dem südlichen finnischen Meerbusen und auf die finnische Seenplatte beschränken. Es ist das Fahrtgebiet, welches von deutschen Booten am stärksten befahren wird. Außerdem werden wir einige wichtige Hinweise bzw. Tipps für den noch etwas unerfahrenen Wassersportler einfließen lassen.

Selbstverständlich muss sich jeder Bootsführer noch weiteres Reisematerial über das entsprechende Seegebiet bzw. über das Binnenrevier, welches er befahren will, beschaffen.

Allgemeines
Finnland liegt in Nordeuropa zwischen dem 60.und dem 70. Breitengrad und gehört zur Europäischen Union. Ein Viertel der Landesflache befindet sich nördlich des Polarkreises. Finnlands Nachbarländer sind Schweden im Westen, Norwegen im Norden, Russland im Osten, und - am Gegenufer des Finnischen Meerbusens - Estland im Süden.

Finnland ist das waldreichste Land Europas. Etwa 75 % der Landesflachen, insgesamt 23 Millionen Hektar, sind mit Wald bedeckt. Weitere 10 % entfallen auf Seen, die zum Teil miteinander verbunden sind. Kaum ein Land dieser Erde ist in gleicher Weise mit Gewässern bedeckt wie Finnland. Je nach Zählweise beträgt die Zahl der Seen 55 000 bis 180 000. Ein geradezu ideales Revier für Trailerboote. Seegehende Yachten gelangen in das Gebiet des Saimaa-Sees durch den Saimaa-Kanal der mit dem Finnischen Meerbusen verbunden ist, aber der Weg führt 40 km durch russisches Territorium mit eigenen Vorschriften.
Finnland hat etwa 5.3 Millionen Einwohner. Es ist flächenmäßig das sechstgrößte Land Europas, die Bevölkerungsdichte beträgt aber nur 15,5 Einwohner pro Quadratkilometer. Der überwiegende Teil der Finnen wohnt also in den großen Städten. Die Hauptstadt ist Helsinki mit ihren Nachbarstädten Espoo und Vantaa, die alleine über 1 Millionen Einwohner zählen und weiter steigen. Weitere wichtige Städte sind Turku und Tampere sowie Oulu im Norden. Die Gesamtlänge der Küstenlinie beträgt 4600 km. Dem Ufer am Finnischen Meerbusen ist  ein Inselgürtel vorgelagert. Der Schärengarten von Aland mit seinen zahlreichen Inseln ist ein wahres Paradies für die Wassersportler mit seinen unzähligen Ankerbuchten und Gasthäfen.

Die Aland-Inseln haben eine Sonderstellung
Die westlich von Turku und dem schwedischen Festland gelegenen Inselgruppe um die Hauptinsel Aland nennt man die Aland Inseln. Diese haben eine gesetzlich geregelte Autonomie und sind nach den Bestimmungen des Völkerbundes neutral. Die Aland Inseln haben eine eigene Flagge und dürfen diese anstelle der Finnischen Flagge führen. Die amtliche Sprache ist schwedisch und die Hautstadt ist Mariehamn mit 10.000 Einwohner. Die 25.000 Einwohner der Alands bewohnen 6.500 kleine Inseln. Man spricht hier von einem Schärengarten, der sehr interessant und alleine schon eine Urlaubsreise wert ist, wenn man keine Zeit mehr zur Verfügung haben sollte, um weiterzufahren, oder weil man auf der Hinreise schon zu lange vor Wind gelegen hat.

Anreise über die offene See
Finnland ist von Deutschland kommend nur über die offene Ostsee zu erreichen. Von Mecklenburg-Vorpommern bzw. aus dem Brandenburger Raum kommend hat man, wenn man Swinemmünde als Abgangshafen wählt, gleich bis Rönne einen Seetörn von 70 sm vor sich und einen weiteren Schlag von ca. 70 sm bis zu den ersten schwedischen Hafen Kalmar im Kalmar Sund. Auf Grund der meist vorherrschenden westlichen Winde sollte diese Strecken wohlabgewogen den Wetterverhältnissen entsprechend angetreten werden. Sobald die Südküste bei Karlskrona in Sicht ist, hat man gewonnen, und die Schärengärten von Karlskrona - insbesondere oberhalb Kalmar bis Stockholm - liegen der Besatzung zu Füßen.

