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Vorwort Die meisten Skipper glauben, Frankreich sei nur eine Transitstrecke zum Mittelmeer, welche "leider" die meisten Urlaubstage verschlingt. Dieser vorherrschenden Meinung wollen wir mit unserer Übersicht "Frankreich-Binnen" insofern etwas entgegentreten, indem wir Ihnen nicht nur die Transitwege zum Mittelmeer beschreiben, sondern Ihnen auch die Schönheiten eines Kanaltörns und seine Besonderheiten näher bringen wollen.
Entdecken Sie Frankreich mit seinen ungefähr 2000 Schleusen und einem Wasserstraßennetz von 8000 Kilometern. Sie finden ein Land, das in jeder Provinz und jeder Region kulturell und landschaftlich seinen eigenen, besonderen Reiz ausstrahlt.
Ein "Kanal-Urlaub" ist ein Erlebnis, ein Aktivurlaub für die ganze Familie. Besonders die Jugend kann sich hier bestätigen, indem Sie, was vom Schleusenpersonal gewünscht wird, die Schleusen und Tore mitdrehen. Auf fast allen Strecken werden Schleusen elektrifiziert und automatisiert. Diese Modernisierung geschieht jährlich abschnittsweise, was somit aus älteren Kartenmaterial nicht ersichtlich ist. Die verschiedensten Bedienungsarten, bis zur Funkfernsteuerung kommen zum Einsatz. Straßenkarten, selbst mit kleinsten Maßstab sind unbrauchbar. Wasserstraßenkarten sind als Planungs- und Fahrtunterlage ein Muss. In den kleinen Orten gibt es kaum noch Einkaufsmöglichkeiten. Der Lebensmitteleinkauf sollte somit weitsichtig, d.h. in den Städten voraus geplant werden. Die Mitnahme von Fahrrädern mit Packtaschen empfiehlt sich, wenn tägliche Einkäufe vorgesehen sind. Achtung: In den Monaten Juli / August nimmt jeder zweite Bäcker, bzw. Metzger seinen Urlaub und schließt. Das gilt auch für viele Einzelhändler ab 14. Juli (Nationalfeiertag).
Weniger erfreulich ist die Wasserstraßennutzungsgebühr. Doch bedenken Sie bitte, dass mit der "Vignette" die Erhaltung der Schleusen, der Wasserstraßen und das Schleusenpersonal finanziert werden. Es handelt sich nicht um eine Gebühr für das Durchfahren der Schleusen wie in Deutschland (die der DMYV für alle Wassersportler global übernimmt), sondern um eine Gewässernutzungsgebühr. Sie müssen also auch eine Vignette haben, wenn Sie keine Schleusen durchfahren wollen.
Ihr Deutscher Motoryachtverband
Brücken und Schleusen
Durchfahrtshöhen und Fahrwassertiefen Es wird eine Durchfahrtshöhe von max. 3,50 m und eine Tiefe der Fahrrinne von max. 1,80 m angegeben. Je nach Wasserstand können diese Maßangaben unterschritten werden.
Für die Flussstrecken gelten teilweise andere Angaben, die jedoch in den Revierkarten der Verlage aufgeführt sind.
Die Kanalabschnitte sind in vielen Fällen versandet, so dass es fast als "normal" anzusehen ist, wenn Sie irgendwo auf eine Sand- oder Schlickbank auflaufen. Gefahr laufen Sie jedoch dabei kaum. Besondere Vorsicht sollte bei Begegnungen mit der Berufsschifffahrt gelten, da diese die tiefste Fahrrinne in Anspruch nehmen muss.
Sollte Ihr Schiff erheblichen Tiefgang haben, so können Sie außerhalb der Schleusenzeiten, über Nacht, gefahrlos mit dem Bug an Land - das Heck im tieferen Fahrwasser - festmachen. Somit vermeiden Sie, frühmorgens evtl. nicht gleich loszukommen.
Schleusen Ob auf Flüssen oder Kanälen, die Berufsschifffahrt hat Vorrang. Die vorgeschriebenen Geschwindigkeiten müssen eingehalten werden, und es bringt nichts, zwischen zwei Schleusen ein Berufsschiff zu überholen. Sollte vor Ihnen ein größerer Abschnitt bis zur nächsten Schleuse liegen, so empfiehlt es sich, sich mit dem Berufsschiff abzusprechen, damit Sie die nächste Schleuse vor ihm benutzen können, da eine Schleusung mit einem Sportboot schneller geht.
