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Allgemeines Offizielles Zahlungsmittel ist seit 1994 der Kroatische Kuna (HRK). Seine Schwankungen bewegen sich in engen Grenzen. Im Inland bekommt man seit Jahren für 1 Euro etwa 7,3 Kuna. Fremdwährungen werden an allen Banken, offiziellen Wechselstuben, Postämtern, Marinas, Touristenbüros und anderen offiziellen Stellen umgetauscht. Auch Kreditkarten (American Express, Diners, Euro- Card, Mastercard) werden ebenso wie Euroschecks akzeptiert. Banken und Postämter sind Mo-Fr von 7.30 - 19.00 Uhr, staatliche Einrichtungen von 8.00 - 17.00 Uhr und Lebensmittelgeschäfte sowie Warenhäuser von 7.30 - 19.30 Uhr geöffnet. Als Feiertage gelten in Kroatien der 1. Januar, der 1. und 30. Mai, der 6. und 22. Juni, der 15. August, der 1. November sowie der 25. und 26. Dezember. Arbeitsfrei sind zudem der 5. und 6. Januar, der Ostermontag und Ramadan-Bajram. Krankenhäuser und andere Einrichtungen der Krankenversorgung (dom zdravlja), Ambulanzen und Apotheken gibt es in allen größeren Städten. In Kroatien gibt es 53 Marinas, in denen ca. 15.000 Liegeplätze zur Verfügung stehen. Alle Marinas haben als Standard Strom, Wasser, sanitäre Einrichtungen, Gastronomie und Versorgungsmöglichkeiten.
Ein- und Ausreisebestimmungen Für die Einreise nach Kroatien ist der Reisepass (3 Monate) oder Personalausweis (30 Tage) ausreichend.
Bei der Einreise über Land ist die grüne Versicherungskarte für Kraftfahrzeuge nicht mehr obligatorisch. Trotzdem ist es ratsam, diese mitzuführen, da es die Abwicklung bei Unfällen sehr erleichtert. Trailer sind, solange sie mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, durch die Versicherung des Zugfahrzeugs gegen Haftpflicht-Ansprüche versichert. Trotzdem ist eine eigene Haftpflichtversicherung für den Trailer schon deshalb zu empfehlen, weil Slowenien bei der Durchreise die grüne Versicherungskarte auch für Trailer verlangt. Die vorübergehende Einfuhr von Wassersportfahrzeugen aller Art ist ohne weitere Formalitäten möglich. Sie sind beim Grenzübertritt lediglich mündlich zu deklarieren und dürfen ausschließlich nur für private Zwecke benutzt werden. Verkauf, Vermietung etc. sind nicht zulässig. Anmeldepflichtig sind außerdem Tauchsportausrüstungen und nicht fest eingebaute Funkgeräte. Soll das vorübergehend eingeführte Wassersportfahrzeug über den Zeitraum des Urlaubs hinweg in Kroatien verbleiben, ist es unter Zollverschluss nehmen zu lassen. Zur Abwicklung dieser Zollformalitäten sind bestimmte Yachtclubs, Marinas und Hotelorganisationen berechtigt.
Die Einreise über See muss über einen der im folgenden genannten Häfen erfolgen: Umag, Porec, Rovinj, Pula, Rasa-Brsica, Rijeka, Mali Losnj, Senj, Maslenica, Zadar, Sibenik, Split, Ploce, Metkovic, Korcula, Dubrovnik und zusätzlich vom 1.4. - 30.10. Novigrad (Istrien), Sali, Soline, Primosten Ravni Zakan, Hvar, Ubli, Vis Hafen.
Alle Boote über 3m Länge, ferner alle Wassersportfahrzeuge mit einer Motor-Leistung von über 4 KW müssen bei einem Hafenamt (Lucka Kapetanija) oder seiner Zweigstelle (Lucka Ispostava) angemeldet werden.
Dabei sind vorzulegen:
- Personaldokumente der Besatzung
- amtliches Dokument, das die Eigentumsverhältnisse nachweist, z.B. Internationaler Bootsschein des DMYV.
- Sportbootführerschein See
- Crewliste: Für Boote, auf denen übernachtet wird und für die Crew kein Zimmernachweis vorliegt, ist eine Crewliste vorzulegen. Diese muss bei der Anmeldung bzw. Einklarierung beim Hafenamt erstellt werden. Wenn neue Personen hinzukommen, ist die Crewliste entsprechend zu aktualisieren. Die Personenzahl in der Crewliste ist auf die doppelte Personenkapazität des Schiffes begrenzt. Tagesausflüge müssen beim Hafenkapitän angemeldet und ggf. in die Crewliste eingetragen werden.