Hier muss man sich entscheiden ob man weiter den  geschützten Weg über Marienhamn wählt und durch den  herrlichen Schärengarten nach Turku als ersten finnischen Hafen anlauft. Hier ist man unabhängig von den stärkeren westlichen Winden und kann den Urlaub richtig genießen. Oder aber man will direkt auf der Höhe von Stockholm (z.B. Almagrundet )  westlich laufen, um schnell nach Hankö oder sogar über Helsinki nach Vyborg, dem Eingang zum Saimaa-Kanal zu kommen.

Entfernungen in der Ostsee
Die Seestrecke beläuft sich von Lübeck nach Bornholm auf ca.
170 sm, weiter nach Kalmar mit ca. 91 sm und weiter die schwedische Küste hoch nach Marienhamn von 250 sm. Die Seestrecke von Marienhamn bis nach Helsinki beträgt ca.170 sm, und zur russischen Grenze,  um in den Saimaa-See zu kommen, sind es weitere ca.120 sm.

Die ersten Stecken dieser Anreise über die Ostsee können natürlich bei gutem Wetter auch als Nachtfahrt gemacht werden. Es gibt nichts Schöneres für einen Fahrtensportler, als bei klarer Sicht nachts zu fahren, und nur andere Lichter vorbeifahren zu sehen.

Eine weitere Möglichkeit ist, über die Länder Lettland und Estland zu fahren. Aber bedenken sollte man, dass die hier herrschenden westlichen Winde immer auf die Küste zuwehen, und man an der lettischen Küste keinen Schutz genießt. Wobei man sagen muss, dass im Sommer die Wetterlage auch durchaus so sein kann, dass es tagelang aus SW weht und nicht über Windstärke 2-3 Bft hinauskommt.

Fahrzeugführer, die aus Berlin kommen und weiter in den Finnischen Meerburen wollen, fahren über Stettin, Bornholm, Gotland in den Golf von Riga nach Tallin, um dann weiter in den Finnischen Meerbusen nach Helsinki oder in den Saimaa-Kanal zu kommen.
Wir empfehlen hierzu den Revierführer des DMYV  vom Baltikum. Estland, Lettland und Litauen.

Erweiterung des Schengen-Raumes
Finnland ist dem Schengener Abkommen schon länger beigetreten. Das bedeutet, dass die Reisenden, die dem Schengener Raum betreten bzw. verlassen nicht mehr von der Bundespolizei kontrolliert werden.

Nach den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex entfällt für Personen an Bord von Sportbooten (Vergnügungsschifffahrt), die zwischen den Schengen-Vollanwenderstaaten reisen, die Verpflichtung einen Hafen anzulaufen, der als Grenzübergangsstelle zugelassen ist.
Dieser Reiseverkehr ist grundsätzlich von der Ein- und Aus­reise­kontrolle befreit. In diesem Fall ist eine Grenzerlaubnis nicht mehr erforderlich.
Zu den Schengen Vollanwenderstaaten gehören derzeit für den Bereich der Ost- und Nordsee: Deutschland, Dänemark, Schweden, Finnland, Niederlande, Belgien, Frankreich, Polen, Estland, Lett­land und Litauen.

Ausgenommen ist hier lediglich die russische Republik zwischen Litauen und Polen mit Königsberg als Hafenstadt. Für diesen Staat benötigt man noch ein Visum. Wir haben für diese Föderation keinen Revierführer erstellt.

Selbstverständlich sind alle Besatzungsmitglieder verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen gültigen Reisepass; bei Kindern auch mit Lichtbild, bei einer Kontrolle durch ein Fahrzeug der Bundespolizei auszuweisen.

Führung eines Seetagebuches (Logbuch ) auf Sportbooten
Das Führen eines Seetagebuches ist laut Seeschifffahrts­anpassungsgesetz, § 2 Abs. 1, Schiffssicherheit, für alle Schiffe, die zur Seefahrt bestimmt sind, und deren Eigentümer Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik sind, d.h. die Bundesflagge führen, zwingend vorgeschrieben. Wenn sich also ein Freizeit­skipper mit einem Sportboot über 6 m Länge regelmäßig in Fahrt­gebiete außerhalb der Grenzen der Seefahrt bewegt (in der Kieler Förde ist es außerhalb der Linie Leuchtturm Friedrichsort - Ehrenmahl Laboe), muss er ein Seetagebuch führen.

