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Italien

Vorwort
Mit den Augen eines Skippers gesehen, sind die ständig in italienischen Gewässern beheimateten Bootsfahrer zu beneiden. Sie haben alles, was sich ein aktiver Wassersportler wünschen kann. Es gibt eine Vielzahl von abwechslungsreichen Binnenrevieren, ob im Hintergrund die steilen Alpen oder eine flache Landschaft im "südlichen Oberitalien", an dessen Grenze sich dann rund um Italien das Mittelmeer und die Adria anschließen. Darin befinden sich herrliche Inselwelten, und die Krönung ist der blaue Himmel mit strahlendem Sonnenschein.

Italien bietet Ihnen alles: Hervorragende Törnmöglichkeiten, kulturelle und kulinarische Leckerbissen, eine vielfältige und herrliche Landschaft. Kurzum, hier findet jeder etwas von dem, was er sich wünscht, um den Alltagsstress zu vergessen.

Nicht ohne Grund steht Italien seit eh und je an der Spitze der beliebtesten Urlaubsländer. Wer einmal in "Bella Italia" Urlaub machte, den zieht es immer wieder dort hin. Rund 9000 km Küste verführen zu Ausflügen und Hafenwanderungen.

Als Beispiel sind die schönen Lagunen von Venedig und Marano und deren wunderbare Befahrmöglichkeiten über die alten Han­dels­kanäle zu nennen. Hier werden Fahrten von z.B. Aprilia direkt nach Triest und Venedig, sowie weiter ins Binnenland über die kleinen Flüsse ein Erlebnis.

Als Ausgangspunkt für größere Törns in die Ägäis bietet sich Süd­italien geradezu an. Selbst Eigner mit kleineren Yachten und Schlauch­­bootfahrer sind von hier in die Türkei und nach Grie­chenl­and gestartet.

Eines aber müssen wir Ihnen ans Herz legen. Auch wenn Sie nur zu einem "kleinen Mittelmeer- oder Adriatörn" in See stechen, Grundvoraussetzung muss eine sehr intensive und verantwortungsvolle Vorbereitung und Ausrüstung Ihres Bootes sein. Die vielen Unfälle beweisen immer wieder, wie leichtsinnig so mancher auf große Fahrt ging. Nicht ohne Grund sind die italienischen Sicherheitsvorschriften so umfangreich! In der Vielzahl der bedauerlichen Unfälle sind es immer wieder die Eigner von kleineren Yachten und Sportbootfahrer, welche das Schicksal herausfordern. Mangelnde navigatorische Kenntnisse, Fehleinschätzung der Wetterverhältnisse, unzureichende Ausrüstung, Selbstüber­schätzung der persönlichen und technischen Leistung des Gefährts, Fehlverhalten bei "plötzlichen" Wetterveränderungen und vieles mehr sind die häufigsten Ursachen.

Charakteristisch für das Mittelmeer ist die ungeschützte Küste und in der Adria die heftigen Fallwinde der "Bora". Wenn auch die Distanzen zwischen den jeweiligen Häfen nicht allzu groß sind, bedenken Sie, dass in Hafennähe die Gefahren oft weitaus größer sind als draußen auf dem Meer. Windsee und hohe Dünung bauen Brecher von respektablem Ausmaß auf und so mancher hat den schützenden und rettenden Hafen nicht mehr erreicht, obwohl er schon kurz vor der Einfahrt stand.

Welche Sicherheitsausrüstung für Ihre Yacht sinnvoll ist, hängt vom Revier und Ihren Plänen ab. Eine seetüchtige Crew ist genauso Bedingung wie die nautische Ausrüstung. Die Beschaffung von Hafenhandbüchern und des notwendigen Kartenmaterials darf nicht vom Geldbeutel abhängen, da diese immer auf dem neuesten Stand sein sollten.

Unsere Broschüre soll Ihnen die Voraussetzung für einen erlebnisreichen und unbeschwerten Urlaub schaffen. Sie dient als Hin­weis dafür, wo Sie die notwendigen Utensilien erhalten und welche allgemeinen Vorschriften zu beachten sind.

Italien ist ein reizvolles Revier für alle Kategorien des Bootssports. Es ist ein Land mit sehr vielen und unterschiedlichen Vorschriften, es ist aber auch ein Land, wo sie keinen Hafen finden werden, in dem nicht eine sehr hilfsbereite Mannschaft an Land steht. Italien bietet große Freiheiten, aber die kontrollierenden Beamten nehmen ihre Aufgabe sehr genau und reagieren entsprechend, wenn der Begriff "Freiheit" mit der "Freiheit in der Auslegung der Vor­schriften" gleichgesetzt wird. Es ist uns kein Land bekannt, das über einen so empfindlichen Bußgeldkatalog verfügt, wie es hier der Fall ist. Und wenn Sie schon mal in die Mühlen der Justiz geraten sind, dann schimpfen Sie erst dann über die ungerechte Behandlung, wenn Sie ganz ehrlichen Herzens geprüft haben, ob der Grund nicht doch bei Ihnen selbst lag.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Crew einen erholsamen und erlebnisreichen Urlaub im Sinne eines alten Spruches:

"Das Reisen will uns eines lehren -
das Schönste bleibt stets heimzukehren".

Ihr Deutscher Motoryachtverband

Allgemeine Hinweise...
...Geschwindigkeits- und Uferbegrenzungen sowie auf die Fahrt­genehmigung. Da es den Gemeinden an einem öffentlichen oder privaten Gewässer freigestellt ist, eigene Verordnungen zu erlassen, könnte es durchaus sein, "dass erst gestern" eine neue Verordnung verabschiedet wurde.

Der Motorbootfahrer wird feststellen, dass "ausgerechnet hier, an diesem schönen Fleckchen Erde das Motorbootfahren verboten ist", und umgekehrt geht es selbstredend auch den Seglern, wobei die Segler aber auf Italiens Seen viel mehr Möglichkeiten haben. Die unzähligen Stauseen in Alpennähe gehören ihnen. Werden die "Flautenschieber" benutzt, gelten sie als Motorboote und haben sich demzufolge nach diesen Gesetzen zu verhalten. Es ist also durchaus möglich, dass ein Segelboot dann erst gar nicht auf einem der Seen zugelassen wird. Die meisten Seen sind nur mit Motoren bis max. 4 PS befahrbar, wobei auf dem Kalterer See und dem Lago di Bracciano keine Motorboote zugelassen sind. Der Lago di Idro ist auf max. 10 PS beschränkt.