- ein Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge mit einer Motorisierung über 15 kW
- falls das Boot mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, müssen die entsprechen Dokumente (Zulassung und gültigesSprechfunkzeugnis mind. eines Crewmitgliedes) vorgelegt werden.
Bei der Anmeldung sind die Gebühren für die Schiffssicherheit und eine Leuchtfeuergebühr zu bezahlen. Die Anmeldebestätigung (Odobrenje) gilt für 1 Jahr und erlaubt beliebige Ein- und Ausreisen. Weiterhin ist eine Kurtaxe zu entrichten.
Vor der Ausreise ist eine Abmeldung im Hafen erforderlich, die an der Grenze vorgezeigt werden muss. Straßenverkehrsinformationen In Kroatien gelten europäische Verkehrsregeln. Falls nicht anders ausgeschildert, gelten folgende Höchstgeschwindigkeiten: Autobahnen 130 km/h Landstraßen 90 km/h Ortschaften 50 km/h PKW mit Anhänger 80 km/h Abblendlicht ist auch tagsüber vorgeschrieben. Es gilt die Gurtpflicht und ein Handyverbot am Steuer. Die Promillegrenze ist 0,0 Promille An einigen Autobahnen, Brücken und Tunnel müssen Gebühren bezahlt werden. Fast alle Tankstellen bieten die gängigen Treibstoffe an. Mietwagen können an Flughäfen sowie in großen Fremdenverkehrsorten ausgeliehen werden.
Führerscheine und andere Befähigungsnachweise In Kroatien besteht Führerscheinpflicht für alle Wassersportfahrzeuge mit Motorantrieb. Auch für die in Deutschland führerscheinfreien Motorboote unter 3,68 kW (5 PS). Es muss jeweils der Befähigungsnachweis vorhanden sein, der im Heimatland des Bootsführers für vergleichbare Gewässer vorgeschrieben ist. Wer kein nautisches Befähigungszeugnis (Bootsführerschein) besitzt, hat die Möglichkeit, beim Hafenamt eine kostenpflichtige Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung kann ein befristeter, nur für den Zeitraum des Aufenthalts gültiger, Befähigungsnachweis erstellt werden. Weiterhin gilt dieses Dokument nur in dem Gebiet, wo es erworben wurde und es kann nicht in Deutschland in einen Sportbootführerschein umgeschrieben werden. Dasselbe gilt für einen kroatischen Bootsführerschein (Certificate of Ability oder Boat Leader´s Licence of Competency), der nur in Kroatien anerkannt wird. Auf einem Charterschiff muss mindestens ein Crewmitglied über ein Funksprechzeugnis verfügen. Vereinfachte Prüfungen können bei jedem Hafenamt gegen eine Gebühr von ca. 40 Euro abgelegt werden.
Verkehrsvorschriften Positionslichter sind von Sonnenunter- bis Sonnenaufgang sowie bei unsichtigem Wetter zu führen. In Häfen ist das Baden und jede Art von schnellem Fahren verboten. Wellenreiten ist in engen Durchfahrten, die von der Berufsschifffahrt befahren werden, untersagt. Von diesen Schiffen muss mindestens 50m Abstand gehalten werden. Motor- und Segelschiffe dürfen einen Streifen von 50m vor der Küste nicht befahren. Das Schwimmen ist nur innerhalb abgegrenzter Zonen oder in einer Entfernung von weniger als 100m von der Küste erlaubt. Die Verschmutzung des Meeres und der Küste mit Abfällen, Verpackungen oder Öl ist verboten. Boote dürfen sich einem durch Bojen o.ä. abgegrenzten Strand nicht auf mehr als 50m, einem natürlichen Strand nicht mehr als 150m nähern. Rennboote, Boote mit Düsenantrieb oder Luftkissenboote dürfen sich nur bis auf 250m der Küste nähern, falls das Befahren der Gewässer generell erlaubt ist.
Wind- und Wetterverhältnisse Vor dem Auslaufen sollten unbedingt Informationen über die aktuellen Wetteraussichten eingeholt werden. Warnungen Einheimischer sollten ernst genommen werden, selbst wenn deren Prognosen unwahrscheinlich erscheinen. Die Wetterverhältnisse können in der Adria oft schnell wechseln.