Die Kanalschleusen haben die Abmessungen einer "Peniche" (38 X 5 m). Ohne vorherige Absprache wird zuerst die Berufsschifffahrt geschleust.
Fahren Sie von Schleuse zu Schleuse nur im "Penichen-Tempo", denn die Automatik-Schleusen sind auf die Geschwindigkeit der Berufsschifffahrt eingestellt; Sie ersparen sich somit lange Wartezeiten vor den Schleusen.
Auch die Festmacherpoller sind auf die Berufsschifffahrt ausgerichtet, d.h. Sie finden an Land sowie im vorderen oder hinteren Schleusenbereich, meist auch in der Mitte, einen großen Poller. Oft werden diese Mittelpoller durch Stangen ersetzt. Hohe Schleusen können an den Wänden mit Haken ausgerüstet sein. Sind zuwenig Poller vorhanden, sollten erst die großen Sportboote festmachen, die kleineren dann, wenn nötig, im Päckchen, also das kleine Boot am großen.
"Begegnet" Ihnen einmal in einer Schleuse mit Schwimmpollern eine rote Flagge an der Schleusenwand, so ist dies keineswegs ein Gruß des Schleusenwärters, sondern er macht Sie darauf aufmerksam, dass ein Poller nicht in Betrieb ist.
Ob Poller, Haken oder Stangen, in jedem Fall müssen Sie darauf achten, dass Sie Ihr Boot am besten mit einer Vor- und Achterleine festmachen, aber niemals auf den Klampen mit Kopfschlag belegen. Die Leinen müssen gut gefiert werden können, damit sie nicht beim Abschleusen an Land hängen bleiben und umgekehrt, beim Aufschleusen womöglich samt Boot ein ungewolltes Bad nehmen. Empfehlenswert ist immer ein Kappmesser in Griffnähe, denn selbst erfahrenen Skippern ist es schon passiert, dass sich die Leinen bekniffen haben. Weiterhin ist zu beachten, dass Sie bei einer Schleusung "zu Berg" damit rechnen müssen, dass im vorderen Bereich der Schleuse das Wasser wie ein Wasserfall hereinströmt. Dies erzeugt eine starke Sogwirkung, bei welcher Sie Ihr Boot mit eigener Kraft meist nicht mehr halten können. Daher sollten Sie, auch wenn Ihr Boot noch so klein ist oder noch so starke Motoren hat, immer mit Vor- und Achterleine festmachen. Sind Sie als einziges Boot in der Schleuse, dann machen Sie am besten im hinteren Bereich der Schleuse fest. Eine "Talschleusung" hingegen erfordert meist nur eine Leine mittschiffs, wenn Sie in der Mitte oder im hinteren Bereich der Schleuse festgemacht haben.
Unterschiedliche Schleusenarten ergeben auch einen unterschiedlichen Schleusenvorgang. Wird eine Schleuse durch Personal betrieben, so nimmt dieses das Öffnen und Schließen der Tore ab. Ein Trinkgeld oder eine kleine Aufmerksamkeit dürften dann ein Gebot der Höflichkeit sein.
Eine weitere Version der Schleusenbedienung geschieht während der Fahrt manuell vom Boot aus. Von einer Brücke oder einem quergespannten Draht hängt ein Seil/Schlauch/Stange herunter. Die am unteren Ende befindliche Kurbel ist vom Boot aus kurz zu drehen oder an einem Knopf zu ziehen. In max. 200 m Entfernung ist die Lichterstellung an der Schleuse gut zu erkennen (siehe Seite 7). Da laufend modernisiert wird, ist in älteren Kartenmaterial die entsprechende Angabe oft überholt.
Anders verhält es sich bei den Automatik-Schleusen, welche gewisse Kenntnisse erfordern. Unterschieden wird zwischen "Einzelautomatik" (Hinweisschild weiß mit rotem Rand und Aufschrift "ECLUSE AUTOMATIQUE") und "Gruppenautomatik" (dasselbe Schild mit der Anzahl der Schleusen). Eine weitere Form sind die elektronisch gesteuerten Schleusen, für welche Sie vom Schleusenwärter eine "Handschachtel" (ähnlich einer TV-Fernbedienung) für die Bedienung erhalten. Es gibt zwar Großschifffahrtsstraßen (Rhone/Saone/Seine/Mosel) jedoch ohne durchgehende Verbindung zum Mittelmeer, d.h. die eingehend erwähnten Abmessungen sind zwangsläufig.