Für das Befahren von Flüssen ist zu beachten, dass sie meist sehr versandet sind und daher nur geringen Tiefgang haben. Während der Hochwasserzeit ist die Strömung sehr stark und die Motorisierung des Bootes ist ausschlaggebend für einen Flusstörn.
Fahrten auf dem Po, seinen 12 Zuflüssen und dem Mündungs­delta sollten Sie nicht ohne ausreichende Fahrwasserkenntnisse unternehmen, wenn auch die Strecken sehr gut mit Schiff­fahrtszeichen ausgeschildert sind.

Im Bereich des Po und des Po-Deltas gelten die Bestimmungen des Küstenbereiches, ebenfalls in Bezug auf Ein- und Ausreise­bestimmungen!

Zu einem besonderen Erlebnis zählen Lagunentörns rund um Venedig. In jedem Fall müssen Sie sich schon bereits bei der Törnplanung ausführliche Navigationsunterlagen beschaffen.

In Italien sind Tradition und gute Umgangsformen von großer Bedeutung. Auch dann, wenn Sie frei von allen zivilisatorischen Zwängen Urlaub machen, ist unbedingt zu vermeiden, dass Sie nur in Badebekleidung den Hafenkapitän "ansteuern".

Gesetzliche Vorschriften
Zulassungspflicht und Kennzeichnungspflicht


Bootsdokumente
Für alle Boote, gleich welcher Nationalität, gilt eine Zulas­sungs­pflicht und eine Kennzeichnungspflicht.
Für den Nachweis der "Kennzeichnung oder Registrierung" des Bootes unter deutscher Flagge wird der Internationale Boots­schein (IBS) des Deutschen Motoryachtverband anerkannt.

Sie ersetzen allerdings nicht die in Italien vorgeschriebene "Zulassungspflicht".

Vor dem Einsetzen des Bootes ist daher die nächstgelegene "Inspettorato della Motorizzazione Civile" oder "Capitaneria di Porto" aufzusuchen, um die vorgeschriebene Zulassung zu bekommen.

Eigner, die keinen ständigen Wohnsitz in Italien haben, können unter italienischer Flagge fahren, d.h. das Boot in Italien zulassen, wenn sie eine Adresse einer in Italien ansässigen Person oder die Adresse des zuständigen Konsulates bei der Zulassung angeben. In diesem Falle gelten dann die italienischen Gesetze und Vorschriften.

Führerscheine/Patente
Italien hat Führerscheinpflicht für jedes Revier. Die Führerscheine des Heimatlandes werden anerkannt, sofern sie mit den italienischen Vorschriften übereinstimmen; sie sind an Bord mitzuführen.

Beispiele:
Küstengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein See
Binnengewässer = Amtlicher Sportbootführerschein Binnen

Das Bodenseeschifferpatent und die Segelscheine werden ebenfalls anerkannt.
Im ehemaligen Jugoslawien oder in Kroatien und Slowenien erworbene und ausgestellte Führerscheine werden nicht anerkannt!
Für Boote, die unter italienischer Flagge fahren, gelten die italienischen Führerscheinvorschriften.

Versicherungspflicht
Boote mit mehr als 4 kW (drei italienische Steuer-PS) unterliegen der Versicherungspflicht in der Haftpflicht. Beantragen Sie bei bestehender Haftpflichtversicherung rechtzeitig bei Ihrer Ver­sicherungsgesellschaft die "Versicherungsbestätigung" (auch blaue Versicherungskarte genannt) für Italien. Auch sie ist ständig an Bord mitzuführen.

Mindestdeckungssumme = 766.938 Euro
Deutsche Policen werden meist mit 1 Mio Euro abgeschlossen und sind daher in jedem Fall ausreichend. Eine Aus­lands­kasko­versicherung kann nur im Heimatland abgeschlossen werden.

Das Risiko Wasserski muss extra versichert werden.

Für Boote, die als Transitgut auf einem Trailer oder Transporter Italien passieren, ist kein Versicherungsnachweis erforderlich. Sie dürfen dann aber auf keinen Fall Ihr Boot in italienischen Ho­heits­gewässern zu Wasser lassen.

Zuwiderhandlungen werden mit hohen Geldbußen und Haftstrafen geahndet.

Personalpapiere
Es genügt der Personalausweis oder Reisepass für jede an Bord befindliche Person.

Zollbestimmungen
Seit Inkrafttreten des Europäischen Binnenmarktgesetzes im Jahr 1993 können Staatsangehörige eines EU-Landes ihre Boote unbefristet in Italien stationieren oder benutzen. Voraussetzung ist, dass das Boot im Heimatstaat registriert oder gekennzeichnet ist. Weiterhin muss für eine abgabensteuerfreie Einfuhr oder Statio­nierung die Grundvoraussetzung erfüllt sein, indem das Boot beim Kauf oder Erwerb im Erwerbsland versteuert wurde, d. h. die dort geltende Mehrwert- oder Umsatzsteuer bezahlt wurde.
Dieser Bestimmung unterliegen alle Wassersportfahrzeuge, welche nach dem 1.1.1985 in Betrieb genommen wurden. Geschah dies vor dem 1.1.85 aufgrund der damals geltenden Bestim­mun­gen, so muss das Boot entweder im Heimatland oder bei der Einfuhr in ein anderes EU-Land, in diesem Falle Italien, nach den geltenden Steuergesetzen und der Höhe der italienischen Mehr­wertsteuer nachversteuert werden. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem geschätzten Zeitwert zum Zeitpunkt der Nach­versteuerung.

Seit dem Wegfall der Zollgrenzen innerhalb der EU gibt es die Zollaußengrenze, d. h. an den Binnengrenzen zwischen den einzelnen Ländern werden keine Zollkontrollen mehr durchgeführt. Bei Einreise über See passieren Sie die Zollaußengrenze und müssen im ersten Hafen, den Sie anlaufen, einklarieren.

Boote mit festem Liegeplatz in Italien
In allen Marinas, ob privat oder kommunal bzw. staatlich, wird vom italienischen Fiskus auf die Liegeplatzgebühr eine Mehrwertsteuer (IVA) erhoben.