Vorkommende Winde sind: BORA Richtung NNO bis ONO YUGO Richtung OSO bis SSO MAESTRAL Richtung SSW bis WNW
Bora und Yugo treten hauptsächlich in den kälteren Monaten von September bis April auf. Bora ist ein trockener, kalter und plötzlich aufkommender Wind, der vom Festland kommt und beim "Herunterfallen" an der die Küste Kroatiens säumenden Gebirgskette beachtliche Geschwindigkeiten erreicht. Yugo ist ein warmer, feuchter Wind, der häufig Regen mitführt. Der Yugo setzt langsam ein und weht besonders stark in der südlichen Adria. Der Maestral ist ein Schönwetterwind, der i.d.R. bei ruhigen Hochdrucklagen mittags einsetzt und am Abend abflaut. Auch im Sommer können in den Gewässern der Adria oft plötzlich jederzeit Stürme und vor allem Gewitter nicht zu unterschätzenden Ausmaßes auftreten. Wetterberichte Die Küstenfunkstellen strahlen täglich Seewetterberichte in kroatischer und englischer Sprache aus. Diese Berichte enthalten Angaben zur Wetterlage, Stationsmeldungen und die Vorhersage für die nächsten 24 Stunden. Die Ausstrahlungen erfolgen um (Zeitangaben in UTC; UTC + 1h = MEZ; MEZ + 1h = ME Sommerzeit):
Rijeka Radio UKW Kanal 24 - 05.35 14.35 19.35 Split Radio UKW Kanal 07,21,23,28,85 - 05.45 12.45 19.45 Dubrovnik Radio UKW Kanal 04,07 - 06.25 13.20 21.20
Außerdem strahlt Rijeka Radio auf Kanal 69, Radio Pula auf Kanal 73, Radio Split auf Kanal 67, Radio Sibenik auf Kanal 73 und Radio Dubrovnik auf Kanal 73 in der Zeit vom 1.5. - 1.10 ununterbrochen Wettermeldungen, auch in deutscher Sprache, aus. Vom 18. 6 - 16.9. werden täglich um 8.00 Uhr und 18.00 Uhr Ortszeit und werktags um 11.30 Uhr von Radio Zagreb in deutscher, kroatischer und englischer Sprache Wetterberichte auf Mittelwelle 790 und 840 kHz und auf UKW 90.5, 96.1, 98.5, 98.9 MHz gesendet. Der amtliche kroatische Seewetterbericht wird in der Saison von den Marinas für den jeweiligen Tag in kroatischer, englischer und deutscher Sprache ausgehängt. Nautische Warnnachrichten, bei denen Informationen über Schifffahrtsbehinderungen, Ausfall von Leuchtfeuern, Sperrzonen, etc. bekannt gegeben werden, werden jeweils im Anschluss an den Seewetterbericht von den Küstenfunkstellen ausgestrahlt. Treibstoff Die Treibstoffversorgung bereitet weder an den Straßen noch in den Häfen irgendwelche Schwierigkeiten. In folgenden Häfen sind Tankstellen am Wasser vorhanden (von Nord nach Süd): Umag, Novigrad, Porec, Vrsar; Rovinj, Pula, Veruda Marina, Cres Marina, Opatja, Zurkovo, Mali Losinj, Krk Hafen, Rab Hafen, Crkvenica, Novi Vinodolski, Novalja, Zadar Hafen, Sukosan Marina, Biograd, Preko Fährpier, Triluke, Hramina, Jezera Marina, Vodice Marina, Sibenik, Kremik Marina, Trogir Marina, Split Haupthafen, Rogac, Milna Marina, Vrboska Marina, Bol, Supetar, Makarska, Krizna Luka, Vela Luka (Korcula), Korcula Ost, Dubrovnik Orsan Yachtclub, Dubrovnik-Komolac Marina, Vis, Plocè, Trpanj, Lastovo/Ubli.
Funkanlagen Für die Einfuhr von fest eingebauten UKW- und Grenzwellenanlagen bestehen keine formalen Beschränkungen. Sie müssen jedoch im Heimatland zugelassen sein, und der Benutzer muss über ein gültiges UKW-Sprechfunkzeugnis verfügen. Die Benutzung von Handtelefonen (Handys) ist erlaubt und funktioniert fast überall.
Sicherheitsausrüstung Entgegen früherer Vorschriften ist für ausländische Yachten jetzt die gleiche Sicherheitsausrüstung für Kroatien obligatorisch wie im Heimatland vorgeschrieben. Für Deutsche sind somit keine verpflichtenden Richtlinien vorhanden. Die Erfahrung zeigt aber, dass ausreichend schwere Anker, genügend lange Leinen und starke Festmacher mit an Bord sein sollten. Zudem sollte die Erste-Hilfe Ausrüstung überprüft und den Erfordernissen angepasst werden. Eine ausreichende Anzahl Rettungswesten u.ä. sollten zum untersten Standard gehören. Signalpistolen sind bei der Einklarierung anzugeben. Der Europäische Feuerwaffenpass ist zwingend vorgeschrieben.
Sperrgebiete Ein Teil der kroatischen Küstengewässer ist besonders geschützt. Für das Ankern und Übernachten gibt es in diesen Nationalparks Sonderregelungen.