Weißes, quadratisches Schild mit rotem Rand und Zusatzschild mit Hinweis auf die Anzahl der automatischen Schleusen (auch in Schleusenketten).
Einzel- und Gruppenautomatik Etwa 300 m vor der Schleuse befindet sich an Land ein Radarauge, welches Sie allerdings nur dann "zur Schleuse weitermeldet", wenn Sie mit sehr langsamer Fahrt daran vorbeifahren. Durch dieses Radarsignal wird die Schleuse zur Einfahrt vorbereitet und Sie sehen am Schleusentor ein rotes und darunter ein grünes Licht (Ampel). Die Einfahrt darf erst dann erfolgen, wenn nur noch das grüne Licht stehen bleibt. Nun können Sie in Ruhe in die Schleuse einfahren, denn der Schleusenvorgang beginnt erst dann, wenn Sie von Hand das Signal dazu geben. Dies geht folgendermaßen: In der Mitte einer Automatik-Schleuse sind zwei Stangen oder Ketten, eine rote und eine blaue (evtl. auch 1 x Stange und 1 x Kette). Die rote darf nur im Notfall berührt werden, denn sonst setzen Sie die Automatik (entweder der einzelnen Schleuse oder der gesamten Schleusenkette) außer Kraft. Mit der blauen Stange (oder Kette) geben Sie das Schleusensignal, indem Sie die Stange nach oben schieben oder an der Kette ziehen. Ob das Signal angesprochen hat, merken Sie daran, dass sich nach einigen Sekunden das Schleusentor schließt. Wenn nicht, dann wiederholen Sie den Vorgang, notfalls so oft, bis sich das Tor endlich schließt. Ansonsten finden Sie am Schleusenwärterhäuschen ein Telefon oder eine Gegensprechanlage, worüber Sie den nächsten Schleusenposten erreichen. Dies funktioniert je nach Anlage so, indem Sie einen Knopf drücken oder eine Klappe hochheben. Ertönt ein Signal und der Schleusenwärter meldet sich, können Sie Ihr Problem übermitteln. Über dieses Telefon ist auch Nachricht zu geben, wenn Sie innerhalb einer Schleusenkette anhalten oder übernachten wollen. Die nächste Schleuse ist nämlich schon für Sie vorprogrammiert, und sollten Sie die nächste Schleuse nicht benutzen, sperren Sie den anderen Skippern die Möglichkeit zum Schleusen.
Ergibt sich eine Notsituation, so kann über diese Sprechanlage Nachricht gegeben bzw. Hilfe erbeten werden.
Sollte einmal das Einfahrtsradar trotz langsamer Fahrt keine Reaktion zeigen, hier ein besonderer Tipp: Nehmen Sie eine "Bratpfannenschleusung" vor. Schwenken Sie vor dem Radarauge die Pfanne so lange hin und her, bis an der Ampel Grün über Rot aufleuchtet.
Anstelle der Radaraugen können auch Metallpfosten an Land stehen. Daran befindet sich ein runder Knopf. Dieser kann mittels Bootshaken oder Schrubber gedrückt werden, und der Schleusenvorgang wird gemeldet. Die Ausfahrt aus einer Automatikschleuse sieht dann so aus: sobald das Wasser in der Schleuse mit dem im Kanal auf gleichem Niveau ist, öffnet sich das Tor. Erst wenn das Tor bis zum Anschlag offen ist, ist die Ausfahrt erlaubt. Fahren Sie nun langsam aus, bei mehreren Booten zügig hintereinander (oder seitlich versetzt miteinander, so dass mehrere Boote "als ein Boot" vom Radarauge erfasst werden). Sobald das erste Boot das Schleusentor passiert, gibt ein Radarsignal den Befehl, dass die Schleusung beendet ist, und das Tor schließt sich automatisch, was allerdings vorher durch ein Tonsignal angekündigt wird. Achten Sie darauf, ob Sie am Ausfahrtstor, waagerecht ins Fahrwasser reichend, eine kleine Stange sehen. Wenn ja, dann ist diese Stange vom letzten Boot zu betätigen, um der Schleuse die Beendigung des Schleusenvorganges zu signalisieren.