Meist ist diese Steuer bereits in der Liegeplatzgebühr enthalten, so dass darauf in der Gebührenordnung erst gar nicht hingewiesen wird. Dies ist auch so lange für den Skipper uninteressant, wie er nicht separat zur Liegeplatzgebühr von der Marina zur Zahlung der IVA aufgefordert wird. Viele Marinas werben mit dem Slogan "bei uns ist keine IVA zu zahlen", was jedoch nicht richtig ist.

Italienreisende oder Liegeplatzinhaber können sich gegen diese Steuer nicht zur Wehr setzen. Sie ist italienisches Gesetz und deshalb zu zahlen!
Inhaber von festen Liegeplätzen (oder Personen, die ihren Platz privat untervermieten) sollten sich bei der Hafenverwaltung erkundigen, ob sie die Steuer an den Staat abführt, damit Sie nicht evtl. persönlich vom Fiskus zur Kasse gebeten werden.

Aufenthaltsgebühren
Seit Ende Mai 1989 ist die "Tassa di Stazionamento" (Aufent­haltssteuer) für Fahrten in Küsten- und Binnengewässern nicht mehr zu bezahlen.

Einige Städte und Gemeinden erheben, wie in allen Ländern üblich, eine "Kurtaxe". Diese sind jeweils gemäß den örtlichen Gebührenerhebungen zu entrichten. Auskünfte erhalten Sie in den jeweiligen Hafenverwaltungen.

Geschwindigkeits- und Fahrtbeschränkungen
Wie erwähnt, gelten in Italien keine einheitlichen Vorschriften. Die regionalen Bestimmungen sind bei der örtlichen Behörde - vor dem Zuwasserlassen - einzuholen.

Die 6 sm-Beschränkung für Boote unter 20 PS, ausgenommen Gardasee, gilt nicht mehr.

Sicherheitsausrüstung
ausgenommen Gardasee
Grundregel für seemännische Sorgfaltspflicht ist die Sicher­heits­ausrüstung. Es bedarf wohl kaum eines Hinweises, dass hiervon das Leben eines Jeden an Bord abhängt.

Das italienische Sportbootgesetz besagt, dass die Sicher­heits­ausrüstung auf Sportbooten den einschlägigen Bestimmungen des Heimatlandes entsprechen muss.

Die deutschen Bestimmungen liegen weit unter den für italienische Staatsbürger vorgeschriebenen Mindestvorschriften. Aus diesem Grunde empfehlen wir im eigenen Interesse, die italienischen Vorschriften einzuhalten. Siehe hierzu die Tafel der "Guardia Cos­tie­ra", herausgegeben im Jahr 2000, neueste Fassung.

Es sollte ein Sachkundenachweis über den Umgang mit Seenotsignalmittel vorhanden sein. Mitgeführte Seenotsignalmittel sind lt. Gesetz grundsätzlich unter Verschluss zu halten! Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass die Signalmittel nicht ordnungs­ge­mäß verschlossen waren, besonderer Augenmerk wird auf die Leuchtpistolen gelegt, kann es zu Problemen kommen. Der Beam­te kann möglichenfalls das italienische Waffengesetz anwenden. Der Sachkundenachweis würde dann als Waffenschein gewertet und zur erheblichen Entspannung beitragen.

Tankstellen
Auf den Binnengewässern gibt es nur vereinzelte Ausnahmen, wo das Bunkern direkt am Wasser möglich ist. Straßentankstellen sind auch nicht immer in der Nähe, so dass ausreichende Vorsorge mittels Reservekanister dringend angeraten wird.

Tauchen und Angeln
Taucher haben die blau/weiße Flagge >>A<< des Internationalen Flaggenalphabetes zu setzen. Über evtl. Sperrgebiete haben Sie sich vor Ort zu erkundigen.

Die Angelerlaubnis ist von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Generell ist eine Genehmigung bei den örtlichen Behörden einzuholen. Gleichzeitig erhalten Sie auch dort weitergehende Vor­schriften, die einzuhalten sind. Diese können Sie beim örtlichen "Municipio" erfragen.

Wasserski und Surfen
Wasserskifahren und Surfen ist nur am Tage und bei guter Sicht erlaubt. Das Zugboot muss mit zwei Personen besetzt sein, und der Skiläufer muss ständig beobachtet werden. Ferner muss eine vorschriftsmäßige Anhängevorrichtung für die Leine installiert und eine Bordapotheke vorhanden sein. Vom Skiläufer bzw. Surfer muss eine Schwimmweste getragen werden. Ein Rückspiegel ist Pflicht!

Der Sicherheitsabstand zwischen Boot und Skiläufer muss 12 m betragen; der Abstand zu anderen Booten und Badezonen muss 300 m betragen, nur zum Meer ohne Badezonen muss der Ab­stand 200 m betragen.
Verboten ist das Wasserskilaufen/Surfen in Badegebieten, Hafen­einfahrten, auf gleichem Kurs wie die Berufsschifffahrt und in regional gesperrten Gebieten. Genaue Auskünfte erteilt die zu­ständige "Capitaneria di Porto" oder Polizeidienststelle.

Crewwechsel und Vercharterung
Der private Crewwechsel ist erlaubt.
Er ist unverzüglich bei der Hafenbehörde anzumelden.

Die gewerbliche Vercharterung und der Verkauf von Booten sind nur dann gestattet, wenn das Boot ordnungsgemäß nach Italien eingeführt und verzollt wurde, d. h. nur dann, wenn das Boot unter italienischer Flagge läuft.

Charterern sei dringend angeraten, sich genauestens vor Abschluss eines Chartervertrages darüber zu erkundigen, ob die italienischen Gesetze eingehalten sind. Die Überprüfung von Crewwechsel und Charter erfolgt sehr genau!