I. Gebiet um die Insel Brioni. II. An der Westküste Istriens ist der Limski-Kanal gesperrt. III. Kornati - Nationalpark: Hier darf nur in einigen wenigen Buchten übernachtet werden. Meeresverschmutzung ist hier strengstens verboten. Das Befahren des Nationalparks Kornati ist gebührenpflichtig. Eintrittskarten für einen Tagesbesuch erhält man in den Marinas Betina, Kornati, Hramina, Kremik, Frapa, Mandalina und Zadar. Bei einer Bootslänge bis 9 m = 120 Kuna, bis 11 m = 150 Kuna. Beim Nachlösen der Eintrittskarte innerhalb der Kornaten erhöht sich der Preis um 70 %. IV. Sonstige Gebiete sind durch Hinweistafeln am Ufer und durch Bojen gekennzeichnet.
Tauchen und Fischen Das Tauchen ist genehmigungspflichtig. Die Erlaubnis ist bei der Gemeinde oder Polizei zu beantragen. Die Stellen, an denen sich Taucher befinden, müssen durch eine rote Boje mit einem Mindestdurchmesser von 30 cm oder einer Tauchflagge (orangefarbenes Rechteck mit einer weißen Diagonallinie oder durch die Flagge A des internationalen Signalalphabets gekennzeichnet sein. Es gibt eine Reihe von Sperrzonen, an denen Tauchen verboten ist. Eine genaue Auflistung dieser Zonen erhalten Sie bei der Kroatischen Zentrale f. Tourismus. Die Adresse finden Sie im Anhang. Für das Fischen ist eine Genehmigung erforderlich, die in den Touristikbüros derjenigen Gemeinde, in der gefischt werden soll, beantragt werden muss.
Wichtige Telefonnummern Vorwahl von Deutschland nach Kroatien: 00385 Vorwahl von Kroatien nach Deutschland: 0049 Ärztlicher Notdienst: 94 Polizei: 92 Feuerwehr: 93 Pannendienst: 987 Kroatien verfügt über ein dichtes Mobilfunknetz, auch auf den Inseln. Diplomatische Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland - HR - 10000 Zagreb, Uliea grada Vokovara Telefon (0 03 85) 41-51 92 00, Fax (0 03 85) 41-51 80 70
- HR - 21000 Split / Kroatien, Obala Hrvatskog narodnog preporada 10 Telefon (0 03 85) 21-36 21 14, Fax (0 03 85) 21-36 21 15
Infostellen in Deutschland Kroatische Zentrale für Tourismus Karlsruher Straße 18 60329 Frankfurt Telefon: (0 69) 23 85 35 - 0 Fax: (0 69) 23 85 35 - 20 e-mail: kroatien-info@gmx.de
Informationen im Internet:
www.mmtpr.hr (nur in Englisch)
www.kroatien.hr
Fachliteratur Dr. H. Schmidt / E.W. Barth Hafenhandbuch Mittelmeer III A Adria Nord, italienische Küste bis S. Benedetto del Tronto, slowenische und kroatische Küste bis Privlaka, Inseln bis einschließlich Premuda Herausgeber: Nautik Verlag, München
Dr. H. Schmidt / E.W. Barth Hafenhandbuch Mittelmeer III B Adria Süd, italienische Küste bis südl. S. Benedetto del Tronto bis Maria de Lèvca, Ostküste der Adria, südl. Privlaka bis zur albanischen Grenze und vorgelagerte Inseln Herausgeber: Nautik Verlag, München
Peter Kleinoth Dalmatiens Küsten aus der Luft - mit Istrien Häfen - Buchten - Ankerplätze Herausgeber Delius Klasing Verlag, Bielefeld
Häfen und Ankerplätze Istrien und Dalmatien Mehr als 130 Häfen und Buchten Herausgeber: Delius Klasing Verlag, Bielefeld
Küstenhandbuch Nordadria Häfen, Marinas, Ankerplätze. Die nördliche Adriaküste ist schön wie eh und je; Slowenien und Kroatien freuen sich auf Bootsurlauber. Herausgeber: Edition Maritim GmbH, Hamburg
Karl-Heinz Beständig Kroatien - 808 Häfen und Buchten 116 Seiten Herausgeber: Eigenverlag
Seekarten der einzelnen Reviere sind bei der Bade & Hornig GmbH, Hamburg erhältlich
Impressum Herausgeber: Deutscher Motoryachtverband e.V. Vinckeufer 12 - 14 47119 Duisburg Telefon (02 03) 80 95 80 Telefax (02 03) 8 09 58 58
Redaktion Walter Cremer Tel.: (02381) 40 38 55 e-mail: crebu@arcor.de
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