Lassen Sie sich aber nun durch diese etwas kompliziert wirkende Art der Schleusungen nicht beirren. Haben Sie einmal einen Schleusenvorgang mitgemacht, werden Sie sehen, es ist ganz einfach, und es macht auch Spaß.
In einigen Schleusen haben Sie die Möglichkeit, Frischwasser zu bunkern. Dort sind Wasseranschlüsse mit der Aufschrift "Eau potable" und, wenn Sie dann auch noch einen Schlauch mit dem passenden Adapter an Bord haben, ist die Freude über frisches Wasser noch größer. Müllbehälter gibt es ebenso wie einen Briefkasten für Ihre Ansichtskarten. Kontrollschleusen oder -stellen Je nach Revier sind in Etappen Kontrollschleusen oder -stellen eingerichtet. Hier sind unaufgefordert die Schiffs- und Personalpapiere vorzulegen, die Reiseroute anzugeben und ggf. auch Schleusungen anzumelden.
Schleusenzeiten Januar 7.30 bis 17.30 Uhr Februar 7.00 bis 18.00 Uhr März 7.00 bis 19.00 Uhr April bis September 6.30 bis 19.30 Uhr Oktober 7.00 bis 18.00 Uhr November 7.00 bis 18.00 Uhr
Ausnahmeregelungen gelten für:
Seine/Port Anglais und Cleon ganzjährig von 7.00 bis 19.00 Uhr Rhone ganzjährig von 5.00 bis 21.00 Uhr
Strasbourg-Stadt und Colmarer Kanal siehe Kanalbeschreibung Elsass-Lothringen
Einheitliche Sperrungen wie 14. Juli (Nationalfeiertag), 11. November (Waffenstillstand 1918) usw. gibt es nicht mehr. Ebenfalls ist die Sonntagsregelung nicht mehr einheitlich.
Bei zu geringem Wasserstand und auf wenig befahrenen Strecken können Sonderregelungen für die Sportschifffahrt erlassen werden. Informationen darüber erhalten Sie bei der Einfahrt in die erste Schleuse des betreffenden Gebietes.
Teil- und Vollsperrungen der Kanäle Instandsetzungsarbeiten führen jährlich zu Sperrungen im gesamten Land, welche aber zu Beginn eines jeden Jahres bekannt gegeben werden. Ab Ende März/Anfang April sind die Termine für die einzelnen Kanal- und Flussabschnitte bekannt. Gegen eine geringe Gebühr erhalten Sie beim DMYV eine Übersichtskarte mit den jeweiligen Terminen. Allgemeine Hinweise Die französische Kanalverwaltung (Service de la Navigation) ist gegenüber der Sportschifffahrt sehr aufgeschlossen, so dass in zunehmendem Maße entlang den Kanalstrecken, aber auch von den Gemeinden, schöne Anlegestellen gebaut wurden, meistens mit sanitären Einrichtungen sowie mit Strom- und Wasseranschluss. Denken Sie daran, dass Sie immer eine Reserve an Euro-Münzen haben, damit Sie sich ggf. auch dieser Einrichtungen bedienen können. Wird von den kommunalen Verwaltungen eine Liegegebühr abverlangt, weist Sie ein Schild über die Höhe darauf hin. In diesem Falle kommt dann, so kurz nach dem Frühstück, jemand bei Ihnen vorbei und klopft höflich-resolut an Ihr Fenster.
Eine weitere gute Eigenschaft, allerdings nicht überall, besteht darin, dass frühmorgens ein kleiner Lieferwagen mit frischen Baguettes und/oder Lebensmitteln an den Hafen kommt. Ob dies für das von Ihnen befahrene Revier Gültigkeit hat, können Sie während Ihrer Fahrt selbst feststellen, nur darauf verlassen können Sie sich nicht immer.
Tunnel Keine Seltenheit sind Tunneldurchfahrten, die ebenfalls zu einem besonderen Erlebnis zählen. Sie sind unterschiedlich lang, oft mehrere Kilometer. Manchmal liegen mehrere Tunnel hintereinander. Vielfach sind sie unbeleuchtet oder haben gelbe Funzeln. Ebenfalls kann es vorkommen, dass Sie von Lampe zu Lampe das Licht selbst aus- und anmachen müssen. Ein kräftiger Scheinwerfer ist von Vorteil.