Sonstige Bestimmungen
Auf deutschen Booten sollten die Nationalflagge und die Flagge des Gastlandes nicht fehlen, da sonst empfindliche Geldstrafen drohen! Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass nur die Farben Schwarz-Rot-Gold in Frage kommen. Flaggen mit dem Bundesadler in der Mitte, Bundeslandesflaggen oder besondere Flaggen mit dem Landeswappen oder mit dem Europaemblem im schwarzen Feld sind ungültig. Besonders Flaggen mit dem Bun­des­adler werden als Behördenemblem angesehen und bei einer Privatyacht als Verstoß gewertet und entsprechend empfindlich geahndet. Das Schlimmste was passieren kann ist, wenn ein Skipper die ehemalige Kaiserlicher Reichskriegsflagge führt. Diese wird sehr oft mit der ehemaligen nationalsozialistischen Flagge verwechselt. Generell ist das Führen derartiger Symbole geschmacklos und dem Gastland gegenüber unverschämt. Der Bootseigner muss mit einem längeren Gefängnisaufenthalt rechnen und dass zusätzlich sein Boot an die Kette gelegt wird.

Für Tiere ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, höchstens 30 Tage alt und ein Tollwutimpfzeugnis, höchstens 11 Monate - mindestens 20 Tage alt, mitzuführen.

CB-Geräte mit der Zulassungsnummer CEPT-PR 27 D und CEPT PR 27 D-FM dürfen mit italienischer Zulassungsgenehmigung betrieben werden. Anträge auf Zulassungsgenehmigung müssen frühzeitig vor Reiseantritt bei der Amministrazione delle Poste e delle Telecommunicazione, Direzione Centrale Servizi Radionel­lectrici Divisione VI Viale Europa, I-00100 Roma beantragt werden.
Jedes andere Gerät, auch ein Autotelefon ist ohne Zulas­sungs­urkunde, verboten. Sollte es fest eingebaut sein, so muss es unter sicherem Verschluss an Bord genommen werden.

UKW-Geräte (See- und Binnen) müssen ordnungsgemäß beim Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) zugelassen sein. Die Genehmigungsurkunde ist an Bord mitzuführen, ebenso ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis.

Trailerbestimmungen

Geschwindigkeitsbegrenzungen
Für alle Kfz (einschl. PKW-Gespanne, Bootstransporter und Wohnmobile) gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen:
Autobahnen     90 km/h
Landstraße     80 km/h
Innerorts         50 km/h

Betriebserlaubnis und/oder Zulassungspapiere sind mitzuführen.

Grüne Versicherungskarte
Für PKW und Trailer (mit gleichem Kennzeichen wie Kfz) sowie Bootstransporter sind jeweils die grüne Versicherungskarte mitzuführen. Im Falle eines Unfalles können Sie damit rechnen, dass ihr Gespann beschlagnahmt wird, wenn keine grüne Versicherungs­karte vorliegt. Ebenfalls drohen hohe Geldbußen.

In Italien zugelassene Kfz unterliegen anderen Haftpflicht-Versicherungsbedingungen und -grenzen als in Deutschland. Aus diesem Grunde wird jedem Italienurlauber angeraten, eine Kurz-Kasko-Versicherung während des Urlaubes abzuschließen.

Zur besonderen Beachtung:
Versicherung:
Sollten Sie für Ihr Gespann eine Sondergenehmigung beantragen müssen, so achten Sie darauf, dass Sie alle Auflagen erfüllen, da sonst die Haftpflichtversicherung von der Leistung frei ist. Lassen Sie sich sicherheitshalber von Ihrer Versicherung eine Bestätigung über den Versicherungsschutz zukommen.

Wichtig :
In Italien ist die Mitnahme von Benzin in Reservekanistern in Kraftfahrzeugen generell verboten.

Dachtransporte
Nach italienischem Gesetz dürfen Dachtransporte nur dann durchgeführt werden, wenn die Ladung:
über die vordere Kante nicht hinausragt und hinten keine Überschreitung von 3 % der Gesamtlänge des Kfz erfolgt.

Die Ladung muss mit einem weißen Schild (50 x 50 cm) und rotem, selbstleuchtenden, diagonalem Strich gekennzeichnet sein.

Trailermaße
einachsig:
max.     6,00 m Länge;
2,30 m Breite;
4,0 m Höhe;
6 t Gewicht;
14,0 m Gespannlänge
zweiachsig:
max.     7,50 m Länge;
2,50 m Breite;
4,0 m Höhe;
12 t Gewicht
15,5 m Gespannlänge

Erfahrungsgemäß werden in Deutschland zugelassene Gespan­ne/Trailer von 2,50 m Breite und 18,0 m Länge nicht beanstandet.

Transporte mit Übermaßen
Sobald Sie vorgenannte Maße überschreiten, kann es für Sie problematisch werden. Warum? Wenn Sie der italienischen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, können Sondergenehmigungen über die Straßenverkehrsbehörde ANAS, mit Sitz in der jeweiligen Provinzhauptstadt, oder bei den Autobahngesellschaften beantragt werden. Andernfalls bleibt Ihnen der teurere Weg über Agenturen nicht erspart.

Bei einer Breite von mehr als 3,00 m ist zusätzlich Polizei­beglei­tung vorgeschrieben. Aufgrund der dadurch noch zusätzlichen Kosten wäre sicher ein Transport durch ein kommerzielles Unter­nehmen ratsam.

Der Genehmigungsantrag bei ANAS sollte mindestens 4 Wochen vorher gestellt werden, bei der Polizei sogar noch früher.

Bitte denken Sie aber keinesfalls daran, evtl. ohne Sonder­ge­nehmigung zu fahren. Sehr empfindliche Strafen und Beschlag­nahmung sind die Folge!

Für einen Antrag sind einzureichen:

1.     Genaue Beschreibung des Zugfahrzeuges oder Transporters
2.     Fotokopie des Kfz-Scheines
3.     Adresse des Besitzers mit Telefonnummer
4.     Skizze über Länge x Breite x Höhe des Zugfahrzeuges oder Transporters und die Angaben über die Überbreite
5.     Bescheinigung über das Gewicht des Fahrzeuges (nur eine Kopie des Kfz-Scheines reicht nicht aus)
6.     Genaues Datum über den Hin- und Rücktransport
7.     Genaue Angaben der vorgesehenen Reiseroute über die Gesamtstrecke
Für die Antragstellung fordern Sie bitte das hierfür speziell vorgesehene Antragsformular an. Es ist in zweifacher Ausfertigung und per Einschreiben einzureichen. Vergessen Sie bitte nicht, sich die Gebühren nennen zu lassen!