Der Gesetzesgeber hat bisher auf feste Formvorschriften für ein Seetagebuch (Logbuch) für Sportboote verzichtet, es wird aber an die gute Seemannschaft und an die Eigenverantwortlichkeit eines jeden Wassersportlers appelliert, sich als ordentlicher Schiffsführer zu verhalten, und dazu gehört u. a. die Führung eines Schiffstage­buches oder Logbuches, wie wir es nach altem Brauch in der Sportschifffahrt nennen. Der Schiffsführer kann mit der Führung dieses Logbuches natürlich auch eine zweite Person, z. B. die Skipperin, beauftragen.

Der DMYV hat ein neues Logbuch herausgebracht, das den Mindest­anforderungen dieses neuen Gesetzes entspricht und gleichzeitig auf den Fahrten der Binnenwasserstraßen geführt werden kann. Es entspricht gleichzeitig den Anforderungen für die Tourenwettbewerbe unseres Verbandes und ist auch später noch eine gute Erinnerung an vergangene Fahrten.

Seewetterberichte für die Ostsee
Die Tatsache, dass der Skipper eines Sportbootes in der Ostsee sehr vom Wetter abhängig ist, verpflichtet ihn, sich rechtzeitig mit der Großwetterlage und den jeweiligen Windverhältnissen für das zu befahrene Seegebietes zu befassen. Ein umsichtiger Schiffsführer verfolgt die Seewetterberichte täglich während der gesamten Reise.

Bei der Abreise aus Deutschland sollten Besitzer von See­funk­geräten sich dem UKW Dienst anschließen, z.B. DP 07 -Seefunk (Delta Papa null sieben - Seefunk) in 21129 Hamburg, Estedeich 84, Tel. 040 23855782. Dieses private Unternehmen versorgt die Sportbootfahrer u.a. fünfmal täglich mit Seewetterberichten und Windwarnungen über die Küstenfunkstellen Kiel, Lübeck und Arkona-Radio. Die Sendezeiten sind 07-45, 09-45,12-45, 16-45 und 19-45 CET Die Ankündigung erfolgt über Kanal 16, gesendet wird über die Arbeitskanäle. Der Betreiber sendet außerdem dreimal täglich Trendmeldungen für die nächsten 3-5 Tage. Als Mitglied des DMYV beträgt die Saisongebühr 28 Euro.

Mit einem normalen Rundfunkgerät erhält man den Seewetterbericht auch über den Deutschlandfunk auf der MW 972 kHz um 08-30 und 22-05 Uhr, und außerdem kann man über die Deutsche Welle auf 6075 und 9545 kHz um 13-45 Uhr den Seewetterbericht empfangen. Als guter Tipp hat sich auch die Anfrage bei den Hafenmeistern erwiesen, die über die UKW Kanäle 12, 14 oder 16 zu erreichen sind.

Seewetterbericht und Informationen über Finnische Sender
Die finnische Küste ist sehr gut ausgerüstet mit Wetterstationen. So sendet z .B. die Küstenfunkstelle  "Radio Turku"  sechsmal am Tage in englischer Sprache den Seewetterbericht auf den verschiedenst UKW-Kanälen und zwar für die Gebiete:

  • B1  = Bottenwik, B2 = Norra Kwarken, B3 = Bottensee, B4 Aland-See und Alans-Inseln-    B5 = Finnischer Meerbusen, B 6 = Nördliche Ostsee
  • Die Stationen sind z.B. Mariehamn UKW Kanal 27, Turku UKW-Kanal 24, Hanko UKW-Kanal 03, Helsinki UKW-Kanal 05,85, Kotka UKW- Kanal 25.
  • Die Sendezeiten sind (UTC) 02-33, 06-33, 10-33, 14-33, 18-33 u. 22-33.