An der Einfahrt befindet sich eine Signalstelle in Form einer Ampel. Ist eine Tunneldurchfahrt nur mit Voranmeldung möglich, ist dies dem entsprechenden Revierplan zu entnehmen. Dasselbe gilt, wenn die Durchfahrt mit eigener Kraft oder als Anhang an einen Kettenschlepper möglich ist. Die Schleppzeiten sind auch auf Tafeln an der Einfahrt vermerkt. Achtung im Umgang mit Bootshaken! Die Stromzufuhr für den Schlepper geschieht durch eine Oberleitung an der Tunneldecke; Sie könnten mit dem Haken darin hängen bleiben. Antennen sollten Sie vollständig absenken. Hebewerke gehören ebenfalls zur besonderen Attraktion eines Schleusen- und Kanaltörns. Durch solche Hebewerke wurde eine größere Anzahl von Schleusen ersetzt. So z. B. ersetzt das Hebewerk Arzviller (Vogesen) insgesamt 17 Schleusen. Sie fahren mit Ihrem Boot in einer Wanne mit Schleusenabmessungen ein und werden dann entweder zu Berg oder zu Tal gefahren. Die "Wasserkeilschieber" in Fonserannes und Montech sind nicht in Betrieb. (Wasserweg vom Mittelmeer zum Atlantik) Der Schleusenweg ist offen.
UKW-Sprechfunk Dieser wird mehr und mehr auch auf den Kanälen eingerichtet. Welche Sprechwege erforderlich sind, erfahren Sie mittels aufgestellter Hinweisschilder, vom Schleusenwärter oder aus den Revierbeschreibungen. Gesetzliche Vorschriften
Einreise auf dem Wasserweg Binnengewässer: Auf allen französischen Binnengewässern - einschließlich Rhein und Mosel - wird der Internationale Bootsschein (IBS) akzeptiert.
Küstengewässer: Hier ist für alle Boote der Internationale Bootsschein (IBS) oder das Flaggenzertifikat resp. das Schiffszertifikat vorgeschrieben.
Bei Nichtvorlage der vorgeschriebenen Bootspapiere wird eine empfindliche Strafe an Ort und Stelle abverlangt und zwar in bar. Schecks werden nicht angenommen, und wenn Sie die "Strafe" nicht sofort bezahlen, können Sie damit rechnen, dass Ihr Schiff an die Kette gelegt wird.
Yachten oder Sportboote dürfen in Frankreich nicht weitervermietet oder verliehen werden.
Vignette Für die Benutzung der französischen Binnengewässer ist eine Gebühr in Form einer Vignette erforderlich. Die Gebühren werden jährlich von den französischen Finanzbehörden neu festgelegt. Als Anhaltspunkt für die wichtigsten der Gebührenabstufungen (z.B. 2007) seien hier aufgeführt: Bootsgröße (in Quadratmetern): Tarif LOISIR (30 fortlaufende Tage) 12 bis 25 qm - 61,20 Euro, bis 40 qm - 90,80 Euro, bis 60 qm - 120,40 Euro, darüber - 151,70 Euro.
Berechnungsgrundlage ist die Bootsfläche. Errechnet wird sie aus der Länge des Bootes über alles x größte Breite = Bootsfläche in Quadratmetern. Bei der Bootslänge bleiben überstehende Teile (Bugspriet, Badeplattform etc.) ohne Ansatz. Je nach gewünschter Nutzungsdauer ist die Bootsfläche mit dem festgelegten Betrag X zu multiplizieren.
Die Vignette ist an der Steuerbordseite der Frontscheibe gut sichtbar anzubringen.
Auf dem Antrag ist die Nutzungsdauer unbedingt anzugeben. Max. Jahresvignette. Die Zahlung der Gebühren kann per Überweisung erfolgen. Das Formular mit Scheck per Post senden, dann wird die Vignette Ihnen zugesandt. Ab dem Jahr 2007 kann man die Vignette auch online auf der Internetseite der VNF www.vnf.fr kaufen.