Staats- und Provinzstraßen
Strecken:
- Grenze Coccau -Tarvisio bis Lignao
ANAS Uff. Transporti Speciali
Via Fabio Savero 54
I-34100 Triest

- Pisa - Livorno - Piombino - und Firenze - Siena - Grosseto -
Porto S. Stefano
ANAS Compartimento viabilita'
Toscana Uff. Transporti Speciali
Viale die Mille 36
I-50100 Firenze

- Rom - Latina -Terracina - Gaeta und Rom - Anzio oder Rom - Fiumicino
ANAS Compartimento viabilita'
Lazio, Uff. Transporti Speciali,
Via Monzambano 10
I-00180 Roma

Sammelgenehmigungen für alle Provinzen erhalten Sie an den Grenzübergängen
Chiasso: Societa Autostrade Direzione II Tronco, Uff. Transporti Speciali, Casella
Postale 26, Via della Polveriera 9, I-20026 Novate Milanese

Brenner: Autostrada del Brennero, Uff. Transporti Speciali, Via Berlino 10,I-38100 Trento

Coccau/Tarvisio:
Autovie Venete S.p.A. Uff. Transporti Speciali, Casello Autostradale
Palmanova, I-33150 Bagnaria Arsa/DU

Gegen Honorar beantragen auch Agenturen die benötigten Sondergenehmigungen. Es dürfte trotz Sondergebühren der einfachste und schnellere Weg sein, denn erst an der Grenze eine Sondergenehmigung einzuholen, könnte kostbare Urlaubszeit kosten. Wenden Sie sich daher rechtzeitig z.B. an:
KOM-Service Markus Kompatscher,
Via Macello 29, I-39100 Bozen -
Tel. (00 39) 4 71 98 17 90,
Fax (00 39) 4 71 98 17 76
oder
Plose ATE, Area de Servizio Plose Ovest, Autostrada del Brennero,
I-390040 Varna -
Tel. (00 39) 4 72 80 11 80

Sonstiges

Telefongespräche
Vorwahlnummern:
- von Italien nach Deutschland lautet:
00 49
- von Deutschland nach Italien:
00 39
Telefonieren in Postämtern (geöffnet während der üblichen Ladenöffnungszeiten) ist kostengünstiger.

Wichtige Rufnummern in Italien
Polizei= 112
Notarzt / Notruf = 113 (soccorso intervento)
Pannenhilfe= 116 (soccorso Autostradale)
Rettung auf See und Strand= 1530

Vorschriften und Sonderbestimmungen für den Gardasee sowie für die Provinzen Lombardei und Venezien

Verkehrsvorschriften

Motorboote dürfen nur mit einem Mindestabstand von 500 m zum Ufer fahren. Im Golf von Salo gelten 200 m Abstand. Gegenüber anderen Booten, insbesondere von Berufs- und Fischerei­fahr­zeugen, ist ein Abstand von 100 m zu halten.

Höchstgeschwindigkeiten
am Tage: 20 kn = 37 km/h
bei Nacht: 5 kn = 9 km/h

Die An- und Abfahrt zur Anlegestelle soll nur im 30º Winkel erfolgen und 3 kn = 5 km/h nicht übersteigen.

Das Anlegen an öffentlichen Stegen ist verboten.

Vorfahrtsberechtigt ist immer das größere Boot.

Surfer müssen Schwimmwesten tragen sowie die vorgesehenen "Startgassen" benutzen. Das Surfen ist nur am Tage - eine Stunde nach Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang - und bei guter Sicht erlaubt. Es dürfen weder Tiere noch eine zweite Person auf dem Brett sein.

Wasserski darf nur außerhalb der Sicherheitszonen und in der Zeit von 8 - 20 Uhr gelaufen werden. Auch hier sind die genehmigten Startbahnen und Strecken zu benutzen. Innerhalb der genehmigten Stellen kann die Höchstgeschwindigkeit von 20 kn beim Skilaufen überschritten werden.
Darüber hinaus muss ein Wasserski-Zugboot, zusätzlich zur Sicherheitsausrüstung, erfüllen:
1.     Rückwärtsgang und Leerlauf
2.     Rückspiegel
3.     Bordapotheke (wasserdicht und schwimmfähig)
4.     Rettungsring
5.     Es dürfen nur zwei schwimmkundige Personen (Fahrer und Aufsichtsperson) an Bord sein
6.     Es darf nicht mehr als ein Skiläufer gleichzeitig gezogen werden

Tauchen: Nur mit Begleitboot und Taucherboje mit roter Flagge.

Natur- und Umweltschutzbedingungen sind in besonderer Weise zu beachten. In ausgewiesenen Naturschutzgebieten ist ein zusätzlicher Sicherheitsabstand von 500 m zu halten.

Boote dürfen nur an Tankstellen betankt werden.

Vor dem Zuwasserlassen ist das Unterwasserschiff zu reinigen.

Segelboote über 6,0 m Länge müssen mit Motorkraft in Häfen ein- und auslaufen.

Achtung:
Für kleine Sportboote sind die Auflagen für an Bord befindliche Sicherheitsausrüstung, die den Bestimmungen "Küste" entsprechen, kaum erfüllbar.
Daher stellt die Geschäftsstelle des DMYV für IBS-Inhaber eine Bescheinigung "Certificato" dahingehend aus, dass Sie sich selbst einer Fahrtbeschränkung innerhalb 3 sm unterziehen. Somit unterliegen Sie den Sicherheitsausrüstungs-Bestimmungen der Kategorie "innerhalb 1 sm vor der Küste".

Bei Niedrigwasser sind die meisten Slipstellen nicht befahrbar!

Der nördliche Teil des Sees ist für Motorboote gesperrt. Die Grenze verläuft ca. 5 km südlich der Städte Riva und Torbole und ist sehr schwer auszumachen.
Die Gemeinden am See sind berechtigt, zusätzliche Beschränk­ungen zu erlassen.

Aufenthaltsgebühren
Die Aufenthaltssteuer "Tassa die Stazionamento" ist auch am Gardasee nicht mehr zu bezahlen. Hierfür kann allerdings von einigen Gemeinden eine "Kurtaxe" erhoben werden. Auskünfte erteilt Ihnen jederzeit die Hafenbehörde.