Saimaa-Kanal
Die Küstenfunk-Station am Saimaa Kanal verbreitet um (UTC) 04-35 , 11-35 und 17-35 einen Seewetterbericht in finnischer Sprache (auf Anfrage Wiederholung in englischer Sprache auf UKW Kanal 24).

Wind und Sturmwarnungen
Wind und Sturmwarnungen für die Sportschifffahrt werden in Finnland gegeben, wenn 10 Min. der Wind im Mittel weht in der Stärke  
11-13 m/s  = 6 Bft.    = Windwarnung
14-20  m/s = 7-8 Bft = Starkwindwarnung
über 21 m/s = über 9 = Sturmwarnung    
In den meisten Gasthäfen in SW Finnland und auf den Alands können Wetterberichte täglich vom 1. Juni bis 30. Sept. auf Videotext-Monitoren auf finnisch, schwedisch und englisch eingesehen werden. Radio Suomi gibt täglich um 23-06 Ortzeit eine Wetterprognose nach den deutschsprachigen Nachrichten. Frequenzen Radio Suomi: Aland-Inseln 100.3 MHz, Schärenmeer 94.3 MHz, Hankö, Inkoo 97.0 MHz,, Helsinki  94.0 MHz, Porvoo 90.3 MHz, Kotka u. Hamina 96.9 MH

Verkehrstrennungsgebiete in der Ostsee
In der westlichen Ostsee gibt es für große, tiefgehende Berufsschiffe die sogenannten Verkehrstrennungsgebiete. Das Verhalten in diesen Gebieten ist in der Regel 10 der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) verbindlich geregelt.

Ein Fahrzeug, das ein Verkehrstrennungsgebiet (VTG) benutzt, muss:

  • auf dem entsprechenden Einbahnweg in der allgemeinen Verkehrsrichtung dieses Weges fahren.
  • heißt, an der äußeren rechten Kante des Einbahnweges  fahren.
  • wenn es am Ende des Einbahnweges ein oder ausläuft, muss es dies in einem möglichst kleinen Winkel zur allgemeinen Verkehrsrichtung tun.
  • im Bereich des Zu- und Abgangs eines VTG besonders vorsichtig fahren.
  • das Queren vom VTG möglichst vermeiden. Ist das Fahrzeug zum Queren eines VTG gezwungen, so muss es die Einbahnwege eines VTG in der Weise queren, dass möglichst die Kielrichtung im rechten Winkel (maximale Abweichung + / - 10 %) zur allgemeinen Verkehrsrichtung verläuft, um so das Gebiet in kürzester Zeit zu queren.
  • Es muss für den durchgehenden Verkehr jederzeit eindeutig sein, dass das Fahrzeug den Einbahnweg quert und nicht in ihn seitlich einläuft.

Mitternachtssonne
Finnland ist das Land der Mitternachtssonne. Wenn die Sonne 24 Std. am Tage nicht mehr hinter dem Horizont verschwindet, spricht man von der Mitternachtssonne. Diese Erscheinung lässt sich im Sommerhalbjahr ab dem nördlichen Polarkreis beobachten. Soweit kommen wir mit unseren Sportbooten zwar nicht, aber auch in Mittelfinnland sind auf Grund der hohen Breitengrade die Tage sehr lang und die Nächte sehr kurz. In Finnland wird dieser längste Tag im Jahr, der 21.Juni, als Mittsommernachtsfest überall gefeiert, meistens als Openairfest.

Allemansrätten (Jedermannsrecht)
Das bekannte nordische Jedermannsrecht ist gesetzlich geregelt. Dieses Recht erlaubt es z.B. zu Fuß über fremde Felder, Wiesen oder unbebaute Grundstücke zu gehen und über Zäune zu klettern, wenn man dabei keinen Schaden anrichtet. Darüber hinaus darf man fremde Gewässer befahren, ankern oder an unbebautem Land festmachen. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Badebrücken von fremden Grundstücken zu benutzen oder über bebaute Grundstücke zu gehen. Außerdem ist es verboten, unter Naturschutz stehende Pflanzen zu pflücken oder Äste von den Bäumen abzubrechen.  Natürlich verpflichtet dieses Recht auch sehr sorgfältig mit der Natur umzugehen und Plätze ordentlich zu verlassen.  