Anschriften der Ausgabestellen "VNF" Voies Navigables des France: 5 rue du Port du Rhin- B.P.Nr. 20, F-67016 Strasbourg-Cedex, Telefon (00 33) 3 90 / 41 06 06 Fax (00 33) 3 88 / 60 31 77 14, rue de l'Est, F-68052 Mulhouse-Cedex, Telefon (00 33) 3 89 / 45 22 46 Fax (00 33) 3 89 / 45 11 42
1 rue de Steinbach, F-57200 Sarresguemines, Telefon (00 33) 3 87 / 98 11 15 Fax (00 33) 3 87 / 95 59 96
Bezugsstellen für die Vignette auf dem Rhein: Schleuse Rhein 226,5 VNF Ecluse du Rhein, 14, rue de Bassin, F-68600 Volgelsheim Telefon (00 33) 3 89 / 72 54 33
Schleuse Rhein km 257,9 Ecluse de raccordement F 67860 Rhinau Telefon (00 33) 3 88 / 74 63 33
Schleuse Niffer PK 1,000 , F-68680 NIFFER Telefon (00 33) 3 89 / 74 57 44
Bei Fahrten über die Mosel kann im Oberwasser der Schleuse Thionville und bei Fahrten über die Maas bei Givet eine Vignette gelöst werden. An anderen Schleusen können derzeit keine Vignetten erworben werden.
Geschwindigkeits- und Fahrbeschränkungen (zeitliche Änderungen vorbehalten) Höchstgeschwindigkeit: bis 20 t Verdrängung auf Flüssen zwischen 10 und 25 km/h; auf Kanälen zwischen 6 und 10 km/h. Auf der Rhone gelten 35 km/h. Über 20 t Verdrängung gelten Sonderregelungen. Ohne besondere Genehmigung der jeweils zuständigen Schifffahrtsbehörde ist das Befahren der Abzweigungen der kanalisierten Flüsse und Kanäle für Fischerboote, Tretboote und jede Art von Wassersportfahrzeugen, die mit Muskelkraft fortbewegt werden, verboten. Ruderboote dürfen sich nicht in der Fahrrinne aufhalten; Segelboote dürfen in der Fahrrinne nicht kreuzen, wenn sich ein Berufsschiff nähert. Ankern und Festmachen Es ist grundsätzlich verboten, in jeder Art und Weise in Fahrrinnen und im Kanal zu ankern. Auch darf innerhalb einer Schleuse, nachts und außerhalb der Schleusenzeiten, nicht festgemacht werden.
Sicherheitsvorschriften an Bord Auf allen französischen Wasserstraßen ist das Tragen von Schwimmwesten vorgeschrieben: - Für die Besatzung von Kleinfahrzeugen in Fahrt, bei Schleusen-, An- und Ablegemanövern.
- Für jede Person, die sich während der Fahrt auf Laufflächen des Schiffes bewegt, die nicht gegen Abstürzen gesichert sind.
- Für Besatzung und Schiffsführer, die nachts, bei Nebel oder Glatteis, Schnee oder Eisgang unterwegs sind.
- Auf Booten oder Wassersportgeräten, die mehr als 20 t Verdrängung haben, muss sich ein Rettungsboot befinden. Weiterhin hat jedes Boot einen Auftriebskörper (Rettungsring) an Bord mitzuführen.
Versicherungspflicht besteht in Frankreich nicht. Eine Sportboot-Haftpflichtversicherung ist allerdings anzuraten. Soweit eine Versicherung auf deutschen Gewässern besteht, ist diese auf das europäische Fahrtgebiet zu erweitern.
Führerscheine Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW). Besonders Charterfirmen gehen mit Recht auf Nummer Sicher und geben ihre teure Yacht erst dann in fremde Hände, wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erbracht wurde.
Haustiere Für Hunde und Katzen, die älter als ein Jahr sind, muss eine Tollwutimpfung in einem internationalen Impfpass nachgewiesen werden. Sie darf nicht früher als 30 Tage und länger als ein Jahr vor Einreise erfolgt sein.
Für Hunde und Katzen, die in Frankreich erworben wurden und in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden, muss ein nicht älter als 10 Tage altes amtstierärztliches Attest vorgelegt werden.
Sonstige Bestimmungen Für die Ein- und Ausfuhr von Waren aus EU-Ländern gelten keine Beschränkungen, sofern sie keine Handelsware darstellen, also für den eigenen Verbrauch/Verzehr bestimmt sind.
Einreise über Land (Trailerfahrt) Boote, die Frankreich ausschließlich auf dem Landweg durchqueren, benötigen kein Internationalen Bootsschein (IBS) bzw. Flaggenzertifikat.
