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Frankreich Küste

Vorwort
Es gibt kaum eine Küste innerhalb Europas, die so viele Freizeit­skipper in ihren Bann zieht, wie das französische Mittelmeer.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob Sie eine Motor- oder Segelyacht, egal welche Größe, Ihr eigen nennen. Jeder verantwortungsvolle Skipper weiß selbst einzuschätzen, ob er sich auf einen Hoch­see­törn begeben kann oder aus Sicherheitsgründen lieber in Küsten­nähe bleibt. Ob kurzer oder langer Aufenthalt in diesem einmalig schönen Revier, Grundvoraussetzung muss sein, die Vorbe­reitungen für einen Törn nicht dem Zufall zu überlassen.

Auch wenn Sie nur die unzähligen und herrlichen Häfen entlang der Küste besuchen wollen, verlangt ein solcher Mittelmeertörn gute nautische Kenntnisse. Diese reichen von der Küsten- und Wetterkunde über die Beschaffung des neuesten Kartenmaterials und der nautischen Handbücher bis hin zum sicheren Umgang mit diesem Material. Was nützt Ihnen z. B. eine Seekarte neuesten Datums, wenn Sie mit den darin gekennzeichneten Funk­feuerbeschreibungen und sonstigen Angaben nichts anzufangen wissen? Oder, wie wollen Sie beispielsweise einen Wetterbericht für den nächsten Tag bekommen, wenn Ihnen die Kenntnis darüber fehlt, wo, wann und wie solche Wetterberichte empfangen wer­den können? Es kommt leider viel zu oft vor, dass selbst "Hafenwanderer" nicht einmal ein Hafenhandbuch an Bord haben!

Charakteristisch für dieses Revier sind nicht nur die vermeintlichen windarmen Sommermonate. Es handelt sich um eine offene und ungeschützte Küste. Die Distanzen zwischen den sicheren Häfen sind zwar kurz, doch können selbst in Hafennähe hohe Dünung und Wind Seegang und Brecher von respektablem Ausmaß bringen. Sie erkennen also unschwer selbst, dass auch für den "kleinen Mittelmeertörn" eine gute seemännische und nautische Ausrüstung der Yacht und nicht zuletzt auch eine seetüchtige Crew Bedingung ist.

Welches Material für Sie sinnvoll erscheint, darf nicht vom Geldbeutel abhängen, sondern muss sorgfältig ausgewählt werden und alle notwendigen Informationen enthalten, die schon bei der Abreise eine sichere Rückkehr gewähren. Wo Sie nautisches Kartenmaterial und Handbücher erhalten, nennen wir am Ende dieser Information.

Unsere Broschüre soll Ihnen die Voraussetzung für einen erlebnisreichen und unbeschwerten Urlaub schaffen. Sie ist kein touristischer Reiseführer, sondern gibt Hinweise darüber, welche allgemeinen Vorschriften Sie zu beachten haben. Unsere Broschüre "Frankreich Binnen" gibt Ihnen gleichzeitig Auskunft, was Sie an Besonderheiten zu beachten haben, sollten Sie auf eigenem Kiel oder als Trailerbootfahrer an die französischen Küsten fahren. Zählen Sie zu den glücklichen Besitzern eines Liegeplatzes, so verweisen wir ausdrücklich auf die in Frankreich geltenden Zollbestimmungen für Ihr Schiff.

Zoll- und Passkontrollen werden fast zu oft ausgeführt, so dass auch beinahe jeder große Hafen über eine Zolldienststelle verfügt. Es gehört zu den vornehmlichsten Pflichten eines jeden Skippers, sich in jedem Hafen an- und abzumelden, d.h. ein- und auszuklarieren und dies auch dann, wenn Sie aus einem Land der Euro­päischen Gemeinschaft kommen. Bei Ein- und Ausreise über See hat der Skipper sich unverzüglich unter Vorlage der Bootspapiere, der Versicherungsnachweise sowie der Perso­nal­papiere eines jeden Crewmitgliedes in der Capitanerie zu melden. Dies gilt selbst­verständlich auch für Trailerbootfahrer, die im Hafen ihr Boot nur slippen wollen.

In den als vorbildlich zu bezeichnenden Häfen findet der Skipper nicht nur Erholung. Es gibt kaum noch einen Hafen, der nicht über eine Tankstelle und einen Reparaturservice verfügt.