Gasthäfen
Auf den Alandinseln gibt es reichlich Gasthäfen für Sportbootfahrer, die allen Komfort bieten. Die "Blaue Flagge", die in Europa überall die umweltfreundlichen Häfen kennzeichnen, ist auch in Finnland gebräuchlich. Hier findet man meistens alles Erforderliche zur Versorgung von Boot und Crew. Das Trinkwasser wird in diesen Häfen von behördlicher Seite kontrolliert und ist einwandfrei. Hier stehen auch Abfalleimer für die getrennte Entsorgung  für den allgemeinen Gebrauch zur Verfügung.

Im Finnischen und Bottnischen Meerbusen wird die Anzahl der Gasthäfen natürlich geringer, aber Liegeplätze sind für jedem Gast in jedem größeren Hafen vorhanden. Außerdem kann man in jeder geschützten Bucht ankern und schwimmen, man sollte sich hier natürlich an die Routen in den Finnischen Seekarten halten.

Bunkerstationen und Bootsservice
Die verschiedenen Treibstoffarten sind praktisch in allen Häfen erhältlich. Anstelle von steuerpflichtigem Diesel ist an den Bunkerstationen das wesentlich billigere Heizöl zu haben, dessen Gebrauch für die Sportschifffahrt in Finnland zulässig ist. Propangasflaschen können in Finnland nur bei wenigen Firmen nachgefüllt werden, z B in Helsinki und in Turku.  

Vorschriften zur Ausrüstung
Finnland schreibt für alle Crewmitglieder eines Motor- oder Segelbootes, das über 5 m Länge hat, Schwimmwesten vor. Die Schwimmwesten müssen das "Nordic Approval-Zeichen"  aufweisen oder die CE-Marke, wobei diese noch Gültigkeit haben müssen. Einen Feuerlöscher AB/ABE mit 2 kg müssen alle Motorboote mit Innenbord- und Außenbordmotoren vorweisen. Sowie solche mit Heizvorrichtungen mit über 25 kW und Boote, die mit gasbetriebenen Heiz- und Kochvorrichtungen  ausgerüstet sind. Das Boot muss mit einer Lenzpumpe ausgerüstet sein sowie einen Anker mit entsprechender Ankerleine. Boote mit einer Kojenkapazität von > 10 müssen mit einer Fäkalienanlage versehen sein.

Bootspapiere
Es wird in Finnland für das Boot der "Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge" verlangt, aus dem die Identitätsmaße und Eigentumsverhältnisse des Fahrzeugs zu erkennen sind. Für Seefunkstellen sind die entsprechenden Genehmigungsurkunden des betreffenden Landes mitzuführen. Die deutschen Führerscheine sind  in Finnland anerkannt. Eine ausreichende Versicherung - Haftpflicht- sowie Kaskoversicherung - sind für Finnland zu empfehlen. Wassersportfahrzeuge müssen innerhalb der Hoheitsgewässer ihre Nationalflagge von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang führen. Eine in Finnland gecharterte Yacht muss die finnische Flagge am Heck führen und die Nationalflagge des ausländischen Schiffsführers an  der Bb. Seite.

Tiere an Bord
Seit dem 1.Okt. 2004 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen. Hunde, Katzen und Frettchen müssen mit Mikrochip (ISO-Norm 11784 oder 11785) oder Übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 durch Tätowierungen gekennzeichnet sein. Es muss für Sie ein neuer, einheitlich gestalteter Heimtierausweis mitgeführt werden, aus dem die gültige Tollwutschutzimpfung hervorgeht. Die Schutzimpfungen müssen mindestens 30 Tage vor der Auslandsreise und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt verabreicht worden sein.

Seit dem 1.8.2001 gilt für dir Einfuhr von Hunden und Katzen aus Deutschland nach Finnland zusätzlich die Vorschrift, das die Tiere eine Bescheinigung des Tierarztes benötigen, die belegt, dass sie höchstens 30 Tage vor der Einreise nach Finnland  Medikamente gegen den Bandwurm ECHINOCOCCUS MULTILOCULARIS erhalten haben. Um problemlos nach Finnland einreisen zu können, wird dringend empfohlen, die Medikamente gegen den Bandwurm mindestens 24 Std. vor der Einreise nach Finnland verabreichen zu lassen (Eintragung im Tagebuch).