Um Irrtümern vorzubeugen: Dies gilt nur dann, wenn Sie Frankreich als Transitland benutzen. Wollen Sie mit dem Trailerboot an die französischen Küsten oder die Binnengewässer benutzen, dann siehe gesetzliche Vorschriften.
Verkehrsbeschränkungen für Trailerfahrer Gespanne und Anhänger Für Anhänger gelten die Maße: Länge ohne Deichsel max. 11,0 m und eine Breite von max. 2,50 m. Gespanne dürfen die Gesamtlänge von 18,0 m nicht überschreiten. Gespanne, welche die genannten Maße überschreiten sowie für übergroße Boote erhalten Sie bei der Einreise nach Frankreich beim "Chef du Service de l'Equipement" eine Ausnahmegenehmigung und zwar: Grenze Colmar/Mulhouse: F 68000 Colmar, 2, rue Schvoerer Telefon (00 33) 389.20.34.50
Grenze Kehl: F 67000 Strasbourg, 43, Rt. du Rhin Telefon (00 33) 388 31 93 50
Grenze Saarbrücken: F 57036 Metz, 17, Quai Richepance Telefon (00 33) 387 34 34 34
Grenze Valenciennes/Belgien: F 59800 Lille, rue Tournai Telefon (00 33) 320 40 54 54
Innerorts gilt Tempo 50 km/h; Landstraßen 90 km/h bzw. bei Nässe 80 km/h Landstraßen 4-spurig 110 km/h bzw. bei Nässe 100 km/h Autobahnen 130 km/h bzw. bei Nässe 110 km/h
Registrieren in Frankreich Die Liegeplätze von 50% der deutschen seegängigen Boote sind in den Häfen des Mittelmeers. Davon wiederum ein großer Teil, insbesondere der größeren Einheiten, in den Regionen Cote d´azur und westlich der Rhone im Laguedoc-Rossillon. Der temporäre Aufenthalt in den Häfen wird wie üblich durch den Capitainerie abgewickelt. Da zunehmend ein Zweitwohnsitz oder sogar der Hauptwohnsitz in diesen Regionen mit dem Liegeplatz verbunden wird, genügt die deutsche Kennzeichnung nicht mehr. Das Boot muss in Frankreich registriert werden. Es gibt zwei Möglichkeiten: Einmal über die VNF, (Verwaltung der franz. Binnengewässer) oder über das Ministère de l'Equipement, des Transports Aménagement du Territoire, Tourisme et Mer, Arche sud 92055 PARIS LA DEFENSE CEDEX (Ministerium für Seewesen) service: Navigation de plaisance. Die erstgenannte Registrierung hat den Nachteil das dort registrierte Boote ausschließlich für die Fahrt auf Binnengewässern zugelassen sind. Hingegen sind die Registrierungen über das "Ministère chargé de la Mer" für See- UND Binnengewässer zugelassen. Aus praktischen Erwägungen ist also die letztere Möglichkeit vorzuziehen. Diese Registrierungsbüros gibt es in 110 Hafenstädten Frankreichs. Somit steht es jedermann offen sein Boot im nächstgelegenen Büro anzumelden. Bootseigner mit Hauptwohnsitz in Deutschland müssen beim Kauf eines Bootes aus Nicht-EU Ländern die französische Mehrwertsteuer in Höhe von 19,6% entrichten, wenn das Boot mit festen Liegeplatz in Frankreich angemeldet wird und noch nicht in Deutschland versteuert wurde.
Empfehlenswerte Literatur Übersichtskarten und Streckenbeschreibungen erhalten Sie in deutscher Sprache u.a. bei folgenden Schifffahrts-Buchhandlungen:
HanseNautic GmbH Herrengraben 31 20459 Hamburg, Telefon (0 40) 3 74 84 20 Telefax (0 40) 37 50 07 68 Internet: www.hansenautic.de e-mail: info@hansenautic.de
Schifffahrts-Buchhandlung Bücherschapp Sperberstr. 25 65812 Bad Soden Heinz Squarra Odenwaldstr. 7 69625 Bensheim
Deutscher Motoryachtverband, Duisburg Führer für Binnenfahrtensport des DMYV - er beschreibt sehr ausführlich die deutschen Wasserwege, die Sie z.B. auf dem Weg von und nach Frankreich befahren. Es ist ein übersichtliches Nachschlagewerk über alle Häfen, Bunkerstellen für Benzin, Diesel und Wasser. Kurz: Er enthält alle Angaben, die für den Freizeitskipper von Belang sind.