Auch wenn Ihnen unsere Einleitung einen globalen Überblick gegeben hat, sollten Sie die nachfolgenden Punkte trotzdem beachten.

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Crew an den französischen Küsten einen erholsamen Urlaub, erlebnisreiche Tage und eine gesunde Rückkehr.

Ihr Deutscher Motoryachtverband

Ein- und Ausreisebestimmungen

Für deutsche Urlauber reichen die Personalausweise aus. Haben Sie jedoch einen ausländischen Gast an Bord, so beachten Sie bitte die Pass- und Zollbestimmungen des jeweiligen Heimat­landes. Es ist durchaus möglich, dass Ihr Gast für Frankreich ein Visum benötigt.
Jugendliche bis 16 Jahre müssen im Besitz eines Kinder­aus­weises sein, sofern sie nicht im Pass der Eltern eingetragen sind.

Laufen Sie einen französischen Hafen aus Übersee bzw. der afrikanischen Küste an, so haben Sie sich zuvor darüber zu erkundigen, ob der anzulaufende Hafen auch ein Hafenzollamt besitzt. Ebenfalls sollten Sie beachten, ob bei der Einreise ein Impf­zeugnis (z.B. Pocken) oder dergleichen benötigt wird. Aus­kunft hierüber erhalten Sie vom Amtlichen Französischen Verkehrsbüro in Frankfurt, bzw. über die konsularischen Ver­tretungen.

Als Bootsdokument für deutsche Bootbesitzer ist an den französischen Küstengewässer der Internationale Bootsschein (IBS) oder das Flaggenzertifikat erforderlich, bzw. bei Booten über 15 m Länge ein Schiffszertifikat (s. dazu Abschnitt gesetzliche Vor­schriften).

Bei Einreise über den Wasserweg ist im angelaufenen Hafen einzuklarieren (ggf. zollrechtliche Abfertigung).

Bei der Ein- oder Ausreise über Binnenwasserwege ist eine Vig­net­te erforderlich.

Sicherheitsausrüstung und -vorschriften
Grundregel für die seemännische Sorgfaltspflicht ist die Sicher­heitsausrüstung. Es bedarf wohl kaum eines Hinweises darüber, dass hiervon das Leben jedes Einzelnen abhängt.

Für Fahrzeuge unter deutscher Flagge gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Französische Bootsbesitzer haben die französischen Bestimmungen je nach Fahrtgebiet zu beachten.

An Bord sind mitzuführen: Ohnmachtsichere Schwimmwesten mit Signalpfeife für jede Person, Rettungsring mit Wurfleine und Nachtrettungslicht, Rettungsinsel je nach Personenzahl und Fahrtgebiet, Anker mit Kette und / oder Kettenvorläufer und Leine, Treibanker, Kappmesser oder Kappbeil, Kompass, Fernglas, Radarreflektor (sehr wichtig, da die meisten Boote aus Kunststoff oder Holz gebaut sind und eine Radarortung z.B. auch bei Schräglage noch gewährleistet werden muss), Lenzpumpe (auch bei eingebauter automatischer Bilgenpumpe), Eimer und Ösfass, Signalhorn oder Trillerpfeife, Signalflaggen und internationales Signalbuch, Notsignale, Sturmstreichhölzer, Riemen oder Paddel je nach Bootsgröße, Bootshaken, ausreichend Leinen, Taschen­lampe und Ersatzbatterien, Handscheinwerfer, Feuerlöscher, Erste- Hilfe-Kasten und Bordapotheke, Seenotfunksender, Sicher­heitsgurte mit Leine und Karabinerhaken, Werkzeuge, Ersatzteile, Reserveöl und -treibstoff.

UKW-Sprechfunkanlagen und Radioempfänger sind heute nicht mehr als Extraausrüstung anzusehen. Was die UKW-Bedienung anbetrifft, muss auf jeden Fall sichergestellt sein, dass im Notfall auch jede Person ein "ordentliches Mayday" abgeben kann.

Ebenfalls sollte der Umgang mit den Seekarten und die Positions­bestimmung nicht nur vom Skipper beherrscht werden.

Seenotfall - Mayday

Für in Seenot geratene Schiffe ist an Frankreichs Küsten die CROSSMED (Centre Régional Opérationnel de Surveillance et de Sauvetage) und SNSM (Société Nationale de Sauvetage en Mer) zuständig. Sie leiten über die regionalen Seenotleitzentralen die Rettungsmaßnahmen ein.