Finnland ist kein Land für Hundehalter an Bord. Aufgrund desJagdgesetzessind Hunde in der Zeit vom 16. Febr. bis  zum 24 Okt. an der Leine zu führen.

Zollvorschriften
Bei der Einreise aus EU-Ländern bestehen keine Beschränkungen und Formalitäten abgaberechtlicher Art für in einem anderen EU-Land versteuerte und erworbene und ausschließlich zu privaten Zwecken bestimmte Waren und Gegenstände (innergemeinschaftlicher Reiseverkehr). Aus Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten können von Personen, die über 20 Jahre alt sind,  Waren in unbegrenzter Menge nach Finnland eingeführt werden, solange sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Der finnische Zoll geht erfahrungsgemäß bei Spirituosen davon aus, dass Einfuhren, die die nachfolgenden Höchstgrenzen nicht übersteigen, zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind :

10 Liter Alkohol über 22 % vol.
90 Liter Wein
20 Liter Aperitif oder Sekt bis 22 % vol        
11o   Liter Bier

Personen, die das 18., jedoch noch nicht das 20. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur alkoholische Getränke bis zu einem Alkoholgehalt von 22 % vol. besitzen und mit sich führen.  Aus Deutschland und allen anderen EU-Mitgliedstaaten können von Personen über 17 Jahren Tabakwaren in unbegrenzter Menge eingeführt werden, solange sie zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind. Erfahrungsgemäß gehen die finnischen Zollbeamten ohne nähere Prüfung davon aus, das Einfuhren, die die nachfolgenden Höchstgrenzen nicht übersteigen zu persönlichen Gebrauch bestimmt sind :

800 Zigaretten
200 Zigarren
400 Zigarillos
1 kg Rauchtabak

Reisende dürfen Fleisch- und Fleischerzeugnisse, Fisch- und Fischerzeugnisse, Milch und Molkereiprodukte sowie Eiprodukte zum persönlichen Gebrauch aus einem EU-Land ohne tierärztliche Prüfung einführen.

Fischfang
Das ganz normale Angeln mit Wurmangel ist ohne besondere Bewilligung erlaubt und gebührenfrei, außerdem ist für Jugendliche unter 18 Jahren und für Senioren über 65 Jahren das Köderfischen gebührenfrei. Für den Rest der Fischerei. muss eine staatliche Fischereiabgabe  - "Kalastuksenhoitomakssu" - entrichtet werden. Diese Fischfangarten erfordern ein innerhalb eines Kommunal­bezirks gütige Bewilligung  des Gewässereigentümers bzw. des Fischereirechthalters. Als solche Bewilligung gilt der Zahlungsbeleg für geleistete Regionale Köderfischfanggebühr. Diese Gebühren können auf Banken und Postdienststellen bezahlt werden.  

Naturschutz- und Umweltschutzgebiete
Im Schärengarten befinden sich zahlreiche private und staatliche Naturschutzgebiet, deren Betreten entweder ganzjährlich oder zur Vogelbrutzeit vom 1. April bis zum 31. Juli, verboten ist. Die Beschränkungen sind den Seekarten zu entnehmen. Außerdem sind Verbotstafeln vorhanden. Die finnische Gesetzgebung enthält strenge Vorschriften zum  Schutz ihrer Gewässer. Es ist verboten, Altöl, ölhaltiges Bilgenwasser, Papier, Kunststoffe oder ähnliche Abfälle in die Gewässer einzubringen. Die Gesellschaft "Pidä Saaristo Siistina" (haltet den Schärengarten sauber!) unterhält im Schärengarten zum Sammeln von Abfällen bestimmte Behältnisse.  Wassersportler unterhalten diese Gesellschaft durch den Kauf  des Seehundaufklebers "Abfall-Arthur", der auch an Tankstellen und größeren Geschäften erhältlich ist. Der ausländische Tourist kann durch den Erwerb dieser kleinen Andenken auch zur Förderung des Umweltgedanken beitragen.