Allgemeine Hinweise Küste

Zusätzlich zu den in Teil 1 - Binnengewässer - genannten Vorschriften, sind im Küstenbereich zu beachten:

Ein- und Ausklarieren
Unmittelbar nach dem Einlaufen in den Hafen "Port of Entry" müssen Sie einklarieren und eine evtl. Zolldeklaration vornehmen.
Staatsbürger aus Nicht-EU-Staaten müssen ein "COSTITUTO IN ARRIVO PER NAVIGLIO DA DIPORTO" und dasselbe bei der Ausreise wieder löschen. Schiffe mit mehr als 50 BRT haben zusätzlich "besondere Bedingungen" zu erfüllen, worüber Sie jede Hafenbehörde informiert.

Verkehrsregeln und Schifffahrtsvorschriften
Entlang der Küsten gilt das einheitliche und internationale "Betonnungssystem A".
Örtliche Abweichungen sind zu beachten.

Es gelten die internationale Seeschifffahrtsstraßenordnung sowie die Vorschriften der Hafenbehörden.

Die Befeuerung der jeweiligen Häfen ist den Hafenhandbüchern, den Seekarten und den Leuchtfeuerverzeichnissen zu entnehmen. Es ist keine Seltenheit, wenn Marinas eigene Lichter führen, welche Sie in den genannten Verzeichnissen nicht finden können.

Achten Sie bitte besonders im Morgengrauen und in den Abendstunden auf die ausgelegten Fischernetze, welche durch verschiedenfarbige "Fischwinker" schwer auszumachen sind.

Alle Kleinfahrzeuge, ob unter Motor, Segel oder Muskelkraft laufend, müssen das Fahrwasser für ein- und auslaufende Schiffe im Bereich der Häfen (bis zu 1 sm vor der Einfahrt) freihalten. Die Großschifffahrt gibt Schallsignale von vier kurzen Tönen mehrmals hintereinander, sollten Sie auf gleichem Kurs liegen.

Wasserski und Tauchen
Das Wasserskilaufen ist nur in den dafür eingerichteten Gebieten erlaubt und zwar, wie erwähnt, bei Tag und guter Sicht. Diese Gebiete dürfen von anderen Booten nicht befahren werden.

In Gebieten, in denen - das soll vorkommen - noch wertvolle Funde vermutet werden, bzw. diese noch nicht gehoben wurden, ist das Tauchen verboten. Diese Gebiete sind durch Markierungsbojen gekennzeichnet.

Generell ist das Tauchen im Bereich von weniger als 500 m zum Ufer und Badebuchten sowie auf Kurslinien der durchgehenden Schifffahrt verboten. Mit Harpunen dürfen nur Personen über 18 Jahre auf Unterwasserjagd gehen und hierfür sind weitere, besondere Bestimmungen einzuhalten. Auskünfte erteilen Ihnen die Hafenbehörden des Gebietes, in welchem Sie auf "Harpunenjagd" gehen wollen.

In jedem Fall ist im Bereich des Tauchens die blau/weiße Flagge "A" des internationalen Signalflaggenalphabetes zu setzen, welche mindestens 300 m sichtbar sein muss.

Sicherheitsausrüstung
Im Küstenbereich sind für die genannten Fahrtbereiche und Bootsklassen (bis 50 BRT) zu den sonst an Bord befindlichen Sicherheitsausrüstungen folgende Ausrüstungsgegenstände vorgeschrieben:
Siehe Tabelle unten!

Seenotsignalpistolen müssen an Bord unter Verschluss aufbewahrt werden!

Für kleine Sportboote (Fahrtgebiet bis 6 sm) entfällt die vorgenannte, erweiterte Sicherheitsausrüstung, wenn die Mindest­aus­rüs­tung (wie in Teil 1 - Binnen beschrieben) an Bord mitgeführt wird.

UKW-Sprechfunk
UKW - SEENOTRUF = KANAL 16

Es gelten die internationalen Sprechfunkbestimmungen und die Auflage zur Hörbereitschaft auf Sprechweg 16. Gespräche mit Hafenbehörden auf deren Arbeitskanal (siehe Hafenhandbuch) geben Aufschluss, z.B. über freie Liegeplätze. Wurde Ihnen ein freier Platz zugesagt, so entbindet Sie dies jedoch nicht von der Anmeldung im Hafenbüro. Nur Seefunkanlagen können am "Öf­fent­lichen Nachrichtenaustausch" teilnehmen. UKW- und Grenz­wel­lengeräte müssen FTZ-Nummern tragen und Geneh­mig­ungs­urkunden zum Betrieb sind an Bord mitzuführen.

UKW-Sprechfunkanlagen und Radioempfänger sind heute keine "Sonderausstattung" mehr. Was die Bedienung der Geräte anbetrifft, so muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass im Notfall auch jede Person ein ordentliches MAYDAY absetzen kann. Ebenfalls sollte der Umgang mit Seekarten und die Positions­bestimmung nicht nur vom Skipper beherrscht werden.

Navigationshilfen MICROLOG, GPS und SATNAV
Die Technisierung im Navigationsbereich nimmt selbst auf kleineren Booten einen großen Raum ein. Im Mittelmeergebiet sind dies MICROLOG und GPS.

Dem verantwortungsvollen Skipper muss aber nicht wiederholt werden, in den vorgenannten Geräten nur eine Navigationshilfe zu sehen. Die "herkömmliche" Navigation in der Seekarte bleibt immer noch die sicherste Methode. Auch die Satellitennavigation erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn z.B. die elektrische Strom­versorgung in Ordnung ist.

Sperrgebiete
In italienischen Hoheitsgewässern befinden sich nicht nur militärische Sperr- und Schießgebiete. Auf einigen Inseln sind Gefängnisse, bei denen dann die Küstenstreifen ebenfalls für Sportboote gesperrt sind. Ausnahmen zum Befahren begründet nur ein Seenotfall. Im Seenotfall muss man sich rechtzeitig bemerk­bar machen, da sonst evtl. geschossen wird.
Die regelmäßigen Sperrgebiete sind in den Seekarten eingetragen. Darüber hinaus hat sich jeder Skipper beim Hafenamt auch über kurzfristig gesperrte Gebiete zu informieren.