Erreichbar sind die Seenotzentralen von See aus über UKW-Kanal 16 und über die Arbeitskanäle der Küstenfunkstellen (Hafen­­behörden).

Die sicherste und schnellste Einleitung eines Rettungsfalles wird über den in der Nähe liegenden Hafen erreicht. Die Rufnummer und den UKW-Arbeitskanal ersehen Sie aus den Hafen­be­schreibungen.

Um eine Abwicklung des Seenotfalles zu erleichtern, empfehlen wir allen Skippern, sich von der Capitanerie, Zoll- oder Polizei­dienststelle das Reisedokument "Avis de Passage" der Seenot­leitstelle aushändigen zu lassen. Dieses Dokument enthält ausgefüllt alle Daten des Bootes, die geplante Reiseroute und alle Namen der Crewmitglieder und ist vor Auslaufen aus dem Hafen der Hafenbehörde zu übergeben. Bei Ankunft im Bestim­mungs­hafen muss das "Avis de Passage" wieder abgemeldet bzw. für den nächsten Törn erneuert werden.

Das "Avis de Passage" erfüllt aber nur dann seinen Zweck zur Einleitung einer schnellen Rettungsmaßnahme und einer konzentrierten Suchaktion auf See, wenn Sie Ihre angegebene Reise­route auch einhalten.

Wie bereits erwähnt, müssen bei der Einleitung und Abwicklung eines Seenotfalles über UKW unbedingt die internationalen Richtlinien zur Abgabe eines "MAYDAY" in Ihrem eigenen Inter­esse eingehalten werden. Die Erfahrung zeigt, dass hierauf zu wenig hingewiesen und von den Skippern leider oft nur oberflächlich eingegangen wird. Ein weiterer Grund ist die Aufregung an Bord, wenn ein Notfall eingetreten ist. Über uns können Sie eine Broschüre über die vorschriftsmäßige Notfallmeldung erhalten.

Sprechfunkverkehr über UKW
Seefunkstellen, für die eine Genehmigungsurkunde ausgestellt wurde, können am öffentlichen Funkverkehr, UKW oder Grenz­welle teilnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass der Betreiber das vorgeschriebene Sprechfunkzeugnis besitzt.
Grundsätzlich gilt, auf UKW-Kanal 16 auf Empfangsbereitschaft zu sein.  

Gespräche mit Hafenbehörden auf deren Arbeitskanal (siehe Hafenhandbuch) geben Aufschluss z. B. über freie Liegeplätze. Wurde Ihnen ein freier Platz zugesagt, so entbindet Sie dies jedoch nicht von der Anmeldung im Hafenbüro.

Wetterberichte/Sturmwarnungen
An Bord sind der "Yachtfunkdienst Mittelmeer" und evtl. die neuesten Auszüge aus dem "Nautischen Funkdienst" des Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Hamburg, mitzuführen. Hierin sind, jährlich neu, alle Frequenzen der Sendestationen aufgeführt, über welche Sie in der jeweiligen Landessprache oder auch in deutscher Sprache, den Wetterfunkdienst und den Sturm­warndienst erhalten.

Es empfiehlt sich immer, einen Kassetten-Recorder mitlaufen zu lassen, da die Übermittlung sehr schnell abgelesen wird. Selbst ein geübter Schnellschreiber hat Schwierigkeiten, die Meldungen in die Wetterkarte einzutragen.

Über Wetterschreiber können z. B. über Quickborn und Rom gute Wettermeldungen und der zu erwartende Seegang empfangen werden.

Die für Sie sehr wichtigen landessprachlichen Vokabeln zum Entschlüsseln eines Wetterberichtes finden Sie ebenfalls in der vorgenannten "Skipper-Bibel".

Bei den Hafenbehörden werden die aktuellen Wettervorhersagen und Sturmwarnungen ausgehängt.

Als Faustregel für Winde von unterschiedlicher Stärke bis hin zum Sturm, kann angenommen werden: Westliches Mittelmeer, Golf de Lion und Küste Languedoc-Roussillon während des gesamten Jahres mehr und stärkere Winde als im Golf von Genua. Während der Mistral mit unterschiedlichen Windstärken, böig und stürmisch nur aus nördlicher Richtung auftritt, können Tramontana und Scirocco unterschiedliche Windrichtungen (und Stärken) haben.