Betonnungssystem
In Finnland gilt die Betonnung der Küstengewässer nach dem internationalen System A, das heißt = rot an Bb. Tonne und Spieren sind, besonders im Bereich der Binnenseen, nicht mit Topzeichen versehen und nur an der Farbe zu erkennen. Der Grund liegt in den riesigen Holzflößen, die über die Reviere geschleppt werden, die Toppzeichen würden laufend beschädigt werden. Wegen der zahlreichen Untiefen im Schärengarten sind die Fahrwasser durch Richtbaken und Richtfeuer gekennzeichnet. Außerdem werden feste Randmarken verwendet.  

Wenn laterale Zeichen verwendet werden, sind die Gewässer von Süden nach Norden, von Westen nach Osten sowie von See kommend ausgetonnt.

Signalpistolen
Die Signalpistolen unterliegen in Finnland dem Waffengesetz. Sie müssen im ersten finnischen Hafen angemeldet sein. Man erhält dann für den Aufenthalt in Finnland  eine Waffenlizenz.

Seekarten und Seehandbücher
Für die Planung und die ersten zu befahrenen Abschnitte sollte man deutsche Übersegler nehmen. Ab des Schärengürtels südlich Marienhamn haben die Finnen ausgezeichnetes Kartenmaterial zur Verfügung, das besonders für den Sportbootfahrer in den Schären sehr nützlich ist. Für die Routenplanung sind übrigens die Touristenkarten im Maßstab 1: 100 000 sehr zu empfehlen, die außer der navigatorischen Grundangaben auch Auskünfte über Serviceanlagen und Sehenswürdigkeiten enthalten. Die staatliche Seefahrtsverwaltung hält folgende Karten bereit:

  • Übersegler im 1:100 000 bis 1: 50 000, Küstenkarten im Maßstab 1. 50 000
  • Hafenpläne im Maßstab 1: 500 bis 1:20 000.

Für die Sportschifffahrt gibt es Kartenserien als Ringordner im Maßstab 1:50 000, die für die Sportschiffhart wichtige Angaben über Gast- und Servicehäfen enthalten sowie die nötigen Angaben  über deren Klassifizierung und den Umweltschutz bzw. Vogelschutz. Es empfiehlt sich, die letzten Karten erst vor Ort zu kaufen, denn man erhält sie in jedem kleinen Laden. Die Seekarten werden jährlich korrigiert, Kartenserien alle zwei Jahre.

Als Hafenhandbuch empfehlen wir die Ringbücher herausgegeben vom Bundesamt für Hydrographie und dem deutschen Seglerverband Band II.  

Binnen Wasserstraßen Netz
Das finnische Binnenwasserstraßennetz verfügt über eine Länge von ca. 6150 km und besteht aus vier großen Seensystemen und kanalisierten Flüssen.

Saimaa-System
Das Saimaa-Gebiet, das sich von Lappenranta im Südosten bis nach Nurmes und Isalmi im Norden erstreckt, macht fast die Hälfte des gesamten Wasserstraßennetzes aus. Dieses System ist mit dem Golf von Finnland durch den historischen Saimaa-Kanal verbunden, der 1856 eröffnet und zwischen 1927 und 1968 für 1600 to Schiffe erweitert wurde. Dieser Kanal fuhrt ca. 40 sm durch russisches Territorium und hat seine eigenen Vorschriften. So muss man für diese Strecke einen russischen Lotsen haben und die Lotsenflagge "H" führen. Das Mitführen der Veröffentlichung "Instruktionen für den Kleinbootverkehr auf dem Saimaa-Kanal" ist Vorschrift. Wenn man alles das geschafft hat, hat man ein Revier von zauberhafter Schönheit vor sich, das sich über 3000 km hinstreckt. Da hier die Floßschifffahrt noch sehr verbreitet ist, muss man sich mit dieser vor Ort sehr auseinander setzen.    

Kymi - System
Das zweite System ist unter dem Namen des Flusses bekannt, welcher es von seinem Einzugsgebiet bis zum Hafen von Kotka am Golf von Finnland durchfließt. Es macht ein Drittel der gesamten finnischen Wasserstraßen aus, also ca. 2000 km.