Wetterberichte
An Bord ist der "Yachtfunkdienst Mittelmeer" und evtl. die neuesten Auszüge aus dem "Nautischen Funkdienst" des Bundes­amtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg, mitzuführen. Hierin sind, jährlich neu, alle Frequenzen der Sendestationen aufgeführt, über welche Sie in der jeweiligen Landes­sprache, oder auch in deutscher Sprache, den Wetter­funkdienst und den Sturmwarndienst erhalten.

Beachtung der Tide:
Gezeitenkalender in allen Marinas und Stützpunkten des DMYV kostenlos zu erhalten.

Weitere Angaben darüber finden Sie in den Hafenhandbüchern. Die Hafenbehörden hängen aktuelle Wettervorhersagen und Sturmwarnungen aus.

Die italienische Post hat in 13 Städten einen Telefondienst eingerichtet, worüber Sie täglich mit dem neuesten "Bolletino Nautico" über die Rufnummer 196 informiert werden. Sie erhalten neben dem Wetterbericht auch die Vorhersage für Wind und Seegang.

Im Mittelmeer erhalten Sie in deutscher Sprache Wetterberichte über:
Funktelefon (01 90) 1160 - 56 (Deutscher Wetterdienst)
Januar bis Dezember für Italien, nördl. Adria, ital. und franz. Riviera und Löwengolf

Österreichischer Rundfunk Mai bis Oktober tägl. 06.30 UTC und 16.30 UTC
Frequenz 6155 kHz und 13730 kHz

Deutsche Welle Montag bis Samstag ca. 16.55 UTC und Sonntag ca. 18.55 UTC
Frequenz 6075 kHz und 9545 kHz

Norddeich Radio täglich 13.10 UTC
Frequenz 13 110 kHz J3E

Für die Adria über UKW - siehe Hafenhandbücher - und für alle italienischen Küstengewässer sendet der Radiosender Radio­tele­visione Italiana Radiodue in italienischer Sprache Montag bis Sonntag zur gesetzlichen Landeszeit (GZ) um 06.43 + 15.37 + 22.44 sowie Sonntag um 06.48 + 22.52

Frequenzen: kHz 567; 657;819;900;1062;1332;1575

UTC = Weltzeit (auf See immer)
UTC + 1 Std. = MEZ
UTC + 2 Std. = MESZ = GZ (gesetzl. Landeszeit)

Die für Sie sehr wichtigen landessprachigen Vokabeln zum Entschlüsseln der Wetterberichte finden Sie ebenfalls in der Skipper-Bibel "Yachtfunkdienst Mittelmeer". Wir empfehlen, einen Kassettenrecorder mitlaufen zu lassen, damit anschließend in Ruhe übersetzt werden kann.

Das Seewetteramt Hamburg hat für Sportbootfahrer einen Service eingerichtet. Schon bereits für die Törnplanung kann von dort eine Wind- und Wettervorhersage eingeholt werden. Unter dem Kennwort "Meteorologische Törn- und Tourenberatung" erstellt Ihnen das Seewetteramt eine Wetterprognose mit voraussichtlichem Reisewetter (gegen Kostenberechnung).

Telefonische Auskunft: Deutscher Wetterdienst Hamburg
Tel.: (0 40) 31 90 - 88 52
Fax: (0 40) 31 90 - 88 03
Internet: www.dwd.de

Mit welchen Winden müssen Sie rechnen?
Golf von Genua
"Tramontana" und "Scirocco" aus unterschiedlichen Richtungen;
"Libeccio" aus westlicher Richtung sowie Ausläufer des "Mistral" in böiger und stürmischer Form.

Übriges Mittelmeer und Adria
Die allseits bekannten Winde "Scirocco" und "Bora"
Im Bereich der Mittelmeerwinde "Tramontana" und "Scirocco" liegen aber auch die oberitalienischen Seen und Flüsse.
Darüber hinaus bestehen weitere Wettereinflüsse in diesen Gebieten, weshalb wir hier im Kapitel "Wetter" nochmals darauf eingehen.

Gardasee
"Ora" setzt gegen Mittag aus Süd- in Nordrichtung ein, weht meist bis Sonnenuntergang. Weht nach dem "Ora" ein starker Wind aus Süd in Richtung Nord-West, so kündigt dieser "Ander" ungünstiges Wetter an.
Ebenfalls der im südlichen Teil auftretende "Vinezza". "Vent da mût" ist ein sehr gefährlicher Wind nach Gewittern. Er kommt aus dem Gebirge. Die oftmals zuvor herrschende "Glatte See" ist die Ankündigung.

Comer See
"Tivano" ist ein Nordostwind, täglich in den Morgenstunden bis ca. 10.00 Uhr
"Breva" täglicher Südwind, nachdem der "Tivano" aufhört zu wehen "Montivi" abendliche Landbrise
"Vento" heftiger Nordwind, der nach Unwettern in den Alpen einsetzt.

Lago Maggiore
Die täglich auftretenden Gebirgswinde sind wenig von Bedeutung.
"Tramontana" weht morgens bis gegen 11.00 Uhr und wird vom "Inverna" abgelöst, der teilweise sehr heftig auftreten kann. Un­günstig sind auch "Valmaggino" und "Mergozzo", wenn sie aus Ost einfallen.

Sonstige Erläuterungen
Die großen Marinas entlang den Küsten werden als vorbildlich geführt bezeichnet und besitzen fast alle Versorgungs- und Servicemöglichkeiten. Wer einen "urigen" Urlaub verbringen möchte, sollte auf die kleinen Marinas ausweichen, welche aber nicht alle Erwartungen in Bezug auf Versorgungs- und Servicemöglichkeiten erfüllen.
Charterboote werden in Clubs nicht gerne gesehen. Manche Marinas schließen sich dem an.

Nautisches Material / Literatur
Über die Firma
HanseNautic GmbH
Herrengraben 31
20459 Hamburg,
Telefon (0 40) 3 74 84 20
Telefax (0 40) 37 50 07 68
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e-mail: info@hansenautic.de
sowie bei allen nautischen Buchhandlungen Ihres Wohnortes erhalten Sie für die Binnen- und Küstenreviere:
Seekarten, jeweils nach dem neuesten Stand
Yachtfunkdienst Mittelmeer;
Nautischer Funkdienst des BSH,
Seefahrtsstandardvokabular (deutsch/englisch),
Leuchtfeuerverzeichnisse, Hafenhandbücher, Revier- und Küsten­be­schreibungen

Für die oberitalienischen Seen erhalten Sie bei den örtlichen Seeverwaltungen einschlägige Karten und Literatur.