Für die Törnplanung: Wasserstraßenkarte des DMYV; enthält alle deutschen Wasserstraßen, Nord-Ost Frankreichs u. Benelux-Länder mit Anzahl der Schleusen.
Behörden Spezielle Auskünfte erhalten Sie bei der Voies Navigables de France (Schiffbare Gewässer Frankreichs)
Voies Navigables de France 175 rue Ludovic Boutieux F 62408 Béthune Telefon 00 33 (0) 3 21 63 24 24 Telefax 00 33 (0) 3 21 63 24 42
Wassersportverbände Fédération Française Motonautique 49, rue de Boulainvilliers F-75016 Paris Telefon 00 33 (0)1 42 24 60 88
Fédération Française de Voile 17 rue Henri Bocquillon F-75015 Paris Telefon 00 33 (0)1 40 60 37 00
Sonstige touristische Auskünfte erteilt: Amtl. Französisches Fremdenverkehrsbüro Westendstr. 47 60325 Frankfurt/Main Telefon (01 90) 57 00 25
Verbindungswege zum Mittelmeer Mosel - Kanal de l'Est - Saone - Rhone - Mittelmeer Gesamtstrecke Apach bis Port St. Louis 954 Km und 150 Schleusen
Rhein - Rhein-Rhone-Kanal - Saone - Rhone - Mittelmeer Gesamtstrecke Niffer bis Port St. Louis 740 Km und 134 Schleusen Gesamtstrecke Iffezheim bis Port St. Louis 894 Km und 144 Schleusen
Garonne - Canal Lateral a la Garonne - Canal du Midi - Mittelmeer Gesamtstrecke Bordeaux bis Port de la Nouvelle 480 Km und 119 Schleusen Gesamtstrecke Bordeaux bis Sete 530 Km und 124 Schleusen
Atlantik - Seine - l'Yonne - Canal de Bourgogne - Saone - Rhone - Mittelmeer
Gesamtstrecke Le Havre bis Port St. Louis 1.224 Km und 232 Schleusen
Atlantik - Canal de la Somme - Aisne - Marne Kanal - Saone - Rhone - Mittelmeer Gesamtstrecke St. Valery bis Port St. Louis 1.142 Km und 210 Schleusen
Atlantik - Canal de Neufosse -Canal du Nord - Canal Oise-Aisne - Marne - Saone - Rhone - Mittelmeer Gesamtstrecke Dunkerque bis Port St. Louis 1.184 Km und 213 Schleusen
Niederlande - Mittelmeer Maas - Canal de l'Est (Nord) - Rhein-Marne-Kanal - Mosel - Canal de l'Est (Süd) - Saone - Rhone - Gesamtstrecke Maastricht bis Port St. Louis 1.257 Km und 221 Schleusen
Die aufgeführten Streckenabschnitte dienen lediglich als Hinweis für mögliche Fahrtrouten. Sie können beliebig anders gestaltet werden, wobei dann die Kilometerangaben und Schleusenzahlen selbstredend differieren.
Einzelne Streckenabschnitte, wie z.B. die Rhone, Garonne, Seine, Maas und Maas-Waal-Kanal sowie die Mosel erlauben eine höhere Durchfahrtshöhe als 3,50 m. Da jedoch immer andere Kanalstrecken folgen oder vorangehen, müssen die Bootsmaße von max. 3,50 m Höhe und max. 1,80 m Tiefgang unbedingt beachtet werden! Impressum Herausgeber: Deutscher Motoryachtverband e.V. Vinckeufer 12 - 14 47119 Duisburg Telefon (02 03) 80 95 80 Telefax (02 03) 8 09 58 58
Redaktion Marco Feltgen Telefon (0 65 41) 81 43 32 Telefax (0 65 41) 81 43 35
Diese Broschüre wurde unter Auswertung aller uns zur Verfügung stehenden Unterlagen und eingeholten Auskünfte erstellt. Trotz sorgfältigster Bearbeitung kann eine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben nicht übernommen werden.
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Aktualisierungs- und Ergänzungsvorschläge werden an o.a. Anschrift erbeten.
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