Empfehlenswerte Literatur:
-     Deutscher Wetterdienst    Wetterkundliche Lehrmittel, Nr. 15    Regionale Windsysteme im Mittelmeer
-     Karl Sailer    Wetterpraxis Mittelmeer    Verlag Rheinschifffahrt

Verkehrsregeln und Schifffahrtsvorschriften
Entlang den Küsten gilt das einheitliche und internationale Betonungssystem "A". Örtliche Abweichungen sind zu beachten.

Es gelten die internationale Seestraßenordnung und die zusätzlichen Vorschriften der Hafenbehörden.

Die Befeuerung der jeweiligen Häfen ist den Hafenhandbüchern, den neuesten Seekarten und den Leuchtfeuerverzeichnissen zu entnehmen. Es ist keine Seltenheit, wenn Marinas eigene Lichter führen, welche Sie in den genannten Verzeichnissen nicht finden können.

Achten Sie bitte besonders im Morgengrauen und in den Abendstunden auf die ausgelegten Fischernetze, welche durch die verschiedenfarbigen "Fischwinker" sehr schwer auszumachen sind.

Badezonen können mit gelben, zylinderförmigen Bojen oder Spitztonnen gekennzeichnet sein. Sie reichen bis 300 m in die See. Ab ca. 500 m Küstennähe ist daher besondere Vorsicht gegeben.

Wasserskizonen sind meist in einer Breite von 25 m durch gelbe Kugelbojen gekennzeichnet.

Taucher haben im Tauchgebiet, entweder mit Boje oder Tender, die Flagge "A" des internationalen Flaggenalphabetes oder eine rote Flagge mit weißem, senkrechtem Streifen, auszusetzen. Von Tauchgebieten ist ein Sicherheitsabstand von 50 m zu halten.

Militärische Sperrgebiete
Diese sind in den Seekarten eingezeichnet, können aber auch bei den Hafenämtern erfragt werden. In der Regel sind sie vor Hafen­einfahrten. Bei Annäherung an ein Manövergebiet haben Sie sofort aufzustoppen, beizudrehen und den Anweisungen der Wachtposten Folge zu leisten.

Warnsignal für gesperrte Gebiete: bei Tag drei Bälle übereinander und bei Nacht drei rote Lichter übereinander. Sie werden entweder an auffälliger Stelle an Land oder auf Wachfahrzeugen zu Wasser gezeigt.

Schießübungen werden bei Tag durch zwei rote Flaggen angekündigt. Eine rote Flagge bedeutet bereits Schießübung. Zeitpunkt und Schießgebiete sowie anderslautende Signale werden über Funk, Zeitung und Aushang bei den Hafenbehörden angekündigt.

Gesetzliche Vorschriften
Auf Küstengewässern ist für alle Boote der Internationale Bootsschein (IBS) oder das Flaggenzertifikat resp. das Schiffs­zertifikat vorgeschrieben.

Bei Nichtvorlage der vorgeschriebenen Bootspapiere wird eine empfindliche Strafe an Ort und Stelle in bar abverlangt. Schecks werden nicht angenommen und wenn Sie die "Strafe" nicht sofort bezahlen, können Sie damit rechnen, dass Ihr Schiff an die Kette gelegt wird.

Boote mit festem Liegeplatz
Bootseigner mit Hauptwohnsitz in Deutschland müssen beim Kauf eines Bootes aus Nicht-EU Ländern die französische Mehr­wert­steuer in Höhe von 19,6% entrichten, wenn das Boot mit festen Liegeplatz in Frankreich angemeldet wird und noch nicht in Deutschland versteuert wurde.

Vignette
Für die Benutzung der französischen Binnengewässer bei der An­reise zur Küste oder Rückreise von der Küste ist eine Gebühr zu entrichten. Dafür wird eine Vignette ausgestellt. Die Vignette gilt für den vereinbarten Zeitraum, höchstens jedoch ein Jahr. Die Gebühren werden von den französischen Finanzbehörden jährlich neu festgelegt. Berechnungsgrundlage ist die Bootsfläche in m2 (Länge x Breite des Bootes).
Näheres dazu entnehmen Sie bitte dem Revierführer Frankreich-Binnen des DMYV.

Führerscheine / Befähigungsnachweise
Für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt die deutsche Führerscheinverordnung (Führerscheinpflicht ab 5 PS = 3,68 KW). Besonders Charterfirmen gehen mit Recht auf Nummer Sicher und geben ihre teure Yacht erst dann in fremde Hände, wenn ein entsprechender Befähigungsnachweis erbracht wurde.
Französische Staatsbürger benötigen ab 10 PS (ob Segel- oder Motorboot) einen Führerschein.