Kokemäen -System und Oulu- System
Das dritte System über 780 km fließt über den nicht schiffbaren Fluss Kokemäen  zum Hafen Tampere ab, aber es gibt keine Durchfahrmöglichkeit zwischen dem Näsijärvi-See nördlich und dem Pyhäjervi-See südlich der Stadt. Das gleiche gilt für das vierte Oulu-System mit 373 km schiffbaren Kanälen, basierend auf dem nördlich gelegenen Oulu-See. Wie in Tampere gibt es hier keine Durchgangsschifffahrt zwischen dem See oberhalb und unterhalb von Kajaani. Es gibt in Finnland mehrer Routen, die nicht als fahrbare Wasserstrassen zu bezeichnen sind, die jedoch mit Holzliften zur Beförderung über Dämme und Stromschnellen ausgerüstet waren.  

Diese beiden letzten Seengebiete sind also nicht für den Wassersport nach unseren Maßstäben zu bewerten. Obwohl sie als trailerbare Gewässer zu bezeichnen sind.

Seenot-Leistellen
Das finnische Seenotleitsystem ist sehr gut ausgebaut. Man kann die Seenotleitstellen erreichen über die UKW Kanäle 16 und 70. Für SAR Einsätze in finnischen Gewässern ist Frontier Guard (FG) Headquarters zuständig. Es koordiniert den Not- und Sicherheitsverkehr von Helsinki (MRSC), Tuku (MRCC ) und Vaasa (MRSC).
Notrufnummer des Seenotrettungsdienstes  00358-204-1000 (national 0204-1000)

Schlusswort
Liebe Wassersportfreunde,
Wir sind uns voll bewusst, dass eine Reise nach Finnland nicht als eine alltägliche Reise empfunden wird. Von den Kraftstoffkosten sollte man allerdings bedenken, dass in Finnland das Fahren mit Heizöl für die Sportschifffahrt erlaubt ist und man überall an den Bunkerstationen sich auch damit versorgen kann. Man muss schon ein echter Tourenskipper sein um in diese nördliche Region der EU zu reisen, aber wenn man erst da ist, dann kann man die ganze Vielfalt der nordischen Schärenwelt und der finnischen Lebensart genießen. Die langen finnischen Sommerabende entweder auf dem Achterdeck des eigene Bootes genießen,  oder aber im Kreise neuer finnischer  Freunde bei einer Flasche Rotwein den Tag ausklingen lassen.

Wir wünschen Ihnen eine gute Reise und glückliche Heimkehr

Deutsche Motoryachtverband e V.

Anschriften   
Finnische Zentrale für Tourismus in Deutschland
Lessingstr. 5
60325 Frankfurt /M
Telefon  069 50070157
E-Mail: finnland.info@mek.fi

Finnische Zentral für Tourismus
Finnisch Tourist Board
Töölönkatu 11, Postfach 625
Fi. 00101 Helsinki /Finnland
Telefon 00358-9-4176911
E-Mail: mek@mek.fi

Vertretung von Deutschland
Deutsche Botschaft in Helsinki
Krogiuksentie 4 b, 00340 Helsinki
PA: P l 5 00331 Helsinki/Finnland
E-Mail: saksa@germanembassy.fi

Stab des Grenzschutzwesens
Korkeavourenkatu 21, Postfach 3, 00131 Helsinki
Telefon: 00358-204-106511
Notrufnummer des Seerettungsdienstes:
00358-204-1000  (national 0204-1000)
Internet: www.intermin.fi/traja/e00.htmi

Mariehamn- Honorarkonsulat
Norra Esplenadgatan 4 B,22100 Mariehamn
Post:   PB 49, 22101 Mariehamn/Aland-Inseln
Telefon:  00358-18-270 70 oder 271 10
E-Mail: gustav.erikson@co.inet.fin

Saimaa - Kanalverwaltung
Itäinen Kanavantie 2,53420 Lapeenranta
Telefon  00358-204-483250

Impressum
Herausgeber:
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12-14
47119 Duisburg
Tel.: 0203 8095 80
Telefax : 0203 80 95 58

Redaktion
Otto Dreekmann
Tel.: 0451 8929 80
E-mail: otto.dreekmann@versanet.de

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