Revierbeschreibungen sind auch im Buchhandel erhältlich.

Denken Sie daran: Gutes Kartenmaterial ist ein Grundstein für sicheres navigieren und eine gesunde Heimkehr!

Diplomatische und konsularische Vertretungen
In Deutschland wendet man sich an
Staatliches Italienisches
Fremdenverkehrsamt E.N.I.T.
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Staatliches Italienisches
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DMYV-Beauftragter für den Bereich
italienische Adria
Frieder K. Rödel
Liebloserstraße15
63584 Gründau
Telefon     (0 60 51) 62 38
Fax     (0 60 51) 62 30

Adresse in Italien:
Piazzetta del l´Imbarcadero 20/A
Darsena Aprilia Marittima
I-33050 Pertegada (UD)
Telefon     (00 39) 04 31- 5 37 00
Fax     (00 39) 04 31- 5 37 10
Stützpunkte des DMYV in Italien

DMYV-Büro-Adria in Best Nautica Aprilia Marittima
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Circolo Nautico
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Marina Capo Nord
Aprilia Marittima
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Agenzia Immob.-Nautica & Yachting
San Marco
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Cantieri Marina San Giorgio
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I-33058 S. Giorgio di Nogaro
Telefon     (00 39) 04 31 - 65 85 23
Fax     (00 39) 04 31 - 6 58 54

Darsena Dell Orologio Caorle
Via de la Meridiana 2
I-30021 Caorle (VE)
Telefon     (00 39) 04 21 - 21 97 11
Fax     (00 39) 04 21 - 21 97 25

Marina Di Porto Spa
Via del Castello 17
I-13038 San Remo IM
Telefon     (00 39) 01 84 - 53 71
Fax     (00 39) 01 84 - 53 73 78

Porto Turistico Marina Uno
Viale Adriatico 15
I-33054 Lignano Sabbiadoro
Telefon und Fax     (00 39) 04 31 - 42 86 77

Tourist-Info Büro Latisana
Ufficio di Informazione e Accoglienza Turistica di Latisana
Gestione Pro Latisana
Via Rocca,6
I-33053 Latisana (UD)
Tel.-und Fax.: 0039 0431 521550
Tourist-Info Büro Aprilia-Marittima
Ufficio di Informazione e Accoglienza Turistica
Viale Aprilia Marittima no.1
I-33050 Aprilia-Marittima.
Tel.: 0039 0431 522113

Vorbereitung auf den Seenotfall
Jeder Sportbootfahrer kann im Binnen- und Küstenbereich oder auf hoher See in eine Situation kommen, in der Gefahr für das Schiff und das Leben der Besatzung besteht. In einem solchen Seenotfall heißt es, ruhig und überlegt handeln und die sich bietenden Überlebenschancen besonnen nutzen.

Allgemein gültige Regeln für den Seenotfall gibt es nicht, da keine Gefahrensituation der anderen gleicht. Das Schicksal der Besatzung eines Bootes hängt im wesentlichen von der Besonnenheit des Bootsführers und vom Wissen der Besatzung über das richtige Verhalten im Ernstfall ab.

So ist es wichtig, dass an Bord eines Sportbootes jede mitfahrende Person über die Anzahl und Art der Rettungsinsel und des Sicherheitszubehörs, über den Stauplatz dieser Gegenstände und ihre richtige Handhabung genauestens informiert ist.

Während der Fahrt des Bootes sollen von der Besatzung Übungen für den Seenotfall durchgeführt werden. Solche Übungen erhöhen die Sicherheit an Bord, die Überlebenschancen im Ernstfall und bedeuten gleichzeitig eine Kontrolle der zur Verfügung stehenden Rettungsmittel.

Tritt tatsächlich einmal ein Seenotfall ein, so ist den Anordnungen des verantwortlichen Bootsführers zu folgen. Je klarer die Befehle gegeben werden und je ruhiger sie befolgt werden, je größer ist die Überlebenschance.

Panikartige Handlungen können weitere Gefahren bringen. Bei allen gefahrdrohenden Situationen im Nebel, bei schwerem Wetter oder bei schlechter Sicht und schlechter Schiffsstabilität, kommt es auf die reibungslose Zusammenarbeit aller an Bord befindlichen Personen an.

Im Seenotfall soll man sich sofort warm anziehen, am besten viele Kleidungsstücke übereinander tragen, darüber Ölzeug und dann die Rettungsweste. Gut ist auch ein Kälteschutzanzug. So kann man den im Wasser auftretenden Verlust an Körperwärme um Stunden hinauszögern.

Wenn die Gelegenheit es erlaubt, bildet das Einfetten der sichtbaren Haut mit Creme oder Vaseline einen guten Schutz gegen das Seewasser. Eingenommene warme Flüssigkeit (Kaffee, Tee, Wasser) stabilisiert den Flüssigkeitsgehalt des Körpers. Auf keinen Fall Alkohol oder salzhaltige Flüssigkeit (Bouillon) trinken.

Muss das Boot verlassen werden, so sollte dieses so spät wie möglich erfolgen. Im Wasser sollten Schiffbrüchige unbedingt zusammenbleiben und Kontakt miteinander halten.

Immer am Ort des Schiffsunglücks bleiben und notfalls am Wrack in Hockstellung ausharren. Schiffbrüchige sollten nie versuchen, eine sichtbare Küste schwimmend zu erreichen. Distanz und Zeit werden immer unterschätzt.

Signalmittel sind für die Rettung der Schiffbrüchigen wichtig. Je­doch ist mit Seenotsignalen sparsam umzugehen. Den Einsatz der Signalmittel bestimmt der Bootsführer oder eine andere verantwortliche Person.

Der Wille zu überleben, ist stets für das Überstehen eines See­not­falles ausschlaggebend.

Impressum
Herausgeber:
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12 - 14
47119 Duisburg
Telefon: (02 03) 80 95 80
Telefax: (02 03) 8 09 58 58

Redaktion
Frieder K. Rödel
Telefon (0 60 55) 93 38 96
Fax (0 60 55) 93 48 29

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