Versicherungspflicht
Im französischen Hoheitsgebiet besteht noch keine Versicher­ungs­pflicht. Die französischen Behörden empfehlen jedoch dringend zumindest eine Haftpflichtversicherung. Bei Übernachtung muss in den Häfen auch die Versicherungsnummer der Haft­pflicht­versicherung vorgelegt werden.

Es gilt zu beachten, dass im Falle eines Versicherungsfalles die Versicherung von der Leistung frei ist, wenn der Schädiger keinen Führerschein besitzt.

Marinas und Gebühren
Die Freizeitskipper finden an der Mittelmeerküste im Gegensatz zur Atlantikküste eine Vielzahl von vorbildlichen Marinas mit allen Serviceleistungen. Die Gebühren richten sich nach der Größe des Bootes und der Aufenthaltsdauer.

Sonstige Bestimmungen

Das Sportangeln ist von Bord aus ohne besondere Genehmigung erlaubt. Die Fische dürfen aber nur zum eigenen Verzehr bestimmt sein. Auskünfte über evtl. örtliche Einschränkungen erhalten Sie von den Hafenbehörden.

Telefongespräche
Die Vorwahlnummer von Frankreich nach Deutschland lautet:
00 49
Die Ziffer 0 der Vorwahl für Deutschland entfällt.
Für Gespräche von Deutschland nach Frankreich lautet die
Landeskennziffer:
00 33
Fast überall werden an öffentlichen Telefonzellen Kreditkarten verwendet. Diese sind bei jedem Postamt erhältlich.

Nautisches Material / Literatur
Über die Firma
HanseNautic GmbH
Herrengraben 31
20459 Hamburg,
Telefon (0 40) 3 74 84 20
Telefax (0 40) 37 50 07 68
Internet: www.hansenautic.de
e-mail: info@hansenautic.de

Seekarten, jeweils nach dem neuesten Stand
Yachtfunkdienst Mittelmeer;
Nautischer Funkdienst des BSH,
Seefahrtsstandardvokabular (deutsch/englisch), Leucht­feuerve­r­zeich­nisse, Hafenhandbücher, Revier- und Küsten­beschrei­bungen
Besonders zu empfehlen sind die Hafenhandbücher, die Sie über den
Nautik Verlag München
Münchner-Kindl-Weg 12, 81547 München
Telefon (0 89) 69 91 91 18
beziehen können sowie die Revierbeschreibungen aus dem
Delius-Klasing Verlag
Postfach 10 16 71
33516 Bielefeld
Telefon (05 21) 5 59-0

Denken Sie daran: Gutes Kartenmaterial ist ein Grundstein für sicheres Navigieren und eine gesunde Heimkehr!

Anschriften
Deutsches Generalkonsulat
338, avenue de Prado
F-13008 Marseille
Telefon 00 33 (0)4 91 16 75 20

Ministère chargé de la mer
Service de la navigation de plaisance
3 place Fontenoy
F-75007 Paris

Ministère de l´Equipement, des Transports, Aménagement du Territoire,
Arche sud
F-92055 Paris la defense cedex

Fédération Française Motonautique (FFM)
49, rue de Boulainvilliers
F-75011 Paris
Telefon 00 33 (0)1 42 24 60 88

Touristische Auskünfte erteilt das Französische Fremdenverkehrsamt,
Westendstr. 47
60325 Frankfurt
Telefon (0 69) 9 75 80 10

Impressum
Herausgeber:
Deutscher Motoryachtverband e.V.
Vinckeufer 12 - 14
47119 Duisburg
Telefon (02 03) 80 95 80
Telefax (02 03) 8 09 58 58

Redaktion
Marco Feltgen
Telefon (0 65 41) 81 43 32
Telefax (0 65 41) 81 43 35

Diese Broschüre wurde unter Auswertung aller uns zur Verfügung stehenden Unterlagen und eingeholten Auskünfte erstellt. Trotz sorgfältigster Bearbeitung kann eine Gewähr für die Richtigkeit der gemachten Angaben nicht übernommen werden.

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck - auch auszugsweise - nur mit Quellenangabe gestattet.

Aktualisierungs- und Ergänzungsvorschläge werden an
o.a. Anschrift erbeten.

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